von Jörg Köpke/RND

Die wochenlange Festsetzung des iranischen Tankers „Grace 1“ vor Gibraltar war völkerrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Die wochenlange Festsetzung des iranischen Tankers „Grace 1“ vor Gibraltar war völkerrechtswidrig. Die Beschlagnahmung des Schiffes am 4. Juli durch britische Marinekommandos in der Straße von Gibraltar finde „keine Rechtsgrundlage im Seevölkerrecht“, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Sonntag) vorliegt.

War das Öl für Syrien bestimmt?

Die Untersuchung im Auftrag der Linken-Bundestagsfraktion kommt zu dem Schluss, dass die Durchsetzung von EU-Sanktionen nicht über internationalem Recht steht und somit auch die von der Bundesregierung getragene Begründung der britischen Regierung für die Festsetzung nicht rechtens war. „Maßnahmen auf der Grundlage des EU-Sanktionsregimes sind insofern nur statthaft, als sie auch mit den einschlägigen völkerrechtlichen Rahmenvorgaben vereinbar sind“, heißt es in dem Gutachten. Am Donnerstag hatten die Behörden von Gibraltar die Beschlagnahmung des Schiffes mit mehr als zwei Millionen Tonnen iranischen Rohöls aufgehoben. Die USA blockieren jedoch nach wie vor die Weiterfahrt des Tankers. Ein Bundesgericht ordnete die Beschlagnahme des Öls an.

„Beide Akteure [EU und USA] können sich nicht auf eine Autorisierung ihrer Sanktionen durch eine externe, übergeordnete Ebene berufen. Der Vorwurf, letztlich eigene (nationale oder regionale) Interessen zu verfolgen, steht im Raum und unterminiert die Glaubwürdigkeit des Sanktionsregimes“, heißt es in dem Gutachten weiter. Großbritannien geht davon aus, dass das Rohöl für Syrien bestimmt war. Der Iran bestreitet das.

Linke: "Auf den Boden des Völkerrechts zurückkehren"

"Die Festsetzung des iranischen Öltankers ,Grace 1' durch Gibraltar war mit dem Seevölkerrecht nicht vereinbar und rechtswidrig. Die Linke begrüßt daher die Freigabe des beschlagnahmten Schiffes", erklärten Sevim Dagdelen, Vizechefin der Linken im Bundestag, sowie Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Fraktion.

Das Gutachten zeige, „dass es seitens der Bundesregierung grob fahrlässig war, der britischen Rechtsauffassung hinsichtlich einer angeblich legalen Festsetzung des iranischen Tankers zu folgen. Die Freigabe des Tankers ist eine Bekräftigung des Völkerrechts und hoffentlich auch ein Beitrag zur Deeskalation gegenüber dem Iran“, sagte Dagdelen dem RND. Hunko forderte die Bundesregierung auf, angesichts der drohenden Eskalation auch in der Straße von Hormus "auf den Boden des Völkerrechtes" zurückzukehren.

Quelle: https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Politik/Bundestagsgutachten-Festsetzung-des-iranischen-Tankers-Grace-1-vor-Gibraltar-war-voelkerrechtswidrig