Katyn -Wahrheit oder Mythos ?

Einige Feststellungen zum angeblichen Massenmord an der polnischen Elite unter

Stalin

 

Am 13. April 1943, unmittelbar nach der vernichtenden Niederlage der Hitlertruppen in Stalingrad und im Südabschnitt der Ostfront, meldete der deutsche Rundfunk, Soldaten der Wehrmacht hätten bei Katyn, nahe Smolensk, Massengräber mit polnischen Offizieren  entdeckt. Merkwürdig war, dass man das so kurz nach der vernichtenden Niederlage bei Stalingrad und im Südabschnitt der faschistischen Front aufgedeckt haben wollte.

Nachdem die Nazis bereits nach der Niederlage vor Moskau  auf Grund eines Heydrich-Befehls unter der Kennung 1005 (so das Geschäftszeichen im RSHA) unter Blobel mit der Ausgrabung und Beseitigung von Leichen beauftragt worden waren, die von den Nazis ermordet worden sind, um die Spuren der Nazi-Verbrechen zu verwischen, fielen ihnen jetzt die Leichen im Katynwald ein. Da es sich bei den Katyn-Leichen um Polen handelte, beauftragte seinerzeit  die deutsche Reichregierung  eine Schweizer Ärztekommission mit der Ausgrabung. Diese fand dann die Massengräber mit 4363 Leichen, von denen 2730 als polnische Offiziere identifiziert wurden. Von der Goebbels-Propaganda wurde damals mit großem Tamtam in die Welt gesetzt, dass der sowjetische NKWD im März 1940 einen Massenmord an zehntausenden polnischen Offizieren und Beamten durchgeführt hätte. Die Sowjetregierung wies diesbezügliche Beschuldigungen einer Täterschaft sowjetischer Organe sofort entschieden zurück und beschuldigte die Deutschen, die wahren Täter zu sein. Die damaligen westlichen Alliierten der Sowjetunion schlossen sich deren Darstellung an, weil sie den Fakten und Indizien nach der Wahrheit entsprach. Schließlich, wie wir heute wissen, kämpften während des Großen Vaterländischen Krieges auch Vertreter vieler anderer Staaten auf russischem Boden, die den jeweiligen Staaten der Antihitlerkoalition sicher von Vorfällen des grausamen Vorgehens der Faschisten in allen von ihnen besetzten Gebieten berichtet haben dürften, zumal auch in Frankreich, England, Griechenland Tschechien und anderen Ländern das Vorgehen der Faschisten von der gleichen Grausamkeit geprägt war. ( siehe dazu das reichhaltige Bildmaterial in: 6-bändige “Geschichte des Großen Vaterländischen Krieges der Sowjetunion“ Deutscher Militärverlag Berlin 1962, Bd. 1, S. 288-291 )

 

 

Auffällig war damals der ganzen Weltöffentlichkeit z. B. allein schon der Fakt, dass die deutschen Nazis erst nach ihrer vernichtenden Niederlage bei Stalingrad und im Südabschnitt der Ostfront, als sich ihre totale Niederlage abzeichnete, die „Gräuel von Katyn“ den sowjetischen Organen unterschoben, gerade zu dem Zeitpunkt, da überall Zeitzeugen aus allen Ländern von den faschistischen Verbrechen berichteten.

Hingewiesen wurde von den sowjetischen Organen damals auf den Fakt, dass der Wald von Katyn zu Sowjetzeiten ein beliebter Ausflugsort der Einwohner von Smolensk war, wo ihre Einwohner und auch Besucher aus anderen Orten an Sonn- und Feiertagen auszuruhen pflegten. Die Bevölkerung ließ das Vieh im Wald von Katyn weiden und sammelte dort Brennholz. Verbote und Einschränkungen für das Betreten des Waldes hatte es zu Sowjetzeiten nie gegeben. Anders war das, als die Deutschen kamen und schon aus Angst vor Partisanenübergriffen, das von ihnen besetzte Terrain abriegelte, wo sie, wie Einwohner nach dem Kriege berichtet hatten, oft Schießübungen durchführen ließen.

 

 Alexander Werth schreibt in seinem Buch

„Das Massaker von Katyn-ein Verbrechen der deutschen Faschisten“:

„Zunächst war die Technik der Massenmorde, was immer die Deutschen sagen mochten, eher deutsch, als russisch. An zahlreichen anderen Orten hatte die Gestapo eben diese Technik angewandt. Was den NKWD angeht, so war es eher wahrscheinlich, dass die in seiner Obhut befindlichen Menschen an Überarbeitung, Unterernährung oder Kälte starben, nicht aber, weil man sie in Massen hinmordete. Zweitens das Motiv:

Warum hätten die Russen die Polen 1940, in Friedenszeiten also, töten sollen, da es ja kaum Anlaß gab, sie zu liqidieren ? Dann war da die Frage der Kugeln, mit denen man die Opfer erschossen hatte. Die Polen waren mit deutschen Geschossen umgebracht worden- eine Tatsache, die Goebbels sehr verwirrt hatte.“

 

Die Zeitung „Trudowaja Rossija“vom  25.3. 2005 weist in ihrem Artikel über diese Ereignisse auch auf das Buch “Katyn” von J. Muchin aus dem Jahre 1995 hin. Dieser zeigt drei Beweise dafür auf, dass die polnischen Offiziere im Herbst 1941 ermordet wurden.


1. Die Schlußfolgerungen einer Reihe von gerichtsmedizinischen Experten, die
1943 in der Kommission des deutschen Professors Butz arbeiteten, die darauf verweisen, daß aus dem Grad der Verwesung der Leichen, des Zustands der Leichen und anderer Merkmale, die Ermordeten zur Zeit der Exhumierung durch die Hitler-Truppen nicht länger als ein bis anderthalb Jahre unter der Erde lagen. D.h., die Zeit ihrer Ermordung war im Herbst 1941 !!


2. Die Kugeln und Patronenhülsen aus den Gräbern hatten das Kaliber 7,65 oder
6,35 mm und wiesen das Firmensignum “Geco” auf. d.h. sie stammten von der Firma Geco aus Durlach in Deutschland.


3. Bei ca. einem Fünftel der Leichen waren die Hände mit einem Papierbindfaden zusammengebunden. Dieser wurde bis zum Krieg in der Sowjetunion nicht hergestellt, sondern in Deutschland produziert.

 

Erst ab 1952, als der Kalte Krieg gegen die Sowjetunion voll angelaufen war, übernahmen auch westliche Regierungen und die NATO die Goebbels-Version und das trieb auch, was Zeugen anbetrifft, seltsame Blüten. So sagten bestellte Zeugen vor dem

US-Kongress unter Kapuzen getarnt aus. Man sprach damals in der Weltöffentlichkeit spöttisch von den Kapuzenmännerzeugen über den angeblichen NKWD-Mord an polnischen Offizieren. Namenslisten konnten diese Zeugen nicht präsentieren.

Nach der Wiederbefreiung des Gebiets um Katyn in der Nähe von Smolensk durch die Rote Armee 1944 wurde diese Frage von internationalen Kommissionen gründlich untersucht. Auf Grund des Beweismaterials u.a. der Leichenobduktionen kam man zu dem eindeutigen Schluss, dass es sich bei den Katyn-Morden um Verbrechen der deutschen Okkupanten und ihrer Helfershelfer gehandelt hat. In Verhören gestanden damals deutsche SS- und Wehrmachtsoffiziere, sowie ukrainische und belorussische Nazi-Kollaborateure, dass die Nazis die Täter waren.

Aber von polnischer Seite wurde später nach 1990 die Beweislast umgedreht. Die polnische Regierung soll auch auf den damaligen sowjetischen Präsidenten Gorbatschow Druck ausgeübt haben, er möge doch die Schuld der Sowjetunion an diesen Morden eingestehen, die „Stalin-Schergen“ als die Täter benennen und unter Anklage stellen. Doch es gab und gibt keine beweisfähigen Dokumente, die eine sowjetische Täterschaft beweisen. Es gab stattdessen 1943/1944 viele Zeitzeugen, die bestätigten, dass das Katyn-Verbrechen von den Nazis begangen wurde. Der Fakt, dass 1943 von der Schweizer Ärztekommission Leichen mit Genickschuss aufgefunden wurden, ist kein Beweis für eine Täterschaft des sowjetischen NKWD, ganz im Gegenteil ! Dieser Hinrichtungsmethode bedienten sich vor allem deutsche Erschießungskommandos und die im Dienste der deutschen Okkupanten stehenden ukrainischen Bandera- und Schuchewitsch-Banden und zwar der gleichen, die sie in allen deutschen KZs „praktizierten“. Roman Schuchewitsch war der Stellvertreter des Kommandeurs des berüchtigten Bataillons „Nachtigall“, sowie Führer des 201. Schutzmannschafts-Bataillons - einer ukrainischen Polizeitruppe- im Rang eines SS-Hauptsturmführers und dann Kommandeur der ukrainischen Aufständischen-Armee (UAP). Die Beteiligung des Bataillons „Nachtigall“ sowie des 201. Schutzmannschafts-Bataillons an den Katyn-Morden konnte schon 1944 nachgewiesen werden. Den Nachweis dazu erbrachten damals mehrere Kommissionen, auch mit internationaler Besetzung.

Nun gibt es die polnische Gegenversion, die auf der Nazi-Version beruht und die sich im Grunde nur einer Version bedient, die  juristisch nicht nachvollziehbar ist. Demnach hätten am 5. März 1940 Josef Stalin, sein NKWD-Chef Berija sowie Molotow, seinerzeit Vorsitzender des Rats der Volkskommissare der UdSSR, Kalinin, Vorsitzender des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, ferner die Politbüromitglieder Kaganowitsch und Mikojan entschieden, 25 700  polnische Bürger, darunter ein Großteil polnischer Offiziere, als verbissene und unverbesserliche Feinde der Sowjetregierung zu erschießen. Von 3. April bis 14. Mai  1940 seien diese nach polnischer Version von Kozielska, Starobielska und Ostaszkowa an die Vernichtungsorte verbracht worden. Bei den aufgefundenen Dokumenten, die die Täterschaft Stalins, Berijas u.a. beweisen sollen, handelt es sich aber, wie inzwischen nachgewiesen wurde, um Fälschungen, die in der Gorbatschow-Ära von Politbüromitglied Alexander Jakowlew, den man auch den Vater der Perestroika nennt, in Auftrag gegeben wurden. Darunter fällt jetzt auch das Dokument mit den Querüberschriften von Stalin, Berija, Kalinin usw. Im Beitrag der polnischen Zeitung  „Gazeta wyborcza“ vom 8. 6. 2010 heißt es: In den 90er Jahren hat eine professionelle Fälschergruppe im Auftrag der russischen Regierung  Hunderte von Dokumenten mit dem Ziel fabriziert, die Schuld für das Verbrechen von Katyn auf Josef Stalin und seine Mitgenossen abzuwälzen. Das erklärt Viktor Iljuschin, einer der Führer der kommunistischen Partei Russlands.

In den Archiven befinden sich Hunderte von Fälschungen, deren Ziel es ist, Stalin und die ruhmreiche Vergangenheit der Sowjetunion und damit Russlands, anzuschwärzen. Dem Archiv kann man keinen Glauben schenken, warnt Iljuschin in seinem Videoblog.. Das wird  in dem gezeigtem Video  auf der Internetseite seiner Partei dargestellt. Eine bestimme Person  hatte Anfang der 90er Jahre im Auftrag des Kreml eine Gruppe bezahlter Dokumentenfälscher geleitet, die in im Ort Nagorny im Erholungsheim des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der UdSSR gearbeitet hat. Dort wurde auch die sog. Notiz von Berija vom März 1940 angefertigt, in der der Chef des NKWD vorschlug, über 25000 Polen zu liquidieren. Der Text selbst wurde in den Kreml gebracht, auf ein Originalformular aus den 40er Jahren geschrieben und mit den speziellen Aufschriften von Stalin, Berija und anderen Mitgliedern des Politbüros versehen. Auf diese Weise sollte der Schlüsselbeweis erbracht werden, dass genau die Führer der UdSSR die Polen zum Tode verurteilt hätten.

Es geht dabei auch um die Fälschung weiterer Schlüsseldokumente für die Verbrechen von Katyn. Anfang der 90er Jahre sollten sie in das Geheimarchiv des Zentralkomitees gelangen und dann zur Entstellung der Wahrheit publiziert werden, d.h. die „Dokumente“ sollten den Fakt verwischen, dass die Deutschen die Polen 1941 ermordet haben.

Die “Trudowaja Rossija” vom 25.3. 2005 wies in ihrem Artikel  zu Katyn darauf hin, dass das Zusammenfallen des Datums der Vorlage von Berija mit dem Beschluß des Politbüros - beide vom 05. März 1940 - ein Indiz für eine Fälschung der Dokumente sind. Es widerspricht der Praxis des Politbüros, nach der zwischen der Sitzung und der Herausgabe eines Dokuments mindestens 5 - 6 Tage liegen. Die Zeitung führt weiter aus, dass der Vorwurf der Fälschung ein Schlag für Präsident Jelzin war. Das Verfassungsgericht verlor in seiner Verordnung vom 30.11.1992 kein Wort über die Tragödie von Katyn und rehabilitierte damit zumindest indirekt die höchste Partei- und Staatsführung. Dabei anerkannte das Gericht auch die Schlussfolgerungen der Burdenko-Kommission, nach denen zu den mehr als 135.000 Menschen, die von den deutschen Faschisten in der Zeit der Okkupation des Gebietes von Smolensk umgebracht wurden, auch die polnischen Offiziere zu zählen sind, die in den drei Arbeitslagern bei Katyn gefangen waren und in der Zeit des Überfalls auf die Sowjetunion zu Straßenarbeiten eingesetzt wurden.

Auf eine weitere Ungeheuerlichkeit macht die “Trudowaja Rossija”vom 23.5.2005 aufmerksam, dass kurz darauf die erste Fälschung zu Jelzins Zeiten “korrigiert” wurde. In der Vorlage Berijas wurde das Datum manipuliert: die Zahl 5 verschwand, und aus dem Datum “5. März 1940″ wurde “März 1940″.

In einem Interview  mit der Wochenzeitschrift „ Unsere Version“ rief Iljuschin dazu auf, ein Verfahren gegen die Fälscher zu eröffnen und sie und ihren vermutlichen  Vollmachtgeber Alexander Jakowlew, ehemaliges Mitglied des Politbüros des ZK der KPdSU, den man auch den Vater der Perestroika nennt, anzuklagen.

 

Was bis heute merkwürdig blieb, war, dass man von angeblichen Opferzahlen weiß, aber in den meisten Fällen nicht benennen konnte und  kann, wer diese Opfer mit Namen und Adresse waren. Von den angeblich Ermordeten ist fast keiner authentisch mit Name und Adresse identifiziert. Und selbst da, wo man Namen und Adresse benannt hat, blieben die Angaben oft diffus.  Schon die Nazis teilten seinerzeit so gut wie keine Namen und Adressen von ausgegrabenen Opfern mit. Die angeblichen Opfer gelten bis heute überwiegend auch im juristischen Sinne als unbekannt verschollen. Man weiß nur ungefähr, wie viele polnische Soldaten in sowjetische Gefangenschaft gerieten. Das waren ca. 180 000.

Natürlich wusste Stalin 1940 von der Existenz  antisowjetischer Feinden unter Polen, die in Gebieten lebten, welche ab dem 17. September 1939 der Ukrainischen und Belorussischen Sowjetrepublik angeschlossen worden waren.  Das galt auch für eine Reihe der etwa 180 000  polnischen Kriegsgefangenen, die beim Einmarsch der Roten Armee ab dem 17. September 1939 in die Hände der sowjetischen Truppen fielen. Zeugen sagen bis heute aus, dass die Rote Armee diese Kriegsgefangenen nach den Regeln der Genfer Konvention behandelte und  einige auch freiließ. Bisweilen beließ man ihnen sogar den Status als Militärformationen. Probleme hatte die Sowjetregierung mit der Polnischen Exilregierung in London, die sich in Fortsetzung des deutsch-polnischen Krieges im Kriegszustand mit Deutschland, aber auch ab dem 17. September  1939, in einer Art Kriegszustand mit der UdSSR betrachtete. Und diese polnische Exilregierung erhob Anspruch auf Unterstellung aller Polen, gleich wo diese lebten, unter ihre Befehlshoheit. Das führte dazu, dass einige auf dem Gebiet der UdSSR lebenden polnischen Bürger, ein Loyalitätsproblem bekamen. Einige meinten auch, von sowjetischem Boden aus in den militärischen Kampf ziehen oder in irgendeiner anderen Form gegen die Feinde Polens militant werden zu müssen. Die Sowjetregierung war aber zu dieser Zeit darauf bedacht, jegliche Provokationen gegen das Großdeutsche Reich von sowjetischem Boden aus zu vermeiden. Sie schritt zu diesem Zwecke auch strafrechtlich ein, wenn Gesetze oder Anweisungen in dieser Richtung nicht befolgt wurden. Bezüglich straffällig gewordener Polen gibt es dokumentierte Gerichtsurteile, teils mit der Verhängung der Höchststrafe, die keine Fälschungen sind. Massenhinrichtungen sind nicht dokumentiert. Massenhinrichtungen waren auch unter Stalin nicht üblich. Im Jahre 1938 und auch 1939 hatten Stalin und das sowjetische Politbüro zudem besonders strenge Richtlinien zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit erlassen. Danach gab es Todesurteile und generell Urteile nur nach gründlichen Untersuchungen durch die Sicherheitsorgane, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Urteile wurden auch einzeln vollstreckt und dokumentiert.

 

Die Praxis, Polen, am Kampf gegen Hitlerdeutschland zu hindern, änderte sich erst mit dem Überfall Nazideutschlands auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941. Jetzt gestattete Stalin auch vielen Polen, darunter polnischen Kriegsgefangenen mit General Anders über den Iran an die Afrikafront zu ziehen und dort die englischen Verbände zu verstärken, die gegen die italienischen und deutschen Truppen kämpften, die unter dem Befehl von Rommel standen. Andererseits begann die Sowjetregierung auch Polen in polnischen Armeeeinheiten zu rekrutieren, die auf der Seite der Roten Armee gegen die faschistischen Aggressoren kämpften. Diese Einheiten erlangten in kurzer Zeit Armeestärke. Viele dieser polnischen Offiziere und Soldaten sind von  Juli/August 1941 an im Kampf gegen die faschistischen Eindringlinge gefallen, einige auch in deutsche Gefangenschaft geraten, wo sie durchweg ermordet wurden.

Es gab auch Polen, darunter auch gefangen genommen polnische Offiziere, die zu antisowjetischen Aktivitäten, Sabotagehandlungen bis zu Terrorakten übergingen. Auch deswegen gab es seitens der sowjetischen Sicherheitsorgane Verhaftungen und auch gerichtliche Verurteilungen bis zu Todesurteilen, die aber keine Größenordnungen von Tausenden erreichten. Bekannt ist auf der anderen Seite aber, dass die faschistischen Okkupanten auf sowjetischen Boden nicht nur Hunderttausende von  Juden, Russen, Ukrainern und Angehörige anderer Nationalitäten  ermordeten, sondern auch Zehntausende von Polen, die sie u.a. bei Katyn verscharrten.

Wie schon Klaus Wallmann zu dieser Problematik unter ww.randzone.online.de richtig festgestellt hat, gilt es, den  Vorgang Katyn politisch, im Zusammenhang mit dem damaligen und heutigen Klassenkampf, zu beurteilen. Dabei gibt es einige Auffälligkeiten, die man in die Bewertung der Indizien einbeziehen muss :

1.      Obwohl die Gräber bereits im Sommer 1942 entdeckt und bereits im Oktober 1942 Leichen ausgegraben wurden, veröffentlichten die Nazis erst am 13. April 1943 ihre diesbezügliche sensationell aufgemachte Propagandameldung. Das war nach der Niederlage der Hitlerwehrmacht von Stalingrad, die die Wende des Krieges einleitete. Zur Begründung dieser “Verzögerung” führten die Nazis an, sie hätten die Wichtigkeit und Bedeutung der Funde bis dahin unterschätzt.

2.      Der Aspekt der Geheimhaltung widerspricht der Praxis der Sowjetunion bei der Verfolgung von Konterrevolutionären. Todesurteile gegen diese wurden immer öffentlich bekannt gemacht und mit einer offensiven Propaganda verbunden. Es gibt kein Beispiel für eine heimliche Hinrichtung von Konterrevolutionären. Der Aufbau einer polnischen Armee in der Sowjetunion nach dem Überfall der Nazis beweist das eindeutige Interesse der Sowjetunion, alle Kräfte gegen Hitler zusammenzuschließen. Damit wurde die Politik der SU von vor dem Krieg konsequent weitergeführt.

3.      Völlig unverständlich ist das Verhalten Chruschtschows, wenn man voraussetzen würde, dass Stalin der Verantwortliche für das Massaker war. Chruschtschows Leute richteten 1953 sowohl Berija wie auch seine direkten Untergebenen hin - also diejenigen, die heute im Zusammenhang mit Katyn genannt werden.
Drei Jahre später versucht Chruschtschow alles, um Stalin als Verbrecher und Mörder hinzustellen. Was hielt ihn davon ab, den Fall Katyn aufzudecken? 1956 war die Sowjetunion wirtschaftlich stabil; die Enthüllung eines „Verbrechens solchen Ausmaßes“ hätte ihm auch international nur nutzen können; seinem innenpolitischen Ziel, den Nimbus Stalins zu zerstören, wäre er damit ebenfalls näher gekommen. Ein Mann der vor keiner noch so dummen Verleumdung zurückschreckte - was sollte ihn in diesem Fall gehindert haben ?!

4.      Kommen wir zu der an die polnische Regierung übergebene Kopie(!) der von Berija angefertigten angeblichen Beschlussvorlage vom 5. März (!) 1940 dass die polnischen Offiziere allesamt Konterrevolutionäre seien, die sich auch weiterhin aktiv gegen die Sowjetmacht betätigen und dass die Angelegenheit in einem außerordentlichen Verfahren ohne Vorladung der Betroffenen behandelt werden solle. Dieses Dokument trägt die Unterschriften Stalins, Woroschilows, Molotows und Mikojans, sowie einen Vermerk, nach dem auch Kaganowitsch und Kalinin mit dem Vorgehen einverstanden seien.  Das Faksimile der Kopie(!) der Beschlußvorlage zeigt, daß die “Zustimmung” dadurch erfolgt sei, dass auf der ersten Seite (und nicht wie Herr Prof. Gerhard Kaiser in seinem Buch “Katyn - Das Staatsgeheimnis - das Staatsverbrechen” angibt, auf dem “Deckblatt”) des mehrseitigen Schriftstückes die vier Unterschriften quer in den Text hinein erfolgten. Es erscheint zumindest sehr fraglich, ob das die übliche Art war, einen Beschluss abzuzeichnen !!

 

In diesem Zusammenhang zu Herrn Prof. Gerhard Kaisers Buch „Der Massenmord an polnischen Offizieren“, 1. Auflage 1991 ), in dem dieser die Existenz des oben genannten Dokuments zu seiner „Kernthese des Beweises erhob, Stalin hätte die polnischen Offizieren erschießen lassen. Bereits am 3./4. April 1992 erschien im “Neuen Deutschland” ein Artikel von ihm, in dem er das Dokument ablichtete und behauptete, er habe es “Mitte vorigen Jahres” - also 1991 - in Moskau in der Hand gehalten. Es sei dieses Dokument, das Jelzin im Frühherbst 1992 der polnischen Regierung übergeben ließ. In diesem Zusammenhang wurde Herr Professor Kaiser in einer Besprechung seines Buches im ND vom 6.5.92 gefragt: „Sie behaupteten, Sie könnten den Beschluss Stalins zur Erschießung der polnischen Offiziere vorweisen: „Haben Sie das an anderer Stelle getan und wenn ja, warum führen Sie im Buch nur Aussagen über den Beschluss, nicht aber ihn selbst an ?“Die Antwort darauf  blieb Professor Kaiser schuldig.

 

Dr. Hans-Jürgen Falkenhagen und Brigitte Queck

 

Quellen:

gazeta wyborcza und wyborcza.pl Wiadomosci:

http://wiadomosci.gazeta.pl/Wiadomosci/1,80273,7752563,Lista_ofiar__prezydenckim_TU-154_lecialy…;

http://wyborcza.pl/1,75248,7761041,Rotfeld_Gen_Gagor_mial_zostac_Naczelnym_Dowodca_Sil.html;

http://wyborcza.pl/katyn/0,0.html;

http://www.president.gov.ua/documents/10850.html;

Jemel’janow, Ju. W.

Stalin auf dem Gipfel der Macht (russ)

Moskau, Wetsche,2003, S. 83-183;

Friedeman Bedürftig, Lexikon Drittes Reich, Piper-Verlag München Zürich, Seite 97/98 und 187;

ütt, „Katyn im Romberg-Park“ in Der Funke, Hamburg, Nr 49, Mai 2010