Brigitte Queck

Humboldtring 11

14473 Potsdam

 

                                                                                                                       Germany

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An alle Fraktionen des Deutschen Bundestages

 

Die „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“ verurteilen den Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Frieden und Freiheit in Europa verteidigen

 – Umfassende Unterstützung für die Ukraine --

 

 ( Drucksache Deutscher Bundestag  20/12550 vom 27.4.2022) zutiefst und weisen in diesem Zusammenhang nochmals auf unsere Strafanzeige gegen Mitglieder der Deutschen Bundesregierung vom 22.2.2022 hin, in der wir darauf hinwiesen, dass die Bundesregierung gegen ihr eigenes Grundgesetz des Anzettelns eines Angriffskrieges verstößt !

 

Der Aufruf des deutschen Bundestages zur vorbehaltlosen Unterstützung der durch den vom Westen unterstützten blutigen Regimechange zur Macht gekommenen faschistischen Regierung in der Ukraine ist beispiellos !!

 

Die Bundesrepublik betreibt damit eine Politik der Doppelstandards:

 

1.    Verurteilung von Nazisymbolen und Naziaufmärschen im Inneren Deutschlands.

2.    Zulassung von Verbindungen zu einem faschistischem Staat (Ukraine) in dem diese faschistischen Symbole ausdrücklich erlaubt sind und unter denen (ASOW-Kämpfer) einen unbeschreiblichen Terror gegen die ukrainische Bevölkerung-nicht nur im Donbass - ausüben.

 

Wir Frauen und Männer gegen US/NATO-Aggressionskriege in aller Welt verurteilen diese Parteiname für den faschistischen ukrainischen Staat aufs Schärfste!!

 

 

 

Das Schicken von schweren Waffen in Kriegsgebiete seitens der Bundesregierung widerspricht einem der Grundsätze deutscher Rüstungsexportpolitik !

 

In der 1971 verschriftlichten Kabinettserklärung der Bundesrepublik Deutschlands die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ heißt es:

„dass Waffen grundsätzlich nur an Bündnispartner (damals NATO-Staaten, heute auch EU-Mitgliedstaaten sowie sog. gleichgestellte Drittstaaten, derzeit Australien, Japan, Neuseeland, Schweiz) geliefert sollen. Ansonsten sollen Rüstungsgüter nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung des Grundsatzes exportiert werden, dass Lieferungen nicht in Länder genehmigt werden „(…), die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht, in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden“ (Politische Grundsätze III. Nr. 7). Bekräftigt wird dieser Grundsatz durch eine ganz ähnliche europäische Regelung: Nach Art. 2 III des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates v. 8.12.2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern verweigern die EU-Mitgliedstaaten die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Militärgüter, „die im Endbestimmungsland bewaffnete Konflikte auslösen bzw. verlängern würden oder bestehende Spannungen oder Konflikte verschärfen würden.“

 

i.A.. „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“ Brigitte Queck, 3.5.2022

Brigitte Queck, Vorsitzende der Vereinigung „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“, Humboldtring 11, 14473 Potsdam, T/F/A: 0331 71 17 7