Das verfassungswidrige
Anti-Terror-Datei-Gesetz stoppen
BÜSGM –Erklärung
Der
Bundestag hat sich am 05.06.2014 in Erster Lesung mit der vom Bundesverfassungsgericht
veranlassten Änderung des „Anti-Terror-Datei-Gesetzes“ beschäftigt. Die
Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union und das BüSGM sehen in den von
Polizei und Geheimdiensten gemeinsam genutzten Datenpools einen erheblichen
Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Einer Presseerklärung
der Humanistischen Union vom 05.06.2014 entnehmen wir folgende Informationen: Rosemarie
Will, Professorin für öffentliches Recht und ehemalige Bundesvorsitzende der
Humanistischen Union beurteilt die Gesetzesvorlage wie folgt: „Dem Gesetzgeber
scheint es nicht darum zu gehen, die Anti-Terror-Datei nach den vom Ver-fassungsgericht
aufgestellten Maßstäben auszugestalten. Vielmehr unterläuft der Vorschlag diese
Maßstäbe in vielfacher Weise“, „Im jetzt vorgelegten Entwurf geht es nicht nur
umInformationsanbahnung. Im Gegenteil sollen Geheimdienste und Polizei die Daten
erweitert nutzen können.“
Es ist
darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber mit einem Anti-Terror-Datei-Gesetz vor
einiger Zeit vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist. Mit seinem Urteil vom
24. April 2013 wurde das Gesetz nicht insgesamt aufgehoben, weil das Gericht
die Datei lediglich als ein Instrument der Informationsanbahnung ansah, das
grundsätzlich nicht der operativen Aufgabenwahrnahme dienen darf.
Dagegen hob
das Gericht eine Fülle von Einzelregelungen des Gesetzes wegen ihrer
Verfassungswidrigkeit auf. Das Verfassungsgericht entschied im Jahr 2013,
dassdie Daten im Einzelfall nach Maßgabe des jeweiligen Fachrechtes zwischen
Polizeiund Geheimdiensten ge-tauscht werden dürfen. Es forderte, dass die
Austauschregeln des Fachrechtes dem informationellen Trennungsgebot genügen
müssten, hatte diese Regeln aber selber nicht verfassungsrechtlich überprüft. Laut
Rosemarie Will „wird das Fachrecht noch nicht einmal einer
verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen“,
„Damit
werden die vom Verfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe für die Anti-Terror-Datei
unterlaufen. Außerdem Herausgeber: Bündnis für Soziale
Gerechtigkeit und Menschenwürde e.V. Domnauer Str. 14, 12105 Berlin, Tel.
030-75652209, Vorstand: Peter Dietrich. Gert Julius (V.i.S.d.P) Lothar
Nätebusch, Bernd Cachandt, Email: buesgm@online.de, Website: www.okv-ev.deMitglied
im Ostdeutschen Kuratorium von Verbänden und im Antifaschistischen Komitee
gegen Krieg und Sozialraub