Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Verletzung des Artikels 26 Grundgesetz Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Russland

Von Brigitte Queck



http://www.nrhz.de/flyer/media/28462/anreisser.jpgSehr geehrte Damen und Herren, ausgehend davon, dass die Bundesregierung durch die bewusste Nichtumsetzung der Minsk-Vereinbarungen die Ukraine militärisch  gestärkt hat, die im Jahre 2014 durch einen Staatsstreich – finanziell und militärisch unterstützt durch die USA – zur Macht gekommen ist, hat die Bundesregierung damit zur militärischen Eskalation des Ukraine-Konfliktes von 2015 bis 2022 mit ca. 15.000 Toten in den Donbassrepubliken beigetragen. Siehe die Äußerung von der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Minsk-Abkommen nie umgesetzt werden, sondern nur „der militärischen Stärkung der Ukraine dienen“ sollten. (1)

Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass das Minsker Abkommen durch die Anerkennung als UNO-Sicherheitsresolution 2202 (2015) internationalen Charakter trägt. Mit der Äußerung von Bundeskanzlerin a.d., Frau Angela Merkel, wurde diese internationale Übereinkunft mit Füßen getreten.

Darüber hinaus will nun die derzeitige Ampelregierung zu den bereits geschickten „Verteidigungswaffen“ seit der militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine seit dem 24.02.2022, die gedeckt ist durch Artikel 51 der UNO-Charta, dem Selbstverteidigungsrecht von Staaten, der Ukraine Kampfpanzer des Typs Leopard 2 zur Verfügung stellen. Die Londoner Zeitung „Independend“ vom 14.01.2023 bezeichnet diese als „Waffen, die üblicherweise von einer angreifenden Streitmacht eingesetzt werden“. (2)

Damit wird Deutschland endgültig zur Kriegspartei, und Russland hätte damit allen Grund, nach Kapitel XVII der Charta der Vereinten Nationen Artikel 106 und 107 gegenüber Deutschland aufzutreten.

„Diese Vereinbarungen in Bezug auf den Zweiten Weltkrieg beinhalten, der zum Zeitpunkt der Verkündung und Unterzeichnung der Charta im Juni 1945, noch nicht beendet war. Es ist eine Ausnahmeregelung zu den Friedens- und Sicherheitsbestimmungen der Charta, da das Kapitel XVII den Mitgliedern der Vereinten Nationen, weiterhin Angriffe auf einen Staat erlaubt, der im Zweiten Weltkrieg Feind eines Unterzeichnerstaates war.“ (3)

Da die Bundesregierung nach Medienangaben von ntv und „Spiegel“ nach anfänglicher Zögerung des jetzigen Bundeskanzlers, Olaf Scholz, nun doch zur Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine bereit ist und mit unser aller Leben spielt (4), stützen sich die genannten Organisationen, die Strafanzeige stellen:

1. auf Artikel 26 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen“.

2. auf die vom Juraforum aufgeführten Folgen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat: „Wer eine glaubhafte Kenntnis von einer Straftat erhält und daraufhin keine Anzeige erstattet, kann sich gemäß § 138 StGB strafbar machen. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft – bei leichtfertigem Unterlassen der Anzeige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe –, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB) ... zu einer Zeit erfährt, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann. (5)

Aus all den genannten Gründen stellen Vertreter folgender Organisationen Strafanzeige an die Mitglieder der jetzigen Bundesregierung:

i.A. Brigitte Queck


PS: Auch die Freien Sachsen haben Strafantrag gestellt
https://freie-sachsen.info/2023/bverfg-eilantrag/
https://rtde.live/inland/160966-freie-sachsen-stellen-eilantrag-gegen-panzerlieferung/

 

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28462