Israelische Kampfflugzeuge fliegen
Luftangriff auf Syrien in Deckung eines
iranischen Passagierflugzeuges
gekürzt
und kommentiert von Brigitte Queck
Am 6.
Februar hatten 4 F-16 Kampfflugzeuge der israelischen Luftwaffe einen
Luftangriff mit 8 Lenkflugkörpern auf Ziele in Vororten von Damaskus
durchgeführt, ohne dabei in den Luftraum der Syrischen Arabischen Republik
einzudringen.
Zur gleichen
Zeit flog ein iranischer Airbus A320 Passagierflugzeug mit 172 Passagieren den
internationalen Flughafen von Damaskus an.
Dieses
Passagierflugzeug, das sich von Teheran kommend auf dem Landeanflug auf den
Flughafen Damaskus befand, wäre beinahe unter "Raketen- und
Artilleriebeschuss der syrischen Flugabwehr" geraten, weil Piloten der
israelischen Luftwaffe DIESES ZIVILFLUGZEUG BENUTZTEN, um sich bei ihrem
Angriff auf die Umgebung von Damaskus vor den Radaren der syrischen Flugabwehr
zu tarnen.
Nur durch
die Umsicht der syrischen Fluglotsen am Flughafen von Damaskus konnte eine
Katastrophe verhindert werden !
Russland
verurteilte das Vorgehen Israels aufs Schärfste. .
Dies
berichtete Generalmajor Igor Konaschenkow,
offizieller Vertreter des russischen Verteidigungsministeriums.
Er
berichtete ferner, dass das Flugzeug von Fluglotsen aus der Feuerlinie geleitet
wurde und auf
dem russischen Militärflugplatz Chmeimim sicher
landen konnte.
Einen
ähnlichen Vorfall hatte es im September 2018 gegeben, bei dem 15 russische
Soldaten ums Leben kamen, die sich an Bord eines Transportflugzeugs des Typs Iljushin Il-20 befanden.
K. betonte,
dass Israels Radarüberwachung in der Lage sei, nicht nur die oberen Höhenlagen,
in denen sich die Passagierflugzeuge bewegen, sondern speziell auch die
Situation in den niederen Höhenlagen um den Flughafen von Damaskus deutlich zu
überschauen.
Israels
Luftwaffe wusste also jederzeit Bescheid, ob und wie viele zivile Flugzeuge
sich über dem Zielgebiet ihrer Angriffe befinden.
Damit wäre
auf Seite des israelischen Militärs der Tatbestand erfüllt, DEN MÖGLICHEN TOD
DER LEBENDEN SCHUTZSCHILDE AN BORD DES ZIVILFLUGZEUGS BEWUßT
IN KAUF GENOMMEN ZU HABEN !!!
Man kann
davon ausgehen, dass Israel dafür Vergeltung üben wollte, weil am Vortag, den
5. Februar, syrische Truppen die Stadt Saraqib von
Kämpfern des Al-Qaida-Ablegers Hayat Tahrir al-Scham
befreit hatte. So der Fernsehsender Al Mayadin.
Ein ähnlicher Vorfall, ereignete sich im September 2018, als 4 israelische F-16 Kampfflugzeuge
syrische Einrichtungen in der Provinz Latakia angriffen, wobei das israelische
Militär das russische Verteidigungsministerium nur eine Minute vor deren Beginn
über die Militäroperation informiert hatte. So konnte die Il-20 nicht in einen
sichereren Bereich umgeleitet werden.
Die
israelischen Piloten benutzten damals das russische Flugzeug zur Tarnung vor
den syrischen Radaren und brachten es so unter das Feuer der syrischen
Luftabwehrkräfte.
Auf diese Weise
wurde das russische Flugzeug von der Rakete eines S-200-Flugabwehrsystems
abgeschossen. Bei dem Vorfall kamen 15 russische Soldaten ums Leben.
Im Dezember
desselben Jahres brachte die israelische Luftwaffe bei einem Angriff auf Ziele
im westlichen Teil von Damaskus zwei weitere Zivilflugzeuge in Gefahr.
Israelische Kampfflugzeuge führten erneut eine Operation unter der
unfreiwilligen "Deckung" ziviler Flugzeuge Dritter durch, die die
Flughäfen von Damaskus und Beirut ansteuerten.
Kommentar
zum Obigen:
ISRAEL HAT MIT SEINEN AGRESSIONSHANDLUNGEN
GEGEN SYRIEN NICHT NUR:
1. den
Artikeln 1 und 2 DER UNO CHARTA zuwider gehandelt, die
ein Gewaltverbot gegen Staaten ausschließen, sondern auch
2. der am 12. August 1949 vereinbarten
4. Genfer Konvention und ihrem Zusatzprotokoll von 1977.
In diesem Zusatzprotokoll heißt es unter Art.
51 Schutz der Zivilbevölkerung
1. Die
Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen genießen allgemeinen Schutz vor den
von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Um diesem Schutz Wirksamkeit zu
verleihen, sind neben den sonstigen Regeln des anwendbaren Völkerrechts
folgende Vorschriften unter allen Umständen zu beachten.
2. Weder
die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen
dürfen das Ziel von Angriffen sein.
Das hier geschilderte
Vorgehen Israels reiht sich ein in eine Reihe eindeutig dem Völkerrecht
widersprechenden Handlungen seit Bestehen des Staates Israels und muss wie
jedes gegen das internationale Recht verstoßende Verhalten verurteilt werden!
Quellen: