Der militärische Angriff auf Libyen unter d. Aspekt
des Völkerrechts
Nach dem Ende der
verbrecherischen faschistischen Aggressionskriege Hitlerdeutschlands und seinen
furchtbaren Auswirkungen auf das Leben von Millionen Menschen: ca. 50 Millionen
Toten, einschließlich der in den KZs von den Faschisten umgebrachten
Andersdenkenden, Juden und Menschen anderer Rassen wie Zigeuner, Slawen,
Hunderten von Millionen Verwundeten, auf Jahre zerstörter Häuser, Fabriken, der
Infrastruktur in ganz Europa und anderen Erdteilen wurde 1945 die
Weltorganisation von Staaten, die UNO, gegründet, die künftig Kriege zwischen
Staaten unmöglich machen sollte. Einer der wohl wichtigsten Artikel in der von
den Gründungsstatten angenommenen UNO-Charta, im Artikel 2 Ziffer 3 der Charta
wurde festgehalten: „Alle Mitglieder der Organisation... regeln ihre
internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln auf solche Weise, dass
der Weltfriede und die internationale Sicherheit, sowie die Gerechtigkeit nicht
gefährdet werden. “Das Gleiche ist in Artikel 33 der UNO-Charta fixiert.
Was macht einen Staat laut
Völkerrecht eigentlich aus?
Er definiert sich durch: ein Staatsgebilde,
das sich innerhalb bestimmter Grenzen befindet, an deren Spitze sich ein Staatsoberhaupt
befindet, der die Geschicke des Staates leitet, nebst einer eigenen
Rechtssprechung, Gerichtsbarkeit, staatlichen
Organen, die für die Stabilität im Inneren verantwortlich sind und Organen, die
die Beziehungen auf dem Gebiet der Außenpolitik das
Verhältnis mit und zu anderen Staaten regeln,
als da sind außenpolitische wirtschaftliche und militärische Beziehungen zu
anderen Ländern.
Das Souveränitätsrecht
gesteht jedem Staat der Welt zu, seine inneren Angelegenheiten selbst zu
regeln. Reiner Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der
Universität Hamburg,
schrieb dazu am 22.3.2011 in
der FAZ „Der libysche Aufstand gegen Gaddafi ist illegitim“:
„Gaddafi
führt Krieg gegen bewaffnete Rebellen, die ihrerseits Krieg gegen ihn führen.
Kämpfende Aufständische, und wären sie Stunden zuvor noch Bäcker, Schuster und
Lehrer gewesen, sind keine Zivilisten. Dass Gaddafis Truppen gezielt Zivilisten
töteten, ist vielfach behauptet, aber nirgends glaubhaft belegt worden. Und
jeder nach außen legitimierte, also autonome Staat der Welt, darf ....
bewaffnete innere Aufstände ...bekämpfen.“, was übrigens in der Verfassung
aller Länder der Welt so fixiert, also legitim ist. Auch in unserem
Grundgesetz! Eine Selbstbewaffnung und Beschießung von Polizei-oder
Armeeeinheiten im eigenen Lande wird z. B. in den USA mit Landesverrat, sprich
der Todesstrafe geahndet !
Der
Angriff der sog. 3 er Koalition der NATO ( USA, Frankreich und Großbritannien )
auf Libyen unter dem Vorwand, die Zivilbevölkerung dort zu schützen, ist von der UNO-Charta nicht gedeckt, ja sie
höhlt den Kern der UNO-Charta aus und diskreditiert die Weltorganisation in
höchstem Maße und widerspricht ihren eigenen Prinzipien!“
In diesem Zusammenhang
kommt die Resolution der
UNO-Vollversammlung 3314 vom 14.12. 1974 zum Tragen, in der es unter
Angriffskrieg heißt:
Ungeachtet einer
Kriegserklärung sind als Akte der Aggression zu bezeichnen:
-
eine
Invasion/Angriff der bewaffneten Macht eines Staates gegen Gebiete eines
anderen Staates,
-
Bombardements
u.a. gegenüber einem anderen Staatsgebiet,
-
Duldung des
Missbrauchs eines eigenen, aber fremder Verfügung überlassenen Gebietes als
Basis für eine Aggression gegen einen dritten Staat
Dagegen ist
Selbstverteidigung laut Art. 51 der UNO-Charta zur Erhaltung eines Staates zulässig,
da es sich nicht um Angriff, sondern um Verteidigung handelt.
Der Luftraum über dem libyschen Territorium und Küstenmeer ist libysches Hoheitsgebiet, das der ausschließlichen Hoheitsgewalt Libyens unterliegt. Gegen den Willen Libyens, mehr noch, ohne dessen Willen kann eine Flugverbotszone nicht eingerichtet werden. Auch darf kein fremdes Luftfahrzeug in diesen Luftraum einfliegen. Dies bedeutet, dass weder einzelne Staaten noch eine internationale Organisation wie die EU noch ein Bündnis wie die NATO eine Flugverbotszone einrichten dürfen.
Somit ist die Resolution 1973 des UNO-Sicherheitsrates über die Einrichtung einer Flugverbotszone ein Verstoß gegen das Interventionsverbot und die Durchsetzung der Zone – also der Abschuss libyscher Militärflugzeuge in libyschem Luftraum – ein Verstoß gegen das Gewaltverbot, deutlicher: ein kriegerischer Akt.
Die Einrichtung einer No-fly-Zone im Sinne des humanitären Völkerrechts wäre dagegen zulässig – wenn sich die beteiligten Staaten in einem internationalen bewaffneten Konflikt befänden, was bezüglich Libyen nicht der Fall ist.
In den Nürnberger
Kriegsverbrecherprozessen 1945/46 hat der US-Hauptankläger Jackson, damaliger Bundesrichter
der USA, den Aggressionskrieg als
schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, indem er
vorausschauend erklärte:
"Dieses
Gesetz hier wird zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt. Es schließt
aber ein und muss, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen
Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die hier zu Gericht sitzen“
Drei Tage nach
Beginn des Bombardements libyscher Regierungstruppen und Städte durch die USA,
Frankreich, Großbritannien und andere NATO-Länder erschien in der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung eine scharfe Kritik der rechtlichen Grundlagen dieser
militärischen Aggression.
In der FAZ vom 22. März 2011 nimmt Reinhard Merkel die UN Resolution 1973
(2011) vom 17. März 2011 gründlich auseinander. Er geht damit auch mit all
jenen Parteien ins Gericht, die (wie SPD und Grüne in Deutschland) die brutale
Bombardierung eines ehemaligen Koloniallandes rechtfertigen und die Enthaltung
Deutschlands bei der Abstimmung über die UN-Resolution im Sicherheitsrat von
rechts kritisieren.
„Das Ziel, einen Tyrannen zu stürzen und bewaffneten Aufständischen dabei zu
helfen, ist kein legitimer Titel zur gewaltsamen Intervention dritter Staaten“,
schreibt Reinhard Merkel und verweist auf zahlreiche Normen des positiven
Völkerrechts, welche das militärische Eingreifen in Bürgerkriege auf fremdem
Territorium strikt verbieten. Dazu gehören beispielsweise Artikel 3 des
Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen von 1977 und das Urteil des
Internationalen Gerichtshofs von 1986 im Streitfall „Nicaragua gegen die USA“.
Damals wurden die USA verurteilt und zu Reparationszahlungen verpflichtet, weil
sie jahrelang in Nicaragua US-hörige Rebellen-Truppen, die sogenannten
„Contras“, gegen die Sandinista-Regierung finanziert, bewaffnet und bei
Anschlägen auf die Infrastruktur und auf Politiker des Landes angeleitet hatten.
Die amerikanische Regierung hat dieses Urteil nie anerkannt. Sie hat
jahrzehntelang in Dutzenden fremden Ländern auf ähnliche Weise interveniert, um
ihre wirtschaftlichen und militärischen Interessen zu verfolgen.
Im Falle von Libyen haben sich jetzt auch die europäische Großmächte wieder als
Initiatoren solcher imperialistischer Überfälle zurückgemeldet, im Falle
Frankreichs zum ersten Mal seit dem Ende des Algerienkrieges, im Falle Italiens
zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Die gewaltsame Entscheidung eines inneren Konfliktes durch das militärische
Eingreifen externer Mächte, schreibt Reinhard Merkel, „bedroht die Grundnorm
des Rechtsverhältnisses aller Staaten: deren Gleichheit und Autonomie.“
Das Argument, es
gehe in Libyen nicht um die Parteiname in einem Bürgerkrieg, sondern um den
Schutz von Zivilisten und die Verhinderung eines blutigen Massakers, beurteilt
Merkel folgendermaßen: „Der demokratische Interventionismus [d.h. der Krieg im
Namen von ‚Demokratie‘ und ‚Menschenrechten‘], propagiert 2003, als sich die
irakischen Massenvernichtungswaffen als Lüge erwiesen, und jetzt in der
euphemistischen Maske einer Pflicht zu kriegerischen Hilfe im Freiheitskampf
wieder erstanden, ist politisch, ethisch und völkerrechtlich eine Missgeburt.“
Der „Schutz der
Zivilbevölkerung“ sei von Anfang an eine gezielte Lüge.
Dass Gaddafi keinen Völkermord begonnen habe, aber sei
evident.
Hätten die Verfasser der UNO- Resolution 1973 deren
humanitäre Begrenzung ernst gemeint, dann hätten sie die drohende Nötigung, mit
der Gewalt aufzuhören, deutlich an beide Seiten richten müssen. Das
haben sie nicht.
Es sei „aber ein normatives Unding, zur Befriedung
eines militärischen Konflikts die Machtmittel der einen Seite auszuschalten, um
denen der anderen zur freien Wirkung zu verhelfen“.
Ein Völkermord setzt hinter allen dabei begangenen
Taten das Ziel voraus, „eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische
Gruppe als solche“ zu zerstören. Nichts spricht dafür, dass die offensichtliche
Intention Gaddafis, einen Aufstand – mit welcher Brutalität immer –
niederzuschlagen, von diesem für ihn sinnlosen Motiv begleitet wäre...
Wer so fahrlässig wie die Regierungen der
Intervenienten, viele westliche Medien und leider auch die Resolution des
Sicherheitsrates mit solchen Zuschreibungen umgeht, tastet die Grundnorm des
Völkerrechts und damit dieses selbst an: das Gewaltverbot zwischen den
Staaten..
„Der Diktator führt Krieg gegen sein eigenes Volk,
bombardiert systematisch seine eigene Bevölkerung, massakriert die
Zivilbevölkerung seines Landes“ - ja, das alles, in den vergangenen Tagen
tausendfach wiederholt, wären Beispiele für gravierende Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Aber Gaddafi führt Krieg gegen bewaffnete Rebellen, die
ihrerseits Krieg gegen ihn führen....
„Die Intervention
der Alliierten.... steht auf brüchigem normativem Boden.“
Es geht
um.... die Garantie des Gewaltverbots und seiner vernünftigen Grenzen
als Grundprinzip der Weltordnung.“
Die NATO würde die „Fundamente des
Völkerrechts...nicht decken“. Mit anderen Worten verletzen!
Wie in der
Bundesrepublik über Parteien, Stiftungen, Medien und
Bundeswehr gegen das
Völkerrecht verstoßen und eine Interventionskultur
gefördert wird
Brigadegeneral a. D. Dr. Heinz Loquai
hat in seinem Vortrag am 14.02.03 im Eine Welt Haus München
„Balkan- Afghanistan - Irak. Krieg als
Mittel der Politik“ u. a. folgende wichtige Feststellungen zur Verletzung des
Völkerrechts in den NATO-Kriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan und den Irak
gemacht, die auf den jetzt stattfindenden illegitimen Angriffskrieg gegen
Libyen im Jahre 2011 ebenso zutreffen und deshalb an dieser Stelle etwas
ausführlicher behandelt werden sollen, weil die Herangehensweise der
Vorbereitung und Durchführung von Kriegen, wie General Loquai sehr richtig
feststellt, immer die gleiche ist.
Besonders dringlich verurteilt er, die
Bundeswehr, entgegen den Ausführungen des eigenen
Grundgesetzes von einer Verteidigungs,
-in eine Angriffsarmee umgewandelt zu haben !
Er führte dazu in München u. a. aus:
„Wir wollen unsere Söhne nie mehr in die Kasernen schicken. Und wenn
doch einmal irgendwo wieder der Wahnsinn des Krieges ausbrechen sollte, und
wenn dabei das Verhängnis es wollen sollte, dass unser Land das Schlachtfeld
wird, nun, dann wollen wir eben untergehen und dabei wenigstens das Bewusstsein
mitnehmen, dass nicht wir das Verbrechen begangen und gefördert haben."
Mit diesen
Worten sprach der bekannte Sozialdemokrat Professor Carlo Schmid, einer der
Väter des Grundgesetzes, auch sicherlich vielen Deutschen 1946 aus dem Herzen.
Es war die komprimierte Erfahrung zweier Weltkriege, für die Deutschland mit-
beziehungsweise allein verantwortlich war. Deutschland wollte damals mit dem
Verbrechen Krieg nichts mehr zu tun haben. Und in der Präambel des
Grundgesetzes verpflichtet sich das deutsche Volk, dem Frieden in der Welt zu
dienen. Unter dem Eindruck von 50 Millionen Toten, zerbombter Städte, von
Flüchtlingsströmen, Hunger und Krankheit standen jedoch nicht nur die Deutschen
und die deutsche Politik. Die Präambel der Charta der Vereinten Nationen
beginnt: "Wir, die Völker der Vereinten Nationen - fest entschlossen,
künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu
unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, ..."
Loquai fährt
fort:
„Ein Krieg,
eine militärische Intervention, in einem anderen Land, ist nur erlaubt als
Ausnahme vom Gewaltverzichtsgebot der UNO Charta, wenn ein Akt der
Selbstverteidigung vorliegt nach Artikel 51 der UNO Charta.“Im Hinblick auf den
NATO-Krieg gegen Jugoslawien von 1999 erklärte er: „Den UNO-Sicherheitsrat hat
man damals bewusst umgangen, weil Russland ein Veto eingelegt hätte und man
deshalb ein Mandat nicht bekommen hätte. Das heißt: Der Krieg war nach
Buchstaben und Geist völkerrechtswidrig.
Er war auch
verfassungswidrig. Ich bin kein Jurist, aber ich kann das Grundgesetz , ich
kann unsere Verfassung lesen , und viele Juristen kamen zu dem gleichen Urteil.
Der ehemalige Bundeskanzler Schmidt sagte:" Ein vierfacher Rechtsbruch.
"In der hierauf folgenden Zeit hielten sich nicht nur die Mehrheiten, wenn
es darum ging, die Bundeswehr, ob mit oder ohne UNO-Mandat einzusetzen., sie
vergrößerten sich noch im neuen Bundestag von Mal zu Mal. konsequent in der
Opposition blieben nur die PDS als Partei und einige wenige, dann als
Abweichler titulierte Abgeordnete in allen anderen Parteien. Die
Bundesregierung konnte sich nach dem 16.10. mehr als 90%iger Mehrheiten gewiss
sein, wenn es um den Einsatz der Bundeswehr irgendwo im Ausland ging. Eine
solche Mehrheit wurde in keinem anderen Politikgebiet erreicht.
Im Oktober 1998
wurde der Krieg als normales Mittel deutscher Politik wiederbelebt.
"Uneingeschränkte Solidarität" hat man Im Kosovokonflikt praktiziert.
Man hat sie dann später, nach dem 11. September, noch ausdrücklich deklariert.
Aber eine, wie aus allen Dokumenten ersichtliche, fast Vasallenpolitik
gegenüber den USA wurde im Jahre 1998/99 angewendet. An erster Stelle stand
fast bedingungslose Gefolgschaft hinter den USA. Die logische Konsequenz einer
Politik der uneingeschränkten Solidarität ist eine Politik ohne Alternativen...
Für die
Entwicklung der neuen NATO-Strategie hat der Kosovo-Konflikt wie ein
politischer Katalysator gewirkt. Die neue NATO-Strategie, eine
Interventionsstrategie, wurde verabschiedet während des Krieges , am 23./24.
April. Die NATO verabschiedet sich darin eindeutig von ihrer
Verteidigungsfunktion und Verteidigungsstrategie hin zu einer
Interventionsstrategie. Was im November, beim NATO-Gipfel in Prag beschlossen
wurde, ist im Grunde genommen nur eine zusätzliche Instrumentalisierung. Es
wurde eine 20 000 Mann starke Eingreiftruppe beschlossen, auch mit Zustimmung
der Bundesregierung. Eine veränderte Strategie hatte notwendige Folgen für die
Bundeswehr. Die Bundeswehr wurde in ihrer Struktur und wird noch in ihrer
Struktur umgestaltet, sie wird umgebaut zu einer Interventionsarmee....
Verteidigung
ist für diese Armee kaum mehr als die Erinnerung an die eigene Entstehungsgeschichte.
Der eigentliche Ernstfall, für den sie geschaffen wird, ist die militärische
Intervention. Man könnte den Eindruck gewinnen, als sei die deutsche Armee im
21. Jahrhundert wieder im 19. Jahrhundert angekommen. Von Verteidigungsminister
Struck war nun zu hören, Deutschland könne auch am Hindukusch verteidigt
werden. Und der Generalinspekteur der Bundeswehr sagt, "der Begriff der
Verteidigung muss neu definiert werden", dazu könne dann auch die Frage
gehören, ob Verteidigung präventiv ausgeführt werden müsse. Damit schwenkt die
Bundeswehrführung auf die Bush - Doktrin der Präventivverteidigung ein. Sie
löst sich damit gleichzeitig vom Auftrag der Bundeswehr, so wie er im
Grundgesetz eindeutig festgelegt ist. Dort heißt es, unmissverständlich:"
Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. "Und zu nichts anderem.
Wenn man natürlich den Begriff der Verteidigung so interpretiert, dass er auf
die ganze Welt angewendet werden kann, dann wird der Begriff zur leeren Hülse.
Wegen des
Fehlens eines Mandats des UNO-Sicherheitsrats halten Völkerrechtler den Krieg
von NATO-Staaten gegen Jugoslawien für völkerrechtswidrig. Es blieb nur die
zweifelhafte Krücke des Völkerrechts der "humanitären Intervention".
Einige wenige Fakten zu dieser "humanitären Intervention":
In einem
Bericht des Auswärtigen Amtes über die humanitäre Lage im Kosovo vom 19. März
1999, also fünf Tage vor Kriegsbeginn, heißt es, ich zitiere:" Von Flucht,
Vertreibung und Zerstörung im Kosovo sind alle dort lebenden Bevölkerungsgruppen
gleichermaßen betroffen." Und die Nachrichtenexperten des
Verteidigungsministeriums stellen am 23. März 1999 fest, also einen Tag vor
Kriegsbeginn, "Tendenzen zu ethnischen Säuberungen sind weiterhin nicht zu
erkennen." Das war die Lage, die Außenminister Fischer und
Verteidigungsminister Scharping mit "Völkermord" bezeichneten. Noch
heute behauptet der Generalsekretär der SPD, Olaf Scholz, mit dem
Militäreinsatz der Bundeswehr im Kosovo habe Deutschland bei der Bekämpfung von
Völkermord geholfen. In der gestrigen Ausgabe der "Zeit" liest man in
einem Artikel von Robert Leicht, die Bundesregierung habe eingreifen müssen in
einer Situation "völkermörderischen Gemetzels" und "akuten
Genozids". Was nun als Völkermord bezeichnet war, dazu vielleicht noch
einige wenige dünne Zahlen: Im März 1999 hat ,die OSZE in einer Statistik
ermittelt, sind 39 Menschen im Kosovo gewaltsam zu Tode gekommen. Dies waren
Opfer krimineller Delikte, das waren serbische Polizisten, jugoslawische
Soldaten, Kämpfer der UCK und albanische Zivilisten. Es war ein Bürgerkrieg. Es
war ein mörderischer Bürgerkrieg. Es war ein Bürgerkrieg. Während des Krieges
hat die NATO zweimal irrtümlich albanische Flüchtlingstrecks angegriffen.
Bei diesen
beiden Angriffen sind mehr albanische Kinder, Frauen und alte Menschen
umgekommen als in den zwei Jahren Bürgerkrieg vor Beginn des Krieges. Die
Medien hatten einen großen Anteil an diesem Krieg. Ein Bonner Professor für
öffentliches Recht , Christian Hillgruber, schreibt hierzu: ‚Die von den Medien
geschürte öffentliche Meinung verlangte unerbittlich moralisch begründeten
Aktionismus. Sie erhielt, was sie einforderte: blutigen Tribut an eine von den
Medien erzeugte öffentliche Meinung. Maßgebliche deutsche Zeitungen waren mit
daran beteiligt, die Stimmung für einen Krieg anzufachen.’
Lassen Sie mich
hier klarstellen, und das sollte auch ohne Zweifel sein: Im Kosovo herrschte
Anfang 1999 ein grausamer Bürgerkrieg. Doch was hat die "humanitäre
Intervention" der NATO nun bewirkt? Was hat der Krieg gegen Jugoslawien
bewirkt? Dazu nur einige Informationen: Die Zahl der Flüchtlinge und
Vertriebenen in den Nachbarländern war zu Beginn des Krieges etwa 70 000. Mit
dem Beginn des Krieges sieht man einen rapiden Anstieg auf bis zu 900 000. Das
heißt, der Krieg hat ermöglicht, dass sich die Zahl der Flüchtlinge
vervielfachte. Nach dem Krieg fiel die Zahl der Flüchtlinge ab, doch nach dem
Krieg ist die Statistik falsch. Man hat nämlich vergessen, den Anstieg der
serbischen Flüchtlinge bis zu 200 000 hier einzuzeichnen. Auch das war eine
"humanitäre Katastrophe", doch man hat sie nie so genannt. Der
SPD-Abgeordnete Erler listet folgende materielle zivile Schadensbilanz der
NATO-Angriff auf: 200 Fabriken zerstört, 190 Schulen, 50 Spitäler, 50 Brücken,
ungezählte Wohnhäuser und Agrarbetriebe, insgesamt 30 Milliarden Dollar
Schaden. Mindestens. Ca 7000 Tote. Serben und Kosovo-Albaner. Der heutige
serbische Ministerpräsident Djindjic stellt fest: Vor dem Krieg war eine
normale multiethnische, multikulturelle Gesellschaft im Kosovo wenigstens noch
denkbar und vorstellbar. Heute kann man nicht einmal mehr darauf hoffen. Was
hat der Krieg bewirkt, der eine humanitäre Katastrophe unterbinden,
unterbrechen, verhindern wollte? Er hat zwei humanitäre Katastrophen
ermöglicht: Die Vertreibung der Kosovo-Albaner, die dann wieder zurückgekehrt
sind, als eine Katastrophe und die zweite Katastrophe, die meistens nicht
benannt wird, die Vertreibung der Serben, die bisher nicht zurückgekehrt sind,
obwohl dort
30 000 Soldaten
sind. Das waren die Ergebnisse einer "humanitären Intervention". ....
Das völkerrechtliche Gerüst einer zivilisierten Weltordnung wurde
gerade durch die Versuche, diesen Krieg zu rechtfertigen, beschädigt. Dass man
etwas, das Unrecht ist, als Recht bezeichnet, ist viel schlimmer, als wenn man
Unrecht auch als Unrecht bezeichnet. Das Völkerrecht wurde ausgehöhlt,
völkerrechtliche Normen und Doktrinen als Ordnungsrahmen für eine Politik
spielen heute offenbar in den politischen Überlegungen und in der praktizierten
Politik der jetzigen amerikanischen Regierung keine Rolle mehr. Hierzu nur
wenige Beispiele: Sie können sicher selbst noch viele hinzufügen, wenn Sie
jeden Tag die Zeitung aufschlagen. Der in der Charta der Vereinten Nationen
niedergelegte Grundsatz, in den internationalen Beziehungen jede gegen die
territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit eines Staates
gerichtete Androhung - Androhung! - oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen,
gilt nicht mehr. Die USA drohen mit der Anwendung von Gewalt jeden Tag vier-
fünfmal gegen ein souveränes Land, den Irak, Mitglied der Vereinten Nationen.
Sie teilen Staaten und Personen in gute und böse ein und kündigen an, die bösen
zu bestrafen. Sie kündigen auch an, notfalls, den Einsatz von Nuklearwaffen.
Sie brechen permanent das bestehende Völkerrecht. Der amerikanische Präsident
stellt den Vereinten Nationen faktisch ein Ultimatum. Das heißt, mehrmals hat
er ja schon Ultimaten gestellt...
Er nötigt den
Sicherheitsrat: Entweder es gibt eine starke, oder robuste oder scharfe
UN-Resolution, oder wir, die USA, handeln alleine. Auf so brutale und
erpresserische Weise ist wohl noch niemand mit dem Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen umgegangen...
Und die Bush -
Doktrin, um ein letztes Beispiel zu nennen, der präventiven Verteidigung ist
nichts anderes als eine verbale Entfremdung einer Konzeption des
Präventivkrieges. Und Präventivkriege sind eben völkerrechtswidrig, noch, so
weit hat sich das Völkerrecht noch nicht entwickelt, dass Präventivkriege
völkerrechtlich zulässig sind...
Gerade deutsche
Politiker könnten sich mit guten Argumenten nicht nur völkerrechtlich sondern
auf Grund der Verfassung gegen einen Angriffskrieg wenden. Denn nach Artikel 26
unseres Grundgesetzes ist schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter
Strafe gestellt. Nach § 80 des Strafgesetzbuches ist dieses Delikt mit
lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren zu
ahnden. Meines Wissens gibt es in der Verfassung keines anderen Landes ein
derart striktes Verbot des Angriffskrieges....
Der
"Dritte Weltkrieg" - wir sind mittendrin. Nur keiner merkt es. Dieser
Dritte Weltkrieg ist weltweit. Der von Bush erklärte Krieg gegen den weltweiten
Terrorismus - Bush sagt immer wieder "war", "campaign" -
ist weltweit und er ist zeitlich im Grunde genommen unbegrenzt. Er sieht auch
den Einsatz aller Mittel vor. Das hören wir auch aus dem Munde der
amerikanischen Regierung. Die NATO hat den Verteidigungsfall ausgerufen, zum
ersten Mal in ihrer Geschichte. Artikel 5. Es ist ein Krieg des modernen Typs,
ein sogenannter "asymmetrischer Krieg". Da kämpfen nicht vor allem
Staaten gegeneinander , sondern Staaten gegen Gruppen, gegen Netzwerke. Die
amerikanische Regierung hat ein neues Konzept von Bündnissen entwickelt:"
coalition of the willing (Koalition der Willigen )...
Die erste Phase
in einem modernen Krieg ist die Ausschaltung der feindlichen Luftverteidigung.
Das ist, was die Briten und Amerikaner jetzt tun, um dann zu Beginn des
Krieges, die so genannte Luftherrschaft zu haben. Das heißt, ohne nennenswerte
Gegenwehr Luftangriffe führen zu können...
Das ist eine
Aggression im Sinne des Völkerrechts . Mehrere hundert CIA- Agenten sollen
bereits im Irak (heute würde man sagen in Libyen sein! d. Verf.), um dort
auszukundschaften, wo wichtige Ziele für die Bombenangriffe sind...
In allen ...
Fällen handelt es sich objektiv nach dem Völkerrecht um eindeutig
völkerrechtswidrige Maßnahmen...
Im
Medienzeitalter ist der Medienkrieg eine integraler Bestandteil der
Gesamtkriegsführung..
Medien haben
aber auch wirtschaftliche Interessen in einem Krieg. Wenn Sie überlegen, dass
CNN und andere amerikanische Nachrichtensender inzwischen fast eine Milliarde
Dollar in die Berichterstattung über den Irakkrieg investiert haben, dann
ersehen sie daraus auch, dass dieser Krieg stattfinden muss. Denn, wenn er
nicht stattfindet, dann wäre das der Ruin einiger amerikanischer
Fernsehgesellschaften, die sowieso schon wirtschaftlich schlecht dastehen. Eine
besondere Rolle spielen Medien bei der Vorbereitung von Kriegen....
Wir bekommen
das "Menü" der Medienberichterstattung ja täglich serviert. Aus
welchen Bestandteilen, aus welchen "Gängen" besteht ein solches Menü?
Das verläuft bei allen Vorbereitungen zu einem Krieg in etwa immer gleich. Nur
die konkret Ausprägung ist oft etwas anders. Erstens: Eine akute und äußerst
gefährliche Bedrohung wird aufgezeigt. Bei der Vorbereitung des Krieges gegen
Jugoslawien waren es Schlagwörter wie "Massaker", "humanitäre
Katastrophe" und " Völkermord"....
ES GEHÖRT DAZU,
DEN KRIEGSGEGNER ZU BESTIALISIEREN !
Hier haben die
Medien im letzten Irakkrieg schon gute Vorarbeit geleistet. Saddam gleich
Hitler, Stalin. Bildzeitung, Frankfurter Rundschau, alle fuhren sie auf dieser
Schiene ab. Milosevic war dann laut Bildzeitung der "Schlächter"....
Ein drittes
Element: Die Glorifizierung der eigenen Führungspersönlichkeiten. Sie kennen
alle Condoleeza Rice, Sicherheitsberaterin des Präsidenten. Wolfgang Koydl von
der Süddeutschen Zeitung schreibt wörtlich über Condoleeza Rice:" Immer war
sie die Erste, die Beste, die Schnellste und die Klügste, bei allem, was sie
anpackte. " Wie mit einem Zauberstab steuere sie die Debatte. Und er nennt
sie zärtlich immer wieder "Condy". "Condy" sei eine
"Kriegerprinzessin", meint Wolfgang Koydl in der Süddeutschen Zeitung...
Vierter Punkt:
Bagatellisierung des Ereignisses Krieg und der Kriegsschäden. Für den Begriff
des Krieges findet man verharmlosende Begriffe: "Bewaffnete Mission",
"Intervention", "Militärintervention....
Von
"chirurgischen Eingriffen" ist die Rede, eingesetzt werden
"intelligente Waffen", "smart bombs" gegen "soft
targets", weiche Ziele. "Weiche Ziele" sind Menschen. Das ist
der Prototyp des weichen Ziels. Alle diese Etiketten für eine schlimme Sache
werden vor allem im Fernsehen nachgeplappert, und sie setzen sich unbewusst
fest, und das ist ja die eigentliche Gefahr.....
Ein weiterer
Punkt: Der Krieg wird als unvermeidlich dargestellt. Seit langer Zeit geht es
schon gar nicht mehr darum, ob der Krieg stattfindet, es geht nur noch darum,
wann, unter welchen Bedingungen , wie er gerechtfertigt wird. Aber dass er
stattfindet, das steht eigentlich auch in den Medien schon lange fest. Was
bewirkt das? Oft Resignation beim Publikum. Der Krieg kommt wie ein
Naturereignis über die Menschen. "The game is over" verkündet der
zornige Gott im Weißen Haus. Und es gehört auch dazu, dass Kriegsgegner missachtet
werden. Verschweigen von Sachverhalten ist heute die wirksamste Zensur...
Es gibt es
schon ein breites Spektrum von Meinungen, nur im Teil "Politik"
erscheint praktisch kaum etwas Kritisches mehr....
Der
amerikanische Präsident, der die Vereinten Nationen erpresst und wiederholt
verkündet hat, er werde auch Krieg führen, ohne sich an das Regelwerk der
UN-Charta zu halten, kann eigentlich nicht als verantwortungsvoller Sachwalter
der UN gelten. Auch sein Vorgänger Clinton hat im Krieg gegen Jugoslawien die
Vereinten Nationen ins Abseits gestellt. Die USA und insbesondere die
gegenwärtige Regierung sind keine glaubwürdigen Beschützer der UN....
Objektive
Studien, selbst Analysen von Geheimdiensten sehen ... keine Bedrohung der USA..
Die Weltmacht USA ist in einem dramatischen Ausmaß von der
ungehinderten Zufuhr von Erdöl abhängig. Wenn die USA die Golfregion
kontrollieren, haben sie die Kontrolle über das Öl, von dem ihre Wirtschaft,
ihre Gesellschaft, ja ihre gesamte Lebensform in so hohem Maße abhängen. Ist es
sehr abwegig, ein wichtiges Kriegsziel darin zu sehen, einen beträchtlichen
Teil der Welterdölreserven unter eigene Kontrolle zu bringen und den
wichtigsten strategischen Rohstoff der Gegenwart und Zukunft unter eine
hegemoniale Kontrolle zu bekommen?("Mit der Neuordnung des Persischen
Golfs will Washington nun das Stichwort Energiesicherheit neu definieren....mit
ihrer unangefochtenen militärischen Macht werden sie nicht länger zusehen, dass
die Instabilität der wichtigsten Lieferregion für Öl wie einst 1973 und 1979/80
abermals zu dem führt, was die Weltwirtschaft nicht braucht: zu
Lieferunterbrechungen und zu Preisschocks."....
Von einem demokratisierten Irak aus soll nach den
politischen Strategien amerikanischer Denker der gesamte Mittlere Osten in eine
neue Form der Demokratie überführt werden.
Im ... Sprachgebrauch des US-Präsidenten steht jetzt eine ‚neue
Welle der Demokratisierung bevor’. Das entspräche „einer zum eigenen Vorteil
gewendeten Domino - Theorie: Erst fällt der Irak, wodurch sich die
aufgeklärten Mittelschichten in den Nachbarstaaten ermutigt fühlen werden. Dann
würden Saudi-Arabien und sukzessive auch andere Staaten folgen, schließlich
auch das OPEC-Kartell- falls nötig mit kleinerer Hilfe der USA...
Man könnte sagen: ‚Die Ent-Saddammisierung des Irak’ als
Voraussetzung für die Demokratisierung des Mittleren Ostens.... Bis zum
Abschluß dieses Transformationsprozesses, der auch von seinen Befürwortern als
ein sehr langfristiger Vorgang angesehen wird, soll die Stationierung
amerikanischer Truppen in der Konfliktregion den politischen Prozess absichern....“
Und in diesem Anfangsprozess zur Umgestaltung des Nahen Ostens und
Afrikas im Sinne des internationalen Monopolkapitals , den General ad Loquai
vorausschauend beschreibt, befinden wir uns gerade beim gegenwärtigen
Aggressionskrieg gegen Libyen, der wiederum wie schon beim NATO-Krieg gegen
Jugoslawien, bei den NATO-Kriegen gegen den Irak, dem NATO-Krieg gegen
Afghanistan und jetzt beim Angriffskrieg gegen Libyen in einen Krieg für
Menschenrechte umgelogen wird.
Wie unmenschlich und heuchlerisch heutzutage auch in
Deutschland, das 1945/46 vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal als
Aggressorstaat verurteilt wurde, ganz offen Kriege wie auf dem Schachbrett
vorbereitet werden, im Wissen darüber, das man
ohne Scheu heute offen und im Verbund mit anderen kapitalistischen
Staaten innerhalb der NATO eine gemeinsame Strategie der westlichen Staaten gegen die Rohstoff
besitzenden Staaten entwickeln kann, zeigt folgendes Beispiel:
Eine Forschungsgruppe des sozialwissenschaftlichen Instituts der
Universität Oldenburg entwickelt Strategien für westliche Militärinterventionen
in Entwicklungsländern. Darin heißt es; dass das völkerrechtlich bindende
Prinzip der staatlichen Souveränität sei längst "ad acta gelegt" sei,
weshalb Verstöße dagegen als "legitim" zu gelten hätten. Die
Wissenschaftler beschreiben westliche Militärinterventionen wie z.B. in
Afghanistan als groß angelegte "Sozialreformprojekte".
Um diese zum Erfolg zu führen, sollten die Besatzungsmächte
einerseits eine gewisse "Sensibilität für kulturelle Faktoren" an den
Tag legen und andererseits die rigide "Durchsetzung eines
Gewaltmonopols" gewährleisten - auch unter Inkaufnahme ziviler Opfer.
Auf deutscher Seite bestehe in diesem Zusammenhang allerdings ein
gewisser "Nachholbedarf an Wissen, das die ehemaligen Kolonialmächte noch
gespeichert haben", heißt es da.
Die"Arbeitsstelle
Interventionskultur", die am Institut für Sozialwissenschaften der
Universität Oldenburg (Niedersachsen) angesiedelt ist, beschäftigt sich nach
eigener Aussage mit den "sozialen Auswirkungen von militärisch gestützten
humanitären Interventionen".
Der Leiter der Arbeitsstelle, Professor Michael Daxner, war selbst
für die in Afghanistan engagierten westlichen Besatzungsmächte tätig.
Über das "Netzwerk
Interventionskultur" ist die Oldenburger Arbeitsstelle mit zahlreichen
anderen akademischen Institutionen verbunden, die im Dienst westlicher
Besatzungsstrategen stehen.
Zu ihren Kooperationspartnern zählen die Deutsche Stiftung
Friedensforschung, das Zentrum für Konfliktforschung der Universität Marburg,
der Sonderforschungsbereich 700 der Freien Universität Berlin und der
maßgeblich von der Bundeswehr gestaltete Studiengang "Military Studies"
an der Universität Potsdam.
Alle genannten Einrichtungen
sind der Ansicht und versuchen dies über diverse Medien auch der
Bevölkerung einzutrichtern, dass das Prinzip der völkerrechtlich garantierten
Staatensouveränität längst "ad acta gelegt" sei, weshalb Verstöße
gegen die Souveränität von Staaten als "legitim" zu gelten haben.
Westliche Militärinterventionen wie in Afghanistan werden von den
in der Oldenburger Arbeitsstelle beschäftigten Soziologen als groß angelegte
"Sozialreformprojekte" verstanden.
Das für Afghanistan anstehende Modernisierungsprojekt beschreiben
die Forscher als "Staatsgründung nach westeuropäischem Muster" -
inklusive eines "Kriegs um die Herstellung eines Gewaltmonopols".
Die Universität Oldenburg, an der die "Arbeitsstelle
Interventionskultur" beheimatet ist, trägt heuchlerischer Weise den Namen
des Publizisten und Friedenspreisträgers von 1936 Carl von Ossietzky.
Der engagierte Antimilitarist lag zum Zeitpunkt der
Preisverleihung in einem Berliner Gefängniskrankenhaus, in das man ihn nach
einem mehrjährigen Aufenthalt in NS-Konzentrationslagern eingeliefert hatte.
Ossietzky starb am 4. Mai 1938 an den während der Lagerhaft erlittenen
Misshandlungen.
Brigitte Queck, Diplomstaatswissenschaftlerin Außenpolitik