Kapitalismus heißt Krieg !
Die Flüchtlinge bezahlen die imperialistischen Kriege mit ihrem Leben
RIZOSPASTIS Samstag 29. April 2017
Anlässlich des tödlichen Schiffsunglücks vor der Küste von Mytilene
[Lesbos] gelangten schockierende Daten über die in der Ägäis und im Mittelmeer
ertrunkenen Menschen ans Licht der Öffentlichkeit
Das neue Schiffsunglück mit 16 toten Flüchtlingen und MigrantInnen, das am
vergangenen Montag vor der Küste von Lesbos aufgetreten ist, zeigt auf
tragische Weise, dass die Menschen in Syrien und allgemein im Nahen Osten, die
imperialistischen Kriege mit ihrem Blut, ihrem Leben bezahlen. Die Daten, die
in den letzten Tagen von verschiedenen Organisationen, anlässlich des tödlichen
Schiffsunglücks veröffentlicht wurden, sind buchstäblich haarsträubend.
In den ersten vier Monaten des Jahres 2017 haben 37 Menschen im nassen Grab
der Ägäis ihr Leben verloren. Seit Anfang des Jahres sind etwa 4.900
Flüchtlinge und Migranten auf die griechischen Inseln gelangt.
Vom 1. Januar 2017 bis Ende April machten sich insgesamt 43.204 Migranten
und Flüchtlinge auf den Weg in die Europäische Union. Von ihnen sind 1.089 bei
Schiffsunglücken im Mittelmeer ertrunken.
Mehr als 150 Kinder starben bei den Schiffsbrüchen mit Booten, die
Flüchtlinge übers Mittelmeer bringen, während in den ersten Monaten 2017 ca.
1100 Kinder und Jugendliche die Passage in der Ägäis überlebten.
Unter den Flüchtlingen und MigrantInnen, die über das Meer in die EU
kommen, betrug der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Januar 22%, 28% im
Februar und im März 31%. 17% reisten allein.
Alles oben Genannte offenbart ein reales und sehr großes Problem. Darüber
hinaus, erwies sich die gefeierte Behauptung der Regierung SYRIZA-ANEL
anlässlich der Unterzeichnung des EU - Türkei Abkommens zur Flüchtlingsfrage
als falsch, dass es das Problem der Schiffsbrüche und der Toten lösen würde, da
es die Sklavenhändlerbanden begrenzen würde. Zugleich gibt die Europäische
Union riesige Mittel für die Stärkung von Frontex aus, die der
Absperrmechanismus gegen die Ströme verzweifelter Menschen ist. Sie stellt
keine legalen und sicheren Wege für Flüchtlinge und MigrantInnen sicher, und
drängt sie so in die Arme der Menschenhändler.
Tatsächlich wurde auf der Tagung in Malta im vergangenen Februar ein
weiteres Mal beschlossen, dass die Kontrolle der EU-Außengrenzen und die Unterbrechung
der Flüchtlings- und Immigrantenwellen Schlüsselelemente ihrer Politik sind.
Wir wollen nicht vergessen, dass es darüber hinaus Pläne gibt, die nach wie vor
Aufnahmezentren in den Kriegsgebieten Libyens beinhalten.
Erschreckende Bedingungen in den Hot Spots
Was die Hot Spots anbetrifft, in ihnen bleibt das gravierende Problem der
Überbelegung mit Tausenden - doppelt - entwurzelter Eingeschlossener bestehen,
die sich zusätzlich noch mit kriminellen und mörderischen Angriffe von
Faschisten konfrontiert sehen, wie es vor ein paar Tagen auf der Insel Chios
geschah. Es sei daran erinnert, dass es seit dem EU - Türkei Abkommen,
Neuankömmlingen auf den griechischen Inseln nicht mehr erlaubt ist, auf das
griechische Festland zu wechseln und dass sie stattdessen ihren Asylantrag in
einem Erstaufnahme- und Registrierungszentrum (ERZ) einreichen müssen.
Im sogenannten Unterbringungszentrum auf dem ehemaligen Athener Flughafen
Hellenikon leben mehr als 1.000 Flüchtlinge unter inakzeptablen und unsicheren
Bedingungen. Die Mehrheit der Menschen, die in den Lagern Hellenikons leben,
ist aus Afghanistan und schläft für mehr als ein Jahr in Zelten, bei unter sehr
schlechten hygienischen Bedingungen, einer unzureichenden Anzahl von Toiletten
und Duschen. Die Träger, die in den Lagern aktiv sind, sprechen von schweren
psychischen Problemen wie Depressionen, Angst und Selbstmordversuchen, die
durch die Bedingungen im Lager noch verschärft werden.
Die Asylanträge verdreifachten sich
Die Gewährung internationalen Schutzes in der Europäischen Union wird, um
die Anzahl der Asylanträge von Flüchtlingen zu reduzieren, immer komplizierter.
Trotzdem haben sich die Asylanträge in unserem Land nach Inkrafttreten der
gemeinsamen EU - Türkei Erklärung verdreifacht. 2015 gab es 13.500 Asylanträge
und im Jahr 2016 waren es 51.092 (64.592 insgesamt).
Was die Genehmigung von Asyl betrifft, wurde laut Angaben der zuständigen
Behörde, von 2013 bis heute, 10.404 Menschen in erster Instanz internationaler
Schutz gewährt (Asyl 9.145 und 1,259 subsidiärer Schutz) mit einer
Anerkennungsrate von 34,9%. Mehr als 33.000 Anträge sind in erster Instanz
anhängig und fast 19.000 in zweiter Instanz. Die Zahlen zeigen Unterschiede in
den Jahren. So wurden 2015, als die Syrer nicht Teil eines Umsiedlungsprogramms
waren, 47% erreicht, während die Asylanerkennungsquote in Griechenland im Jahr
2016, mit dem Beginn des Umsiedlungsprogramms, auf 25% gesunken ist.
Vom 20. März 2016 bis zum 16. April 2017 wurden auf den Inseln in erster
Instanz 14.526 Anträge eingereicht. Von diesen bekamen 381 Menschen auf den
Inseln Asyl, 4.089 Anträge wurden abgelehnt, 7.865 wurden dem normalen Prozess
auf dem Festland zugeleitet, während 2.191 Menschen auf das Dubliner
Familienzusammenführungsverfahren verwiesen wurden.
In zweiter Instanz waren auf den Inseln 3319 Flüchtlinge. Es gab 1707
Entscheidungen über die Berufung, von denen 1283 negativ waren (sie wurden für
unzulässig oder unbegründet erachtet) und 424 positiv. Noch geringer ist die
Zahl der positiven Entscheidungen nach der Einführung der neuen
Flüchtlingsausschüsse (21. Juli 2016 und danach, wo es 2.209 Anträge gab), sie
erreichte nur 20 von insgesamt 1197 untersuchten und abgeschlossenen Fällen.
Bemerkenswert ist, dass noch die Prüfung von 1072 Anträgen ausständig ist,
von denen 735 syrische Flüchtlinge betreffen, bei denen das
"Einfrieren" des Prozesses mit der erwarteten Entscheidung der
Vollversammlung des Staatsrates zu tun hat. Ähnlich war das Bild im Binnenland,
wo vom 21. Juli 2016 bis 21. April 2017 in zweiter Instanz 2166 Anträge
untersucht wurden, 1349 abgeschlossen und die wenigsten positiv entschieden
wurden.
Es wird geschätzt, dass die Zeit von der Ersterfassung bis zur endgültigen
Entscheidung in erster Instanz im Durchschnitt fünf Monate dauert, während der
Durchschnitt für eine Entscheidung in zweiter Instanz 114 Tage sind. Die
schwebenden Asylanträge in erster Instanz belaufen sich von Juni 2013 bis 31.
März 2017 auf 33.038. Von diesen sind 46% seit weniger als drei Monaten
anhängig und 39% zwischen drei und sechs Monaten.
Eine Abnahme gab es auch bei der Gewährung des subsidiären Schutzes, der
nunmehr ein "Trick" ist, um Flüchtlingen einen Schutz zweiter Wahl zu
gewähren, indem man ihre Rechte beschneidet. Zum Beispiel wird in den
EU-Mitgliedsländern den Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz nicht das Recht
gewährt, ihre Familie in das Land nachzuholen, in dem sie um Asyl ansuchen,
stattdessen wird anstelle von drei Jahren eine einjährige Aufenthaltserlaubnis
erteilt.
Quelle