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Germany
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An die
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Sehr
geehrte Frau Bundeskanzlerin,
das
Bomben von Wohnhäusern durch sogenannte „Anti-Terroroperationen“, insbesondere
von Donezk im Osten der Ukraine durch die ukrainische Regierung, ist mit der
Charta der Vereinten Nationen, den Verpflichtungen des Schutzes der
Menschenrechte, die die Ukraine als Unterzeichnerstaat der Deklaration der
Menschenrechte der UNO eingegangen ist, sowie dem Minsk 2-Abkommen über die
Ukraine, von Deutschland und Frankreich mit unterzeichnet, nicht vereinbar.
Ein
Austritt aus der UNO-Menschenrechtsdeklaration DURCH EINEN EINFACHEN
STAATLICHEN GESETZESAKT, wie es die ukrainische Regierung getan hat, IST IM
VÖLKERRECHT NICHT VORGESEHEN, zumal alle Staaten, die in der UNO vertreten
sind, sich dem internationalem Recht und damit seiner Charta verpflichtet
haben.
Wir
fordern Sie, Frau Bundeskanzlerin, auf, die Ukraine auf ihre Pflichten hinzuweisen, die sie als
Mitglied der Vereinten Nationen hat und sie aufzufordern, diesen umgehend
nachzukommen.
Andernfalls
sollte die Bundesrepublik alle ihr zur Verfügung stehenden Druckmittel bis hin
zum Aufruf für einen Boykott von Lieferungen in die Ukraine ausnutzen, um diese
von ihren inhumanen und kriminellen Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung im
Osten der Ukraine abzubringen.
In
Erwartung Ihrer Antwort
c/o
Brigitte Queck