Protestschreiben der „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“
wegen der Nichteinhaltung des Internationalen Abkommen zum
Streubombenverbot vom 3.12.2008 in Oslo durch die deutsche Regierung
gesendet am 9.7.2023 an den Bundespräsidenten
F.W. Steinmeier, Bundeskanzler
O. Scholz u. die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen
Der völkerrechtliche Vertrag
verbietet den Einsatz, die Herstellung sowie die Weitergabe bestimmter Typen
konventioneller Streumunition.
Im Rahmen des Oslo-Prozesses
wurde die „Convention on Cluster Munition (CCM)“ 2008
als rechtlich bindendes Instrument zum Verbot der Produktion und Lagerung von
Streumunition präsentiert und trat 2010 in Kraft.
Deutschland ist Gründungsmitglied der CCM und hat die Konferenz von 2016 bis
2017 als Präsidentschaft geführt. Unter deutscher Präsidentschaft führte die
Konvention einen besonderen strukturierten Dialog mit Nichtvertragsstaaten und
erarbeitete ein Konzept zu Länderkoalitionen, welche besonders stark betroffenen
Staaten bei ihren Umsetzungsverpflichtungen helfen soll.
Seit 2017 sitzt Deutschland im ständigen Koordinierungsausschuss der Konvention
als Koordinator für allgemeine Fragen betreffend den Status und die Umsetzung
der Konvention.
Im Artikel 1 des internationalen
Abkommens zum Streubombenverbot heißt es:
Allgemeine
Pflichten und Geltungsbereich
1.
Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen:
(a)
Streumunition zu verwenden;
(b)
zu entwickeln, zu produzieren, anderweitig zu erwerben, zu lagern, zu behalten
oder zu übertragen
irgendjemand,
direkt oder indirekt mit Streumunition zu versorgen
(c)
zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, sich an einer Aktivität zu
beteiligen, das in einem Vertragsstaat nach diesem Übereinkommen verboten ist.
https://www.clusterconvention.org/files/convention_text/Convention-ENG.pdf
Da
die NATO unter Führung der USA steht und auch in der Ukraine unter deren Führung
gegen Russland kämpft, verstößt die Bundesregierung mit den Worten des deutschen
Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier zu einer etwaigen deutschen Blockade
gegen das Senden von Streubomben aus den USA in die Ukraine befragt:
„Man
könne den USA nicht in den Arm fallen“, siehe ZDF-Sommerinterview von
Bundespräsident Frank Walter Steinmeier mit Bettina Schausten
aus dem Ahrtal am 9.7.2023 https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/berlin-direkt-zdf-sommerinterview-mit-bundespraesident-steinmeier-100.html
gegen
den Artikel 1c dieses Internationalen Abkommens zum Streubombenverbot vom
3.12.2008 in Oslo.
Wenn
man bedenkt, dass es nach offiziellen Berichten bis zum Jahre 2015 weltweit
mehr als 55 000 Opfer, vor allem unter der Zivilbevölkerung, gegeben hat, siehe
unter: https://www.bundeswehr-journal.de/2015/letzte-streubomben-der-bundeswehr-vernichtet/
versteht
man die Notwendigkeit zur Umsetzung dieser Konvention !
Wir verlangen von der
deutschen Regierung - vor allem aber von dem Bundespräsidenten Frank Walter
Steinmeier und dem deutschen Bundeskanzler, Olaf Scholz - die Einhaltung dieser Konvention.
Sich hinter der Formulierung
von Bundespräsident Steinmeier im ZDF-Sommerinterview zu verstecken:
“Man könne den USA nicht in
den Arm fallen“ , ist unwahr und verbrecherisch!
Als Bundesregierung tragen
Sie alle vor dem deutschen Volk eine besondere Verantwortung
!
Eine Nichteinhaltung
internationaler Abkommen durch Deutschland, wie z.B. auch die hinterlistige
Nicht - Umsetzung der Minsk Abkommen – siehe Äußerungen der deutschen
Bundeskanzlerin a.D. Frau Angela Merkel gegenüber Spiegel am 24.11. 22 :
hat weitreichende
internationale Folgen und kann nach Kriegsende im Krieg der NATO gegen Russland
in der Ukraine, nur eine Bestrafung - ähnlich dem Nürnberger
Kriegsverbrecherprozess von 1945-1946 - nach sich ziehen.
Wir fordern Sie deshalb als
Friedensorganisation auf, sich dessen bewusst zu sein !
Im Auftrag „Mütter gegen den
Krieg Berlin-Brandenburg“
Brigitte Queck, Vorsitzende, Humboldtring 11,
14473 Potsdam, T/F/A: 0331 71 17 71