UNO beschließt einstimmig Anti-Terror-Resolution

Im Kampf gegen die Terrormiliz ISIS sind sich alle Mitglieder im

UN-Sicherheitsrat einig!

Eine Woche nach den Anschlägen von Paris verabschiedeten am 20.11.2015 die 15 Mitglieder des Gremiums in New York die Resolution 2249 auf der Grundlage des Resolutionsentwurfs, den Frankreich eingebracht hatte und der dann ausformuliert und abgeändert, von Russland vorgelegt und einstimmig angenommen wurde.

Resolution 2249 berechtigt nicht zur Bombardierung in Syrien

von Nicolas Boeglin Voltaire Netzwerk am 6.12.2015

Während Frankreich eine ausgedehnte Propagandakampagne gestartet hat, um die öffentliche Meinung im Lande und die seiner Alliierten davon zu überzeugen, dass die UN-Resolution 2249 dazu berechtigt, Daesh in Syrien zu bombardieren, ohne die Erlaubnis der Arabischen Republik Syrien – auf deren Sturz es hofft – einholen zu müssen, bildet sich ein Konsens zwischen den juristischen Experten, dass dem nicht so ist….

 

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Bekanntlich ist die Anwendung von Gewalt durch einen Staat von der Charta der Vereinten Nationen verboten [1]. Dieses Verbot lässt wie jede allgemeine Norm Ausnahmen zu, die im Regelwerk der Charta vorgesehen sind: Es handelt sich um militärische Einsätze, die durch den Sicherheitsrat im Rahmen des Kapitels VII autorisiert werden, oder auch um solche, die durch einen Staat gegen einen anderen in Ausübung seines Rechts zur Selbstverteidigung (Artikel 51) vorgenommen werden. In diesem letzten Fall ist die vorherige Zustimmung des Sicherheitsrats nicht erforderlich, aber der Staat muss den Sicherheitsrat über die Maßnahmen, die unter diesem Titel in Übereinstimmung mit den Verfügungen des Artikels 51 durchgeführt werden, in Kenntnis setzen.

Das Selbstverteidigungsrecht ist zu verstehen als militärische Antwort auf einen bewaffneten Angriff von Seiten eines anderen Staates….

Eine Resolution als Antwort auf weitere Attentate

Nach strengen Abwägungen liest sich der erste Punkt des Regelwerks wie folgt: „Der Sicherheitsrat (…) 1. Verurteilt unmissverständlich auf das schärfste die grauenhaften terroristischen Attentate, die durch ISIL, auch unter dem Namen Daesh bekannt, am 26. Juni 2015 in Sousse, am 10. Oktober 2015 in Ankara, am 31. Oktober 2015 über dem Sinai, am 12. November 2015 in Beirut und am 13. November 2015 in Paris verübt wurden, sowie alle anderen durch ISIL, bekannt auch unter dem Namen Daesh, verübten Attentate einschließlich der Geiselnahmen und der Ermordungen“.

Man stellt fest, dass die Liste der genannten Attentate Handlungen umfasst, die im Juni 2015 begangen wurden, ohne dass seither eine Resolution durch den Sicherheitsrat verabschiedet wurde: Die letzten den Terrorismus betreffenden Resolutionen des Rates sind die vom 12. Februar 2015 [3], gefolgt von Resolution 2214 (2015) vom 27. März 2015 mit Bezug auf die in Libyen verübten Attentate [4]. Sie formuliert: Der Sicherheitsrat „1. Verurteilt alle terroristischen Handlungen, die ISIL, die Gruppen, die ihm Treue gelobt haben, Ansar al-Scharia und alle weiteren mit al-Qaida verbundenen Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen und Körperschaften, die in Libyen operieren, begangen haben, und betont diesbezüglich, dass ein umfassendes Konzept entwickelt werden muss, um einen radikalen Kampf gegen sie zu führen“….

„Der Islamische Staat des Iraks und der Levante (ISIL) (auch unter dem Namen Daesh bekannt) bildet eine weltweite Bedrohung von bislang nicht gekanntem Ausmaß gegen den Frieden und die nationale Sicherheit“.