Humboldtring 11
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Potsdam
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An alle Fraktionen des Deutschen Bundestages
Die
„Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“ verurteilen den Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP Frieden und Freiheit in Europa verteidigen
– Umfassende Unterstützung für die Ukraine --
( Drucksache Deutscher Bundestag 20/12550 vom 27.4.2022) zutiefst und weisen
in diesem Zusammenhang nochmals auf unsere Strafanzeige gegen Mitglieder der
Deutschen Bundesregierung vom 22.2.2022 hin, in der wir darauf hinwiesen, dass
die Bundesregierung gegen ihr eigenes
Grundgesetz des Anzettelns eines Angriffskrieges verstößt !
Der Aufruf des deutschen Bundestages zur vorbehaltlosen
Unterstützung der durch den vom Westen unterstützten blutigen Regimechange zur
Macht gekommenen faschistischen Regierung in der Ukraine ist beispiellos !!
Die Bundesrepublik betreibt damit eine Politik der
Doppelstandards:
1.
Verurteilung
von Nazisymbolen und Naziaufmärschen im Inneren Deutschlands.
2.
Zulassung
von Verbindungen zu einem faschistischem Staat (Ukraine) in dem diese
faschistischen Symbole ausdrücklich erlaubt sind und unter denen (ASOW-Kämpfer)
einen unbeschreiblichen Terror gegen die ukrainische Bevölkerung-nicht nur im
Donbass - ausüben.
Wir Frauen und Männer gegen US/NATO-Aggressionskriege in aller
Welt verurteilen diese Parteiname für den faschistischen ukrainischen Staat
aufs Schärfste!!
Das Schicken von schweren Waffen in Kriegsgebiete seitens der
Bundesregierung widerspricht einem der Grundsätze deutscher
Rüstungsexportpolitik !
In der 1971 verschriftlichten Kabinettserklärung der Bundesrepublik
Deutschlands die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ heißt es:
„dass Waffen grundsätzlich nur an Bündnispartner (damals NATO-Staaten,
heute auch EU-Mitgliedstaaten sowie sog. gleichgestellte Drittstaaten, derzeit
Australien, Japan, Neuseeland, Schweiz) geliefert sollen. Ansonsten sollen
Rüstungsgüter nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung des
Grundsatzes exportiert werden, dass Lieferungen nicht in Länder genehmigt
werden „(…), die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo
eine solche droht, in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht
oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst,
aufrechterhalten oder verschärft würden“ (Politische Grundsätze III. Nr. 7).
Bekräftigt wird dieser Grundsatz durch eine ganz ähnliche europäische Regelung:
Nach Art. 2 III des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates v.
8.12.2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern verweigern die EU-Mitgliedstaaten die
Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Militärgüter, „die im Endbestimmungsland
bewaffnete Konflikte auslösen bzw. verlängern würden oder bestehende Spannungen
oder Konflikte verschärfen würden.“
i.A.. „Mütter gegen den
Krieg Berlin-Brandenburg“ Brigitte Queck, 3.5.2022
Brigitte Queck, Vorsitzende
der Vereinigung „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“, Humboldtring 11,
14473 Potsdam, T/F/A: 0331 71 17 7
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