Liebe Freunde und Mitstreiter,

der Artikel on Peter Haisenko, „Grundgesetzkonform müsste die BRD aus der NATO austreten“  (17. Juni, 2016) steht jetzt auch auf der Internetseite unter http://www.neinzurnato.de/?p=774#more-774

Der Autor zitiert aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2001: “Schon die tatbestandliche Formulierung des Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz schließt aber auch aus, daß die Bundesrepublik Deutschland sich in ein gegenseitig kollektives System militärischer Sicherheit einordnet, welches nicht der Wahrung des Friedens dient. Auch die Umwandlung eines ursprünglich den Anforderungen des Art. 24 Abs. 2 GG entsprechenden Systems in eines, das nicht mehr der Wahrung des Friedens dient oder sogar Angriffskriege vorbereitet, ist verfassungsrechtlich untersagt und kann deshalb nicht vom Inhalt des auf der Grundlage des nach Art, 59 Abs. 2 Satz 1, Art. 24 Abs. 2 GG ergangenen Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag gedeckt sein.”

Wir können folglich auch unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts argumentieren: Da die NATO nicht dem Frieden dient und nachweislich mehrere Angriffskriege geführt hat und weitere vorbereitet, ist die weitere NATO-Mitgliedschaft Deutschlands nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts von der früheren Zustimmung des Bundestags zum NATO-Beitritt nicht mehr gedeckt, folglich mit Art. 24 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren.

Solidarische Grüße

Klaus von Raussendorff

 

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