Staatsduma nahm Gesetz über „unerwünschte NGO‘ s“ an

 

Госдума приняла закон о «нежелательных» НПО

Als „unerwünscht“ können Organisationen bezeichnet werden, die die Verfassung, die Verteidigungsbereitschaft und die Sicherheit Russlands bedrohen. Autoren der Korrektur dieses Gesetzes waren Alexander Tarnawski und Anton Ischtschenko, berichtet RIA Nowosti 

„Unerwünschten“ Organisationen ist verboten, in Russland zu arbeiten und die Verbreitung von Informationsmaterial verboten

Sollte eine solche als „unerwünscht“ bezeichnete Organisation ihre Arbeit fortsetzen, dann bekommt sie eine Strafe von 5-15 000 Rubeln, wenn es sich um Bürger handelt, bei Organsationen droht eine Strafe von 50 000 -100 000 Rubeln.

Für Führungspersönlichkeiten, die diese Arbeit fortsetzen, kommt eine Strafe von 300 000 – 500 000 Rubeln bzw. 6 Jahre Freiheitsstrafe in Betracht. Wenn diese Führungspersönlichkeit freiwillig die Arbeit in dieser „unerwünschten“ Organisation aufgibt, muss er keine Strafe befürchten. Das Gleiche gilt für deren Mitglieder. Bereits im Jahre 2012 wurde ein Gesetz erlassen, dass diejenigen Organisationen, die vom Ausland bezahlt werden, den Status von ausländischen Agenturen erhalten und in ein spezielles Register eingetragen werden.  Bei Publikationen, oder Veröffentlichungen im Internet sind sie verpflichtet, die Bezeichnung SMI – internationale Gesellschaften zu tragen. Für Zuwiderhandlungen erfolgt eine Strafe.

Quelle: http://patriot-su-rf.ru/blog/43023619890/Gosduma-prinyala-zakon-o-%C2%ABnezhelatelnyih%C2%BB-NPO?utm_campaign=transit&utm_source=main&utm_medium=page_0&domain=mirtesen.ru&paid=1&pad=1&mid=0F629F86D022F4DD7B9CFABD57AA9897

 

Übersetzung: Brigitte Queck

Bemerkungen dazu:

Es ist schon seltsam ( oder auch nicht? !!), wie gewisse blauäugige Vertreter von russischen Journalisten diese wirklich notwendige Maßnahme der Regierung der Russischen Föderation abwerten-mit einem Keks !!!!

Na, dann prost Mahlzeit !! Brigitte Queck