Krieg und Frieden
Aus dem Buch "Der Tiefe Staat schlägt zu: Wie die westliche Welt Krisen
erzeugt und Kriege vorbereitet"
Könnte sich die souveräne Bundesrepublik Deutschland aus einem Atomkrieg der
USA und der NATO gegen Russland "heraushalten"?
von Wolfgang Jung
"Unter dem Motto 'Unser Überleben sichern! Die Kündigung des
Stationierungsvertrages und den Austritt aus der NATO durchsetzen!' müsste
[eine möglichst breite Friedenskampagne in der Bundesrepublik Deutschland]
versuchen, Massenproteste zu organisieren und die drohende atomare Auslöschung
der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten." Mit diesem aufrüttelnden,
zentralen Satz endet der Artikel von Wolfgang Jung. Doch der Tiefe Staat
schlägt zu. Das wird mit diesem Satz angedeutet. Der Tiefe Staat interveniert
überall dort, wo etwas für USA und NATO Gefährliches aufkeimt. Er versucht mit
allen Mitteln zu verhindern, dass eine breite Friedenskampagne entsteht, wie
Wolfgang Jung sie postuliert. Der Tiefe Staat hat die Gesellschaft durchsetzt -
auch die Friedensbewegung. Doch das soll nicht daran hindern, der Realität in
die Augen zu blicken. Mit freundlicher Genehmigung von Wolfgang Jung gibt die
NRhZ seinen für das von Ullrich Mies herausgegebene Buch "Der Tiefe Staat
schlägt zu: Wie die westliche Welt Krisen erzeugt und Kriege vorbereitet"
verfassten Artikel wieder.
Die Bundesrepublik Deutschland darf eigentlich nur bei verfassungsgemäßer
Feststellung des Verteidigungsfalles in einen Krieg eintreten. Als Adolf Hitler
am Vormittag des 1. September 1939 im Berliner Reichstag brüllte, "Seit
5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen!", war die "großdeutsche
Wehrmacht" bereits in Polen eingefallen, und der Zweite Weltkrieg war
nicht mehr aufzuhalten. Leider wurde das "Friedensgebot des
Grundgesetzes" (1), das derartige "Ad-hoc-Kriegserklärungen" ein
für Allemal verhindern und sicherstellen sollte, dass von deutschem Boden nie
wieder Krieg ausgeht, nicht konkretisiert, weil die Aufstellung eigener
"Streitkräfte zur Verteidigung" der BRD gegen die in der
Was schreibt das Grundgesetz für den "Verteidigungsfall" vor, der nur
dann eintritt, wenn die Bundesrepublik Deutschland mit Waffengewalt angegriffen
wird oder ihr ein bewaffneter Angriff droht? Die Formalien, die zu erfüllen
sind, bevor die Bundesrepublik Deutschland verfassungsgemäß in einen Krieg
eintreten darf, sind in Art. 115 a (2) geregelt.
Art. 115 a
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird
oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der
Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag
der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem
rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse
entgegen oder ist er nicht beschlußfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuß
diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.
(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im
Bundesgesetzblatte verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt
die Verkündung in anderer Weise; sie ist im Bundesgesetzblatte nachzuholen,
sobald die Umstände es zulassen.
(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen
Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu
treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt
verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Der Bundespräsident gibt diesen
Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.
(5) Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das
Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident
völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit
Zustimmung des Bundestages abgeben. Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2
tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuß.
Die Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses regelt Artikel 53 a. (3)
Art. 53 a
(1) Der Gemeinsame Ausschuß besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des
Bundestages, zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Die Abgeordneten
werden vom Bundestage entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen
bestimmt; sie dürfen nicht der Bundesregierung angehören. Jedes Land wird durch
ein von ihm bestelltes Mitglied des Bundesrates vertreten; diese Mitglieder
sind nicht an Weisungen gebunden. Die Bildung des Gemeinsamen Ausschusses und
sein Verfahren werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Bundestage
zu beschließen ist und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
(2) Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Ausschuß über ihre Planungen für
den Verteidigungsfall zu unterrichten. Die Rechte des Bundestages und seiner
Ausschüsse nach Artikel 43 Abs. 1 bleiben unberührt.
In den Kriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan und den Irak und bei den
westlichen Militäraktionen in Syrien, Libyen und anderen afrikanischen Staaten
wurden diese Formalien dadurch umgangen, dass diese Kriege zu "humanitären
Interventionen" oder zu "Selbstverteidigungsmaßnahmen" nach Art.
51 der UN-Charta (4) deklariert wurden. Ob damit auch gegen den Art. 87a GG (5)
verstoßen wurde, in dem festgelegt ist, dass die deutschen Streitkräfte nur zur
Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland gegen einen auf diese erfolgenden
Angriff eingesetzt werden dürfen, ist auch nach dem Out-of-Area-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (6) immer noch strittig. (7)
Fest steht jedenfalls, dass allen bisher vom Bundestag genehmigten Auslands-
und Kriegseinsätzen der Bundeswehr weder ein Angriff auf die Bundesrepublik
Deutschland vorausgegangen ist, noch ein Angriff zu erwarten war.
Welche Rolle werden die Militärbasen und Kommandozentralen der
US-Streitkräfte und der NATO in der Bundesrepublik Deutschland im
"Verteidigungsfall" spielen?
Die meisten Bundesbürger wissen nicht, dass es in der Bundesrepublik eine ganze
Reihe wichtiger Militäranlagen und Kommandozentralen der USA und der NATO (8)
gibt, die in einem Krieg mit Russland wichtige Primärziele wären und möglichst
früh ausgeschaltet werden müssten. Hier sollen nur die wichtigsten genannt
werden.
Die US-Streitkräfte haben unsere Erde in sechs US-Regionalkommandos (9)
aufgeteilt. Zwei davon, das EUCOM und das AFRICOM, residieren in der
Bundesrepublik. Das AFRICOM (10) das nicht in die NATO-Kommandostruktur
integriert ist, sollte eigentlich nach Afrika verlegt werden, musste aber in
Stuttgart bleiben, weil kein afrikanisches Land bereit war, das neu
eingerichtete Kommando aufzunehmen. Es koordiniert und kontrolliert alle
militärischen US-Aktivitäten in Afrika. Nur Ägypten gehört zum Befehlsbereich
des US-Regionalkommandos CENTCOM.
Das US-Regionalkommando EUCOM in Stuttgart (11) ist zuständig für ganz Europa –
einschließlich des asiatischen Teils Russlands – und für Israel. Sein Chef –
2018 war das General Curtis M. Scaparrotti (12) – ist gleichzeitig
Oberkommandierender aller Militäroperationen der NATO, hat also einen zweiten
Amtssitz im NATO-Hauptquartier in Brüssel.
Das EUCOM hat den Auftrag, alle US-Militäraktionen in seinem gesamten
Befehlsbereich – also auch in Russland – zu koordinieren, mit internationalen
Partnern und anderen US-Regionalkommandos die transatlantische Sicherheit zu
fördern und die USA vorgeschoben zu verteidigen. Ihm unterstehen alle in Europa
stationierten US-Teilstreitkräfte:
Die US-Standorte Schweinfurt, Bamberg und Heidelberg wurden ganz, der
Standort Mannheim teilweise aufgelöst. Brüssel und Chievres in Belgien und
Schinnen in den Niederlanden bilden zusammen die US Army Garrison / USAG
Benelux, Livorno und Vicenza in Italien die USAG Vicenza, Kaiserslautern mit
Baumholder die USAG Rheinland-Pfalz, Grafenwöhr mit Hohenfels, Vilseck und
Garmisch die USAG Bavaria. Die Einzelstandorte Stuttgart, Wiesbaden und Ansbach
haben ihren Garnisonsstatus behalten.
Neben dem USAREUR-Hauptquartier in Wiesbaden (13) hat auch das ihm
untergeordnete 21th Theater Sustainment Command in Kaiserslautern (14)
besondere Bedeutung, weil es alle Einheiten der US-Army in Europa auch bei
Kampfeinsätzen außerhalb Europas mit Nachschub aller Art versorgt.
Den U.S. Air Forces in Europe -Air Forces Africa / USAFE-AFAFRICA (15), die ihr
Hauptquartier auf der US Air Base Ramstein bei Kaiserslautern haben,
unterstehen alle US-Flugplätze in Europa.
Auf der US Air Base Spangdahlem (16) in der Eifel ist außer einem
US-Kampfjet-Geschwader auch die Einheit stationiert, die für die Bewachung und
Wartung aller US-Atombomben in Europa zuständig ist (17) – auch für die auf dem
Bundeswehrflugplatz Büchel in der Eifel. (18)
Die US Air Base Ramstein (19) ist das größte Luftdrehkreuz der US-Streitkräfte
außerhalb der USA. Nach Meinung eines früheren Base-Kommandeurs ist sie die
"größte, verkehrsreichste, beste und eine der wichtigsten, wenn nicht die
wichtigste Militärbasis der Welt". Über die Air Base Ramstein werden über
90 Prozent der Personen- und Frachttransporte der US-Streitkräfte in den
Mittleren Osten und nach Afrika abgewickelt.
Auf der Base befinden sich wichtige Kommandozentralen, die für den
militärischen Flugverkehr der USA und der NATO über Europa, Afrika und dem
Mittleren Osten zuständig sind.
Die Kommandozentrale der USAFE-AFAFRICA, das 603rd Air and Space Operations
Center /
Über eine zentrale SATCOM-Relaisstation (20) auf dieser Base wird der gesamte
Datenaustausch zwischen den Drohnen-Piloten in den USA und den Kampf- und
Überwachungsdrohnen über Afghanistan, Pakistan, dem Jemen, Somalia und anderen
Einsatzgebieten abgewickelt.
Dem AIRCOM Ramstein (21) unterstehen die Luftwaffen aller NATO-Staaten. Es
wertet alle einlaufenden Informationen aus und regelt auch die
Luftraumüberwachung über dem Baltikum. Eine Befehlszentrale für den
Raketenabwehrschild der USA und der NATO ist in das AIRCOM integriert. Weil der
Abwehrschild die russischen Interkontinentalraketen, die einen atomaren
Erstschlag der USA "überlebt" haben, über Europa abfangen soll, muss
die Befehlszentrale in Ramstein sofort von russischen Raketen ausgeschaltet
werden, wenn sich die Interkontinentalraketen der USA im Anflug auf Russland
befinden. (22)
Es ist offensichtlich, dass auch in den Hauptquartieren der US-Streitkräfte und
der NATO, in der Bundesrepublik Vorbereitungen für einen Krieg gegen Russland
laufen (23) – mit Wissen und Unterstützung des deutschen
Verteidigungsministeriums und der Bundesregierung. Wenn diese Vorbereitungen
abgeschlossen sind und die Kriegstreiber diesseits und jenseits des Atlantiks
den richtigen Zeitpunkt für gekommen halten, ließe sich im Baltikumleicht ein
ähnlicher Vorfall wie der von der SS fingierte Überfall auf den Sender Gleiwitz
(24) inszenieren, mit dem der Dritte und letzte Weltkrieg vom
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in einen durch Art. 51 der UN-Charta
gerechtfertigten "Verteidigungskrieg" umdeklariert werden könnte. In
diesem nach Art. 26 GG auch verfassungswidrigen Angriffskrieg werden die
genannten Militärbasen und Kommandozentralen in der Bundesrepublik Deutschland
Hauptrollen spielen – allerdings nur kurzzeitig, weil das geplante
Schurkenstück schon sehr bald nach Beginn auch für die daran beteiligten
Akteure tödlich enden wird.
Was hat die Bundesrepublik Deutschland im "Verteidigungsfall" zu
erwarten?
Die Kriegstreiber in den USA glauben, einen Krieg gegen Russland ohne größere
Zerstörungen in den USA gewinnen zu können, wenn es ihnen gelingt, möglichst
viele der russischen Atomwaffen mit einem überraschenden atomaren Erstschlag
auszuschalten. Deshalb werden sie nach einer unter falscher Flagge im Baltikum
oder im Schwarzen Meer inszenierten "russischen Militäraktion" unter
dem Vorwand, einem russischen Großangriff zuvorkommen zu müssen, ohne
Vorwarnung sofort ihre Interkontinentalraketen, ihre mit atomar bestückten
Marschflugkörpern ausgerüsteten Atombomber und ihre atomar angetrieben U-Boote
mit Atomraketen an Bord gegen Russland in Marsch setzen. (25)
Wegen der sehr kurz gewordenen Vorwarnzeit (26) – St. Petersburg ist in wenigen
Flugminuten mit atomar bestückten US-Marschflugkörpern zu erreichen – müssen
sowohl die USA als auch Westeuropa und besonders die Bundesrepublik
Deutschland, sobald sich die erste US-Atomrakete dem russischen Luftraum
nähert, mit einem sofortigen atomaren Gegenschlag Russlands rechnen. (27)
Weil sich auf der US Air Base Ramstein die Befehlszentrale des
US-Raketenabwehrschildes, der die russischen Atomraketen abfangen soll, das
USAFE-AFAFRICA-Hauptquartier und das AIRCOM der NATO befinden, müssten nicht
nur dieser Flugplatz, sondern auch andere wichtige US-Militärbasen im Landkreis
und in der Stadt Kaiserslautern (28) sofort großflächig zerstört werden. Auch
das EUCOM und die nachgeordneten Hauptquartiere der US-Teilstreitkräfte in
Stuttgart und seiner Umgebung wären Ziele für russische Atomraketen. Das
USAREUR-Hauptquartier in Wiesbaden, die US-Militäranlagen bei
Wiesbaden-Erbenheim und die US-Air Base Spangdahlem würden ebenfalls sofort
angegriffen.
Wegen der in der Bundesrepublik zu erwartenden schwersten Zerstörungen und der
hohen Anzahl der dann zu beklagenden Toten und Schwerstverletzten wäre eine
verfassungsgemäße Feststellung des "Verteidigungsfalles" völlig
unmöglich. Vermutlich wären große Teile unseres Landes schon in einem atomaren
Inferno verglüht oder verstrahlt, bevor der Bundestag oder der Gemeinsame
Ausschuss überhaupt zusammentreten und den Eintritt des
"Verteidigungsfalles" feststellen könnten, denn in der
Bundeshauptstadt Berlin schlügen ganz sicher auch russische Atomraketen ein.
Könnte die atomare Auslöschung der Bundesrepublik Deutschland verhindert
werden?
Aus den bisherigen Ausführungen geht hervor, dass Teile der Bundesrepublik
Deutschland nur dann eine geringe Chance haben, den von den USA und der NATO
geplanten Atomkrieg gegen Russland für eine begrenzte Zeit zu überstehen, wenn
die Militärbasen und Kommandozentralen der USA und der NATO möglichst bald
vollzählig und vollständig aus unserem Land verschwinden und die Bundesregierung
umgehend den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der NATO erklärt. (29)
Die Stationierung ausländischer Truppen in unserem Land wurde im Vertrag über
den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
(30) vom 23.10.1954 geregelt. Der Vertrag sollte nach Art. 3 nur bis zum
"Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland"
gelten, ist also eigentlich am 12.09.1990 mit dem "Vertrag über die
abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (31), dem so genannten
Zwei+Vier-Vertrag außer Kraft getreten. Durch Notenwechsel mit den westlichen
Stationierungsstreitkräften vom 25.09.1990 wurde festgelegt, dass der
Stationierungsvertrag zwar weiter bestehen bleibt, die Bundesrepublik ihn mit
einer Frist von zwei Jahren aber jederzeit kündigen kann. (32) Weil das
Vereinte Deutschland nach Art. 7 (2) des Zwei+Vier-Vertrages die "volle
Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten" erhalten hat,
kann es diese Kündigung umgehend aussprechen.
Der Austritt aus dem Nordatlantikvertrag vom 04.04.1949 (33) ist in Art. 13
folgendermaßen geregelt: "Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrages
kann jede Parteiaus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der
Regierung derVereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt
hat." Die Bundesrepublik Deutschland ist der NATO mit Wirkung vom
24.03.1955 beigetreten. Nach dem Wortlaut des Art. 13 hätte sie bereits am
04.04.1969, vom Datum ihres Beitritts an gerechnet, spätestens am 24.03.1975 austreten
können. Heute kann sie jederzeit aus der NATO austreten – ein Jahr, nachdem der
Bundestag mit einfacher Mehrheit den Austritt aus der NATO beschlossen und die
Bundesregierung der US-Regierung den Austritt der Bundesrepublik Deutschland
mitgeteilt hat.
Bei den derzeit bestehenden Mehrheitsverhältnissen wird der Bundestag weder den
Stationierungsvertrag kündigen, noch den Austritt aus der NATO beschließen,
obwohl sich eine repräsentative Mehrheit der Deutschen gerade für den Abzug der
US-Truppen aus der Bundesrepublik ausgesprochen hat. Eine von der dpa in
Auftrag gegebene, von dem britischen Meinungsforschungsinstitut YouGov kurz vor
dem am 11./12. Juli 2018 in Brüssel abgehaltenen turbulenten NATO-Gipfel (34)
durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass 42 Prozent der Deutschen den Abzug der
US-Truppen aus der Bundesrepublik wünschen und sogar 75 Prozent die von der
NATO geforderte Erhöhung der Militärausgaben auf 2 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts ablehnen. (35) Wenn man den Befragten gesagt hätte, wie
einfach der Austritt aus der NATO ist, mit dem die geforderte
2-Prozent-Erhöhung vom Tisch wäre, hätten sie vermutlich auch den Austritt der
Bundesrepublik aus der NATO gefordert.
Die Merkel-Regierung und die schwächelnde Koalition aus CDU/
Die deutsche Friedensbewegung kann den Stimmungswandel in der Bevölkerung
leider nicht nutzen, weil sie immer noch in sich bekämpfende Lager und kleine
Grüppchen zersplittert ist, die sich mit ebenfalls wichtigen, aber meist nur
von einzelnen Militäranlagen ausgehenden lokalen Problemen befassen. (36) Gut
gestartete oder auch nur gut gemeinte bundesweite Kampagnen drohen in
Sackgassen zu enden (37) oder wirkungslos zu verpuffen. (38)
Die deutsche Friedensbewegung müsste allen Bundesbürgern die Einsicht
vermitteln, dass sie mit der Bundesrepublik untergehen werden, wenn es zu einem
Atomkrieg gegen Russland kommt. Dass die Kriegstreiber beiderseits des
Atlantiks dieses Ziel immer noch verfolgen, zeigen ihre gehässigen Kommentare
zu dem vermutlich ergebnislos bleibenden Treffen des US-Präsidenten Trump mit
dem russischen Präsidenten Putin. (39)
Die 1. Internationale Konferenz gegen Militärstützpunkte der USA und der NATO
(40), die vom 16. bis 18. November 2018 in Dublin, Irland, stattfand, hat sich
die Schließung aller Militärbasen der USA und der NATO zum Ziel gesetzt. Sie
könnte Vorbild für eine möglichst breite Friedenskampagne in der Bundesrepublik
Deutschland sein. Unter dem Motto "Unser Überleben sichern! Die Kündigung
des Stationierungsvertrages und den Austritt aus der NATO durchsetzen!"
müsste sie versuchen, Massenproteste zu organisieren und die drohende atomare
Auslöschung der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten.
Quelle: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25972
Fußnoten:
1 Dieter Deiseroth, Das Friedensgebot des Grundgesetzes,
http://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/browse/5/back/online-artikel/article/das-friedensgebot-des-grundgesetzes-anspruch-und-wirklichkeit-nach-sechzig-jahren
und Art. 26 GG. https://dejure.org/gesetze/GG/26.html
2 Art. 115a GG,
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137457,139
3 Art. 53a GG, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_53a.html
4 Charta der Vereinten Nationen,
https://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf
5 Art 87 a GG, https://dejure.org/gesetze/GG/87a.html
6 Out-of Area Urteil des Bundesverfassungsgerichts,
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html
7 Bundeszentrale für politische Bildung, 20 Jahre Parlamentsvorbehalt,
http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/188072/20-jahre-parlamentsvorbehalt-10-07-2014
8 Die Bedeutung der US-Militärbasen in der Bundesrepublik Deutschland und im
übrigen Europa für die völkerrechts-und verfassungswidrigen Angriffskriege der
USA und der NATO,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP20714_291214.pdf
9 US-Regionalkommandos, https://de.wikipedia.org/wiki/Unified_Combatant_Command
10 AFRICOM, das Hauptquartier der US-Streitkräfte für Afrika, bleibt in
Deutschland, http://www.luftpostkl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP02213_210213.pdf
11 United States European Command,
https://de.wikipedia.org/wiki/United_States_European_Command
12 Der Oberkommandierende der NATO und des EUCOM besucht US-Soldaten in der
Ukraine,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP17516_121216.pdf
13 Wiesbaden ist zur Aufnahme weiterer US-Truppen und des Hauptquartiers der
US-Army in Europa bereit,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_12/LP20912_191212.pdf
14 Das 21. Theater Sustainment Command blickt auf das Jahr 2015 zurück,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP00916_200116.pdf
15 U.S. Air Forces in Europe & Air Forces Africa,
http://www.usafe.af.mil/About-Us/
16 Das Pentagon kündigt Änderungen für Spangdahlem an,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP00615_100115.pdf
17 52nd Munitions Maintenance Group,
http://www.spangdahlem.af.mil/About-Us/Fact-Sheets/Display/Article/293616/52d-munitionsmaintenance-group/
und
18 Die in Europa stationierten US-Atomwaffen sollen auch nach der
Modernisierung hier verbleiben,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP16014_061014.pdf und
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_07/LP22207_031107.pdf
19 16 Info-Tafeln zur US Air Base Ramstein,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP14917_130917.pdf
20 Ramstein und das Drohnen-Spiel,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP08515_230415.pdf
21 Die NATO vereinigt zwei Luftwaffen-Hauptquartiere und die Kommandozentrale
für ihren Raketenabwehrschild auf der US Air Base Ramstein,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_12/LP03512_040212.pdf
22 Der US-Raketenabwehrschild in Europa,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP14117_010917.pdf
23 Von deutschem Boden geht Krieg aus,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP02616_230216.pdf24 Überfall
auf den Sender Gleiwitz,
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberfall_auf_den_Sender_Gleiwitz
25 US-Verteidigungsminister Carter fordert Milliarden Dollars für die
Modernisierung des gesamten US-
Atomwaffenarsenals,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP13916_161016.pdf
26 Führende US-Wissenschaftler warnen: Die USA wollen Russland angreifen,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP08017_210517.pdf
27 Russlands neue Atomwaffen, http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP02918_050318.pdf
und
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP03818_300318.pdf
28 US-Militäranlagen in der Region Kaiserslautern/ Ramstein und ihre Bedeutung
für die Vorbereitung eines völkerrechts-und verfassungswidrigen Angriffskrieges
gegen Russland,
http://www.luftpost-kl.de/luftpostarchiv/LP_16/LP14817_120917.pdf
29 Können der Bundestag und die Bundesregierung erreichen, dass die NATO durch
ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss
Russlands ersetzt wird?
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP08516_050716.pdf
30 Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland
https://www.cvce.eu/obj/vertrag_uber_den_aufenthalt_auslandischer_streitkrafte_in_der_brd_paris_23_oktober_1954-de-54a13f91-b0ed-410e-a44c-7e1259728541.html
31 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland,
http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-einheit/deutsche-teilung-deutsche-einheit/43784/2-plus-4-vertrag
32 Zum Rechtsrahmen für die Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland,
https://www.bundestag.de/blob/406796/436b500e321ea98cb7b7291ee1c3adc8/wd-2-087-08-pdfdata.pdf
33 Nordatlantikvertrag, http://www.staatsvertraege.de/natov49.htm
34 Erst greift Trump einzelne Verbündete an und dann fordert er alle auf, ihre
Verteidigungsausgaben auf 4 Prozent ihres BIP zu erhöhen,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP10118_130718.pdf
35 Umfrage: 42 Prozent der Deutschen wollen, dass die US-Truppen aus der
Bundesrepublik abziehen,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP10318_150718.pdf
36 Wie eine Mehrheit im Bundesvorstand der Partei DIE LINKE die
Friedensbewegung von zentralen Forderungen abzulenken und zu spalten versucht,
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP19917_221217.pdf
37 Wurde die Kampagne Stopp Air Base Ramstein in eine Sackgasse manövriert?
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP10518_180718.pdf
38 Abrüsten statt Aufrüsten, https://abruesten.jetzt/
39 Trumps Irrfahrt geht weiter
https://www.sueddeutsche.de/politik/trump-putin-schadensbegrenzung-1.4061140
40 GLOBAL CAMPAIGN AGAINST US/NATO MILITARY BASES _ Close all US/NATO Bases!
https://nousnatobases.org
Ullrich Mies (Hg.): Der Tiefe Staat schlägt zu. Wie die westliche Welt
Krisen erzeugt und Kriege vorbereitet
Promedia, Wien, 2019, 280 S., brosch., ISBN: 978-3-85371-449-2, 19,90 Euro
Mit Beiträgen von Nicolas J.S. Davies, Eugen Drewermann, Tilo Gräser, Annette
Groth, Chris Hedges, Hannes Hofbauer, Wolfgang Jung, Vladimir P. Kozin, Mohssen
Massarrat, Ullrich Mies, Kees van der Pijl, John Pilger, Jochen Scholz, Rainer
Seidel, Aktham Suliman, Ernst Wolff und einem Vorwort von Rainer Rupp.