Die Ukraine weigert sich endgültig, die Meschenrechte im Donbass anzuerkennen

von Peter Lichomanow am 25.5.2015

Председатель Верховной рады Украины Владимир Гройсман (справа). Фото: Евгений Котенко / РИА Новости www.ria.ru

 

Der Vorsitzende der Werchownaja Rada (Ukrainisches Parlament),

Wladimir Groisman  und Jewgenij Kotenko (Photo RIA NOWOSTI)

 

Der Sprecher der Werchownaja Rada Groisman unterschrieb ein Gesetz „Über die Bekräftigung der Erklärung zum Rücktritt der Ukraine von den Verpflichtungen, die in der Konvention über die Verteidigung der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten, den Internationalen Pakt über die bürgerlichen und poltischen Rechte und der Europäischen Sozialcharta enthalten sind“. Darüber wird auf der offiziellen Seite des ukrainischen Parlaments berichtet. Damit hat sich das ukrainische Parlament von den grundlegenden Menschenrechten und Freiheiten für die Bewohner des Donbass verabschiedet.

Dieses Gesetz hat die Rada in der vergangenen Woche angenommen. In der Erklärung dazu heißt es,  dass die sogenannte Antiterroroperation (ATU ) die Ukraine dazu veranlasst habe, Gesetze zu erlassen, die ihrem Inhalt nach unvereinbar mit den Verpflichtungen der Ukraine bezüglich der betreffenden internationalen Dokumente sind.

All das veranlasse das Parlament, „ eine juristische Grundlage zu schaffen“, auf die sich die ukrainische Regierung stützen kann, damit sie über ihr Außenministerium der UNO und dem Europarat über die „zeitweise außer Kraftsetzung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Gewährleistung der Menschenrechte“ berichten kann. Die Nichtanerkennung der Menschenrechte trage zeitweisen Charakter und zwar bis zum 1. Juli 2016.

Wir erinnern daran, dass die Konvention über die Verteidigung der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten in erster Linie das Recht der Menschen auf Leben, Freiheit, gerechte Behandlung vor Gericht, Versammlungs- und Vereinsfreiheit beinhaltet und Diskriminierung verbietet. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte umfasst vor allem das Recht der Völker auf Selbstbestimmung und legt sogar internationale Regeln fest, nach denen bei Inhaftierung beliebiger Verdächtiger vorgegangen werden muss.

Es ist bemerkenswert, dass „offizielle“ ukrainische Rechtsvertreter das Gesetz begrüßten.

„Das ist ein völlig logischer Schritt. Die Ukraine kann nicht die Menschenrechte auf diesem Territorium garantieren und verteidigen und um sich vor weiteren Entschließungen seitens des Europäischen Gerichts in Fragen der Menschenrechte zu schützen, treten wir von unseren Verpflichtungen zurück", erklärte die Direktorin von „Amnesty International“ der Ukraine, Tatjana Masur die Richtigkeit der Geringschätzung der Menschenrechte.

Quelle: http://www.rg.ru/2015/05/25/ukraina-prava-site.html

Übersetzung : Brigitte Queck