Krieg und Frieden


Aus dem Buch "Der Tiefe Staat schlägt zu: Wie die westliche Welt Krisen erzeugt und Kriege vorbereitet"
Könnte sich die souveräne Bundesrepublik Deutschland aus einem Atomkrieg der USA und der NATO gegen Russland "heraushalten"?

von Wolfgang Jung

"Unter dem Motto 'Unser Überleben sichern! Die Kündigung des Stationierungsvertrages und den Austritt aus der NATO durchsetzen!' müsste [eine möglichst breite Friedenskampagne in der Bundesrepublik Deutschland] versuchen, Massenproteste zu organisieren und die drohende atomare Auslöschung der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten." Mit diesem aufrüttelnden, zentralen Satz endet der Artikel von Wolfgang Jung. Doch der Tiefe Staat schlägt zu. Das wird mit diesem Satz angedeutet. Der Tiefe Staat interveniert überall dort, wo etwas für USA und NATO Gefährliches aufkeimt. Er versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass eine breite Friedenskampagne entsteht, wie Wolfgang Jung sie postuliert. Der Tiefe Staat hat die Gesellschaft durchsetzt - auch die Friedensbewegung. Doch das soll nicht daran hindern, der Realität in die Augen zu blicken. Mit freundlicher Genehmigung von Wolfgang Jung gibt die NRhZ seinen für das von Ullrich Mies herausgegebene Buch "Der Tiefe Staat schlägt zu: Wie die westliche Welt Krisen erzeugt und Kriege vorbereitet" verfassten Artikel wieder.

Die Bundesrepublik Deutschland darf eigentlich nur bei verfassungsgemäßer Feststellung des Verteidigungsfalles in einen Krieg eintreten. Als Adolf Hitler am Vormittag des 1. September 1939 im Berliner Reichstag brüllte, "Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen!", war die "großdeutsche Wehrmacht" bereits in Polen eingefallen, und der Zweite Weltkrieg war nicht mehr aufzuhalten. Leider wurde das "Friedensgebot des Grundgesetzes" (1), das derartige "Ad-hoc-Kriegserklärungen" ein für Allemal verhindern und sicherstellen sollte, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgeht, nicht konkretisiert, weil die Aufstellung eigener "Streitkräfte zur Verteidigung" der BRD gegen die in der
DDR stationierten Rotarmisten vermutlich von Anfang an einkalkuliert war.

Was schreibt das Grundgesetz für den "Verteidigungsfall" vor, der nur dann eintritt, wenn die Bundesrepublik Deutschland mit Waffengewalt angegriffen wird oder ihr ein bewaffneter Angriff droht? Die Formalien, die zu erfüllen sind, bevor die Bundesrepublik Deutschland verfassungsgemäß in einen Krieg eintreten darf, sind in Art. 115 a (2) geregelt.

Art. 115 a

(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlußfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.

(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise; sie ist im Bundesgesetzblatte nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.

(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.

(5) Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben. Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuß.


Die Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses regelt Artikel 53 a. (3)

Art. 53 a

(1) Der Gemeinsame Ausschuß besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages, zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Die Abgeordneten werden vom Bundestage entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt; sie dürfen nicht der Bundesregierung angehören. Jedes Land wird durch ein von ihm bestelltes Mitglied des Bundesrates vertreten; diese Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden. Die Bildung des Gemeinsamen Ausschusses und sein Verfahren werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Bundestage zu beschließen ist und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

(2) Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Ausschuß über ihre Planungen für den Verteidigungsfall zu unterrichten. Die Rechte des Bundestages und seiner Ausschüsse nach Artikel 43 Abs. 1 bleiben unberührt.


In den Kriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan und den Irak und bei den westlichen Militäraktionen in Syrien, Libyen und anderen afrikanischen Staaten wurden diese Formalien dadurch umgangen, dass diese Kriege zu "humanitären Interventionen" oder zu "Selbstverteidigungsmaßnahmen" nach Art. 51 der UN-Charta (4) deklariert wurden. Ob damit auch gegen den Art. 87a GG (5) verstoßen wurde, in dem festgelegt ist, dass die deutschen Streitkräfte nur zur Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland gegen einen auf diese erfolgenden Angriff eingesetzt werden dürfen, ist auch nach dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (6) immer noch strittig. (7)

Fest steht jedenfalls, dass allen bisher vom Bundestag genehmigten Auslands- und Kriegseinsätzen der Bundeswehr weder ein Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland vorausgegangen ist, noch ein Angriff zu erwarten war.

Welche Rolle werden die Militärbasen und Kommandozentralen der US-Streitkräfte und der NATO in der Bundesrepublik Deutschland im "Verteidigungsfall" spielen?

Die meisten Bundesbürger wissen nicht, dass es in der Bundesrepublik eine ganze Reihe wichtiger Militäranlagen und Kommandozentralen der USA und der NATO (8) gibt, die in einem Krieg mit Russland wichtige Primärziele wären und möglichst früh ausgeschaltet werden müssten. Hier sollen nur die wichtigsten genannt werden.

Die US-Streitkräfte haben unsere Erde in sechs US-Regionalkommandos (9) aufgeteilt. Zwei davon, das EUCOM und das AFRICOM, residieren in der Bundesrepublik. Das AFRICOM (10) das nicht in die NATO-Kommandostruktur integriert ist, sollte eigentlich nach Afrika verlegt werden, musste aber in Stuttgart bleiben, weil kein afrikanisches Land bereit war, das neu eingerichtete Kommando aufzunehmen. Es koordiniert und kontrolliert alle militärischen US-Aktivitäten in Afrika. Nur Ägypten gehört zum Befehlsbereich des US-Regionalkommandos CENTCOM.

Das US-Regionalkommando EUCOM in Stuttgart (11) ist zuständig für ganz Europa – einschließlich des asiatischen Teils Russlands – und für Israel. Sein Chef – 2018 war das General Curtis M. Scaparrotti (12) – ist gleichzeitig Oberkommandierender aller Militäroperationen der NATO, hat also einen zweiten Amtssitz im NATO-Hauptquartier in Brüssel.

Das EUCOM hat den Auftrag, alle US-Militäraktionen in seinem gesamten Befehlsbereich – also auch in Russland – zu koordinieren, mit internationalen Partnern und anderen US-Regionalkommandos die transatlantische Sicherheit zu fördern und die USA vorgeschoben zu verteidigen. Ihm unterstehen alle in Europa stationierten US-Teilstreitkräfte:

  • die U.S. Army Europe / USAREUR in der Lucius D. Clay Kaserne in Wiesbaden,
  • die U.S. Air Forces in Europe – Air Forces Africa / USAFE-AFAFRICA auf der US Air Base Ramstein,
  • die U.S. Marine Forces Europe and Africa / MARFOREUR in der Panzerkaserne in Böblingen,
  • das U.S. Special Operations Command Europe / SOCEUR in den Patch Barracks in Stuttgart-Vaihingen und
  • die U.S. Naval Forces Europe / U.S. 6th Fleet in Neapel.
  • Die U.S. Army Europe / USAREUR, der in Europa stationierte Teil des US-Heeres, hat 2013 ihr Hautquartier von Heidelberg nach Wiesbaden verlegt.

Die US-Standorte Schweinfurt, Bamberg und Heidelberg wurden ganz, der Standort Mannheim teilweise aufgelöst. Brüssel und Chievres in Belgien und Schinnen in den Niederlanden bilden zusammen die US Army Garrison / USAG Benelux, Livorno und Vicenza in Italien die USAG Vicenza, Kaiserslautern mit Baumholder die USAG Rheinland-Pfalz, Grafenwöhr mit Hohenfels, Vilseck und Garmisch die USAG Bavaria. Die Einzelstandorte Stuttgart, Wiesbaden und Ansbach haben ihren Garnisonsstatus behalten.

Neben dem USAREUR-Hauptquartier in Wiesbaden (13) hat auch das ihm untergeordnete 21th Theater Sustainment Command in Kaiserslautern (14) besondere Bedeutung, weil es alle Einheiten der US-Army in Europa auch bei Kampfeinsätzen außerhalb Europas mit Nachschub aller Art versorgt.

Den U.S. Air Forces in Europe -Air Forces Africa / USAFE-AFAFRICA (15), die ihr Hauptquartier auf der US Air Base Ramstein bei Kaiserslautern haben, unterstehen alle US-Flugplätze in Europa.

Auf der US Air Base Spangdahlem (16) in der Eifel ist außer einem US-Kampfjet-Geschwader auch die Einheit stationiert, die für die Bewachung und Wartung aller US-Atombomben in Europa zuständig ist (17) – auch für die auf dem Bundeswehrflugplatz Büchel in der Eifel. (18)

Die US Air Base Ramstein (19) ist das größte Luftdrehkreuz der US-Streitkräfte außerhalb der USA. Nach Meinung eines früheren Base-Kommandeurs ist sie die "größte, verkehrsreichste, beste und eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Militärbasis der Welt". Über die Air Base Ramstein werden über 90 Prozent der Personen- und Frachttransporte der US-Streitkräfte in den Mittleren Osten und nach Afrika abgewickelt.

Auf der Base befinden sich wichtige Kommandozentralen, die für den militärischen Flugverkehr der USA und der NATO über Europa, Afrika und dem Mittleren Osten zuständig sind.

Die Kommandozentrale der USAFE-AFAFRICA, das 603rd Air and Space Operations Center /
AOC, liegt natürlich auch auf der Air Base Ramstein. Von dort aus werden alle US-Luftoperationen über Europa und Afrika angeordnet und kontrolliert. Das AOC kann innerhalb von nur 7 Stunden Luftangriffe in ganz Europa, einschließlich Russlands, und in Afrika organisieren. Analysten des AOC sollen auch an der Vorbereitung von Drohnenangriffen in Afrika beteiligt sein.

Über eine zentrale SATCOM-Relaisstation (20) auf dieser Base wird der gesamte Datenaustausch zwischen den Drohnen-Piloten in den USA und den Kampf- und Überwachungsdrohnen über Afghanistan, Pakistan, dem Jemen, Somalia und anderen Einsatzgebieten abgewickelt.

Dem AIRCOM Ramstein (21) unterstehen die Luftwaffen aller NATO-Staaten. Es wertet alle einlaufenden Informationen aus und regelt auch die Luftraumüberwachung über dem Baltikum. Eine Befehlszentrale für den Raketenabwehrschild der USA und der NATO ist in das AIRCOM integriert. Weil der Abwehrschild die russischen Interkontinentalraketen, die einen atomaren Erstschlag der USA "überlebt" haben, über Europa abfangen soll, muss die Befehlszentrale in Ramstein sofort von russischen Raketen ausgeschaltet werden, wenn sich die Interkontinentalraketen der USA im Anflug auf Russland befinden. (22)

Es ist offensichtlich, dass auch in den Hauptquartieren der US-Streitkräfte und der NATO, in der Bundesrepublik Vorbereitungen für einen Krieg gegen Russland laufen (23) – mit Wissen und Unterstützung des deutschen Verteidigungsministeriums und der Bundesregierung. Wenn diese Vorbereitungen abgeschlossen sind und die Kriegstreiber diesseits und jenseits des Atlantiks den richtigen Zeitpunkt für gekommen halten, ließe sich im Baltikumleicht ein ähnlicher Vorfall wie der von der SS fingierte Überfall auf den Sender Gleiwitz (24) inszenieren, mit dem der Dritte und letzte Weltkrieg vom völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in einen durch Art. 51 der UN-Charta gerechtfertigten "Verteidigungskrieg" umdeklariert werden könnte. In diesem nach Art. 26 GG auch verfassungswidrigen Angriffskrieg werden die genannten Militärbasen und Kommandozentralen in der Bundesrepublik Deutschland Hauptrollen spielen – allerdings nur kurzzeitig, weil das geplante Schurkenstück schon sehr bald nach Beginn auch für die daran beteiligten Akteure tödlich enden wird.

Was hat die Bundesrepublik Deutschland im "Verteidigungsfall" zu erwarten?

Die Kriegstreiber in den USA glauben, einen Krieg gegen Russland ohne größere Zerstörungen in den USA gewinnen zu können, wenn es ihnen gelingt, möglichst viele der russischen Atomwaffen mit einem überraschenden atomaren Erstschlag auszuschalten. Deshalb werden sie nach einer unter falscher Flagge im Baltikum oder im Schwarzen Meer inszenierten "russischen Militäraktion" unter dem Vorwand, einem russischen Großangriff zuvorkommen zu müssen, ohne Vorwarnung sofort ihre Interkontinentalraketen, ihre mit atomar bestückten Marschflugkörpern ausgerüsteten Atombomber und ihre atomar angetrieben U-Boote mit Atomraketen an Bord gegen Russland in Marsch setzen. (25)

Wegen der sehr kurz gewordenen Vorwarnzeit (26) – St. Petersburg ist in wenigen Flugminuten mit atomar bestückten US-Marschflugkörpern zu erreichen – müssen sowohl die USA als auch Westeuropa und besonders die Bundesrepublik Deutschland, sobald sich die erste US-Atomrakete dem russischen Luftraum nähert, mit einem sofortigen atomaren Gegenschlag Russlands rechnen. (27)

Weil sich auf der US Air Base Ramstein die Befehlszentrale des US-Raketenabwehrschildes, der die russischen Atomraketen abfangen soll, das USAFE-AFAFRICA-Hauptquartier und das AIRCOM der NATO befinden, müssten nicht nur dieser Flugplatz, sondern auch andere wichtige US-Militärbasen im Landkreis und in der Stadt Kaiserslautern (28) sofort großflächig zerstört werden. Auch das EUCOM und die nachgeordneten Hauptquartiere der US-Teilstreitkräfte in Stuttgart und seiner Umgebung wären Ziele für russische Atomraketen. Das USAREUR-Hauptquartier in Wiesbaden, die US-Militäranlagen bei Wiesbaden-Erbenheim und die US-Air Base Spangdahlem würden ebenfalls sofort angegriffen.

Wegen der in der Bundesrepublik zu erwartenden schwersten Zerstörungen und der hohen Anzahl der dann zu beklagenden Toten und Schwerstverletzten wäre eine verfassungsgemäße Feststellung des "Verteidigungsfalles" völlig unmöglich. Vermutlich wären große Teile unseres Landes schon in einem atomaren Inferno verglüht oder verstrahlt, bevor der Bundestag oder der Gemeinsame Ausschuss überhaupt zusammentreten und den Eintritt des "Verteidigungsfalles" feststellen könnten, denn in der Bundeshauptstadt Berlin schlügen ganz sicher auch russische Atomraketen ein.

Könnte die atomare Auslöschung der Bundesrepublik Deutschland verhindert werden?

Aus den bisherigen Ausführungen geht hervor, dass Teile der Bundesrepublik Deutschland nur dann eine geringe Chance haben, den von den USA und der NATO geplanten Atomkrieg gegen Russland für eine begrenzte Zeit zu überstehen, wenn die Militärbasen und Kommandozentralen der USA und der NATO möglichst bald vollzählig und vollständig aus unserem Land verschwinden und die Bundesregierung umgehend den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der NATO erklärt. (29)

Die Stationierung ausländischer Truppen in unserem Land wurde im Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (30) vom 23.10.1954 geregelt. Der Vertrag sollte nach Art. 3 nur bis zum "Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland" gelten, ist also eigentlich am 12.09.1990 mit dem "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (31), dem so genannten Zwei+Vier-Vertrag außer Kraft getreten. Durch Notenwechsel mit den westlichen Stationierungsstreitkräften vom 25.09.1990 wurde festgelegt, dass der Stationierungsvertrag zwar weiter bestehen bleibt, die Bundesrepublik ihn mit einer Frist von zwei Jahren aber jederzeit kündigen kann. (32) Weil das Vereinte Deutschland nach Art. 7 (2) des Zwei+Vier-Vertrages die "volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten" erhalten hat, kann es diese Kündigung umgehend aussprechen.

Der Austritt aus dem Nordatlantikvertrag vom 04.04.1949 (33) ist in Art. 13 folgendermaßen geregelt: "Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrages kann jede Parteiaus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung derVereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat." Die Bundesrepublik Deutschland ist der NATO mit Wirkung vom 24.03.1955 beigetreten. Nach dem Wortlaut des Art. 13 hätte sie bereits am 04.04.1969, vom Datum ihres Beitritts an gerechnet, spätestens am 24.03.1975 austreten können. Heute kann sie jederzeit aus der NATO austreten – ein Jahr, nachdem der Bundestag mit einfacher Mehrheit den Austritt aus der NATO beschlossen und die Bundesregierung der US-Regierung den Austritt der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat.

Bei den derzeit bestehenden Mehrheitsverhältnissen wird der Bundestag weder den Stationierungsvertrag kündigen, noch den Austritt aus der NATO beschließen, obwohl sich eine repräsentative Mehrheit der Deutschen gerade für den Abzug der US-Truppen aus der Bundesrepublik ausgesprochen hat. Eine von der dpa in Auftrag gegebene, von dem britischen Meinungsforschungsinstitut YouGov kurz vor dem am 11./12. Juli 2018 in Brüssel abgehaltenen turbulenten NATO-Gipfel (34) durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass 42 Prozent der Deutschen den Abzug der US-Truppen aus der Bundesrepublik wünschen und sogar 75 Prozent die von der NATO geforderte Erhöhung der Militärausgaben auf 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ablehnen. (35) Wenn man den Befragten gesagt hätte, wie einfach der Austritt aus der NATO ist, mit dem die geforderte 2-Prozent-Erhöhung vom Tisch wäre, hätten sie vermutlich auch den Austritt der Bundesrepublik aus der NATO gefordert.

Die Merkel-Regierung und die schwächelnde Koalition aus CDU/
CSU und SPD werden ihre den Kriegstreibern in den USA erwiesene "Nibelungentreue" nicht mehr lange durchhalten können, wenn sie das Vertrauen ihrer Wähler nicht ganz verspielen wollen. Dass Präsident Trump die NATO eigentlich "obsolet" findet, die Beistandsverpflichtung nach Art. 5 des NATO-Vertrages immer wieder in Frage stellt, trotzdem auf einer Erhöhung der Militärausgaben um 2 oder sogar 4 Prozent des BIP beharrt, die anderen NATO-Mitglieder auffordert, möglichst viel dieses Geldes für US-Waffen auszugeben und immer wieder scharfe Kritik an "Deutschland" übt, könnte ganz plötzlich einen tiefgreifenden Meinungsumschwung in der Bevölkerung der Bundesrepublik bewirken. Auf die Frage, ob sie Trump oder den russischen Präsidenten Wladimir Putin sympathischer fänden, entschieden sich nur 6 Prozent der Befragten für Trump, aber schon 36 Prozent für Putin; 58 Prozent wollten sich nicht festlegen oder gaben keine Antwort.

Die deutsche Friedensbewegung kann den Stimmungswandel in der Bevölkerung leider nicht nutzen, weil sie immer noch in sich bekämpfende Lager und kleine Grüppchen zersplittert ist, die sich mit ebenfalls wichtigen, aber meist nur von einzelnen Militäranlagen ausgehenden lokalen Problemen befassen. (36) Gut gestartete oder auch nur gut gemeinte bundesweite Kampagnen drohen in Sackgassen zu enden (37) oder wirkungslos zu verpuffen. (38)

Die deutsche Friedensbewegung müsste allen Bundesbürgern die Einsicht vermitteln, dass sie mit der Bundesrepublik untergehen werden, wenn es zu einem Atomkrieg gegen Russland kommt. Dass die Kriegstreiber beiderseits des Atlantiks dieses Ziel immer noch verfolgen, zeigen ihre gehässigen Kommentare zu dem vermutlich ergebnislos bleibenden Treffen des US-Präsidenten Trump mit dem russischen Präsidenten Putin. (39)

Die 1. Internationale Konferenz gegen Militärstützpunkte der USA und der NATO (40), die vom 16. bis 18. November 2018 in Dublin, Irland, stattfand, hat sich die Schließung aller Militärbasen der USA und der NATO zum Ziel gesetzt. Sie könnte Vorbild für eine möglichst breite Friedenskampagne in der Bundesrepublik Deutschland sein. Unter dem Motto "Unser Überleben sichern! Die Kündigung des Stationierungsvertrages und den Austritt aus der NATO durchsetzen!" müsste sie versuchen, Massenproteste zu organisieren und die drohende atomare Auslöschung der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten.

 

Quelle: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25972


Fußnoten:

1 Dieter Deiseroth, Das Friedensgebot des Grundgesetzes,
http://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/browse/5/back/online-artikel/article/das-friedensgebot-des-grundgesetzes-anspruch-und-wirklichkeit-nach-sechzig-jahren und Art. 26 GG. https://dejure.org/gesetze/GG/26.html
2 Art. 115a GG, http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137457,139
3 Art. 53a GG, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_53a.html
4 Charta der Vereinten Nationen, https://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf
5 Art 87 a GG, https://dejure.org/gesetze/GG/87a.html
6 Out-of Area Urteil des Bundesverfassungsgerichts, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html
7 Bundeszentrale für politische Bildung, 20 Jahre Parlamentsvorbehalt,
http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/188072/20-jahre-parlamentsvorbehalt-10-07-2014
8 Die Bedeutung der US-Militärbasen in der Bundesrepublik Deutschland und im übrigen Europa für die völkerrechts-und verfassungswidrigen Angriffskriege der USA und der NATO,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP20714_291214.pdf
9 US-Regionalkommandos, https://de.wikipedia.org/wiki/Unified_Combatant_Command
10 AFRICOM, das Hauptquartier der US-Streitkräfte für Afrika, bleibt in Deutschland, http://www.luftpostkl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP02213_210213.pdf
11 United States European Command, https://de.wikipedia.org/wiki/United_States_European_Command
12 Der Oberkommandierende der NATO und des EUCOM besucht US-Soldaten in der Ukraine,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP17516_121216.pdf
13 Wiesbaden ist zur Aufnahme weiterer US-Truppen und des Hauptquartiers der US-Army in Europa bereit, http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_12/LP20912_191212.pdf
14 Das 21. Theater Sustainment Command blickt auf das Jahr 2015 zurück,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP00916_200116.pdf
15 U.S. Air Forces in Europe & Air Forces Africa, http://www.usafe.af.mil/About-Us/
16 Das Pentagon kündigt Änderungen für Spangdahlem an, http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP00615_100115.pdf
17 52nd Munitions Maintenance Group,
http://www.spangdahlem.af.mil/About-Us/Fact-Sheets/Display/Article/293616/52d-munitionsmaintenance-group/ und
18 Die in Europa stationierten US-Atomwaffen sollen auch nach der Modernisierung hier verbleiben,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP16014_061014.pdf und
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_07/LP22207_031107.pdf
19 16 Info-Tafeln zur US Air Base Ramstein,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP14917_130917.pdf
20 Ramstein und das Drohnen-Spiel, http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP08515_230415.pdf
21 Die NATO vereinigt zwei Luftwaffen-Hauptquartiere und die Kommandozentrale für ihren Raketenabwehrschild auf der US Air Base Ramstein,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_12/LP03512_040212.pdf
22 Der US-Raketenabwehrschild in Europa,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP14117_010917.pdf
23 Von deutschem Boden geht Krieg aus,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP02616_230216.pdf24 Überfall auf den Sender Gleiwitz, https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberfall_auf_den_Sender_Gleiwitz
25 US-Verteidigungsminister Carter fordert Milliarden Dollars für die Modernisierung des gesamten US-
Atomwaffenarsenals, http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP13916_161016.pdf
26 Führende US-Wissenschaftler warnen: Die USA wollen Russland angreifen,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP08017_210517.pdf
27 Russlands neue Atomwaffen, http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP02918_050318.pdf und
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP03818_300318.pdf
28 US-Militäranlagen in der Region Kaiserslautern/ Ramstein und ihre Bedeutung für die Vorbereitung eines völkerrechts-und verfassungswidrigen Angriffskrieges gegen Russland, http://www.luftpost-kl.de/luftpostarchiv/LP_16/LP14817_120917.pdf
29 Können der Bundestag und die Bundesregierung erreichen, dass die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzt wird?
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP08516_050716.pdf
30 Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
https://www.cvce.eu/obj/vertrag_uber_den_aufenthalt_auslandischer_streitkrafte_in_der_brd_paris_23_oktober_1954-de-54a13f91-b0ed-410e-a44c-7e1259728541.html
31 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland,
http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-einheit/deutsche-teilung-deutsche-einheit/43784/2-plus-4-vertrag
32 Zum Rechtsrahmen für die Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland,
https://www.bundestag.de/blob/406796/436b500e321ea98cb7b7291ee1c3adc8/wd-2-087-08-pdfdata.pdf
33 Nordatlantikvertrag, http://www.staatsvertraege.de/natov49.htm
34 Erst greift Trump einzelne Verbündete an und dann fordert er alle auf, ihre Verteidigungsausgaben auf 4 Prozent ihres BIP zu erhöhen, http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP10118_130718.pdf
35 Umfrage: 42 Prozent der Deutschen wollen, dass die US-Truppen aus der Bundesrepublik abziehen,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP10318_150718.pdf
36 Wie eine Mehrheit im Bundesvorstand der Partei DIE LINKE die Friedensbewegung von zentralen Forderungen abzulenken und zu spalten versucht,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP19917_221217.pdf
37 Wurde die Kampagne Stopp Air Base Ramstein in eine Sackgasse manövriert?
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP10518_180718.pdf
38 Abrüsten statt Aufrüsten, https://abruesten.jetzt/
39 Trumps Irrfahrt geht weiter
https://www.sueddeutsche.de/politik/trump-putin-schadensbegrenzung-1.4061140
40 GLOBAL CAMPAIGN AGAINST US/NATO MILITARY BASES _ Close all US/NATO Bases!
https://nousnatobases.org


Ullrich Mies (Hg.): Der Tiefe Staat schlägt zu. Wie die westliche Welt Krisen erzeugt und Kriege vorbereitet

http://www.nrhz.de/flyer/media/25972/cover.jpg

Promedia, Wien, 2019, 280 S., brosch., ISBN: 978-3-85371-449-2, 19,90 Euro

Mit Beiträgen von Nicolas J.S. Davies, Eugen Drewermann, Tilo Gräser, Annette Groth, Chris Hedges, Hannes Hofbauer, Wolfgang Jung, Vladimir P. Kozin, Mohssen Massarrat, Ullrich Mies, Kees van der Pijl, John Pilger, Jochen Scholz, Rainer Seidel, Aktham Suliman, Ernst Wolff und einem Vorwort von Rainer Rupp.