Wir,
die „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“, standen jahrelang in enger
Verbindung mit einem der Väter des Grundgesetzes, Professor Erich Küchenhoff aus Münster.
Bis
zu seinem Tode wurde er nicht müde, gegen den Missbrauch des Grundgesetzes
, z. B. dessen Artikel 87a , durch die Bundesregierung
aufmerksam zu machen.
Dieser Artikel besagt nämlich, dass die Bundeswehr nur zum Schutz der eigenen Grenzen da ist !
Der Einsatz der Bundeswehr im Ausland,
bzw. der „Aufstandsbekämpfung im Ausland“ ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt !!
Da hilft auch kein Verweis der Bundesregierung auf etwaige Bündnisverpflichtungen, z. B. im Rahmen der NATO.
Das Grundgesetz beruft sich
mit Artikel 25 ausdrücklich auf den Vorrang des Völkerrechts vor dem
Grundgesetz.
Das Völkerrecht, sprich
UNO-Charta, aber kennt keine Angriffskriege!
Deshalb wurde die UNO ja
erst gegründet.
Professor
Küchenhoff mahnte, nicht Scharlatanen die
Interpretation des Grundgesetzes zu überlassen, sondern selbst
etwas zur Einhaltung von Gesetz und Ordnung in diesem Lande zu tun. Das
schließt ein, die Inhalte unserer Verfassung, das Grundgesetz, zu verteidigen.
Das
bedeutet allerdings, dass man die Rechte, die das Grundgesetz garantiert, genau
kennt !!
Artikel
20 ( 4 ) des Grundgesetzes schließt das
Widerstandsrecht der Bevölkerung gegen den Missbrauch des Grundgesetzes (z.B. durch ihre Politiker ! ) ein. Es sagt ausdrücklich :
„
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Brigitte
Queck,
Diplomstaatswissenschaftlerin Außenpolitik