UNO – Quo vadis UNO ?

 

 

Nach dem verheerenden 2. Weltkrieg, der mehr als 50Millionen Menschen das Leben gekostet hat, hatte sich die UNO mit dem Vorsatz gebildet, künftig Kriege aus dem Leben der Menschen zu verbannen. Durch die UNO-Charta, in der der Gewaltverzicht in den Beziehungen zwischen den Staaten untereinander als oberster Grundsatz angenommen wurde, wurde sogar in alle Verfassungen der Staaten aufgenommen, in alle völkerrechtlichen Verträge ( wie z.B. den 2+ 4 Vertrag ), ja sogar in den NATO-Vertrag Artikel 1und ist somit bindend für alle  Staaten der Welt.

Was ist inzwischen passiert, dass die UNO quasi als verlängerter Arm der NATO und der USA im Besonderen fungiert ?

Lasst uns nachvollziehen, wie ganz allmählich die UNO ihre anfängliche Bedeutung einbüßte.

 

Das 1. Einfallstor war die KSZE ( Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) an der sinnigerweise auch die USA beteiligt war, ja, die Federführung hatte.

Jeder , der sich halbwegs mit Politik auskennt, weiß, dass diese Konferenz mit ihrer damals in Helsinki verfassten Schlussakte der 1. Angriff auf das sozialistische Weltsystem war.

Diese war gerichtet auf die Beseitigung des sozialistischen Weltsystems und in diesem Zusammenhang auf die Beseitigung DER Entwicklungsländer mit sozialistischer Ausrichtung.

Dieses Ziel wurde viele Jahre vor 1989 von den Bilderbergern und Trilateralen ( eine jährliche geschlossene und erlesene Zusammenkunft von den Reichsten der Reichen in der Welt ) sorgfältig ausgearbeitet und schließlich erreicht !

 

Das 2. Einfallstor war die Charta von Paris von 1990

Darin heißt es:

„Wir verurteilen vorbehaltlos alle Handlungen, Methoden und Praktiken des Terrorismus als

verbrecherische Handlungen und bekunden unsere Entschlossenheit, sowohl bilateral als auch in multilateraler Zusammenarbeit auf seine Ausrottung hinzuarbeiten.“

An und für sich nichts Verurteilenswertes, wenn man nicht beachtet, dass zu dieser Zeit das sozialistische Weltsystem nicht mehr existent war und man sich nun auf einen neuen „Feind“ konzentrieren wollte> den Islamismus

Dort kann man weiterhin lesen, dass man von den Unterzeichnerstaaten eine unbedingte Unterwerfung unter die Marktwirtschaft verlangt:

 

„Wir bekräftigen die Notwendigkeit, demokratische Länder, die sich auf dem Weg zur

Marktwirtschaft befinden und die Grundlage für ein sich selbst tragendes wirtschaftliches und

soziales Wachstum schaffen, weiterhin zu unterstützen, wie dies bereits von der Gruppe der

vierundzwanzig Länder in Angriff genommen wurde. Wir unterstreichen ferner die Notwendigkeit, sie in zunehmendem Maß - mit den damit verbundenen Auflagen und Vorteilen - in das internationale Wirtschafts- und Finanzsystem einzubinden.“

 

(8) „Die Teilnehmerstatten vertreten die Auffassung, dass, wenn Wahlen abgehalten werden, die Anwesenheit von Beobachtern sowohl aus dem In-als auch aus dem Ausland für den Wahlprozess von Vorteil ist. Aus diesem Grund werden sie Beobachter aus anderen KSZE-Teilnehmerstaaten sowie alle geeigneten privaten Institutionen, die dies wünschen, einladen, den Verlauf ihrer landesweiten Wahlen zu beobachten...“ Ebenso werden sie sich bemühen, einen gleichartigen Zugang zu Wahlen unterhalb der nationalen Ebene ermöglichen.“

 

Dies stellt einen groben Eingriff in die Souveränität der Staaten weltweit dar, da die Anwesenheit von sog. Wahlbeobachtern  nur selektiv in Bezug auf gewisse Staaten gemacht wird und sich nur auf DIE Länder des ehemaligen sozialistischen weltsystems und gewisse Entwicklungsländer bezieht !!

 

Oder hat jemand je von Wahlbeobachtern aus anderen Ländern in den USA gehört ?

Ausdiesem Grunde blieb der Weltbevölkerung weltweit schier verborgen, dass der damalige US-Präsident Bush 2001 mit ca.2 Millionen (!!!) gefälschten Wahlscheinen zur Macht gelangt ist. Von einzelnen Organisationen innerhalb der USA geforderte Untersuchungen unterblieben, weil ja dann wie auf Bestellung der 11. September 2011 kam und die Menschen in den USA zusammenstehen mussten im Kampf gegen den islamischen Terrrrorismus !!!!!

 

Als Ergebnis dieser Verbiegung des Völkerrechts geschah dann der 2. Golfkrieg von 1990-1991 gegen den Irak, der trotz der Beachtung der UNO-Resolution durch Saddam Hussein, die irakischen Truppen aus dem Kuwait zu entfernen, dann durch die NATO-Staaten überfallen wurde, in dessen Verlauf Millionen Menschenleben zu beklagen waren. Dabei wurde erstmals eine radioaktive Waffe, Depleted Uranium, in Form von Kugeln, Granaten und Bomben eingesetzt, dessen Auswirkungen auch 200 000 US-und britischen Soldaten, die danach an Krebs erkrankten, das Leben kostete !!

 

Der 3. große Angriff auf das Völkerrecht erfolgte mit dem Haager Appell 1998

 

Der Haager Appell, der sinnigerweise von einer US-Organisation unter Peace boat-Friedensboote ( gemeint sind Kriegsschiffe der USA rund um die Welt ) auch unter: www.peaceboat.org/english/index.php?menu=71 abrufbar, vorgeschlagen und dann der UNO in UN Ref A/54/98 unterbreitet wurde, sprich von einer „Kultur des Friedens“.

Das hindert aber nicht, in eben diesem Haager Appell von einer möglichen humanitären Intervention zu sprechen ( bitte beachten, dass dieser Appell bereits VOR dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien im März 1999 verabschiedet wurde !!! )

 

Darin kann man lesen:

„Der Haager Appell fordert eine unverzügliche und effektive Intervention von Humanitären Truppen, die in den Bestimmungen der UNO-Charta verlangt ist, wenn Zivilpersonen durch ein Genozid (Völkermord) , Kriegsverbrechen , Verbrechen gegen die Menschlichkeit und extreme nationale Katastrophen ( denkt dabei auch an die in Südostasien durch die HAARP-Waffe hervorgerufenen Erdbeben und Überschwemmungen !!!) bedroht sind.“

 

Die Friedensbewegung reagierte auf das Wort „Interventionen“ nicht etwa erschreckt, weil

Der Haager Appell gut verpackt einherkam, sondern begrüßte diesen Appell euphorisch wie man im friedensforum 1/98 Haager Friedenskongress 1999 lesen kann.

 

Kann man darin den Grund sehen, warum auch die Friedensbewegung hierzulande (bisher jedenfalls bis zum NATO-Krieg gegen Libyen !) recht beflissen vor und während der NATO-Aggressionen gegen den Irak, Jugoslawien u.a.zwar diese NATO-Aggressionen allesamt verurteilte, aber auch deren „Diktatoren“ und damit die Diktion der bürgerlichen Politiker übernahm !

Damit aber hat sich die friedensbewegung leider selbst geschadet, denn Staaten ohne Führung sind dem internationalen Monopolkapital schutzlos ausgeliefert !!!

 

( siehe in diesem Zusammenhang auch unter: www.peaceboat.org/english/index.php? Menu=71 Light Millenium: “We have launched Peace Boat US , in partnership with the Hague Appeal for Peace“ vom 22. Juni 2006 von Allison Boehm.

 

Brigadegeneral a. D. Dr. Heinz Loquai und ehemaliger Stellvertretender OSZE-Bevollmächtigter für den Kosovo

hat in seinem Vortrag am 14.02.03 im Eine Welt Haus München
Balkan- Afghanistan - Irak. Krieg als Mittel der Politik“ u. a. folgende wichtige Feststellungen zur Verletzung des Völkerrechts in den NATO-Kriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan und den Irak gemacht, die auf den jetzt stattfindenden illegitimen Angriffskrieg gegen Libyen im Jahre 2011 ebenso zutreffen. Er führt aus:

„Die Bundesregierung konnte sich nach dem 16.10.1998 mehr als 90%iger Mehrheiten gewiss sein, wenn es um den Einsatz der Bundeswehr irgendwo im Ausland ging. Eine solche Mehrheit wurde in keinem anderen Politikgebiet erreicht.“

Im Oktober 1998 wurde der Krieg als normales Mittel deutscher Politik wiederbelebt. "Uneingeschränkte Solidarität" hat man Im Kosovokonflikt praktiziert. Man hat sie dann später, nach dem 11. September, noch ausdrücklich deklariert. Aber eine, wie aus allen Dokumenten ersichtliche, fast Vasallenpolitik gegenüber den USA wurde im Jahre 1998/99 angewendet. An erster Stelle stand fast bedingungslose Gefolgschaft hinter den USA. Die logische Konsequenz einer Politik der uneingeschränkten Solidarität ist eine Politik ohne Alternativen...

Für die Entwicklung der neuen NATO-Strategie hat der Kosovo-Konflikt wie ein politischer Katalysator gewirkt. Die neue NATO-Strategie, eine Interventionsstrategie, wurde verabschiedet während des Krieges , am 23./24. April 1999. Die NATO verabschiedet sich darin eindeutig von ihrer Verteidigungsfunktion und Verteidigungsstrategie hin zu einer Interventionsstrategie. Was im November, beim NATO-Gipfel in Prag beschlossen wurde, ist im Grunde genommen nur eine zusätzliche Instrumentalisierung. Es wurde eine 20 000 Mann starke Eingreiftruppe beschlossen, auch mit Zustimmung der Bundesregierung. Eine veränderte Strategie hatte notwendige Folgen für die Bundeswehr. Die Bundeswehr wurde in ihrer Struktur und wird noch in ihrer Struktur umgestaltet, sie wird umgebaut zu einer Interventionsarmee....“

Die UNO gab damals der NATO-Aggression gegen Jugoslawien 1999 nicht ihre UNO-Weihe, obwohl sich alle NATO-Staaten mit dem Bombardement auf eben die vorher genannten Dokumente beriefen und sagten, dass man ja bei „Völkermord“ eingreifen müsste. Mit der UNO-Resolution 1244 zu Jugoslawien NACH dem NATO-Bombardement jedoch unterwarf sie sich dieser Diktion der NATO-Staaten, die da gebietet, in das zwischen der albanischen UCK und den serbischen Regierungstruppen umstrittenen Gebiet, dem Kosovo, internationale Truppen zu entsenden. Da diese Truppen jedoch hauptsächlich von der NATO, also den Angreiferstaaten, gestellt wurden, darf es nicht wundern, dass damals:

a)      die Kosovo-Befreiungsarmee, die UCK, von der UNO bezahlt wurde und

b)      unter UNO-Mandat stehenden Truppen mehr Menschen zu Tode gekommen sind, als während des NATO-Bombardements !!

Unter diesen Voraussetzungen war:

  1. die Einführung der Marktwirtschaft im Kosovo und die gewaltsame Rücknahme der Verstaatlichung des größten Werkes im Kosovo durch das internationale Monopolkapital eine voraussehbare Selbstverständlichkeit;
  2. auch die gefälschten Wahlen in Serbien selbst, durch massive Einmischung von NATO-Politikern im Jahre 2000, sowie die Entführung und spätere Auslieferung des ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Milosevic durch korrupte, vom Westen unterstützte politiker an das sog. Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, und Milosevics Ermordung dort durch Verabreichung von nicht zulässigen Medikamenten, wie die Unetrsuchung unabhängiger Mediziner danach ergab, als das Anklagegebäude der NATO-Politiker gegen Milosevic ins wanken geriet;
  3. die Einführung der Marktwirtschaft in Serbien selbst und die völkerrechtliche Abspaltung des nunmehr von Serben reinen Kosovos durch Massakrieren derselben von der UCK unter Aufsicht der NATO-Truppen nach der Resolution 1244;

ein nur folgerichtiger Akt der Vertreter des Monopolkapitals, (der sog. liberalen Marktwirtschaft, wie man heute sagt!), die wie schon Marx und Engels formulierten, notfalls über Leichen gehen, wenn es ihren Profitinteressen entspricht.

Der NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien das war Faschismus pur ! Und so sah und sieht das auch das einfache Volk Jugoslawiens, das damals NATO= SS an ihre Häuserwände schrieb !

Reiner Merkel; Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie aus der Hamburger Universität, schrieb in der FAZ vom 22.3.2011:

„Das positive Völkerrecht gebietet, welche das militärische Eingreifen in Bürgerkriege auf fremdem Territorium strikt verbieten. Dazu gehören beispielsweise Artikel 3 des Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen von 1977 und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs von 1986 im Streitfall „Nicaragua gegen die USA“.

Damals wurden die USA verurteilt und zu Reparationszahlungen verpflichtet, weil sie jahrelang in Nicaragua US-hörige Rebellen-Truppen, die sogenannten „Contras“, gegen die Sandinista-Regierung finanziert, bewaffnet und bei Anschlägen auf die Infrastruktur und auf Politiker des Landes angeleitet hatten. Die amerikanische Regierung hat zwar dieses Urteil nie anerkannt. Sie hat jahrzehntelang in Dutzenden fremden Ländern auf ähnliche Weise interveniert, um ihre wirtschaftlichen und militärischen Interessen zu verfolgen....“

Aber die UNO hatte in dieser Zeit diese militärischen Aggressionen der USA jedes Mal verurteilt.

In diesen Jahren aber existierte die sozialistische Staatengemeinschaft noch. Sie konnte also sehr wohl auf die Einhaltung des Völkerrechts, sprich die UNO-Charta, pochen, denn sie verfügte nicht nur über eine starke Wirtschaft, sondern auch über ein gewaltiges Militärpotential, das durch ein Gleichgewicht der Kräfte jeden beliebigen Angreifer in die Schranken weisen konnte. Damit hatten die Entwicklungsländer einen entscheidenden Verbündeten in der UNO, der ihre Interessen wahr nahm.

Der 4. große Einschnitt ins Völkerrecht passierte mit dem angeblichen Überfall auf das Welthandelszentrum in New York am 11. September 2001 von Afghanistan aus unter Führung Ben Ladens, mit dem die USA den Artikel 51 der UNO-Charta instrumentalisierte  in dem steht: „ein Angriff auf einen Staat erlaubt diesen, sich militärisch zu wehren, bis die Gefahr abgewendet ist ( wohlgemerkt, BIS diese Gefahr abgewendet ist!!!! ) Auch der NATO-Vertrag wurde im Sinne der USA ausgelegt, in dem steht, dass  jeder Staat der NATO Gemeinschaft  der von außen angegriffen wird, für sich den Beistand der anderen NATO-Länder in Anspruch nehmen darf. Auch hier ist zu beachten, dass die NATO sich selbst in ihrer Präambel und  Artikel 1 ihres Nordatlantikvertrages ausdrücklich zur UNO-Charta bekennt !!!

In der Präambel zum NATO-Vertrag kann man lesen:

Präambel

„Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. „

Und im Artikel 1 des Nordatlantikvertrages heißt es:

Artikel 1

„Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.“

Damit aber handelt die NATO in allen Aggressionskriegen gegen ihr eigenes Statut !!!!

Aber die USA und auch die NATO insgesamt, konnten sich ja nun sogar auf den Haager Appell stützen, der von allen NGO’s und Friedensbewegungen auf der Welt als bindend anerkannt wurde.

Interessannter Weise steht heute dieser Appell auf dem Index und auch Wikipedia scheint diesen Appell und schon gar nicht seine Initiatoren zu kennen !!!!!

Gleich nach dem 11. September 2001 wurde vom damaligen Präsidenten der USA, Bush, der Krieg gegen den Terror ausgerufen, weil Al Quaida Truppen angeblich in mehreren Staaten der Welt ihr Unwesen treiben. Seither wurden mehrere Staaten ( anfangs auch China und Russland ) auf die Terrorliste gesetzt und später wieder von dieser Liste gestrichen, nachdem sich diese mit mehreren Ländern zum Schanghai-Pakt zusammengeschlossen hatten und damit gegenwärtig ein gewichtiges Gleichgewicht zum Weltherrschaftsanspruch der USA bilden.

Der 5. große Angriff auf die UNO-Charta erfolgte mit der UNO_Sicherheitsresolution 1674 Resonsibility to Protect aus dem Jahre 2005

„Wenn eine humanitäre Intervention tatsächlich einen inakzeptablen Angriff auf die Souveränität darstellt, wie sollen wir dann auf Ruanda und Srebrenica antworten – auf grobe und systematische Menschenrechtsverletzungen, die alle gemeinsamen Grundsätze der Menschheit missachten?“

So äußerte sich dazu der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan im Jahr 2000.

Wie ist diese Responsibility to Protect zu sehen ?

So schreibt Rene Wadlow, Vertreter der Accociation of World Citizens bei den Vereinten Nationen:

„Die Luft- und Seeangriffe der aus Frankreich, Großbritannien, den USA und weiteren Verbündeten bestehenden Koalition der Willigen in Libyen sind die erste größere Aktion im Geiste der Responsibility to Protect (kurz: R2P; deutsch: Verantwortung zum Schutz). In den 1990er Jahren gab es große Diskussionen zwischen Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) über „das Recht oder die Pflicht zur humanitären Intervention“. Dieses Konzept wurde von Bernard Kouchner entwickelt, einem NGO- Aktivisten und späteren französischen Außenminister. Der Begriff selbst scheint zuerst von dem franko-rumänischen Schriftsteller Eugène Ionesco benutzt worden zu sein.

Die oftmals hitzigen Diskussionen, die auf Kouchners Vorschläge folgten, führten dazu, dass die kanadische Regierung eine „Internationale Kommission zu Interventionen und staatlicher Souveränität“ einrichtete, die im Dezember 2001 ihren Bericht „The Responsibilty to Protect“ veröffentlichte.

Die drei Bestandteile der Responsibility to protect

Die Befunde dieses Berichts wurden von den Vereinten Nationen auf einem Weltgipfel im September 2005 weitgehend angenommen. Der zentrale Grundsatz der Responsibility to Protect ist, dass jeder Staat die Verantwortung hat, seine Bürger von Massenmorden, Genozid, ethnischen Säuberungen und ähnlichen Massenverbrechen zu schützen. Wenn ein Staat jedoch nicht in der Lage oder nicht willens ist, diese Aufgabe zu erfüllen, fällt die Responsibility to Protect der internationalen Gemeinschaft zu – d.h. grundsätzlich den Vereinten Nationen, die der organisierte Ausdruck der internationalen Gemeinschaft sind. Die Responsibility to Protect umfasst drei verschiedene Bestandteile:

1) Die Responsibility to Prevent (Pflicht zur Prävention)

2) Die Responsibility to React (Pflicht zur Reaktion)

3) Die Responsibility to Rebuild (Pflicht zum Wiederaufbau)

Die internationale Gemeinschaft trägt die Verantwortung zu handeln, um die Rechte derjenigen zu schützen, die von internen Konflikten betroffen sind, besonders das Recht auf Freiheit von willkürlichen Tötungen, Folter und dem massenhaften Verlust von Leben – tatsächlich oder bevorstehend. Die Responsibility to Protect ist ein wichtiger Schritt zu einer kosmopolitischen, konstitutionellen Rechtsordnung, die den alten Rahmen des Völkerrechts ersetzt, der auf der territorialen Integrität und Nicht-Einmischung basiert.

Nach den weitgehend gewaltlosen Volksrevolutionen in Tunesien und Ägypten begannen auch in Libyen Proteste gegen die politische und wirtschaftliche Situation. Anstatt in einen Dialog einzutreten, wählte der libysche Staatsapparat eine Politik der Repression. Diese führte zu dem jetzt zu beobachtenden großen Ausmaß an bewaffneter Gewalt, löste einen großen Strom von ausländischen Arbeitskräften aus dem Land heraus aus und zwang viele Libyer dazu, ihre Heimatstädte zu verlassen.

Nur ein Waffenstillstand wird es ermöglichen, die grundsätzlichen konstitutionellen Probleme anzugehen, die das Land seit seiner Unabhängigkeit betreffen. Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit im Jahr 1951 lag die Macht bei König Sayyid Idris as Senussi (1890-1983), dem Anführer einer wichtigen islamischen Bruderschaft, der sich mehr um religiöse Reformen kümmerte als um die Struktur des Staates und die Qualität der Verwaltung. Seine Regierung hatte einige dezentrale, föderale Aspekte, aber basierte größtenteils auf den bereits bestehenden Stammesverbänden.“

Man sieht, dass auch R. Wadlow wie alle anderen westlichen Journalisten unisono im Sinne der bestehenden kapitalistischen Ordnung schreibt, berichtet und argumentiert. ( Quelle: http:// www.treffpunkteuropa.de/4140 )

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Zu den Vorschlägen aus aller Welt : Kuba, Venezuela bzw. der Afrikanischen Union, die Probleme in Libyen lösen zu helfen, die von der NATO und  von den

Rebellen  ( eigentlich mehrheitlich bestehend aus internationalen Söldnern!) abgelehnt wurden, in diesem Beitrag kein Wort darüber!!

Diese UNO-Sicherheitsresolution 1674 Responsibility to Protect wurde angenommen und hat quasi den NATO-Angriff auf Afghanistan im Jahre 2001 im Nachhinein gutgeheißen. Die Responsibility to Protect ist also als Einfallstor für weitere Kriege gegen DIE Staaten in der Welt zu sehen, die sich der kapitalistischen Marktwirtschaft nicht zu unterwerfen gedenken.

Die UNO-Resolutionen zu Libyen 1970 und 1973 waren  das Vorspiel dazu, dass heute die UNO mit der NATO  Hand in Hand agieren.

Darüber kann ein Geheimpapier zwischen UNO und NATO, unterzeichnet im Jahre 2008, Auskunft geben. Es heißt darin:

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Generalsekretär der Nato ... haben ... sich auf folgendes geeinigt:

1. Wir ... versichern erneut unsere Verpflichtung, den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten.

2. Unsere gemeinsamen Erfahrungen haben den Wert effektiver und effizienter Koordination unserer Organisationen erwiesen. Wir haben eine operative Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Friedenserhaltung auf dem Balkan und in Afghanistan, entwickelt ... Unsere Zusammenarbeit wird geleitet von der Uno-Charta, international anerkannten humanitären Prinzipien und Richtlinien und der Abstimmung mit nationalen Behörden.

3. ... Wir unterstreichen ... die Bedeutung der Einrichtung eines Rahmens für Beratung, Dialog und Zusammenarbeit, einschließlich eines je nach der Situation erforderlichen Austausches und Dialogs zu politischen und operationalen Fragen auf der Führungsebene sowie auf den Arbeitsebenen. ...

4. Wir gehen davon aus, dass dieser Rahmen flexibel gestaltet werden muss und sich mit der Zeit weiterentwickelt. Daher vereinbaren wir, die Zusammenarbeit zwischen unseren Organisationen im Hinblick auf Fragen von gemeinsamem Interesse weiterzuentwickeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation, Teilen von Informationen, einschließlich Fragen des Schutzes der Zivilbevölkerung, des Aufbaus von Kapazitäten, von Training und Übungen, Auswertung von Lernergebnissen, Planung und Unterstützung für Eventualitäten und operationale Koordination und Unterstützung.

...

Vereinbart in New York am 23. September 2008.

Viele fragen sich zu Recht, warum Russland und China sich ihrer Stimme im Sicherheitsrat bezüglich der UNO-Resolution 1973 zu Libyen enthalten haben und sogar der Südafrikanische Präsident Zuma und Vertreter der Afrikanischen Union, ja sogar Vertreter der Arabischen Liga, diese Resolution gut geheißen haben.

Man kann das als:

1.       ungenügende Informiertheit, aber ebenso

2.       als Feigheit vor den militärisch mächtigen USA nennen, die in allen  seit dem 1. Golfkrieg von ihnen geführten Kriegen Depleted Uranium, eine atomare Waffe ( mit Alpha, -Beta,-und Gammastarahlen !!) einsetzen und auch die Wetterwaffe HAARP als Drohknüppel gegen alle unbotmäßigen Staaten der Welt verwenden.

Diese HAARP-Waffe, die Erdbeben, Überschwemmungen, Brände u.dgl. hervorrufen kann, wurde von ihnen  erstmals  im Krieg gegen Vietnam verwendet und führte schließlich zu der UNO-Resolution 31/72 der UNO-Vollversammlung, die das „Verbot der Nutzung der Umwelt zu militärischen Zwecken“ verabschiedete und alle staaten aufrief, diese Dokument zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Nur-die USA hielten sich nicht daran, sondern entwickelten das sich auf Alaska befindliche militärische Geheimprojekt weiter, das seitdem einen großen Teil d. US-Militärausgaben verschlingt !!

Was das mörderische NATO-Bombardement libyscher Städte ( angeblich zum Schutz der dortigen Bevölkerung!!) anbelangt, unter deren Schatten die Rebellen- in Wirklichkeit mehrheitlich internationale von der NATO bezahlte Söldner- gegen die vom Volk gewählte Volks-Dschamariha Libyens agieren, ist es Zeit, dass alle begreifen, dass der schlimmste Verbrecher und örder auf der Welt die NATO sind, die nicht nur die UNO-Charta missachten, sondern sogar ihren eigenen NATO-Vertrag ausgehebelt haben !!!

Seitens Russlands war es von den führenden Politikern nur dessen Ministerpräsident und Präsidentenanwärter für die Präsidentschaftswahlen 2012 in Russland, Putin , der diesen“Kreuzzug“, wie er ihn nannte, gegen das friedliche Land Libyen durch die NATO verurteilte.

Deshalb entfalten NATO-Politiker eine regelrechte Kampagne gegen Putin und gleich nach dem Erhebungen in den arabischen Ländern gegen ihre dortigen Regimes meldete sich der Stellvertretende US-Präsident Biden bei dem jetzigen Präsidenten Medwedjew an, um ihn darauf hinzuweisen, dass die USA nicht befürworten, dass Putin im Jahre 2012 neuer Präsident Russlands wird. Er drohte bei Zuwiderhandlung mit möglichen Erhebungen des „Volkes“ wie in den arabischen Ländern, die über Face-book und You-tube sämtlich US-gesteuert waren.

Brigitte Queck, Dipolomstaatsrechtlerin Außenpolitik