Die Hintergründe des Falles Julija Timoschenko und seine Auswirkungen auf die
weitere Entwicklung in der Welt
Da hat Deutschland nun noch einigermaßen gute Beziehungen zu
den osteuropäischen Staaten. Die maßgebenden Politiker und etablierten Medien
sind aber dabei, diese zu zerstören und damit
zum Schaden des deutschen Volkes zu handeln. Dabei sind gute Beziehungen zu den
osteuropäischen Staaten, speziell zu Russland, zur Ukraine und zu Belorussland,
geradezu von existentieller Lebenswichtigkeit für Deutschland und ganz
Westeuropa. Nur durch eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit den eurasischen Ländern
lässt sich die Stabilität des Euros erhalten und weiteres Wirtschaftswachstum
garantieren.
Es ist eine zunehmende Tendenz der sog. westlichen
Demokratien, Staaten, die nicht dem Grundrechteparadigma der USA und des Westens
entsprechen, zu Unrechtsregimes und teilweise sogar zu Schurkenstaaten zu
deklarieren und gegen sie unsubstantivierte
Kampagnen zu sog. Menschenrechtsfragen zu führen, die sogar in Angriffskriegen münden können, wie
zuletzt im Falle Libyen.
Menschenrechtsfragen werden dabei nur sehr allgemein und
unkonkret betrachtet, nicht im Einzelnen
argumentativ ausdiskutiert und nicht in
ihrer ganzen Palette benannt, so dass die Debatten darüber im abstrakten Raum
stattfinden.
So kann die Bestrafung von Kriminellen nach dem Strafgesetzbuch
einzelner Staaten vom Westen dann beliebig zur Menschenrechtsverletzung
hochstilisiert werden. Soziale und ökonomische Menschenrechte werden grundsätzlich
aus der Debatte ausgeklammert.
Auch im Fall der Ikone der „orangenen Revolution“, Frau
Timoschenko,wurde vom Westen wieder eine der vielen Menscherechtskampagnen
in Bezug auf andere Länder, die einen anderen Entwicklungsweg einschlagen, als
den einer von den USA und westlichen Ländern dominierten allumfassenden
Globalisierung der Welt, losgetreten.
Diese „orange Revolution“ in Kiew von 2004 mit Frau Timoschenko an der Spitze,
wurde massiv vom Westen unterstützt und mit ihrem exzentrischen Auftreten als
eine Art Popstar der „Volksrevolution“ konnte sie ihren Meister Juschtschenko
an die Hebel der Macht hieven.
Was geschah damals eigentlich wirklich?
Ende 2004 fanden nach Beendigung der 2. Amtszeit von
Präsident Kutschma in der Ukraine ordnungsgemäße Präsidentschaftsneuwahlen
statt. Da im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit
erlangte, kam es unter den beiden Erstplatzierten Janukowitsch und
Juschtschenko zu einer Stichwahl. Sieger
wurde eindeutig Janukowitsch, ein bereits in Regierungsfragen sehr erfahrener
Politiker, der auch der Vorsitzende der in der Ukraine sehr starken „Partei der
Regionen“ war. Aber Janukowitsch war nicht der Favorit des
Westens. Die USA und andere westliche Staaten wollten den westlich orientierten
Politiker Juschtschenko an der Spitzer des Staates.
Da dies mittels ordentlicher freier Wahlen scheiterte,
organisierte die Opposition mit medialer und finanzieller Unterstützung eine
Art Putsch, bzw.Staatsstreich.
Zunächst setzte man die unbewiesene Behauptung in die Welt,
die Stichwahlen seien massiv zu Gunsten von Janukowitsch gefälscht gewesen.(
wem fallen dabei nicht die Wahlen in Jugoslawien im Jahre 2000 und die
Präsidentschaftswahlen in Russland im Jahre 2012 ein !!) Das hätte man in
ordentlichen Wahlbeschwerdeverfahren klären können. Aber gerade das wollten der
Westen und die westlich orientierten Kräfte der Ukraine nicht, da man genau
wusste, dass Wahlfälschungen nur erfunden waren.
Als von Amts wegen die Nachzählung der Stimmzettel veranlasst
werden sollte, wurde das von den Gegnern von Janukowitsch abgelehnt !!
Stattdessen wurden in Kiew Straßendemonstrationen und Blockaden organisiert. Dazu wurden, wie auch im Falle
Jugoslawien und Russland, Oppositionelle aus der ganzen Ukraine herangekarrt
und sogar viele Ausländer eingeschleust, um eine Massenbasis vorzutäuschen.
Dieser als „orangene
Revolution“ deklarierte Putsch war durch Untergrundstrukturen gut vorbereitet
und vor allem vom Westen aus üppig finanziert worden. Frau Julija Timoschenko fungierte
als Haupteinpeitscherin von Massendemonstrationen, die die Forderung nach Neuwahlen stellten, aber diese
Neuwahlen oder Wiederholungswahlen wurden nicht, wie es das Verfassungsrecht und
Wahlrecht vorschreiben, als Wiederholung des Gesamtwahlverfahrens, sondern nur als
Wiederholung der Stichwahlen unter den beiden Erstplatzierten gefordert .
Seitens des Westens sollte es nur den Wahlsieger Juschtschenko
geben, der sowohl das liberale westliche Gesellschaftsmodell, als auch den
raschen Beitritt der Ukraine in die NATO favorisierte !!
Gegen den nochmals antretenden Janukowisch jedoch wurde
eine massive Verleumdungskampagne organisiert. Die beinhaltete, dass Janukowitsch ‚als Produkt des korrupten
Kutschma-Regimes’ Wahlbetrüger sei.
Wäre das nachzuweisen gewesen, dann hätte Janukowitsch aber
gar nicht nochmals antreten dürfen, gegen ihn wäre ein Strafverfahren anhängig
gewesen !!
Durch diese vom Westen sekundierte und im Inneren der
Ukraine finanzierte Ideologieschlacht erhielt dann Juschtschenko bei der rasch
angesetzten Wiederholungswahl etliche Stimmen mehr als Janukowitsch.
Nach der Inthronisierung von Viktor Juschtschenko als neuer
ukrainischer Präsident im Januar 2005 wurde Frau Timoschenko dann zur Belohnung
zur ukrainischen Ministerpräsidentin gekürt. Sie erhielt das Ministerpräsidentenamt,
obwohl im 450-köpfigen ukrainischen Parlament die von ihr geführte Fraktion,
genannt „Block Julija Timoschenko“ gerade mal über 21 Abgeordnetensitze verfügte. Mit dieser Minderheitenfraktion, hinter der nur 7,3 % der Wählerstimmen standen, konnte
sie Regierungschefin werden.
Timoschenkos Ernennung erfolgte, obwohl ihr
Regierungsinkompetenz nachgesagt wurde.
Dass ihre guten demagogisch-agitatorischen Fähigkeiten zum Regieren nicht
ausreichen, erwies sich sehr schnell. Im Amt der Ministerpräsidentin versagte sie so kläglich, so dass selbst ein
Juschtschenko sie im September 2005 als Regierungschefin wieder entlassen
musste.
Frau Timoschenko gelang es dann, 2007 nochmals,
Ministerpräsidentin zu werden. Das geschah erneut unter sehr fraglichen Umständen. Nach turnusgemäßen Parlamentswahlen im Jahre
2006, bei der die Fraktion von Julija Timoschenko keine regierungsfähige Mehrheit erlangt hatte,
der Block „Unsere Ukraine-Nationale Selbstverteidigung“ (NU-NS) als mit Abstand
drittstärkste Fraktion auch nicht
mehrheitsfähig war, aber Juschtschenko und der Westen die „Partei der
Regionen“ von Janukowitsch, die eine klare parlamentarische Mehrheit hatte,
nicht an der Regierung wünschte, wurden nach vielem Hin und Her im Mai 2007 vorgezogene
Parlamentswahlen durchgeführt.
Dabei erhielt der Parteienblock „Julija Timoschenko“ 31 %
der Wählerstimmen. Die „Partei der Regionen“ von Janukowitsch erlangte aber auch diesmal mit 34 % der Wählerstimmen,
wie schon bei den vorangegangenen Parlamentswahlen, erneut die
Parlamentsmehrheit.
Nach den verfassungsrechtlichen Regeln hätte Präsident Juschtschenko
Janukowitsch als Führer der stärksten Parlamentsfraktion mit der
Regierungsbildung beauftragen müssen.
Die von Juschtschenko geführte Fraktion „Unsere Ukraine-Nationale
Selbstverteidigung“ (NU-NS), die wieder mit
Abstand drittstärkste Fraktion, ging stattdessen erneut ein Bündnis mit Frau
Timoschenko ein.
Julija Timoschenko
wurde Regierungschefin. Doch jetzt kam zu ihrer Inkompetenz auch noch die
Machtgier und Selbstherrlichkeit hinzu. Sie ging soweit, die Präsidentenbefugnisse
von Juschtschenko in Frage zu stellen. In Staat und Wirtschaft kam es zu
chaotischen Erscheinungen, die durch die Weltfinanz- und Wirtschafskrise noch
verstärkt wurden.
Deswegen kündigte ihr die NU-NS-Fraktion die Koalition am
3. September 2008 auf.
Erst 3 Monate später einigten sich Juschtschenko und Frau
Timoschenko notgedrungen auf eine Fortsetzung der Koalition. In die Koalition
wurde der „Block Lytwin“ aufgenommen, so
dass es zu einer beschlussfähigen parlamentarischen Mehrheit reichte. Lytwin
wurde zum Parlamentspräsidenten gewählt.
Der Streit zwischen Tinmoschenko und Juschtschenko setzte
sich aber fort, was zur Quasi-Regierungsunfähigkeit führte.
Ende 2008/Anfang 2009 handelte Timoschenko im Alleingang
einen Gasvertrag mit Russland aus, der nicht nur ungünstige Konditionen und
einen zu hohen Preis für die Ukraine beinhaltete, sondern an dem sich Frau
Timoschenko auch noch persönlich bereicherte
Zum nachweisbaren Straftatbestand
der Untreue an den Vermögensinteressen der Ukraine und der gravierenden Pflichtwidrigkeit
kam auch noch persönliche Vorteilsnahme
hinzu. Der persönliche Ehrgeiz von Frau Timoschenko führte bei ihr zu einer
immer offener bekundeten Missachtung ihres einstigen Weggefährten der „orangenen
Revolution“, Juschtschenko. Sie strebte nun mit aller Macht nach dem
Präsidentenamt.
Die erste Runde der Präsidentenwahlen fand im Januar 2010
statt Timoschenkos erstes Ziel wurde erreicht, nämlich die Wahlchancen ihres
einstigen Partners und Förderers herunterzudrücken.
Aber Juschtschenko hatte sich im Volk auch so u.a. durch PUTSCHPLÄNE
GEGEN DAS PARLAMENT, DIE DESSEN PARLAMENTARISCHE KONROLLRECHTE AUßER KRAFT
SETZEN SOLLTEN, beim ukrainischen Volk extrem unbeliebt gemacht !!
So erreichte Juschtschenko
im ersten Wahlgang erwartungsgemäß nur etwa 5 % der Wählerstimmen.
Die beiden Erstplatzierten wurden Janukowitsch und Frau
Timoschenko.
Frau Timoschenko ihrerseits verlor die im Februar 2010 stattgefundene Stichwahl eindeutig gegen Viktor Janukowitsch.
Der Glorienschein der Gallionsfigur der „orangenen
Revolution“ war verblasst.
Nun erwies sich Frau Timoschenko wieder als schlechte
Demokratin. Als Wahlverliererin hatte sie das Recht, das Wahlergebnis anzufechten.
Sie aber ging in ihrem „Demokratieverständnis“ entschieden zu weit. Nach
Neuauszählung und Bestätigung des Endergebnisses durch die Zentrale Wahlkommission,
focht sie das Wahlergebnis vor Gerichten an und gleichzeitig versuchte sie eine
Neuauflage der „orangenen Revolution“ zu organisieren.
Frau Timoschenko scheiterte diesmal aber vor den Gerichten
und zu ihrer bitteren Enttäuschung blieb auch der Massenzulauf bei den
Demonstrationen trotz erheblicher neuer Geldspritzen aus westlichen Ländern aus.
Auch ein Putschversuch durch die bewaffneten Organe und der Versuch eines
bewaffneten „Volksaufstandes“ scheiterten.
Im März 2010 wurde die von ihr gebildete Regierung vom Parlament schließlich
abgewählt !
Im Mai 2010 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Frau Timoschenko zunächst wegen
Bestechungsversuchen von Richtern des Obersten Gerichts im Jahre 2003. Ein
zweites Verfahren wurde auf Grund von
Veröffentlichungen eines Berichts US-amerikanischer
Anwaltschaftsfirmen wegen Missbrauchs öffentlicher Gelder in ihrer
Regierungszeit plus Geldwäsche und
Betrug eingeleitet.
Julija Timoschenko fungierte in dieser Zeit noch als
Vorsitzende der Partei Batkiwschtschina (Vaterland). Ihr Parteienblock war
inzwischen auseinander gefallen. Vor einer Anklage schützten sie aber noch ihre
Immunitätsrechte als Abgeordnete.
Die gerichtlichen Anklagen konkretisierten sich dann auf den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs und
der Pflichtwidrigkeit im Zusammenhang mit der Aushandelung des Gasvertrages mit
Russland sowie der missbräuchlichen Verwendung von Einnahmen aus dem Handel mit Kohlenoxyden und aus den Kauf von
Rettungswagen zu überhöhten Preisen. In allen diesen Fällen wurden ihr auch
persönliche Vorteilsnahme zur Last gelegt. Das Parlament hob durch die drückende
Beweislast nunmehr die Immunitätsrechte von Frau Timoschenko auf.
Seit dem 5. August 2011 befindet sich Julija Timoschenko in
Untersuchungshaft. In einem ordentlichen Gerichtsverfahren wurde sie am 11.
Oktober 2011 zu 7 Jahren Freiheitsentzug plus Schadenersatz von 137 Mio. Euro verurteilt.
Das sei Justizwillkür, ein von
Janukowitsch veranlasstes Unrechtsurteil gewesen, Julija Timoschenko sei Opfer
einer Rachejustiz, ein Opfer ihres Rivalen Janukowitsch geworden, so lautet
seither die westliche Leseart der Darstellung des ukrainischen
Gerichtsverfahrens gegen Frau Timoschenko ! .
Diese Argumentation aber hält keinen Fakten stand.
Was aber sind die Fakten ?
Die Urteilsbegründung ist rechtlich klar und eindeutig und
wurde von den Justizorganen auf Grund der bestehenden Gesetzeslage verfasst.
Man könnte höchstens einwenden, dass sie den Urteilsspruch nicht erhalten
hätte, wäre sie 2010 ukrainische Präsidentin geworden.
In diesem Fall hätte in der Tat Macht über Recht entschieden.
Das geschah schon einmal im Jahre 2004, als gegen sie ein
Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Bestechung anhängig
war.
Ermittelt wurde gegen sie schon mehrere Jahre und sie war
zeitweilig schon in Untersuchungshaft genommen worden.
Zu dieser Zeit schützten sie noch ihre Immunität als Parlamentsabgeordnete.
Dennoch stand sie mehrere Jahre auf der internationalen Fahndungsliste von
Interpol.
Von dieser
Fahndungsliste wurde sie just in dem Moment gestrichen, als sie als Anführerin der
„orangenen Revolution“ in Erscheinung trat. Erst jetzt wurde der internationale
Haftbefehl von Interpol offensichtlich auf Geheiß auch westlicher Regierungen aufgehoben
!!
In der Ukraine ließ man nun die kriminelle Vergangenheit
von Julija Timoschenko ruhen, so auch die Anklage wegen des Mordverdachts gegen
den Geschäftsmann und Abgeordneten
Jewhen Schtscherban, ein Mordfall, in dem auch der ehemalige ukrainische
Ministerpräsident Lasarenko verwickelt sein soll, der in den USA wegen Geldwäsche eine Gefängnisstrafe
verbüßt.
Dieser Lasarenko war auch
Förderer von Frau Timoschenko, als sie als Chefin des Energiekonzerns
EESU noch mit ihrem Ehemann ihren schmutzigen Gashandel betrieb.
In den 90er Jahren wurde Julija Timoschenko eine der superreichsten
Personen der Ukraine. Zur Milliardärin wurde sie zusammen mit ihrem Ehemann
durch illegalen Gashandel und Gasdiebstahl sowie massiven Steuerbetrug und
Steuerhinterziehung.
Dieser Superreichtum verschaffte ihr dann die Möglichkeit, politisch aktiv zu
werden. Ihre Rolle als Schöne und Reiche nahmen ihr naive und korrupte
Leute ab.
Ihren durch Gasraub und Steuerbetrug erreichten Superreichenstatus hat sie
durch Amtsmissbrauch, u. a. als Vorsitzende des nach ihr benannten
Parteienblocks „Julija Timoschenko“ und Ministerpräsidentin, noch erheblich
ausbauen können.
Im Jahre 2011 schließlich wurde sie unter die lange fällige
Anklage gestellt. Die Anklage drohte auch ihrem Ehemann Oleksandre Timoschenko.
Der hat sich aber
rechtzeitig nach Tschechien abgesetzt. Dort
besitzt er eine Prunkvilla und
ist dort als Unternehmer registriert.
Frau Timoschenko aber wurde von einem
ukrainischen Gericht, wie schon ausgeführt, wegen der oben genannten
Straftatbestände zu 7 Jahren Haft verurteilt.
Der erste Prozess drehte sich
vordergründig darum, dass sie in ihrer Funktion als Ministerpräsidentin
einen für die Ukraine ungünstigen Gasvertrag mit Russland, speziell der
Gazprom, abgeschlossen hatte, ohne dazu die Zustimmung des Parlaments und des
Staatspräsidenten eingeholt zu haben. Das
wurde dann auch von Frau Timoschenko selbst, ihren Anhängern und den westlichen
Medien als eine Art Kavaliersdelikt und letztlich legal hingestellt, weil die
Ministerpräsidentin -Funktion sie dazu berechtigt habe. Obwohl Frau Timoschenko
sich dabei auch persönlich bereichert und damit den Straftatbestand der
Vorteilsnahme im Amt erfüllt hatte, hatte das ihrem Image noch nicht so geschadet.
Was ihr Image aber nun total ruinieren kann, ist der zweite
gegen sie anstehende Gerichtsprozess wegen Steuerhinterziehung,
Urkundenfälschung und Bestechung. Dieser wurde am 28. April 2012 eröffnet,
vorerst wegen Nichterscheinen der Angeklagten vor Gericht auf den 21. Mai
vertagt und auf Grund der sich hinziehenden Krankengeschichten der Julija
Timoschenko jetzt um etwa einen weiteren
Monat auf den Juni 2012 verschoben. Verschoben wurde auch der Termin zur Prüfung
des bereits ergangenen Urteils auf den Monat Juni nach den
Europameisterschaften !
Der neue Prozess, der die Hintergründe ihres Aufstiegs von einer kleinen
Videoverkäuferin zur Herrin einen Monopolunternehmens für Gashandel und der
dabei stattgefundenen persönlichen Bereicherung aufzeigt, ist für sie
vernichtend !
Er entlarvt sie als superkriminelle und äußerst korrupte
Person.
Deswegen ist nicht zu Unrecht anzunehmen, dass sie zwecks Strafvereitelung und
Strafprozessvereitelung jetzt eine Nerven- und Knochenkrankheit vortäuschen
will.
Nachgewiesen wurde bei ihr wohl ein Bandscheibenvorfall. Die dabei auftretende Schmerzbelastung
herauszufinden und zu lindern, das sollte Aufgabe ukrainischer Ärzte sein, so
wie das in jedem Land der Welt der Fall wäre !
Bei der Überführung in ein Krankenhaus in Charkow soll sie
durch Gewalteinwirkung des Strafvollzugspersonals Blutergüsse erlitten haben,
die sie sich aber nach Angaben von ukrainischen Ärzten und Pflegern nach den Merkmalen
offensichtlich selber beigebracht hat, um öffentlichkeitswirksam behaupten zu
können, man habe sie beim Transport in ein Krankenhaus in Charkow geschlagen.
Frau Timoschenko will sich jetzt, wie sie sagt, nur von
Ärzten ihres Vertrauens behandeln lassen und die sollen aus westlichen Ländern,
vor allem aus Deutschland, kommen.
Untersuchungen und Behandlungen durch ukrainische Ärzte lehnt sie ab und
unterstellt ihnen, sie u.a. vergiften, mit Hepatitis infizieren zu wollen usw.
Zuerst lehnte Frau Timoschenko auch eine medizinische Behandlung durch ein in
die Ukraine eingeflogenes deutsches Spezialistenteam ab, um sich durch eine Heilung im westlichen Ausland einem
weiteren Strafvollzug und einer strafrechtlichen Verfolgung im Heimatland zu entziehen.
Inzwischen soll sie sich mit deutschen Ärzten auf einen
vorläufigen Kompromiss geeinigt haben, sich von diesen in einem Krankenhaus in
Charkow behandeln zu lassen.
Derzeit ist ihr auf eigenen Wunsch hin ein deutscher Arzt zur
Betreuung und ärztlichen Versorgung zugeteilt worden. Ihren Hungerstreik hat sie
inzwischen beendet. Frau Timoschenko strebt aber weiterhin eine medizinische
Behandlung im westlichen Ausland an.
Letzten Berichten zufolge will sie sich auf Grund der
angeblichen Veröffentlichung ihres Therapieplans auch von deutschen Ärzten in
Charkow nicht weiter medizinisch
behandeln lassen.
Das beweist sehr eindeutig: Frau Timoschenko will
sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Gefängnis,
bzw. auch von einem von den ukrainischen Strafvollzugsbehörden überwachten
Krankenhausaufenthalt, entziehen und einen weiteren Prozess gegen sich verhindern.
Zu diesem Zweck simuliert sie
offenkundig mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar auch eine schwere
Krankheit, die ihren Aussagen zufolge nur im westlichen Ausland behandelbar sei.
Dafür findet sie seitens der führenden westlichen Staatenvertreter
Unterstützung.
Mittels des „Falles Timoschenko“ wollen Deutschland und die anderen westlichen
Staaten Druck auf die Ukraine ausüben, UM DORT EINEN ANDEREN, als den jetzt von
ihr eingeschlagenen ENTWICKLUNGSWEG, einschließlich eines engeren ökonomischen,
politischen und militärischen Zusammengehens mit Russland, ZU ERZWINGEN !
Letztlich zielen die USA und der Westen auf
die Einverleibung der Ukraine in die EU und
später in die NATO.
Eine vom Westen gewünschte Einverleibung der Ukraine durch die EU und NATO würde Russland tödlich verwundbar machen und hätte
selbstverständlich auch Auswirkungen auf die US/NATO-Militärpolitik gegenüber
den Staaten des Nahen Ostens und dem Kontinent Afrika, den diese vollends neu
kolonialisieren wollen.
Der Westen meint mit dem Boykott der Europafußballmeisterschaften einen Trumpf
gegen die Ukraine in der Hand zu haben. Man sprach sogar schon von der
möglichen Verlegung der Spiele nach Deutschland.
In diesem Fall aber hätte die Ukraine einen vertraglich festgelegten
Schadensersatzanspruch in Milliardenhöhe.
Die UEFA hat solchen Plänen aus guten Gründen schon eine Absage erteilt.
Welcher Hauptgrund wird bei der derzeitigen Hetze westlicher
Politiker und ihrer Medien gegen die Ukraine in den Vordergrund gestellt?
Wider besseren Wissens behauptet man, dass ein
gerichtliches Vorgehen gegen Frau Timoschenko ein Racheakt ihres
politischen Rivalen Janukowitsch sei, der derzeit ukrainischer Präsident ist.
Der hat allerdings gegenüber Justizorganen keine Weisungsbefugnis.
Die Justiz ist auch in der Ukraine gemäß der
Verfassung unabhängig.
Letztlich aber geht es bei dem Fall Timoschenko darum, WER KÜNFTIG IN DER UKRAINE DIE
POLITISCHE, ÖKONOMISCHE UND MILITÄRISCHE MACHT AUSÜBT. OB DIE EU UND NATO, ODER
ABER DIE UKRAINE ALS SOUVERÄNER STAAT DORT DAS SAGEN HAT !!
Die Ukraine sollte nach den Vorstellungen des Westens eigentlich schon lange in
der EU und der NATO sein.
Einen NATO-Beitritt haben Präsident Janukowitsch und die jetzige ukrainische
Regierung sowie die Parlamentsmehrheit aber abgelehnt. So haben sich die
westlichen Staaten mit der Ukraine auf einen Assoziierungsvertrag
geeinigt, der schon unterschriftsreif und sozusagen unter Dach und Fach
war.
Die EU verweigert der Ukraine aber nun die Ratifizierung dieses
Assoziierungsvertrages.
Im letzten Moment wurde sein Inkrafttreten durch den Westen verhindert,
offensichtlich weil dieser Assoziierungsvertrag mehr Vorteile für die Ukraine
als für die EU bringen würde.
In der Tat, damit bekäme die gesamte GUS, also auch Russland, Belorussland,
Kasachstan usw. über die Ukraine, die auch weiter GUS-Mitglied bleiben könnte,
beträchtliche Handels- und Zollvergünstigungen. Gleichzeitig aber könnte die Ukraine
damit vom Westen nicht vollends vereinnahmt werden.
Jetzt sollen die Menschenrechte herhalten, um auch den Assoziierungsvertrag zu
Fall zu bringen.
Dadurch glaubt der Westen fernerhin, die Ukraine destabilisieren und auf dieses
Weise doch noch schlucken zu können.
Die Ukraine aber findet im eurasischen Raum und in ihrem weltweiten Handel,
auch weil sie bereits WTO-Mitglied ist, weit größere Vorteile, als ihr aus
einem Beitritt zur krisengeschüttelten EU erwachsen könnte. Die noch festere
Verankerung der Ukraine im Verbund der GUS-Staaten sowie die weitere Annäherung
der Ukraine an den Bund der BRICS-Staaten und die Staaten der Shanghaier
Organisation ist damit vorprogrammiert.
Brigitte Queck