Syrien

 

Auffällig ist, dass der USA-Imperialismus und Zionismus bei Syrien wie im Falle Libyen gegen den zweiten sozialistischen Staat in der Arabischen Welt zugeschlagen hat. Syrien heißt offiziell Arabische Republik Syrien, sie nennt sich aber auch nach der Verfassung von 1973 Sozialistische Volksrepublik und bezeichnet sich als präsidiale Volksrepublik. Es hat ein Präsidialsystem. Baschar al-Assad ist gewählter Staatspräsident.

In Syrien besteht ein Parlament von 250 Mitgliedern, der Präsident wird alle 7 Jahre vom Volk gewählt. Die letzte Wahl fand 2007 statt. Die Arabisch-Sozialistische Baath-Partei verfügt zusammen mit Verbündeten über 172 Sitze im Parlament. Es besteht ein sog. sozialistisches Blockparteiensystem. Verbündete sind auch die Kommunisten, die Kommunistische Partei Syriens. Das ist natürlich im Westen ein Stein des Anstoßes und macht das gegenwärtige politische System nach westlichen Maßstäben undemokratisch.

 

Syrien produziert und exportiert Erdöl, aber nicht in so großen Mengen wie der Irak und Libyen. Die Vorräte gehen zudem zur Neige. Sie sollen nur noch bis 2020 reichen. Deswegen befand sich Libyen auch zunächst nicht so im Focus der USA-Politik wie der Irak, Libyen oder der Iran. Trotzdem ist Syrien für die Westmächte schon wegen seiner geoploitischen Lage interessant und außerdem gibt es dort neben Öl auch solch wichtigen Rohstoffe wie Erdgas, Eisen, Chrom Manganerz, Asphalt und Gips.

Was die so genannten Massendemonstrationen in Syrien anbelangt, so sollte man auch in diesem Fall den bürgerlichen Medien (die schließlich vom Kapital bezahlt werden!!) mit allergrößtem Mißtrauen begegnen.Wie wir aus berufener Quelle erfuhren, fanden in Syrien keine Volksaufstände  wie z. B. in Ägypten oder Tunesien statt!!

Und vor allem waren dies keine „friedlichen“ Demonstrationen !!

 

Die Vorgaukelung eines Volksaufstandes in Syrien hat sich als reiner Bluff erwiesen.  Dieses diente vor allem der Ablenkung vom verbrecherischen Libyenkrieg der NATO, von deren Kriegsverbrechen und den wirklichen Hungerrevolten in vielen arabischen Staaten.

Bei Syrien handelt sich in Wahrheit um eine Aggression von außen, gesteuert von westlichen Geheimdiensten, vor allem über das Nachbarland Jordanien einer reaktionären Königsmonarchie ( siehe besondere Unruhen in syrischen Grenzstädten zu Jordanien, z. B. in Daraa!) Dabei nutzte man auch bestimmte von den westlichen Staaten in Syrien aufgebaute Untergrundorganisationen.

 

Wie steht es um die Menschenrechte, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die jetzt auch neben dem britischen Außenminister auch vom deutschen Außenminister Westerwelle eingefordert werden., welche erklärten, die UNO und EU müssten hier im Sinne der Demokratie  klare Signale setzen.

Auffällig auch hier wieder: Man tut das nicht gegenüber den diktatorischen Regierungen der westhörigen Dynastien wie Saudi-Arabien, Bahrain. Katar, Kuwait, Jordanien !!

 

In der UNO, einen Antrag auf die strenge Verurteilung Syriens sogar mit militärischen Konsequenzen und die Verhängung von strengen Sanktionen zu stellen, haben sich die Werstmächte dennoch erdreistet.

Den Antrag dazu hatte übrigens diesmal der deutsche Vertreter im UNO-Sicherheitsrat eingebracht. Dieser Antrag auf Verurteilung und Verhängung von Sanktionen gegen Syrien ist aber bei der Abstimmung kläglich gescheitert. Gescheitert ist er, weil die Mehrheit der Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats den Antrag ablehnte. Er scheiterte nicht allein am Veto Russlands und der VR China, wie uns die Hofberichterstatter des Westens gerne weismachen wollten. Von den 15 Mitgliedern waren demnach nur sieben dafür, das waren Deutschland, die USA, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Bosnien-Herzegowina, Kolumbien.   

Nun können die USA und der Westen diesmal auf Grund der ungünstigen Kräftekonstellation in Syrien derzeit noch nicht militärisch eingreifen. Sie haben, wie ihre Militärführungen zugeben, ihre Kräfte schon in weltweiten Konflikten zu sehr verzettelt, aber sie forderten strenge Sanktionen. Den Krieg haben sie vorerst vertagt.

 

Da man in der UNO mit der Verurteilung Syriens und mit Sanktionen gescheitert ist, erfolgten dann die üblichen völkerrechtswidrigen Alleingänge der USA und der EU. Man hat hier schon Sanktionen auf den Weg gebracht, so Reiseverbote und Kontensperrungen für prominente syrische Personen, Verbote von Firmenniederlassungen, auch ein verschärftes Waffenembargo ist dabei. Diese werden aber wie auch bezüglich anderer Länder wie den Iran und Weißrussland relativ wirkungslos verpuffen, da sich auch der wirtschaftliche Austausch und die wirtschaftliche Kooperation, immer mehr auf Länder verlagert wie Russland, die VR China, Indien, Brasilien und Venezuela, Südafrika, den Iran, Myanmar usw., und die sind vom Dollar- und Euro-Raum weitgehend unabhängig und repräsentieren schon über die Hälfte des Wirtschaftspotentials und über zwei Drittel des Bevölkerungspotentials der Welt, sowie eine dynamisch wachsende Wirtschaftskraft.

Welche Unterschiede bestehen zu dem kürzlich überfallenen Libyen oder auch zum Irak, der – das letzte Mal-- 2003 Opfer einer USA-Aggression wurde, oder zu Afghanistan?

Es gibt natürlich für Syrien bessere Bedingungen, sich zu verteidigen. Syrien verfügt über eine gut gerüstete Armee von 450000 Soldaten und Soldatinnen. Es musste sich schon seit langen Jahren gegen Israel verteidigen und hat Kriegserfahrungen, die in Libyen völlig fehlten.

Völkerrechtliche Beurteilung der Ereignisse in Syrien

Wenn es in Syrien Aktionen so genannter Regimegegner gab, hatte die syrische Staatsmacht natürlich nach dem Völkerrecht und dem nationalem Recht jedes souveränen Staates auch das Recht, seine verfassungsmäßige Ordnung zu schützen. Sie hatte auch das Recht, die Souveränität und territoriale Integrität Syrien zu verteidigen, zumal davon ausgegangen werden kann, dass, getarnt als Volksaufstand, eine ausländische Aggression stattfand und kriminelle Banden und von außen gesteuerte terroristische Gruppierungen von Jordanien aus in das syrische Territorium eindrangen und ihr Unwesen trieben. Genannt werden von SANA    u.a. die radikalislamischen Salafisten. Nach dem Völkerrecht hat sich auch Jordanien der Beihilfe zu einer Aggression schuldig gemacht. Er hat Terrorbanden auf seinem Territorium geduldet und sie nicht gehindert, bewaffnet in syrisches Hoheitsgebiet einzudringen. Das ist vergleichbar mit dem Verhalten von Tunesien, von dem aus der Westen eine zweite Front gegen Libyen errichtet hat. Nach geltendem Völkerrecht ist das eine Aggressionshandlung. Wenn ein Nachbarstaat in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, gibt es in diesem Fall für Tunesien und das gilt auch für Jordanien, nur drei Optionen. 1. es unterstützt den Nachbarstaat auch militärisch oder polizeilich bei der Abwehr der Aggression; 2. es unterstützt die Aggressoren; oder 3. es verhält sich neutral. Wenn es sich neutral verhält und das wäre die Mindestpflicht für Tunesien, auch für Jordanien, müsste es spätestens jetzt die Rebellen verhaften, entwaffnen und internieren. So verhielten sich z. B. Schweden oder die Schweiz während des 2. Weltkrieges.

Auffällig war in diesem Zusammenhang die Meldung,

dass in Bahrain vier Teilnehmer der Massendemonstrationen wegen der Tötung von Polizisten zum Tode verurteilt und weitere Schiiten zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Die westlichen Medien halten das für rechtens. In Libyen und Syrien werden hingegen Polizistenmörder von den westlichen Regierungen und westlichen Medien als Freiheitshelden gefeiert. Das ist ein deutliches Beispiel für die westliche Doppelmoral und Heuchelei.

Quelle: www.muetter-gegen-den-krieg-berlin.de von Dr. Falkenhagen und Brigitte Queck

 

Die Gegenseite ISIS ist bis heute in Deutschland und in den USA tätig und wird TROTZ UNO-RESOLUTION 2249 von diesen direkt (finanziell seitens einiger mit der Regierung in Verbindung stehender USA-Organisationen) und indirekt (von Deutschland in Form erleichterter Einreise für ehemalige ISIS- Mörder und deren Familien) unterstützt !!