Grundgesetz und Völkerrecht

 

 

Wir, die „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“, standen jahrelang in enger Verbindung mit einem der Väter des Grundgesetzes, Professor Erich Küchenhoff aus Münster.

Bis zu seinem Tode wurde er nicht müde, gegen den Missbrauch des Grundgesetzes , z. B. dessen Artikel 87a , durch die Bundesregierung aufmerksam zu machen.

Dieser Artikel besagt nämlich, dass die Bundeswehr nur zum Schutz der eigenen Grenzen da ist !

 

Der Einsatz der Bundeswehr im Ausland, bzw. der „Aufstandsbekämpfung im Ausland“ ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt !!

 

Da hilft auch kein Verweis der Bundesregierung auf etwaige Bündnisverpflichtungen, z. B. im Rahmen der NATO.

 

Das Grundgesetz beruft sich mit Artikel 25 ausdrücklich auf den Vorrang des Völkerrechts vor dem Grundgesetz.

 

Das Völkerrecht, sprich UNO-Charta, aber kennt keine Angriffskriege!

Deshalb wurde die UNO ja erst gegründet.

 

Professor Küchenhoff mahnte, nicht Scharlatanen die Interpretation des Grundgesetzes zu überlassen, sondern selbst etwas zur Einhaltung von Gesetz und Ordnung in diesem Lande zu tun. Das schließt ein, die Inhalte unserer Verfassung, das Grundgesetz, zu verteidigen.

 

Das bedeutet allerdings, dass man die Rechte, die das Grundgesetz garantiert, genau kennt !!

 

Artikel 20 ( 4 ) des Grundgesetzes schließt das Widerstandsrecht der Bevölkerung gegen den Missbrauch des Grundgesetzes  (z.B. durch ihre Politiker ! ) ein. Es sagt ausdrücklich :

 

„ Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

 

Brigitte Queck, Diplomstaatswissenschaftlerin Außenpolitik