Ukraine : Minsker Abkommen

Hier die Übersetzung des Dokuments, das heute Nacht in Minsk ausgearbeitet und unterzeichnet wurde. Auf den ersten Blick überrascht, dass es ziemlich danach aussieht, als habe sich die offizielle “russische Linie”, welche von der RF seit mindestens Mai 2014 verfolgt wird, größtenteils durchgesetzt. Aber eigentlich nur auf den ersten Blick.

minsksummit

Putin danach: “Es war nicht gerade die beste Nacht meines Lebens, aber es ist ein guter Morgen.”

Was aber fehlt, sind Garantien. Wodurch, oder durch wen, wird die Einhaltung des Waffenstillstand ab dem 15. Februar garantiert? Wodurch wird der Abzug der schweren Waffen (nota bene, der schweren Waffen, nicht der bewaffneten Einheiten) garantiert? — De facto ist das eine Wiederholung dessen, was nach dem ersten “Minsk” vereinbart wurde. Ähnlich ist es mit den politischen Bestimmungen; was ist, wenn die Verfassung der Ukraine eben nicht bis Ende 2015 hinsichtlich einer Dezentralisierung geändert wird?

Im Schluß sieht das alles durchaus nicht nach einem Fiasko, aber auch nicht nach einem Durchbruch aus. Die meisten wichtigen Dinge bleiben in der Schwebe und werden durch ein “Ich schwör’, Alda!” der Beteiligten bekräftigt. Putin meinte in seinem Statement nach Abschluß der Verhandlungen sinngemäß: “Wir gehen davon aus, dass die [in Debalzewo] eingekesselten ukrainischen Militärs ihre Waffen niederlegen und den Widerstand einstellen. Der ukrainische Präsident ist der Meinung, dass es gar keinen Kessel gibt. Das werden dann unsere Militärexperten gemeinsam klären.” – äußerst vage. Die Nazigarde hat am heutigen Morgen einen massiven Versuch gestartet, Logwinowo und damit die Straße Debalzewo-Artjomowsk wieder zurückzugewinnen und damit den “Hals” des Kessels wieder aufzumachen. Was ist denn, wenn sie die Waffen auch am 15. Februar nicht niederlegen? …

Aber den Waffenstillstand hat man erst einmal vereinbart, was gut ist. Es braucht aber nicht viel, den wieder kippen zu lassen.

Vorbemerkung: Die “einzelnen Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine” sind Diplomatensprache für die (auch von Putin auf der kurzen Pressekonferenz im Nachgang als solche bezeichneten) Volksrepubliken Donezk und Lugansk.

Hervorhebungen, [Ergänzungen] und Kommentare sind als solche gekennzeichnet.

Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen

Waffenstillstand

1. Unverzüglicher und allseitiger Waffenstillstand in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine und dessen striktes Befolgen ab 00 Uhr 00 Minuten (Kiewer Zeit) am 15. Februar 2015.

Abzug schwerer Waffen

2. Abzug aller schweren Waffen durch beide Seiten, auf gleiche Entfernung, um eine Sicherheitszone mit einer Breite von mindestens 50 Kilometern Abstand für Artilleriesysteme mit einem Kaliber von 100 mm und mehr, eine Sicherheitszone von 70 Kilometern Breite für Raketenartilleriesysteme und einer Breite von 140 Kilometern für Raketenartillerie der Typen „Tornado-S“, „Uragan“, „Smertsch“ und taktische Systeme vom Typ „Totschka“ („Totschka-U“) zu gewährleisten:

Der Abzug der oben angeführten schweren Waffensysteme muss nicht später als am zweiten Tag des Waffenstillstands beginnen und innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein.

Dieser Prozess wird durch die OSZE und die Dreiseitige Kontaktgruppe unterstützt.

3. Es ist ein effizientes Monitoring und eine Verifizierung des Waffenstillstands und des Abzugs der schweren Waffensysteme von Seiten der OSZE durchzuführen, beginnend mit dem ersten Tag des Abzugs der Waffensysteme, unter Einbezug aller notwendigen technischen Mittel, einschließlich von Satelliten, Drohnen, Ortungssystemen usw.

Regionale Wahlen

4. Am ersten Tag nach dem Abzug [der schweren Waffen] ist ein Dialog über die Modalitäten der Durchführung regionaler Wahlen, in Entsprechung mit der ukrainischen Gesetzgebung und dem ukrainischen Gesetz „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ zu beginnen, ebenso über den künftigen Status dieser Gebiete, auf der Grundlage des genannten Gesetzes.

Es ist unverzüglich, innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung dieses Dokuments, von der Obersten Rada der Ukraine ein Beschluss darüber zu verabschieden, bei dem das Territorium bezeichnet wird, auf das sich die besonderen Regelungen in Entsprechung mit dem ukrainischen Gesetz „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ beziehen, [und das] auf Grundlage der Linie, die im Minsker Memorandum vom 19. September 2014 definiert ist.

Straffreiheit für “Separatisten”, Befreiung von Gefangenen

5. Es hat eine Begnadigung und Amnestie zu erfolgen, indem ein Gesetz verabschiedet wird, das eine Verfolgung und Bestrafung von Personen verbietet, die in Zusammenhang mit den Ereignissen stehen, welche in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine stattgefunden haben.

6. Es ist eine Befreiung und ein Austausch aller Geiseln und unrechtmäßig festgehaltener Personen nach dem Prinzip „alle gegen alle“ vorzunehmen. Dieser Prozess muss spätestens am fünften Tag nach dem Abzug [der schweren Waffen] abgeschlossen sein.

7. Es ist auf Grundlage internationaler Mechanismen für sicheren Zugang, Lieferung, Lagerung und Verteilung humanitärer Hilfsgüter für Bedürftige zu sorgen.

Wiederherstellung sozialer und wirtschaftlicher Verbindungen mit Kiew

8. Es werden Modalitäten festgelegt, auf welche Weise die vollständige Wiederherstellung der sozialen und wirtschaftlichen Verbindungen vorgenommen werden wird, einschließlich der Überweisung von Sozialleistungen wie Rentenzahlungen und anderer Zahlungen (Zugänge und Einkünfte, rechtzeitige Bezahlung aller kommunalen Rechnungen, Wiederherstellung der Besteuerung im Rahmen des Rechtsfelds der Ukraine).

Zu diesem Zweck wird die Ukraine die Arbeit ihres Bankensystems in den Gebieten wiederherstellen, die durch den Konflikt berührt sind und es wird möglicherweise ein internationaler Mechanismus geschaffen werden, der solche Überweisungen erleichtert.

Kiew kontrolliert wieder die Staatsgrenzen – nach der politischen Beilegung

9. Es wird die vollständige Kontrolle über die Staatsgrenze von Seiten der ukrainischen Regierung im gesamten Konfliktgebiet wiederhergestellt, beginnend mit dem ersten Tag nach der Durchführung regionaler Wahlen, abgeschlossen nach einer allseitigen politischen Beilegung (regionale Wahlen in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk auf Grundlage des Gesetzes der Ukraine [s.o. – Anm. d. Ü.] und einer Verfassungsreform) bis zum Ende des Jahres 2015, unter der Bedingung einer Umsetzung von Punkt 11 – durch Konsultationen und Abstimmung mit den Vertretern einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk im Rahmen der Dreiseitigen Kontaktgruppe.

10. Abzug aller ausländischer bewaffneter Einheiten und von [deren] Militärtechnik, ebenso von Söldnern, vom Territorium der Ukraine unter Beobachtung durch die OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppierungen.

“Dezentralisierung” der Ukraine

11. Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine und Inkrafttreten einer neuen Verfassung bis Ende 2015. [Diese Verfassung muss] als Schlüsselelement eine Dezentralisierung (unter Berücksichtigung der Besonderheiten einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk) aufweisen, die mit den Vertretern dieser Gebiete abgestimmt ist, ebenso die Verabschiedung eines ständigen Gesetzes über den besonderen Status einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk in Entsprechung mit Maßnahmen, die in den Anmerkungen aufgeführt sind¹, bis zum Ende des Jahres 2015.

12. Auf Grundlage des ukrainischen Gesetzes „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ sind Fragen, welche regionale Wahlen betreffen, mit den Vertretern der einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk im Rahmen der Dreiseitigen Kontaktgruppe zu besprechen. Die Wahlen werden unter Einhaltung der entsprechenden OSZE-Standards und unter Beobachtung von Seiten des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte durchgeführt.

13. Die Arbeit der Dreiseitigen Kontaktgruppe wird intensiviert, darunter durch die Schaffung von Arbeitsgruppen zur Umsetzung entsprechender Aspekte der Minsker Vereinbarungen. Diese [Arbeitsgruppen] werden in ihrer Zusammensetzung die Zusammensetzung der Dreiseitigen Kontaktgruppe widerspiegeln.

Teilnehmer der Dreiseitigen Kontaktgruppe:

Botschafterin Heidi Tagliavini

Der zweite Präsident der Ukraine, L. D. Kutschma

Der Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine, M. Ju. Surabow

A. W. Sachartschenko

I. W. Plotnitskij


¹ Solche Maßnahmen beinhalten in Übereinstimmung mit dem Gesetz „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ folgendes:

Quelle :  http://www.chartophylakeion.de/blog/2015/02/12/was-in-minsk-unterzeichnet-wurde/