Brigitte Queck

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                                                                             Berlin/Potsdam, 10.03.2011

 

Sehr geehrter Genosse Bisky !

Wie haben wir uns gefreut, als Du über Face-book klar und deutlich zu verstehen gabst, dass sich die Partei Die Linke kategorisch gegen einen Militärschlag gegen Libyen ausspricht. Das war ganz im Sinne einer sozialistischen Partei !

Umso entsetzter waren wir, als wir am gleichen Tage über die Zeitung jungeWelt erfahren mussten, dass Du Dich am 10.03.2011 im Europaparlament den Forderungen der anderen Europaparlamentarier angeschlossen hast, eine Flugverbotzone über Libyen gut zu heißen.

Dein Handeln steht im offenen Widerspruch zu den außen- und friedenspolitischen Positionen der LINKEN, sowie der von Dir selbst herausgegebenen Pressemitteilung vom 10.3.2011, in der militärische Interventionen in Libyen abgelehnt werden.

An so einer exponierten Stelle wie Du es bist, als Fraktionschef der Partei Die Linke im Europaparlament, müsste man über Völkerrechtler, die Ihr ja sicher in Eueren Reihen habt, darüber Bescheid wissen,

dass gemäß Artikel 2 Ziffer 4 der UNO-Charta sich alle Mitgliedstaaten der Organisation sich „ in ihren internationalen Beziehungen der Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung, die gegen die territoriale Unverletzlichkeit oder politische Unabhängigkeit irgendeines Staates gerichtet oder in irgendeiner anderen Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist“ enthalten und

dass auch eine Zustimmung zu einer Flugverbotszone über einen souveränen Staat in den von der UNO erlassenen Aggressionsdefinitionen verboten ist, also dem Völkerrecht widerspricht.

Dir zur Kenntnisnahme, was eine Aggression laut UNO-Resolution von 1974 und der in Kampala angenommenen Aggressionsdefinition einer Aggression gleichkommt :

 

1.Die Resolution der UNO-Vollversammlung 3314 vom 14.12. 1974 sagt dazu aus:

-         „eine Invasion/Angriff der bewaffneten Macht eines Staates gegen Gebiete eines anderen Staates,

-         Bombardements u.a. gegenüber einem anderen Staatsgebiet,

-         Duldung des Missbrauchs eines eigenen, aber fremder Verfügung überlassenen Gebietes als Basis für eine Aggression gegen einen dritten Staat.“

         

 2. Gemäß dem durch die Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshof im ugandischen Kampala im Jahre 2010 angenommene  Definition des Straftatbestands der Aggression,  ist das „eine geplante Vorbereitung, Initiierung oder Ausführung durch eine Person, die effektiv in der Lage ist, eine Kontrolle auszuüben , oder eine direkte politische oder militärische eines Staates, der dann einen Akt der Aggression darstellt, wenn er seinem Charakter nach, seiner Schwere und Umfang nach einen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen darstellt.“

 

Ein militärisches Eingreifen in Libyen, zu dem mittlerweile fast alle NATO-Staaten aufrufen, ist der schwerste Verstoß gegen das Völkerrecht und das schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit !!

 

Mittlerweile kontrollieren laut ntv vom 10.03.2011 NATO-AWACS Flugzeuge den libyschen Luftraum.

Übrigens sollte Dir, der Du Dich eventuell aus „humanitären Erwägungen“  zu der Unterzeichnung der Forderungen der anderen Europaparlamentarier nach einer Flugverbotzone über Libyen verleiten ließest,

zu denken geben, dass  der internationale Nachrichtensender „Russia Today“ (RT)  die westlichen Meldungen über angebliche Angriffe der libyschen Luftwaffe auf demonstrierende Menschenmengen als eine „reine Lüge“ westlicher Medien entlarvt hat.


Belegt sind laut russischer Militäraufklärung über Satellit allerdings einige Luftangriffe der Regierungstruppen auf von Rebellen eroberte Munitionslager, die die westlichen Medien, einschließlich dem im Emirat Katar stationierten Fernsehsender Al Dschasira, als einen Angriff auf „friedliche“ Demonstranten umlogen.

Übrigens hat das der unabhängige Kriegskorrespondent aus den USA, Keith Harmann, der sich vor Ort in Libyen befindet, aber nicht für die großen Konzernmedien arbeitet,  am 7.3.2011 in einem RT-Interview ebenso berichtet.

Auch Janan Moussa, eine junge Korrespondentin für die Nachrichtenagentur Al Aan Network aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, die in den letzten Tagen  Hunderte von Kilometern die Rebellen an die Front begleitet hatte und dabei auch unter Beschuss gekommen war, verurteilte gegenüber RT die einseitige westliche Berichterstattung.

Die RT-Korrespondentin in Bengasi äußerte gar, dass die „westlichen Medien nicht daran interessiert“ wären, „wie man Blutvergießen und Gewalt verhindern könne, sondern sie forderten geradezu mehr davon!“

Im Unterschied dazu werden die Friedensvorschläge des venezelanischen Präsidenten Chavez verschwiegen, dem zufolge eine Kommission von Staaten aus Lateinamerika, Europa und dem Mittleren Osten  gebildet werden soll, die den Versuch unternehmen soll,  eine verbindliche Übereinkunft zwischen dem libyschen Führer Gaddafi und den Rebellentruppen zu erzielen. Sowohl der libysche Führer Gaddafi, als auch der Präsident der Arabischen Liga Moussa, haben diesem Friedensplan Al Jazeera zufolge, bereits am 1.3.2011 zugestimmt !!

 

Solltest Du, Genosse Bisky, davon nichts gewusst haben ?

Im Zeitalter der digitalen Technik und eines Dir zur Verfügung stehenden Beraterstabes dürfte dies doch keine Schwierigkeit sein !

Da diese, Deine Haltung, zu Libyen und dem Völkerrecht keine Privatangelegenheit sind, geben wir Dir hiermit zur Kenntnis, dass wir diesen Brief an Dich in linken Zeitungen veröffentlichen werden.

 

Tief enttäuscht und entsetzt

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Brigitte Queck, Diplomstaatswissenschaftler Außenpolitik

i.A. „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“

 

    

 PS:           

Wir stimmen mit der  Linksjugend [´solid] Hamburg überein, die u.a. schrieb:

„Die Einrichtung der Flugverbotszone dient weder den fortschrittlichen Kräften in Libyen, die keineswegs mehrheitlich die Intervention in die inneren Angelegenheiten Libyens befürworten, noch einer friedlichen Lösung des innerlibyschen Konflikts. Sie ist der erste Schritt zur offenen militärischen Einflussnahme der NATO-Mächte. Wie sehr sich die NATO um das Völkerrecht schert, belegt die Einrichtung der Flugverbotszone am 10.3.2011, ohne dies vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überhaupt abstimmen zu lassen.“