Gegen Kriegshetze und Kriegsvorbereitung von deutschem Boden aus
von "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg"
Wir zitieren aus der damaligen Strafanzeige:
Mit der Aufforderung nach sofortigen
EU-Sanktionen gegen Russland verstößt Frau Merkel gegen das völkerrechtliche
Nichteinmischungsverbot (UNO-Charta, Artikel 2, Ziffer 7) und somit auch gegen
das Grundgesetz Art. 25, der den Vorrang des Völkerrechts bei allen Handlungen
unserer Politiker und natürlich auch der entsprechenden Massenmedien
Deutschlands, wie Zeitungen, Radio und Fernsehen, ausdrücklich vorsieht. Von einem Schadenszufügung gegenüber deutschen Firmen, die zum
gegenseitigen Vorteil erfolgreich mit Russland zusammenarbeiten, durch die
Befürwortung von ungerechtfertigten Sanktionen gegen Russland durch die
Bundeskanzlerin und ihre sie unterstützenden Politiker sowie die Inkaufnahme
von Verlusten Zehntausender von Arbeitsplätzen auf deutschem Boden, ganz zu
schweigen!
Der Amtseid der deutschen Politiker, die sie auf das Grundgesetz geleistet
haben ("Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr
mir Gott helfe.") wird gegenwärtig von allen führenden Politikern der
Bundesrepublik mit Füßen getreten. Kriegshetze und Kriegsvorbereitung sind laut
Grundgesetz, Artikel 26 (1) strafbar.
Deshalb zitieren wir den Artikel 26 (1): "Handlungen, die geeignet sind
und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker
zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch an den Artikel 20 (4) des Grundgesetzes
erinnern, der da besagt: (4) "Gegen jeden, der es unternimmt, diese
Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn
andere Abhilfe nicht möglich ist."
Da in dieser Bundesrepublik jedes kleinstes Vergehen unserer Mitbürger, z.B.
falsches Einparken und andere Mini-Delikte zum Teil mit hohen Geldstrafen
belegt werden, ist es an der Zeit, dass wir bei größeren Delikten bei denen es
schließlich um die wichtigste Frage auf er Welt um Krieg oder Frieden, um das
Leben jedes einzelnen von uns geht, unsere Politiker auffordern, die in diesem
Zusammenhang bestehenden Gesetze in Deutschland zu achten, oder zurückzutreten.
An
unseren Vorwürfen vom Jahre 2014 gegen die damalige Bundesregierung unter
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich auch unter der heutigen Bundesregierung
nichts geändert. Deshalb halten wir die Strafanzeige von damals aufrecht und
übertragen sie auf die heutige Bundesregierung. Zu der damaligen Strafanzeige
fügen wir noch folgende Punkte hinzu:
Auf innenpolitischem Gebiet:
Die Nichteinhaltung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages, der die Voraussetzung für den
so genannten Einigungsvertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik war.
Im Artikel 3 desselben verpflichtete sich die Bundesregierung zum
"Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über
ATOMARE WAFFEN".
So heißt es z.B. im Zwei-Plus-Vier-Vertrag unter Artikel 3 desselben: "(1)
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf
Verfügungsgewalt über ATOMARE, biologische und chemische Waffen. Sie erklären,
dass auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird.
Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland
fort."
Diese von der Bundesrepublik eingegangenen Verpflichtungen wurden von keiner
Bundesregierung erfüllt: In allen in Deutschland befindlichen
US-Militärstützpunkten - vor allem aber in Büchel - lagern ATOMWAFFEN, an denen
AUCH DIE BUNDESWEHR AUSGEBILDET WIRD, und darüber hinaus wurden und werden bis
zum heutigen Tage
Auf
außenpolitischem Gebiet
Missachtung der OSZE-Vereinbarungen von Istanbul 1999 und Astana von 2010
seitens der Bundesregierung, in denen der Russischen Regierung das schriftliche
Versprechen gegeben wurde, dass “die Sicherheit jedes Mitgliedstaates der OSZE
nicht bedroht wird!
In den OSZE-Vereinbarungen ist vermerkt, dass jedes Land tatsächlich das Recht
hat, "Bündnisse zu wählen“. Doch dort steht ebenfalls, dass "JEDER
STAAT VERPFLICHTET IST, DIE EIGENE SICHERHEIT SO ZU GEWÄHRLEISTEN, DASS DIE
SICHERHEIT JEDES ANDEREN STAATES NICHT BEDROHT WIRD"! Im gegebenen Fall
betrifft das die Sicherheit Russlands durch:
Deshalb
waren und sind die Forderungen der Russischen Föderation nach
Sicherheitsgarantien
voll
gerechtfertigt! Das Minsk-2-Abkommen vom 12.02.2015, das von Russland,
Deutschland, Frankreich, der Ukraine und 2 Vertretern der Volksrepubliken
Donezk und Lugansk unterzeichnet wurde, beinhaltet die Autonomie der Donbasser Volksrepubliken unter dem Dach der Ukraine
Auch die Minsker Vereinbarungen wurden von Ihnen, verehrte Damen und Herren der
Bundesregierung, gegen die wir hiermit Anzeige erstatten, nie umgesetzt.
Statt den ukrainischen Präsidenten zu veranlassen, mit einer kleinen
Verfassungsänderung den Autonomiestatus der Donbass-Republiken
- wie im Minsker Abkommen auch mit seiner Unterschrift vereinbart – beglaubigen
zu lassen, ließen Sie eine Eskalation des Ukraine-Konflikts von 2015-2022 mit
Tausenden von Toten in den Donbass-Republiken zu und
haben sich damit an einem Völkermord mitschuldig gemacht!
Die Anerkennung der Souveränität der beiden Volksrepubliken von Lugansk und
Donezk durch Russland am Abend des 20. Februar 2022 war nicht nur die Folge
Ihrer politischen Untätigkeit - verehrte Damen und Herren der Bundesregierung -
sondern sogar durch die Unterstützung der faschistischen ukrainischen Regierung
befördert worden!
Vorangegangen war am frühen Morgen des 20.02.2022 eine Großoffensive der
ukrainischen Armee auf mehrere Dörfer und Städte des Donbass,
auf der Grundlage eines durch die ukrainische Regierung verabschiedeten
Gesetzes über die militärische Rückeroberung der "abtrünnigen
Gebiete" von Donezk und Lugansk!
Eine Anerkennung der Souveränität der beiden Donbass-Republiken
durch Russland am Abend des gleichen Tages hat also noch Schlimmeres
verhindert!
Alle Bundesregierungen - auch die derzeitige Koalitionsregierung - haben auf
außenpolitischem Gebiet ihren Regierungsauftrag der Friedenserhaltung und des
Schutzes der Interessen des deutschen Volkes, das auf gut nachbarliche
Beziehungen mit seinen Nachbarn angewiesen ist, auf das Sträflichste mit Füßen
getreten! MIT ANDEREN WORTEN: ALLE WICHTIGEN INTERNATIONALEN VEREINBARUNGEN –
EUROPA BETREFFEND - WURDEN VON DER DEUTSCHEN REGIERUNG GEBROCHEN!
Resümierend können wir feststellen: Weder die die im Rahmen des Abschlusses des
Zwei-plus-Vier-Vertrags an Russland gegebenen mündlichen und schriftlichen
Versprechen führender Politiker* noch der Zwei Plus Vier - Vertrag selbst und
schon gar nicht die OSZE - Vereinbarungen in Istanbul von 1999 und in Astana im
Jahre 2010, oder die Minsker Vereinbarungen von 2015 - alle auch von der
deutschen Regierung mit ihrer Unterschrift bestätigt - wurden eingehalten.
Wir fragen alle diejenigen, gegen die wir Strafanzeige stellen, was
Unterschriften von deutschen und westlichen Politikern wert sind, wenn sie
danach nicht eingehalten werden?!
PS: Wie wir soeben erfuhren, haben russische Streitkräfte MILITÄRISCHE
OBJEKTE DER UKRAINE eingenommen, und es werden endlich die Verantwortlichen für
den faschistischen Regierungschange in der Ukraine im Jahre 2014 und den
Völkermord im Donbass über 8 Jahre hinweg an
friedlichen Einwohnern dieser Region, die sich der faschistischen ukrainischen
Regierung nicht unterwerfen wollten, zur Verantwortung gezogen!
Anhang:
1. Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990: Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf
Verfügungsgewalt über ATOMARE Waffen sowie Rechte und Verpflichtungen aus dem
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 gelten für
das vereinte Deutschland fort
https://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
2. OSZE-Vereinbarungen von Istanbul 1999
https://www.osce.org/files/f/documents/b/f/125809.pdf
3. OSZE-Vereinbarungen von Astana 010
https://www.osce.org/de/event/summit_2010
4. Neuester Aktenfund von 1991 stützt neben den OSZE-Vereinbarungen von
Istanbul und Astana ebenfalls den russischen Vorwurf der „Inakzeptanz“
der weiteren Ostausdehnung der NATO
https://bit.ly/3hdKv5P
5. Minsk-2-Abkommen vom 12.02.2015 - Sicherheitsrat Resolution 2202 (2015) www.un.org/press/en/2015/sc117852, AFP-Meldung, veröffentlicht im
Tagesspiegel vom 12.02.2015
Neue Züricher Zeitung Online-Flyer Nr. 786 vom 25.02.2022