UNO – Quo vadis
UNO ?
Nach dem verheerenden 2.
Weltkrieg, der mehr als 50Millionen Menschen das Leben gekostet hat, hatte sich
die UNO mit dem Vorsatz gebildet, künftig Kriege aus dem Leben der Menschen zu
verbannen. Durch die UNO-Charta, in der der Gewaltverzicht in den Beziehungen
zwischen den Staaten untereinander als oberster Grundsatz angenommen wurde,
wurde sogar in alle Verfassungen der Staaten aufgenommen, in alle
völkerrechtlichen Verträge ( wie z.B. den 2+ 4 Vertrag ), ja sogar in den NATO-Vertrag
Artikel 1und ist somit bindend für alle Staaten der Welt.
Was ist inzwischen passiert,
dass die UNO quasi als verlängerter Arm der NATO und der USA im Besonderen
fungiert ?
Lasst uns nachvollziehen, wie
ganz allmählich die UNO ihre anfängliche Bedeutung einbüßte.
Das 1. Einfallstor war die
KSZE ( Konferenz für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa) an der sinnigerweise auch die USA beteiligt war, ja,
die Federführung hatte.
Jeder , der sich halbwegs mit
Politik auskennt, weiß, dass diese Konferenz mit ihrer damals in Helsinki
verfassten Schlussakte der 1. Angriff auf das sozialistische Weltsystem war.
Diese war gerichtet auf
die Beseitigung des sozialistischen Weltsystems und in diesem Zusammenhang auf
die Beseitigung DER Entwicklungsländer mit sozialistischer Ausrichtung.
Dieses Ziel wurde viele Jahre
vor 1989 von den Bilderbergern und Trilateralen ( eine jährliche geschlossene
und erlesene Zusammenkunft von den Reichsten der Reichen in der Welt )
sorgfältig ausgearbeitet und schließlich erreicht !
Das 2. Einfallstor war die
Charta von Paris von 1990
Darin heißt es:
„Wir verurteilen vorbehaltlos alle Handlungen, Methoden und Praktiken
des Terrorismus als
verbrecherische Handlungen und bekunden unsere Entschlossenheit, sowohl
bilateral als auch in multilateraler Zusammenarbeit auf seine Ausrottung
hinzuarbeiten.“
An und für sich nichts Verurteilenswertes, wenn man nicht beachtet,
dass zu dieser Zeit das sozialistische Weltsystem nicht mehr existent war und
man sich nun auf einen neuen „Feind“ konzentrieren wollte> den Islamismus
Dort kann man weiterhin lesen, dass man von den Unterzeichnerstaaten
eine unbedingte Unterwerfung unter die Marktwirtschaft verlangt:
„Wir bekräftigen die Notwendigkeit, demokratische Länder, die sich auf
dem Weg zur
Marktwirtschaft befinden und die Grundlage für ein sich selbst
tragendes wirtschaftliches und
soziales Wachstum schaffen, weiterhin zu unterstützen, wie dies bereits
von der Gruppe der
vierundzwanzig Länder in Angriff genommen wurde. Wir unterstreichen
ferner die Notwendigkeit, sie in zunehmendem Maß - mit den damit verbundenen
Auflagen und Vorteilen - in das internationale Wirtschafts- und Finanzsystem
einzubinden.“
(8) „Die Teilnehmerstatten vertreten die Auffassung, dass, wenn
Wahlen abgehalten werden, die Anwesenheit von Beobachtern sowohl aus dem In-als
auch aus dem Ausland für den Wahlprozess von Vorteil ist. Aus diesem Grund
werden sie Beobachter aus anderen KSZE-Teilnehmerstaaten sowie alle geeigneten
privaten Institutionen, die dies wünschen, einladen, den Verlauf ihrer
landesweiten Wahlen zu beobachten...“ Ebenso werden sie sich bemühen, einen
gleichartigen Zugang zu Wahlen unterhalb der nationalen Ebene ermöglichen.“
Dies stellt einen groben Eingriff in die Souveränität der
Staaten weltweit dar, da die Anwesenheit
von sog. Wahlbeobachtern nur selektiv in Bezug auf gewisse Staaten gemacht wird und sich nur auf
DIE Länder des ehemaligen sozialistischen weltsystems und gewisse
Entwicklungsländer bezieht !!
Oder hat jemand je von Wahlbeobachtern aus anderen Ländern
in den USA gehört ?
Ausdiesem Grunde blieb der Weltbevölkerung weltweit schier verborgen,
dass der damalige US-Präsident Bush 2001 mit ca.2 Millionen (!!!) gefälschten
Wahlscheinen zur Macht gelangt ist. Von einzelnen Organisationen innerhalb der
USA geforderte Untersuchungen unterblieben, weil ja dann wie auf Bestellung der
11. September 2011 kam und die Menschen in den USA zusammenstehen mussten im
Kampf gegen den islamischen Terrrrorismus !!!!!
Als Ergebnis dieser Verbiegung des Völkerrechts geschah dann der 2.
Golfkrieg von 1990-1991 gegen den Irak, der trotz der Beachtung der
UNO-Resolution durch Saddam Hussein, die irakischen Truppen aus dem Kuwait zu
entfernen, dann durch die NATO-Staaten überfallen wurde, in dessen Verlauf
Millionen Menschenleben zu beklagen waren. Dabei wurde erstmals eine
radioaktive Waffe, Depleted Uranium, in Form von Kugeln, Granaten und Bomben
eingesetzt, dessen Auswirkungen auch 200 000 US-und britischen Soldaten, die
danach an Krebs erkrankten, das Leben kostete !!
Der 3. große Angriff auf das Völkerrecht erfolgte mit dem
Haager Appell 1998
Der Haager Appell, der sinnigerweise von einer US-Organisation unter
Peace boat-Friedensboote ( gemeint sind Kriegsschiffe der USA rund um die Welt
) auch unter: www.peaceboat.org/english/index.php?menu=71
abrufbar, vorgeschlagen und dann der UNO in UN Ref A/54/98 unterbreitet wurde,
sprich von einer „Kultur des Friedens“.
Das hindert aber nicht, in eben diesem Haager Appell von einer
möglichen humanitären Intervention zu sprechen ( bitte beachten, dass dieser
Appell bereits VOR dem NATO-Krieg gegen
Jugoslawien im März 1999 verabschiedet wurde !!! )
Darin kann man lesen:
„Der Haager Appell fordert eine unverzügliche und effektive
Intervention von Humanitären Truppen, die in den Bestimmungen der UNO-Charta
verlangt ist, wenn Zivilpersonen durch ein Genozid (Völkermord) ,
Kriegsverbrechen , Verbrechen gegen die Menschlichkeit und extreme nationale
Katastrophen ( denkt dabei auch an die in Südostasien durch die HAARP-Waffe
hervorgerufenen Erdbeben und Überschwemmungen !!!) bedroht sind.“
Die Friedensbewegung reagierte auf das Wort „Interventionen“ nicht etwa
erschreckt, weil
Der Haager Appell gut
verpackt einherkam, sondern begrüßte
diesen Appell euphorisch wie man im friedensforum 1/98 Haager Friedenskongress
1999 lesen kann.
Kann man darin den Grund
sehen, warum auch die Friedensbewegung hierzulande (bisher jedenfalls bis zum
NATO-Krieg gegen Libyen !) recht beflissen vor und während der
NATO-Aggressionen gegen den Irak, Jugoslawien u.a.zwar diese NATO-Aggressionen
allesamt verurteilte, aber auch deren „Diktatoren“ und damit die Diktion der
bürgerlichen Politiker übernahm !
Damit aber hat sich die
friedensbewegung leider selbst geschadet, denn Staaten ohne Führung sind dem
internationalen Monopolkapital schutzlos ausgeliefert !!!
( siehe in diesem
Zusammenhang auch unter: www.peaceboat.org/english/index.php?
Menu=71
Light Millenium: “We have launched Peace Boat US , in partnership with
Brigadegeneral a. D. Dr. Heinz Loquai und
ehemaliger Stellvertretender OSZE-Bevollmächtigter für den Kosovo
hat in seinem Vortrag am 14.02.03 im Eine Welt Haus München
„Balkan-
Afghanistan - Irak. Krieg als Mittel der Politik“ u. a. folgende wichtige
Feststellungen zur Verletzung des Völkerrechts in den NATO-Kriegen gegen
Jugoslawien, Afghanistan und den Irak gemacht, die auf den jetzt stattfindenden
illegitimen Angriffskrieg gegen Libyen im Jahre 2011 ebenso zutreffen. Er führt
aus:
„Die Bundesregierung konnte sich nach dem
16.10.1998 mehr als 90%iger Mehrheiten gewiss sein, wenn es um den Einsatz der
Bundeswehr irgendwo im Ausland ging. Eine solche Mehrheit wurde in keinem
anderen Politikgebiet erreicht.“
Im Oktober 1998 wurde der Krieg als
normales Mittel deutscher Politik wiederbelebt. "Uneingeschränkte
Solidarität" hat man Im Kosovokonflikt praktiziert. Man hat sie dann
später, nach dem 11. September, noch ausdrücklich deklariert. Aber eine, wie
aus allen Dokumenten ersichtliche, fast Vasallenpolitik gegenüber den USA wurde
im Jahre 1998/99 angewendet. An erster Stelle stand fast bedingungslose
Gefolgschaft hinter den USA. Die logische Konsequenz einer Politik der
uneingeschränkten Solidarität ist eine Politik ohne Alternativen...
Für die Entwicklung der neuen
NATO-Strategie hat der Kosovo-Konflikt wie ein politischer Katalysator gewirkt.
Die neue NATO-Strategie, eine Interventionsstrategie, wurde verabschiedet
während des Krieges , am 23./24. April 1999. Die NATO verabschiedet sich darin
eindeutig von ihrer Verteidigungsfunktion und Verteidigungsstrategie hin zu
einer Interventionsstrategie. Was im November, beim NATO-Gipfel in Prag
beschlossen wurde, ist im Grunde genommen nur eine zusätzliche
Instrumentalisierung. Es wurde eine 20 000 Mann starke Eingreiftruppe
beschlossen, auch mit Zustimmung der Bundesregierung. Eine veränderte Strategie
hatte notwendige Folgen für die Bundeswehr. Die Bundeswehr wurde in ihrer
Struktur und wird noch in ihrer Struktur umgestaltet, sie wird umgebaut zu
einer Interventionsarmee....“
Die UNO gab damals der NATO-Aggression
gegen Jugoslawien 1999 nicht ihre UNO-Weihe, obwohl sich alle NATO-Staaten mit
dem Bombardement auf eben die vorher genannten Dokumente beriefen und sagten,
dass man ja bei „Völkermord“ eingreifen müsste. Mit der UNO-Resolution 1244 zu
Jugoslawien NACH dem NATO-Bombardement jedoch unterwarf sie sich dieser Diktion
der NATO-Staaten, die da gebietet, in das zwischen der albanischen UCK und den
serbischen Regierungstruppen umstrittenen Gebiet, dem Kosovo, internationale
Truppen zu entsenden. Da diese Truppen jedoch hauptsächlich von der NATO, also
den Angreiferstaaten, gestellt wurden, darf es nicht wundern, dass damals:
a)
die
Kosovo-Befreiungsarmee, die UCK, von der UNO bezahlt wurde und
b)
unter
UNO-Mandat stehenden Truppen mehr Menschen zu Tode gekommen sind, als während
des NATO-Bombardements !!
Unter diesen Voraussetzungen war:
ein nur
folgerichtiger Akt der Vertreter des Monopolkapitals, (der sog. liberalen
Marktwirtschaft, wie man heute sagt!), die wie schon Marx und Engels
formulierten, notfalls über Leichen gehen, wenn es ihren Profitinteressen
entspricht.
Der
NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien das war Faschismus pur ! Und so sah und
sieht das auch das einfache Volk Jugoslawiens, das damals NATO= SS an ihre
Häuserwände schrieb !
Reiner Merkel; Professor für Strafrecht
und Rechtsphilosophie aus der Hamburger Universität, schrieb in der FAZ vom 22.3.2011:
„Das positive Völkerrecht gebietet, welche
das militärische Eingreifen in Bürgerkriege auf fremdem Territorium strikt
verbieten. Dazu gehören beispielsweise Artikel 3 des Zusatzprotokolls der
Genfer Konventionen von 1977 und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs
von 1986 im Streitfall „Nicaragua gegen die USA“.
Damals wurden die USA verurteilt und zu Reparationszahlungen verpflichtet, weil
sie jahrelang in Nicaragua US-hörige Rebellen-Truppen, die sogenannten
„Contras“, gegen die Sandinista-Regierung finanziert, bewaffnet und bei
Anschlägen auf die Infrastruktur und auf Politiker des Landes angeleitet
hatten. Die amerikanische Regierung hat zwar dieses Urteil nie anerkannt. Sie
hat jahrzehntelang in Dutzenden fremden Ländern auf ähnliche Weise
interveniert, um ihre wirtschaftlichen und militärischen Interessen zu
verfolgen....“
Aber die UNO hatte in dieser Zeit diese
militärischen Aggressionen der USA jedes Mal verurteilt.
In diesen Jahren aber existierte die
sozialistische Staatengemeinschaft noch. Sie konnte also sehr wohl auf die
Einhaltung des Völkerrechts, sprich die UNO-Charta, pochen, denn sie verfügte
nicht nur über eine starke Wirtschaft, sondern auch über ein gewaltiges
Militärpotential, das durch ein Gleichgewicht der Kräfte jeden beliebigen
Angreifer in die Schranken weisen konnte. Damit hatten die Entwicklungsländer
einen entscheidenden Verbündeten in der UNO, der ihre Interessen wahr nahm.
Der 4. große Einschnitt ins Völkerrecht
passierte mit dem angeblichen Überfall auf das Welthandelszentrum in New York
am 11. September 2001 von
Afghanistan aus unter Führung Ben Ladens, mit dem die USA den Artikel 51 der
UNO-Charta instrumentalisierte in dem
steht: „ein Angriff auf einen Staat erlaubt diesen, sich militärisch zu wehren,
bis die Gefahr abgewendet ist ( wohlgemerkt, BIS diese Gefahr abgewendet
ist!!!! ) Auch der NATO-Vertrag wurde im Sinne der USA ausgelegt, in dem steht,
dass jeder Staat der NATO Gemeinschaft der von außen angegriffen wird, für sich den
Beistand der anderen NATO-Länder in Anspruch nehmen darf. Auch hier ist zu
beachten, dass die NATO sich selbst in ihrer Präambel und Artikel 1 ihres Nordatlantikvertrages
ausdrücklich zur UNO-Charta bekennt !!!
In der Präambel zum NATO-Vertrag kann man
lesen:
Präambel
„Die Parteien dieses
Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der
Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und
Regierungen in Frieden zu leben. „
Und im Artikel 1 des
Nordatlantikvertrages heißt es:
Artikel 1
„Die
Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten
Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf
friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit
und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen
Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit
den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.“
Damit
aber handelt die NATO in allen Aggressionskriegen gegen ihr eigenes Statut !!!!
Aber die USA und auch die NATO insgesamt,
konnten sich ja nun sogar auf den Haager Appell stützen, der von allen NGO’s
und Friedensbewegungen auf der Welt als bindend anerkannt wurde.
Interessannter Weise steht heute dieser
Appell auf dem Index und auch Wikipedia scheint diesen Appell und schon gar
nicht seine Initiatoren zu kennen !!!!!
Gleich nach dem 11. September 2001
wurde vom damaligen Präsidenten der USA, Bush, der Krieg gegen den Terror
ausgerufen, weil Al Quaida Truppen angeblich in mehreren Staaten der Welt ihr
Unwesen treiben. Seither wurden mehrere Staaten ( anfangs auch China und
Russland ) auf die Terrorliste gesetzt und später wieder von dieser Liste
gestrichen, nachdem sich diese mit mehreren Ländern zum Schanghai-Pakt
zusammengeschlossen hatten und damit gegenwärtig ein gewichtiges Gleichgewicht
zum Weltherrschaftsanspruch der USA bilden.
Der 5. große Angriff auf die UNO-Charta erfolgte mit der
UNO_Sicherheitsresolution 1674 Resonsibility to Protect aus dem Jahre 2005
„Wenn eine humanitäre Intervention
tatsächlich einen inakzeptablen Angriff auf die Souveränität darstellt, wie
sollen wir dann auf Ruanda und Srebrenica antworten – auf grobe und
systematische Menschenrechtsverletzungen, die alle gemeinsamen Grundsätze der
Menschheit missachten?“
So äußerte sich dazu der damalige
UN-Generalsekretär Kofi Annan im Jahr 2000.
Wie ist diese Responsibility to
Protect zu sehen ?
So schreibt Rene Wadlow, Vertreter
der Accociation of World Citizens bei den Vereinten Nationen:
„Die Luft- und Seeangriffe der aus
Frankreich, Großbritannien, den USA und weiteren Verbündeten bestehenden
Koalition der Willigen in Libyen sind die erste größere Aktion im Geiste der Responsibility to Protect (kurz: R2P; deutsch: Verantwortung zum Schutz). In
den 1990er Jahren gab es große Diskussionen zwischen Regierungen und
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) über „das Recht oder die Pflicht zur
humanitären Intervention“. Dieses Konzept wurde von Bernard Kouchner entwickelt, einem NGO-
Aktivisten und späteren französischen
Außenminister. Der Begriff selbst scheint zuerst von dem franko-rumänischen
Schriftsteller Eugène Ionesco benutzt worden zu sein.
Die oftmals hitzigen Diskussionen,
die auf Kouchners Vorschläge folgten, führten dazu, dass die kanadische
Regierung eine „Internationale Kommission zu Interventionen und staatlicher
Souveränität“ einrichtete, die im Dezember 2001 ihren Bericht „The
Responsibilty to Protect“ veröffentlichte.
Die drei Bestandteile der
Responsibility to protect
Die Befunde dieses Berichts wurden
von den Vereinten Nationen auf einem Weltgipfel im September 2005 weitgehend
angenommen. Der zentrale Grundsatz der Responsibility to Protect ist, dass
jeder Staat die Verantwortung hat, seine Bürger von Massenmorden, Genozid,
ethnischen Säuberungen und ähnlichen Massenverbrechen zu schützen. Wenn ein Staat
jedoch nicht in der Lage oder nicht willens ist, diese Aufgabe zu erfüllen,
fällt die Responsibility to Protect der internationalen Gemeinschaft zu – d.h.
grundsätzlich den Vereinten Nationen, die der organisierte Ausdruck der
internationalen Gemeinschaft sind. Die Responsibility to Protect umfasst drei
verschiedene Bestandteile:
1) Die Responsibility to Prevent
(Pflicht zur Prävention)
2) Die Responsibility to React
(Pflicht zur Reaktion)
3) Die Responsibility to Rebuild
(Pflicht zum Wiederaufbau)
Die internationale Gemeinschaft
trägt die Verantwortung zu handeln, um die Rechte derjenigen zu schützen, die
von internen Konflikten betroffen sind, besonders das Recht auf Freiheit von
willkürlichen Tötungen, Folter und dem massenhaften Verlust von Leben – tatsächlich
oder bevorstehend. Die Responsibility to Protect ist ein wichtiger Schritt zu
einer kosmopolitischen, konstitutionellen Rechtsordnung, die den alten Rahmen
des Völkerrechts ersetzt, der auf der territorialen Integrität und
Nicht-Einmischung basiert.
Nach den weitgehend gewaltlosen
Volksrevolutionen in Tunesien und Ägypten begannen auch in Libyen Proteste
gegen die politische und wirtschaftliche Situation. Anstatt in einen Dialog
einzutreten, wählte der libysche Staatsapparat eine Politik der Repression.
Diese führte zu dem jetzt zu beobachtenden großen Ausmaß an bewaffneter Gewalt,
löste einen großen Strom von ausländischen Arbeitskräften aus dem Land heraus
aus und zwang viele Libyer dazu, ihre Heimatstädte zu verlassen.
Nur ein Waffenstillstand wird es
ermöglichen, die grundsätzlichen konstitutionellen Probleme anzugehen, die das
Land seit seiner Unabhängigkeit betreffen. Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit im
Jahr 1951 lag die Macht bei König Sayyid Idris as Senussi (1890-1983), dem
Anführer einer wichtigen islamischen Bruderschaft, der sich mehr um religiöse
Reformen kümmerte als um die Struktur des Staates und die Qualität der
Verwaltung. Seine Regierung hatte einige dezentrale, föderale Aspekte, aber
basierte größtenteils auf den bereits bestehenden Stammesverbänden.“
Man sieht, dass auch R. Wadlow wie
alle anderen westlichen Journalisten unisono im Sinne der bestehenden
kapitalistischen Ordnung schreibt, berichtet und argumentiert. ( Quelle:
http:// www.treffpunkteuropa.de/4140
)
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Zu den Vorschlägen aus aller Welt :
Kuba, Venezuela bzw. der Afrikanischen Union, die Probleme in Libyen lösen zu
helfen, die von der NATO und von den
Rebellen ( eigentlich mehrheitlich bestehend aus
internationalen Söldnern!) abgelehnt wurden, in diesem Beitrag kein Wort
darüber!!
Diese UNO-Sicherheitsresolution 1674
Responsibility to Protect wurde angenommen und hat quasi den NATO-Angriff auf
Afghanistan im Jahre 2001 im Nachhinein gutgeheißen. Die Responsibility to
Protect ist also als Einfallstor für weitere Kriege gegen DIE Staaten in der
Welt zu sehen, die sich der kapitalistischen Marktwirtschaft nicht zu
unterwerfen gedenken.
Die UNO-Resolutionen zu Libyen 1970
und 1973 waren das Vorspiel dazu, dass
heute die UNO mit der NATO Hand in Hand
agieren.
Darüber kann ein Geheimpapier
zwischen UNO und NATO, unterzeichnet im Jahre 2008, Auskunft geben. Es heißt
darin:
Der Generalsekretär der
Vereinten Nationen und der Generalsekretär der Nato ... haben ... sich auf
folgendes geeinigt:
1. Wir ... versichern
erneut unsere Verpflichtung, den internationalen Frieden und die internationale
Sicherheit aufrechtzuerhalten.
2. Unsere gemeinsamen
Erfahrungen haben den Wert effektiver und effizienter Koordination unserer
Organisationen erwiesen. Wir haben eine operative Zusammenarbeit,
beispielsweise bei der Friedenserhaltung auf dem Balkan und in Afghanistan,
entwickelt ... Unsere Zusammenarbeit wird geleitet von der Uno-Charta,
international anerkannten humanitären Prinzipien und Richtlinien und der
Abstimmung mit nationalen Behörden.
3. ... Wir unterstreichen
... die Bedeutung der Einrichtung eines Rahmens für Beratung, Dialog und Zusammenarbeit,
einschließlich eines je nach der Situation erforderlichen Austausches und
Dialogs zu politischen und operationalen Fragen auf der Führungsebene sowie auf
den Arbeitsebenen. ...
4. Wir gehen davon aus,
dass dieser Rahmen flexibel gestaltet werden muss und sich mit der Zeit
weiterentwickelt. Daher vereinbaren wir, die Zusammenarbeit zwischen unseren
Organisationen im Hinblick auf Fragen von gemeinsamem Interesse
weiterzuentwickeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation,
Teilen von Informationen, einschließlich Fragen des Schutzes der
Zivilbevölkerung, des Aufbaus von Kapazitäten, von Training und Übungen,
Auswertung von Lernergebnissen, Planung und Unterstützung für Eventualitäten
und operationale Koordination und Unterstützung.
...
Vereinbart in New York am 23. September 2008.
Viele fragen sich zu Recht, warum
Russland und China sich ihrer Stimme im Sicherheitsrat bezüglich der
UNO-Resolution 1973 zu Libyen enthalten haben und sogar der Südafrikanische
Präsident Zuma und Vertreter der Afrikanischen Union, ja sogar Vertreter der
Arabischen Liga, diese Resolution gut geheißen haben.
Man kann das als:
1.
ungenügende
Informiertheit, aber ebenso
2.
als Feigheit vor
den militärisch mächtigen USA nennen, die in allen seit dem 1. Golfkrieg von ihnen geführten
Kriegen Depleted Uranium, eine atomare Waffe ( mit Alpha, -Beta,-und
Gammastarahlen !!) einsetzen und auch die Wetterwaffe HAARP als Drohknüppel
gegen alle unbotmäßigen Staaten der Welt verwenden.
Diese HAARP-Waffe, die Erdbeben,
Überschwemmungen, Brände u.dgl. hervorrufen kann, wurde von ihnen erstmals
im Krieg gegen Vietnam verwendet und führte schließlich zu der
UNO-Resolution 31/72 der UNO-Vollversammlung, die das „Verbot der Nutzung der
Umwelt zu militärischen Zwecken“ verabschiedete und alle staaten aufrief, diese
Dokument zu unterzeichnen und zu ratifizieren.
Nur-die USA hielten sich nicht
daran, sondern entwickelten das sich auf Alaska befindliche militärische
Geheimprojekt weiter, das seitdem einen großen Teil d. US-Militärausgaben
verschlingt !!
Was das mörderische
NATO-Bombardement libyscher Städte ( angeblich zum Schutz der dortigen
Bevölkerung!!) anbelangt, unter deren Schatten die Rebellen- in Wirklichkeit
mehrheitlich internationale von der NATO bezahlte Söldner- gegen die vom Volk
gewählte Volks-Dschamariha Libyens agieren, ist es Zeit, dass alle begreifen,
dass der schlimmste Verbrecher und örder auf der Welt die NATO sind, die nicht
nur die UNO-Charta missachten, sondern sogar ihren eigenen NATO-Vertrag
ausgehebelt haben !!!
Seitens Russlands war es von den
führenden Politikern nur dessen Ministerpräsident und Präsidentenanwärter für
die Präsidentschaftswahlen
Deshalb entfalten NATO-Politiker
eine regelrechte Kampagne gegen Putin und gleich nach dem Erhebungen in den
arabischen Ländern gegen ihre dortigen Regimes meldete sich der
Stellvertretende US-Präsident Biden bei dem jetzigen Präsidenten Medwedjew an,
um ihn darauf hinzuweisen, dass die USA nicht befürworten, dass Putin im Jahre
2012 neuer Präsident Russlands wird. Er drohte bei Zuwiderhandlung mit
möglichen Erhebungen des „Volkes“ wie in den arabischen Ländern, die über
Face-book und You-tube sämtlich US-gesteuert waren.
Brigitte Queck,
Dipolomstaatsrechtlerin Außenpolitik