RT Verbot in Deutschland
laut Baerbocks Äußerungen nicht vom deutschen
Staat inszeniert ?
Staatsbürokraten organisieren sich
als Gesinnungspolizei
ARD-aktuell schont Baerbock und pflegt die eigene Ignoranz
von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam am
28. Januar 2022
Peinlich,
peinlich: Außenministerin Baerbock, Blamier-Grüne,
bewies bei ihrem Antrittsbesuch in Moskau einmal mehr, was sie nicht kann:
rechtzeitig den Mund zu halten.
Ihr
Gastgeber, Außenminister Sergei Lawrow, hatte in der gemeinsamen
Pressekonferenz zuvor das Gezerre um die Erdgasleitung Nordstream
2 und die deutsche Lizenzverweigerung für den russischen Fernsehsender RT DE
als aktuell gravierendste Belastungen in den beiderseitigen Beziehungen
bezeichnet.
Was Baerbock betreffs der russischen Gaslieferungen antwortete,
berichtete ARD-aktuell über alle Formate.
Das Baerbock-Geplapper über RT DE wurde hingegen nicht
wiedergegeben. Stattdessen hatte Silvia Stöber gleichentags auf tagesschau.de
Gelegenheit, Halbwahrheiten über die russische Konkurrenz abzusondern und dabei
den Sumpf der Landesmedienanstalten in großem Bogen zu umgehen…….
„Ich kann nochmal unterstreichen, dass bei uns
die Pressefreiheit bedeutet, dass es keine staatliche Einmischung in den
Bereich (sic!) gibt. Wir haben eine klare Verfassung, die in Deutschland verbietet, dass es keinen (sic!) staatlichen Rundfunk gibt, ob der Staat Deutschland, USA oder
Russland heißt. Und auf dieser Grundlage wird bei uns in Deutschland auch im
Blick auf die zuständigen Behörden dann verfahren.“ so Barbock bei ihrem
Zusammentreffen mit dem russischen Außenminister Sergej Lawrow in Moskau……
Unsägliche
deutsche Arroganz spricht aus Baerbocks Satztrümmern…..
Weder
verbietet unsere „klare (sic!)
Verfassung“ staatliche Rundfunksender, noch fehlt es an staatlichen Übergriffen auf das Grundrecht der
Freiheit von Presse und Funk.
Gerade
eben erst praktizieren die Ministerpräsidenten der Bundesländer eine
“Einmischung“ in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sie planen ganz legal
dessen „Reform“ – inklusive
Änderungen seines Programmauftrags.
Im
Gegensatz zu Baerbocks Behauptung sind eigene und
fremde staatliche bzw. staatlich finanzierte Sender in Deutschland tätig:
Die Deutsche Welle ist zwar als Anstalt
öffentlichen Rechts konstruiert, aber ihre Kosten schlagen im Bundeshaushalt zu
Buche. Sie soll weltweit ein „offizielles“, also retuschiertes Deutschlandbild
vermitteln.
Erst recht
trifft die Beschreibung „staatlich“ auf den Sender Bundeswehr-TV (Eutelsat 21 B) zu. Zudem funken ausländische
Staatssender von deutschem Boden aus bzw. in unser Land hinein: American Forces Network, AFN (Wiesbaden). Großbritanniens British Forces Broadcasting Service, BFBS, (Paderborn-Sennelager). Arte France ist zu zwei Dritteln in französischem Staatseigentum.
Der CIA-Hetzsender Radio Free Europe /
Radio
Liberty ist in
Deutschland über Kurzwelle zu empfangen.
Es ist schon
viel darüber geschrieben und oft beklagt worden, dass
ARD-aktuell längst gewohnheitsmäßig die ihr per Staatsvertrag vorgegebenen
„anerkannten journalistischen Grundsätze“ verletzt. Die Redaktion mutiert
nämlich zu einem Regierungsanhängsel: Mittels Verzicht auf Gegenrecherche,
Ausblendung politischer Gegenpositionen, Nachrichtenunterschlagung und
Fälschung. Details sind u.a. im Archiv des Vereins Ständige
Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V. zu finden.
Blockadepolitik
im Sinne der Regierung
Am längst
verbindlichen Verständnis, dass „Freiheit immer die Freiheit der Andersdenkenden“ ist, mangelt es den
Tagesschau-Verantwortlichen vollends. An kollegialem Anstand ebenfalls. Neuerlich
bewiesen im Umgang mit der politisch gewollten Blockade des Konkurrenzsenders
RT DE.
Per
Resolution hatte sich der 80 000 Mitglieder starke russische Journalistenverband an Außenministerin Baerbock gewandt: Die Abschaltung des Senders RT DE
verletze den Anspruch der Bundesbürger auf Informationsfreiheit. Für
ARD-aktuell war selbst das keine Meldung wert. Über die Sperrung des Senders RT DE am 22. Dezember hatten Tagesschau
& Co. ja ebenfalls nicht berichtet.
Erst einen
Monat später, am 18. Januar, erhielt die stramm russophobe
Silvia Stöber Gelegenheit, sich in der diskreten Internet-Nische Tagesschau.de auszumären:
„Russischer
Auslandssender: Wie RT Deutsch ins Fernsehen will“.
Im Hinblick
auf Objektivität und sachliche Analyse war die Auftragsvergabe an Stöber
– medizinisch ausgedrückt – kontraindiziert. Auf
Gender-Neudeutsch: Da wurde die Ziege zur Gärtner*in gemacht. Die nahm sich den
§ 53 (3) des neuen Medienstaatsvertrages vor, rupfte – um im Bilde
zu bleiben – den verbalen Kopfsalat gleich mit der Wurzel aus und
gab Halbverdautes wieder.
Unter dem
Titel „Erteilung einer Zulassung für
Veranstalter von bundesweit ausgerichtetem Rundfunk“ ist im genannten
Paragraphen schwer verdauliche Kost aufgetischt:
„Eine
Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen
Rechts …, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an
politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für Unternehmen, die
im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes
zu den in Satz 1 Genannten stehen. Die Sätze 1 und 2 gelten für ausländische
öffentliche oder staatliche Stellen entsprechend.“
Demnach
dürfen die Landesmedienanstalten allen öffentlich-rechtlich und ähnlich
konstruierten Antragstellern („öffentliche und staatliche Stellen“) keine
Rundfunklizenz gewähren. Stöber schließt daraus:
„Laut § 53
(3) darf eine Zulassung … nicht an öffentliche und staatliche Stellen im In-
und Ausland erteilt werden. Dieses Gebot der Staatsferne resultiert aus den Erfahrungen des (sic!) Nationalsozialismus.“)
Diese
Behauptung missdeutet den Zweck des § 53, nämlich, öffentlich-rechtliche Veranstalter
und staatliche Behörden nicht per Lizenz der Landes-Medienanstalten in den
Kreis der privaten (kommerziellen) Rundfunkveranstalter hineinwuchern zu
lassen; mit dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks nach den schlimmen Erfahrungen mit dem Großdeutschen
Rundfunk im Nazi-Reich hat das
gar nichts zu tun. Der Begriff „Staatsferne des Rundfunks“ taucht im gesamten
Vertrag überhaupt nicht auf. Er ist ein vom Bundesverfassungsgericht normiertes
Auslegungsmerkmal.
Und
schließlich: Im Umgang mit dem Genitiv (Stöber: „Erfahrungen des
Nationalsozialismus“) sind schon bedeutendere Qualitätsjournalisten
gescheitert.
Die
„staatlichen Stellen“
Wesentlich
übler ist, dass Stöber indirekt nahelegt, RT DE sei eine (behördengleiche)
„staatliche Stelle“ und deshalb gemäß Medienstaatsvertrag nicht lizensierbar. Bei gründlicherer Nachschau hätte sie
festgestellt: Der mit zahlreichen internationalen Preisen ausgezeichnete
Fernsehsender-Verbund RT „ist eine
autonome, gemeinnützige
Organisation, die öffentlich aus dem Haushalt der Russischen Föderation finanziert
wird“; er ist privatrechtlich konstruiert, und das gilt entsprechend für
RT DE. Die Unterstellung „russischer Propagandasender“ ist
eine typische Psychologische
Projektion (= ich
übertrage meine Schuld auf dich]) der ARD-aktuell.
RT DE bekommt
nur 32 Millionen Euro, wie Autorin Stöber schreibt; der Jahresetat des Mutterkonzerns RT beträgt weniger als 100
Millionen Euro. Unsere 14 deutschen Landesmedienanstalten bekommen hingegen
jährlich 125 Millionen Euro, obwohl ihre Bürokraten bloß für formale Fragen wie
die Lizenzvergabe an private Rundfunkanbieter oder für die Überwachung von
deren Sendungen zuständig sind (u.a. hinsichtlich der Regeln für Werbung und
Sponsoring).
Den Sumpf,
in den diese Unsumme fließt, besichtigen wir gleich. Stöber hatte dazu in ihrer
„Analyse“ wohl keine Zeit. Nicht nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk
deutscher Prägung, auch die Medienanstalten sind in einem engmaschigen Netz von
Partei- und Regierungspolitikern, Staatskanzlisten, Vertretern einflussreicher
„gesellschaftlich relevanter“ Gruppen und dubioser Syndikate gefangen (pars pro toto: Atlantikbrücke,
Kirchen). Über wichtige personelle Fragen und politische Ausrichtung wird in
diesen Kreisen hinter verschlossenen Türen entschieden. Das Gerede von der
Staatsferne des deutschen Rundfunks ist eine Schimäre.
Stöbers
Hinweis macht aber – offenbar unabsichtlich – klar, was
eigentlich Sache ist:
„Die
Bundesregierung bewertet RT Deutsch und andere Medien oder Tochterunternehmen
als ‚Schlüsselakteure‘ in einem komplexen Netzwerk, das ihre Narrative im
Auftrag russischer staatlicher Stellen verbreitet, unter anderem mit dem Ziel,
den politischen Meinungsbildungsprozess in Deutschland zu beeinflussen.“
Mit anderen
Worten: Einflussnahme auf die Meinungsbildung des Bundesbürgers steht nur
unserer Regierung zu. Toll. Die Behauptung der Außenministerin Baerbock in Moskau, staatliche Behörden hätten sich nicht
in die RT DE-Angelegenheiten eingemischt, ist ohnehin falsch. Darüber und über die Intrigen zur
Blockade des russischen TV-Senders in Deutschland schweigt ARD-aktuell sich
aus.
Stöbers
Elaborat über den wahrscheinlich rechtswidrigen Versuch der Medienanstalten,
den neuen Programmanbieter RT DE auszuhebeln, war genauso unvollständig und
irreführend wie Baerbocks konfuses Geschwätz. Im
Jargon eines Restaurantprüfers: Sie servierte miserable Fritten mit
Schmiersauce, und die Zwiebelringe dazu taugten auch nix.
Die
Geheimpolizei fingert mit
RT DE hatte
zunächst in Luxemburg eine Sendelizenz für Europa beantragt. Auf deutschen
Druck hin wurde das Begehren abgeschmettert. Die Süddeutsche Zeitung schrieb über die Dreistigkeit der
Bundesregierung:
„Und eben
das war der Grund, warum sich Ende Mai deutsche und luxemburgische Beamte in
einer vertraulichen Runde zusammenschalteten, um die Lage zu besprechen. Die
Meldungen hatten sich verdichtet, der Antrag könne unmittelbar bevorstehen. Die
luxemburgische Medienaufsicht saß bei dem Treffen ebenso mit am Tisch wie
Diplomaten aus beiden Ländern und ein Vertreter der im Bundeskanzleramt
angesiedelten Beauftragten für Kultur und Medien (Anm. d. Verf.:
Staatsministerin Monika Grütters, CDU.[25]). Sogar der deutsche
Verfassungsschutz und der luxemburgische Geheimdienst SREL saßen dabei. Sie
hatten für eine abhörsichere Leitung gesorgt.“
Am Kampf um
die Deutungshoheit und gegen informationelle Vielfalt nimmt die Geheimpolizei
teil. Na bravo.
Derzeit hat
die Medienanstalt Berlin-Brandenburg) die Verhinderung von
Gegenstimmen gegen den Chor der gleichgeschalteten deutschen TV-Sender
übernommen. Direktorin Dr. Eva Flecken bildet mit den 13 Leitern der anderen
Landesmedienanstalten die Kommission
zur Zulassung und Aufsicht. Voraussichtlich Anfang Februar wird
dieser Kungelclub den Beschluss fassen, RT DE die
Lizenz zu verweigern, denn angeblich besteht „keine rechtliche Grundlage“ für
eine Zulassung.
Prachtbeispiele
für Parteienfilz
„Kungelclub“ steht hier für politischen Filz und sagenhafte
Geldverschwendung. Auszug aus einem Rechnungshofs-Bericht:
„Die
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ist seit Jahren erheblich
überfinanziert … Eine solche, nicht am Bedarf orientierte Finanzierung einer Anstalt
des öffentlichen Rechts ist mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und
sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht vereinbar. … “
Über die
sächsische Landesmedienanstalt heißt es:
„Ein der
Vergütung zugrunde liegendes Maß der Verantwortung
(bei 25 Mitarbeitern) ist nicht dokumentiert. Die Leitungsebene ist zum Teil
außertariflich vergütet. Die Vergütung ist
in diesen Fällen höher als die
Vergütung des Präsidenten des Landeskriminalamtes Sachsen mit 800
Mitarbeitern.“
Der Kritik
der Rechnungshöfe schloss sich die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (KEF) schon vor Jahren an:
„Die
Rechnungshöfe haben … festgestellt, dass durch die Finanzierungsform
unwirtschaftliches Verhalten der Medienanstalten gefördert werde. Die Kommission
schließt sich diesen Feststellungen an“.
Die 14 Landesmedienanstalten beschäftigen rund 500 Mitarbeiter
und beziehen jährlich 1,9 Prozent des Rundfunkgebühren-Aufkommens von insgesamt
mehr als 7 Milliarden Euro. Diese automatische Teilhabe wurde wiederholt von
den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder sowie von der KEF beanstandet. Als angeblich staatsunabhängige
Institutionen fließen der Medien-Bürokratur nicht nur die rund 125 Millionen
Euro aus den Zwangsgebühren zu, sondern sie darf darüber hinaus Bußgelder,
Verwaltungsgebühren, etc. einnehmen. Das, in der Tat, sind Insignien
einer „staatlichen Stelle“.
Die
Führungskräfte der Landesmedienanstalten werden nach undurchsichtigen Kriterien ausgeguckt und in oft reichlich obskuren
Prozeduren in ihre Ämter gehievt. Zeitungsschlagzeile u.v.a:
Personalie
mit G‘schmäckle. Die ZAK ist eine Ehrenwerte
Gesellschaft ehemaliger hochrangiger politischer Beamter und Staatsdiener. Ihr
Vorsitzender Wolfgang Kreißig war sieben Jahre Leiter
des Referats Medienpolitik im Staatsministerium Baden-Württemberg. Sein
Vertreter Torsten Schmiege kommt wie bereits sein pensionierter
Vorgänger aus der Bayrischen Staatskanzlei. Martin Heine aus Sachsen-Anhalt war
jahrelang bei der Treuhand und im Justizministerium seines Landes tätig. …
Der
Drehtür-Effekt – raus aus der Politik, rein in die Medienwelt und
wieder zurück – sowie anderes schräges Einwirken sind gut zu beobachten. Die gesellschaftspolitische Elite
bleibt unter sich. Deshalb riecht es im Umfeld auch schon mal nach Korruption
und Vetternwirtschaft, auch wenn im ARD-Diskurs die Medienanstalten mittlerweile
als respektable „objektive“ Behörden figurieren. Die Zeiten, da Der Spiegel die Abschaffung der
Landesmedienanstalten forderte,
sind vorbei.
Die
Unfreiheit der Andersdenkenden
Im Meinungs-Oligopol,
angeführt von ARD-aktuell, herrscht offenkundig Zufriedenheit darüber, dass die
Landesmedienanstalten auch als Gedankenpolizei fungieren. Das hilft, den Besitz
der politischen Deutungshoheit vor der Konkurrenz der bewussten Medien zu schützen.
Seit Februar 2021 gehen die Landesmedienanstalten wie eine Zensurbehörde gegen
kritische Medien vor. Sie unterhöhlen und entkräften damit deren
Verfassungsrechte auf Meinungs- und auf Rundfunkfreiheit.
Das
Etiketten-Verkleben ist voll im Schwange: „Rechtsextrem“,
„Verschwörungstheoretiker“ usw. dienen dem Abstempeln und sind zugleich eine
unverfrorene Kompetenzanmaßung. Seit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrages wurden in offensichtlich
abgestimmter Aktion bereits 13 Online-Medien bezüglich „Fakenews“
unter die Lupe genommen. Als ob die grundgesetzlich garantierte
Meinungsfreiheit nicht auch falsche und faktenwidrige Äußerungen einschlösse,
wovon beispielsweise ARD-aktuell auch rege Gebrauch macht … Welches Ausmaß die Zensurversuche noch annehmen werden, ist nicht abzusehen.
Und: Ein
Fernsehsender RT DE würde es schließlich einem noch größeren Publikum
ermöglichen, „auch die andere Seite anzuhören“ und sich damit eine fundierte
Meinung zu bilden. Ihn zuzulassen, wäre ein Beitrag zur politischen Hygiene. Die
aber hätte unser Gemeinwesen dringend nötig. Denn die regierungsfromme
Tagesschau unterschlägt doch gar zuviel, was einer
fundierten Meinungsbildung dienlich wäre. Wie gerade erst die Informationen
über den begnadeten Baerbock-Auftritt in Kiew, einen
Tag vor dem oben erwähnten Besuch der Ministerin in Moskau:
„... unsere
Haltung ist bekanntermaßen bekannt ...“ ... „... und wir haben bei unserem
Gespräch darüber gesprochen ...“… „... das unmissverständliche und vor allem einstimmlije (sic!) Bekenntnis der EU ...“… „... einen
hohen Preis für das russische Regime
(sic!) hätte ...“
Es gilt das gesabbelte Wort – der Außenministerin der Bundesrepublik
Deutschland. „Heilig‘s Blechle“,
stöhnt der Schwabe. Und der Berliner: „Da biste platt, wa?“
Das Autoren-Team:
Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, Jurist. 1975
bis 2008 Mitarbeiter des NDR, zeitweise Vorsitzender des NDR-Gesamtpersonalrats
und des ver.di-Betriebsverbandes sowie Referent einer Funkhausdirektorin.
Volker Bräutigam, Jahrgang
1941, Redakteur. 1975 bis 1996 Mitarbeiter des NDR, zunächst in der Tagesschau,
von 1992 an in der Kulturredaktion für N3. Danach Lehrauftrag an der
Fu-Jen-Universität in Taipeh.
Anmerkung der Autoren:
Unsere
Beiträge stehen zur freien Verfügung, nichtkommerzielle Zwecke der
Veröffentlichung vorausgesetzt. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen
die „mediale Massenverblödung“ (in memoriam Peter
Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein „Ständige Publikumskonferenz
öffentlich-rechtlicher Medien e.V.“ dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog