Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstrasse 30
3076135 Karlsruhe
Berlin/Potsdam 20.1.2023
Fax: 072 18191 8590
Betrifft: Strafanzeige gegen die
Bundesregierung wegen Verletzung des Artikels 26 Grundgesetz der Vorbereitung
eines Angriffskrieges gegen Russland
Sehr geehrte Damen und Herren,
ausgehend davon, dass die Bundesregierung durch die bewusste
Nichtumsetzung der Minsk Vereinbarungen, die
Ukraine militärisch gestärkt hat, die im Jahre 2014 durch einen Staatsstreich –
finanziell und militärisch unterstützt durch die USA – zur Macht gekommen ist,
hat die Bundesregierung damit zur militärischen Eskalation des
Ukraine-Konfliktes von 2015-2022 mit ca.15 000 Toten in den Donbassrepubliken
beigetragen. Siehe die Äußerung von der früheren Bundeskanzlerin A. Merkel,
dass die Minsk-Abkommen nie umgesetzt werden, sondern nur „der militärischen
Stärkung der Ukraine dienen“ sollten.
https://de.style.yahoo.com/angela-merkel-abkommen-minsk-wurden-123000992.html?guccounter=1&guce_referrer=
Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass das Minsker – Abkommen
durch die Anerkennung als UNO-Sicherheitsresolution 2202 (2015) internationalen
Charakter trägt.
Mit der Äußerung von Bundeskanzlerin ad. Frau Angela Merkel, wurde
diese internationale Übereinkunft mit Füßen getreten.
Darüber hinaus will nun die derzeitige Ampelregierung zu den
bereits geschickten „Verteidigungswaffen“ seit der militärischen
Sonderoperation Russlands in der Ukraine seit dem 24.2.2022, die gedeckt ist
durch Artikel 51 der UNO-Charta, dem Selbstverteidigungsrecht von Staaten, der
Ukraine Kampfpanzer des Typs Leopard 2 zur Verfügung stellen.
Die Londoner Zeitung „Independend“ vom
14.1.2023 bezeichnet diese als
„Waffen, die üblicherweise von einer
angreifenden Streitmacht eingesetzt werden“
Damit
wird Deutschland endgültig zur Kriegspartei und Russland hätte damit allen
Grund, nach
„Diese
Vereinbarungen in Bezug auf den Zweiten Weltkrieg beinhalten, der zum Zeitpunkt der Verkündung und Unterzeichnung der Charta im Juni
1945, noch nicht beendet war. Es ist eine Ausnahmeregelung zu den Friedens- und
Sicherheitsbestimmungen der Charta, da das Kapitel XVII den Mitgliedern der
Vereinten Nationen, weiterhin Angriffe auf einen Staat erlaubt, der im Zweiten
Weltkrieg, Feind eines Unterzeichnerstaates war.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitel_XVII_der_Charta_der_Vereinten_Nationen
Da die Bundesregierung nach Medienangaben von ntv und „Spiegel“ nach anfänglicher Zögerung des jetzigen
Bundeskanzlers, Olaf Scholz, nun doch zur Lieferung von Kampfpanzern an die
Ukraine bereit ist und mit unser aller Leben spielt,
stützen sich die genannten Organisationen, die
Strafanzeige stellen:
1. auf Artikel 26 (1) des Grundgesetzes der
Bundesrepublik
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht
vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen“.
2. auf die vom Juraforum aufgeführten Folgen einer Nichtanzeige von einer
geplanten Straftat
„Wer eine
glaubhafte Kenntnis von einer Straftat erhält und daraufhin keine Anzeige
erstattet, kann sich gem. § 138 StGB strafbar machen. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft – bei leichtfertigem Unterlassen der Anzeige mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe –, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
zu einer Zeit
erfährt, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann.
https://www.juraforum.de/lexikon/strafanzeige#strafanzeige-erstatten-wo-und-wie
Aus all den genannten Gründen stellen Vertreter
folgender Organisationen Strafanzeige an die Mitglieder der jetzigen
Bundesregierung
i.A. Brigitte Queck,
Humboldtring 11,14473 Potsdam, T/F/A: 0331711771