Liebe Freunde und Mitstreiter,
der Artikel on Peter Haisenko, „Grundgesetzkonform müsste die BRD aus der NATO austreten“ (17. Juni, 2016) steht jetzt auch auf der Internetseite unter http://www.neinzurnato.de/?p=774#more-774
Der Autor zitiert aus einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2001: “Schon die tatbestandliche
Formulierung des Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz schließt aber auch aus, daß die
Bundesrepublik Deutschland sich in ein gegenseitig kollektives System
militärischer Sicherheit einordnet, welches nicht der Wahrung des Friedens
dient. Auch die Umwandlung eines ursprünglich den Anforderungen des Art. 24
Abs. 2 GG entsprechenden Systems in eines, das nicht mehr der Wahrung des
Friedens dient oder sogar Angriffskriege vorbereitet, ist verfassungsrechtlich
untersagt und kann deshalb nicht vom Inhalt des auf der Grundlage des nach Art,
59 Abs. 2 Satz 1, Art. 24 Abs. 2 GG ergangenen Zustimmungsgesetzes zum
NATO-Vertrag gedeckt sein.”
Wir können folglich auch unter Berufung auf ein Urteil
des Bundesverfassungsgerichts argumentieren: Da die NATO nicht dem Frieden
dient und nachweislich mehrere Angriffskriege geführt hat und weitere
vorbereitet, ist die weitere NATO-Mitgliedschaft Deutschlands nach Auffassung
des Bundesverfassungsgerichts von der früheren Zustimmung des Bundestags zum NATO-Beitritt
nicht mehr gedeckt, folglich mit Art. 24 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren.
Solidarische Grüße
Klaus von Raussendorff
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