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Ach ja, Bundesverfassungsgericht...? Zur
Unverschämtheit des Tages hier eine Erinnerung an eine weitere politische
Frechheit -
dasselbe Gremium, das heute den NPD-Verbotsantrag mit skurrilen Begründungen
verworfen hat und somit die Existenz einer am Faschismus orientierten Partei in
der BRD nicht beendet hat, hat schon immer die Kommunisten entrechtet, verfolgt
und sie z.T. denselben "Juristen" überlassen, die sie schon im
Faschismus verurteilt hatten. Die BRD ist seit Beginn ein Klassenstaat der noch
Herrschenden, egal, ob die aktuelle Variante Faschismus oder "soziale
Marktwirtschaft" heißt. Tradition verpflichtet eben... s.u.
WEG MIT DEM KPD-VERBOT!
"Georg Dorn: Der KPD-Verbotsprozess
Am 23.11.1951 stellte der Bundesinnenminister Robert
Lehr an das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Feststellung der
Verfassungswidrigkeit der KPD und deren Verbot. Fast zeitgleich hatte ihn der
KPD-Bundestagsabgeordnete Heinz Renner gemahnt, Hitler zur Macht verholfen zu
haben, worauf Lehr laut Protokoll der 114. Sitzung des Ersten Bundestages
erklärte: „Ich bin auch bereit, es ein zweites Mal zu tun“.
Am gleichen Tag unterzeichnete der Bundeskanzler
Adenauer in Paris den Vertrag über die sogenannte Europäische
Verteidigungsgemeinschaft. Fünf Jahre später, am 07.07.1956, beschloss die
Bundestagsmehrheit das Wehrpflichtgesetz, demgemäß das
Bundesverteidigungsministerium am 14.08. die Zulassung früherer SS-Offiziere
verfügte.
Drei Tage später, am 17.08.1956, sprach das
Bundesverfassungsgericht das KPD-Verbotsurteil aus und setzte es mit sofortiger
Wirkung in Kraft.
Die hier bereits angedeuteten Zusammenhänge sprechen
für sich: Fünf Jahre Regierungskriminalität, die jeder Rechtstaatlichkeit
(selbst nach internationalem Recht) Hohn spricht. Es kann hier nur ein Abriss
des Prozessgeschehens gegeben werden.
In der Wahl zum ersten deutschen Bundestag 1949
wurde die KPD mit 1.361.706 Stimmen oder 5.7 % der abgegebenen Stimmen
rechtskräftig in den Bundestag gewählt. Mit ihren Abgeordneten hatte des
Volkes Wille zur Verwirklichung des Potsdamer Abkommens, gegen Wiederaufrüstung
und gegen die Restaurierung der Macht der Monopolbourgeoisie eine landesweit
hörbare Stimme.
Ihr entschiedenster persönlicher Gegner wurde der
erste Bundeskanzler, Konrad Adenauer, ehemaliger Oberbürgermeister von Köln und
von den Faschisten mit beachtlicher Pension ausgestattet, bei Gründung der
Bundesrepublik Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglied in 16 westdeutschen
Konzernen und Großbanken. Er presste seine Deutschlandpolitik bei separater
Gründung der BRD in die berüchtigte Formel: „Lieber das halbe Deutschland ganz,
als das ganze Deutschland halb.“
Sein Erlass vom September 1950 bestimmte die
sogenannte „Verfassungstreue“ für öffentlich Bedienstete, die eine
Mitgliedschaft in angeblich verfassungsfeindlichen Organisationen ausschloss
und zu schneller Entlassung zahlreicher Kommunisten aus öffentlichen Ämtern
führte.
Im April 1951 untersagte die Bundesregierung eine
Volksbefragung gegen die Remilitarisierung und für den Abschluss eines
Friedensvertrages, in der die KPD über neun Millionen Stimmen gesammelt hatte, was unmittelbar das Verbot der FDJ und der
Nahezu zeitgleich setzte Adenauer in kürzester Frist
das 1. Strafrechtsänderungsgesetz durch, das 37 neue Strafnormen festlegte,
darunter Hochverrat, Landesverrat und Geheimbündelei. Sehr treffend
charakterisierte der CDUBundestagsabgeordnete Haasler dessen politisches Wesen:
„Es ist eine Waffe, die geschmiedet wurde, um im Kalten Krieg zu bestehen.“
(Protokoll der 132. Sitzung des Bundestages)
Und laut „Die Zeit“ vom 29.12.1961 gestand gute fünf
Jahre danach der Stuttgarter Oberlandesgerichtspräsident i. R. Dr. R. Schmid:
„Man hat ein Verhalten, in dem der normale Zeitgenosse nichts Strafwürdiges
erblickt, aus Gründen des inneren oder äußeren politischen Machtkampfes oder
gar der polizeilichen Zweckmäßigkeit ‚pönalisiert‘…“ (d.h. in Strafrecht
umgewandelt, G.D.).
Der Jurist und Staatssekretär im Bundeskanzleramt
Hallstein setzte durch, dass ein öffentliches Eintreten für die
‚Wiedervereinigung‘ juristisch als „Hochverrat“ zu verfolgen und zu verurteilen sei. Damit wurde von vornherein klar, dass es der
Bundesregierung mit ihrem KPD-Verbotsantrag nicht um den Schutz der vom
Grundgesetz geforderten demokratischen Rechte, sondern um die politische
Unterdrückung der Bestrebungen großer Teile der westdeutschen Bevölkerung für
eine Politik der Friedenssicherung, gegen militärische Aufrüstung und für
Wiedervereinigung Deutschlands, ging.
Deshalb wurde auch wenige Wochen nach dem
Verbotsantrag auf Betreiben des Bundesinnenministers Lehr im Januar 1952 die
Geschäftsordnung des Bundestages geändert, was zur Aberkennung des
Fraktionsstatus der KPD und zur völligen Ausgrenzung derer Abgeordneten führte
und die juristische Voraussetzung schuf, sie in Haft zu nehmen. Ab 1953 war die
KPD deshalb nur noch in einigen Landtagen vertreten.
Die internationale, vor allem die europäische
Öffentlichkeit verfolgte diesen antikommunistischen Kurs der soeben
installierten Bundesregierung sehr aufmerksam, und eigentlich war das auch
Absicht der Bundesregierung, wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 21. 11. 1951
freimütig bekannte: „dass die Bundesregierung mit dem Klageantrag gegen die
KPD….erkennbar machen (will), dass sie keine Alternative Westintegration und
Wiedervereinigung mehr sieht, sondern nur noch (Hervorheb. G.D.)
Westintegration.“
Und der Professor O. Kirchheimer an der
Columbia-Universität (USA) stellte in seinem Buch „Politische Strafjustiz“ mit
Recht fest, „dass die wirklichen Beweggründe der Regierung mit der
Notwendigkeit der Verteidigung der demokratischen Ordnung wenig, sehr viel mehr
dagegen mit dem Bedürfnis zu tun hatten, ihre Außenpolitik auf eine breitere
Basis zu stellen.“
In diesem Sinne kommt der „Wiener Kurier“ am
30.04.1955 zu der Erkenntnis, „dass hier möglicherweise ein Musterprozess für
viele Länder der freien Welt geführt wird: Wenn in Karlsruhe festgestellt wird,
dass die Kommunistische Partei mit den Grundsätzen der Demokratie nicht zu
vereinbaren ist, könnte ein solches Urteil Wellen schlagen und manchem anderen
Land den Anstoß zu eigenem Vorgehen gegen die Kommunisten geben.“
Die Regierung der BRD also Vorreiter für internationalen,
zumindest kontinentalen Antikommunismus! Und das nur wenige Jahre nach Ende des
2. Weltkrieges!! In diesem Sinne hatte bereits am 18.09.1953 der „Rheinische
Merkur“ freimütig bekannt: „Das große Anliegen….ist die endgültige Abtötung
des Marxismus, die Entgiftung des Sozialismus, nicht nur in Deutschland,
sondern ausstrahlend nach Europa“, weshalb laut „Schwarzwälder Bote“ vom
26. 03. 1955 „sich die Botschaften von 18 in Bonn akkreditierten
Auslandsmissionen über den Stand der Verhandlungen informiert“ hätten.
Nun wollte aber trotz dieser anfänglichen Eile der
eingeleitete KPD-Verbotsprozess lange Zeit scheinbar nicht vom Fleck kommen.
Das täuscht. Am 24.01.1952 ordnete das Gericht die Durchführung der mündlichen
Verhandlung und gleichzeitig die Durchsuchung sämtlicher Räumlichkeiten des
Parteivorstandes und der Landesleitungen der KPD sowie die Beschlagnahme
sämtlicher Parteimaterialien (Beschlüsse, Protokolle, Flugblätter usw.) an.
Tonnenweise wurde das Material abgefahren, ohne der KPD ein Verzeichnis der
beschlagnahmten Materialien auszuhändigen.
15 Monate lang befasste sich der 1. Strafsenat mit der
Sichtung dieser Materialien und verhinderte bewusst den Prozessvertretern der
KPD und deren Anwälten wider jedes gesetzliche Recht jede Einsicht.
Mehr noch: Zugleich führte das Gericht in dieser Zeit Geheimverhandlungen mit
Vertretern des Bundesnachrichtendienstes und des US-amerikanischen
Geheimdienstes durch und legte darüber im offenen Widerspruch zum Gesetz
Geheimakten an, in die nachweisbar den Prozessvertretern der KPD trotz deren
Forderung Einsicht verweigert wurde.
Es gehört zu elementaren rechtsstaatlichen Prinzipien,
dass ein Gericht unvoreingenommen urteilen und deshalb befangene Richter nicht
zulassen darf. Das schließt das Recht ein, Prozessbeteiligte, also auch
Prozessvertreter, wegen Befangenheit abzulehnen. Ausdrücklich ist das in § 19
des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben.
Präsident des Bundesverfassungsgerichts und zugleich
Vorsitzender des 1. Senats war Prof. Dr. Josef Wintrich, der 1940 – also in der
Zeit des Faschismus – zum Oberstaatsanwalt befördert wurde mit der aus seiner
Personalakte belegbaren Begründung, dass „an dessen nationalsozialistischer
Gesinnung…kein Zweifel“ bestehe und dessen „politische Zuverlässigkeit“
ausdrücklich betont wird.
Oder nehmen wir den Berichterstatter des Senats, Dr.
Stein, vor seinem Eintritt in den Senat Landesminister der CDU in Hessen, der
Geheimagenten vernahm und darüber Geheimakten anlegte, oder den
Bundesverfassungsrichter Ritterspach, der als ehemaliger hoher Beamter des
Innenministeriums unmittelbar an der Ausarbeitung des Verbotsantrags gegen die
KPD beteiligt war und nun – inzwischen in das Bundesverfassungsgericht
gewechselt – „unbefangen“ urteilen sollte.
Nicht anders war es mit den Prozessvertretern der
Bundesregierung: Staatssekretär Ritter von Lex, in allen zwölf Jahren der
faschistischen Diktatur hoher Beamter im Innenministerium und von Adenauer bei
Gründung der Bundesrepublik in das Bundesinnenministerium übernommen. Dessen
Statement vor dem Gericht: „Die KPD ist eine gefährlicher Infektionsherd im
Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und
gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet.“
Die vorstehende Aufzählung ließe sich seitenlang fortsetzen.
Die wieder in Amt und Würde gesetzte Faschistenbrut
wurde gegen die KPD, die die schwersten Opfer im Kampf gegen den Faschismus
gebracht hatte, mobilisiert. Alle Anträge der KPD auf Ablehnung solcher Richter
und Prozessbeteiligten wegen Befangenheit wurden entweder ohne oder mit
fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.
Und noch etwas ist festzustellen: Obwohl es noch kein
Urteil gab, die Hauptverhandlung noch nicht einmal begonnen hatte, wurden zwei
der von der KPD benannten Prozessvertreter, die Parteisekretäre Josef Ledwohn
und Fritz Rische, in Haft genommen und gegen den 1. Sekretär, Max Reimann, und
den Parteisekretär Walter Fisch Haftbefehle erlassen. Deshalb konnte Max
Reimann überhaupt nicht vor Gericht erscheinen und Walter Fisch nur unter der
einschränkenden Bedingung eines „freien Geleits“ bei gleichzeitiger
Polizeiaufsicht und dem Verbot der Meinungsäußerung gegenüber Journalisten.
Ledwohn und Rische wurden unter den entehrenden Bedingungen von Häftlingen den
Verhandlungen aus dem Gefängnis zugeführt.
Dennoch verlor der Bundeskanzler die Geduld, das
dauerte ihm alles zu lange. Nach einer Notiz der „Süddeutschen Zeitung“ vom
19.11.1954 bestellte Adenauer sich den Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Wintrich, ein, was schon fünf Tage
danach, ab dem 24.11.1954, die Eröffnung der mündlichen Verhandlung bewirkte,
die am 14.07.1955 abgeschlossen wurde.
Aber das Urteil ließ einfach auf sich warten. Da
setzte am 21.07.1956 die Bundesregierung das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über das Bundesverfassungsgericht“ in Kraft, das unverblümt die erpresserische
Drohung festlegte, dem 1. Senat das ganze Verfahren zu entziehen, wenn es nicht
binnen sechs Wochen das KPD-Verbotsurteil verkünde.
Um einigermaßen das Gesicht zu wahren gab der bereits
genannte Dr. Wintrich unmittelbar vor der Urteilsverkündung die folgende
Erklärung ab: „Den Antrag, eine Partei zu verbieten, kann die Bundesregierung
stellen. Es steht in ihrem politischen Ermessen und unter ihrer ausschließlichen
politischen Verantwortung, ob sie den Antrag stellen will und soll. Ist der
Antrag gestellt, dann ist das Gericht verpflichtet, darüber zu entscheiden. Das
Gericht hat seine Entscheidung nach rein rechtlichen Gesichtspunkten zu
treffen; daher sind ihm politische Zweckmäßigkeitserwägungen versagt.“
Der spätere Bundesjustizminister Dr. Bucher
entkleidete acht Jahre später in einem Vortrag zum Thema „Recht und Politik“
diesen Schein: „Das war keine politische Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, sondern der Bundesregierung.“
Fünf Jahre Regierungskriminalität, die jeder
Rechtsstaatlichkeit Hohn spricht, so heißt es am Anfang dieser Darlegungen. WIE
WAHR !!"
WEG MIT DEM KPD-VERBOT!