Das verfassungswidrige Anti-Terror-Datei-Gesetz stoppen

 

BÜSGM –Erklärung

 

Der Bundestag hat sich am 05.06.2014 in Erster Lesung mit der vom Bundesverfassungsgericht veranlassten Änderung des „Anti-Terror-Datei-Gesetzes“ beschäftigt. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union und das BüSGM sehen in den von Polizei und Geheimdiensten gemeinsam genutzten Datenpools einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Einer Presseerklärung der Humanistischen Union vom 05.06.2014 entnehmen wir folgende Informationen: Rosemarie Will, Professorin für öffentliches Recht und ehemalige Bundesvorsitzende der Humanistischen Union beurteilt die Gesetzesvorlage wie folgt: „Dem Gesetzgeber scheint es nicht darum zu gehen, die Anti-Terror-Datei nach den vom Ver-fassungsgericht aufgestellten Maßstäben auszugestalten. Vielmehr unterläuft der Vorschlag diese Maßstäbe in vielfacher Weise“, „Im jetzt vorgelegten Entwurf geht es nicht nur umInformationsanbahnung. Im Gegenteil sollen Geheimdienste und Polizei die Daten erweitert nutzen können.“

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber mit einem Anti-Terror-Datei-Gesetz vor einiger Zeit vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist. Mit seinem Urteil vom 24. April 2013 wurde das Gesetz nicht insgesamt aufgehoben, weil das Gericht die Datei lediglich als ein Instrument der Informationsanbahnung ansah, das grundsätzlich nicht der operativen Aufgabenwahrnahme dienen darf.

 

Dagegen hob das Gericht eine Fülle von Einzelregelungen des Gesetzes wegen ihrer Verfassungswidrigkeit auf. Das Verfassungsgericht entschied im Jahr 2013, dassdie Daten im Einzelfall nach Maßgabe des jeweiligen Fachrechtes zwischen Polizeiund Geheimdiensten ge-tauscht werden dürfen. Es forderte, dass die Austauschregeln des Fachrechtes dem informationellen Trennungsgebot genügen müssten, hatte diese Regeln aber selber nicht verfassungsrechtlich überprüft. Laut Rosemarie Will „wird das Fachrecht noch nicht einmal einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen“,

 

„Damit werden die vom Verfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe für die Anti-Terror-Datei unterlaufen. Außerdem Herausgeber: Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde e.V. Domnauer Str. 14, 12105 Berlin, Tel. 030-75652209, Vorstand: Peter Dietrich. Gert Julius (V.i.S.d.P) Lothar Nätebusch, Bernd Cachandt, Email: buesgm@online.de, Website: www.okv-ev.deMitglied im Ostdeutschen Kuratorium von Verbänden und im Antifaschistischen Komitee gegen Krieg und Sozialraub