Protestschreiben der „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“

wegen der Nichteinhaltung des Internationalen Abkommen zum

Streubombenverbot vom 3.12.2008 in Oslo durch die deutsche Regierung

gesendet am 9.7.2023 an den Bundespräsidenten F.W. Steinmeier, Bundeskanzler

O. Scholz u. die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen

 

Der völkerrechtliche Vertrag verbietet den Einsatz, die Herstellung sowie die Weitergabe bestimmter Typen konventioneller Streumunition.

Im Rahmen des Oslo-Prozesses wurde die „Convention on Cluster Munition (CCM)“ 2008 als rechtlich bindendes Instrument zum Verbot der Produktion und Lagerung von Streumunition präsentiert und trat 2010 in Kraft.
Deutschland ist Gründungsmitglied der CCM und hat die Konferenz von 2016 bis 2017 als Präsidentschaft geführt. Unter deutscher Präsidentschaft führte die Konvention einen besonderen strukturierten Dialog mit Nichtvertragsstaaten und erarbeitete ein Konzept zu Länderkoalitionen, welche besonders stark betroffenen Staaten bei ihren Umsetzungsverpflichtungen helfen soll.
Seit 2017 sitzt Deutschland im ständigen Koordinierungsausschuss der Konvention als Koordinator für allgemeine Fragen betreffend den Status und die Umsetzung der Konvention.

Im Artikel 1 des internationalen Abkommens zum Streubombenverbot heißt es:

Allgemeine Pflichten und Geltungsbereich

1. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen:

(a) Streumunition zu verwenden;

(b) zu entwickeln, zu produzieren, anderweitig zu erwerben, zu lagern, zu behalten oder zu übertragen

irgendjemand, direkt oder indirekt mit Streumunition zu versorgen

(c) zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, sich an einer Aktivität zu beteiligen, das in einem Vertragsstaat nach diesem Übereinkommen verboten ist.

https://www.clusterconvention.org/files/convention_text/Convention-ENG.pdf

Da die NATO unter Führung der USA steht und auch in der Ukraine unter deren Führung gegen Russland kämpft, verstößt die Bundesregierung mit den Worten des deutschen Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier zu einer etwaigen deutschen Blockade gegen das Senden von Streubomben aus den USA in die Ukraine befragt:

„Man könne den USA nicht in den Arm fallen“, siehe ZDF-Sommerinterview von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier mit Bettina Schausten aus dem Ahrtal am 9.7.2023  https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/berlin-direkt-zdf-sommerinterview-mit-bundespraesident-steinmeier-100.html

gegen den Artikel 1c dieses Internationalen Abkommens zum Streubombenverbot vom 3.12.2008 in Oslo.

 

Wenn man bedenkt, dass es nach offiziellen Berichten bis zum Jahre 2015 weltweit mehr als 55 000 Opfer, vor allem unter der Zivilbevölkerung, gegeben hat, siehe unter:  https://www.bundeswehr-journal.de/2015/letzte-streubomben-der-bundeswehr-vernichtet/

versteht man die Notwendigkeit zur Umsetzung dieser Konvention !

 

Wir verlangen von der deutschen Regierung - vor allem aber von dem Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier und dem deutschen Bundeskanzler, Olaf Scholz -  die Einhaltung dieser Konvention.

Sich hinter der Formulierung von Bundespräsident Steinmeier im ZDF-Sommerinterview zu verstecken:

“Man könne den USA nicht in den Arm fallen“ , ist unwahr und verbrecherisch!

Als Bundesregierung tragen Sie alle vor dem deutschen Volk eine besondere Verantwortung !

Eine Nichteinhaltung internationaler Abkommen durch Deutschland, wie z.B. auch die hinterlistige Nicht - Umsetzung der Minsk Abkommen – siehe Äußerungen der deutschen Bundeskanzlerin a.D. Frau Angela Merkel gegenüber Spiegel am      24.11. 22 :

https://www.spiegel.de/panorama/ein-jahr-mit-ex-kanzlerin-angela-merkel-das-gefuehl-war-ganz-klar-machtpolitisch-bist-du-durch-a-d9799382-909e-49c7-9255-a8aec106ce9c.

hat weitreichende internationale Folgen und kann nach Kriegsende im Krieg der NATO gegen Russland in der Ukraine, nur eine Bestrafung - ähnlich dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1945-1946 - nach sich ziehen.

Wir fordern Sie deshalb als Friedensorganisation auf, sich dessen bewusst zu sein !

Im Auftrag „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“

 Brigitte Queck, Vorsitzende, Humboldtring 11, 14473 Potsdam, T/F/A: 0331 71 17 71