Strafanzeige gegen die
Bundesregierung wegen Verletzung des Artikels 26 Grundgesetz Vorbereitung eines
Angriffskrieges gegen Russland
Von Brigitte Queck
Sehr geehrte
Damen und Herren, ausgehend davon, dass die Bundesregierung durch die bewusste
Nichtumsetzung der Minsk-Vereinbarungen die Ukraine militärisch
gestärkt hat, die im Jahre 2014 durch einen Staatsstreich – finanziell
und militärisch unterstützt durch die USA – zur Macht gekommen ist, hat die
Bundesregierung damit zur militärischen Eskalation des Ukraine-Konfliktes von
2015 bis 2022 mit ca. 15.000 Toten in den Donbassrepubliken
beigetragen. Siehe die Äußerung von der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel,
dass die Minsk-Abkommen nie umgesetzt werden, sondern nur „der militärischen
Stärkung der Ukraine dienen“ sollten. (1)
Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass das Minsker Abkommen durch die
Anerkennung als UNO-Sicherheitsresolution 2202 (2015) internationalen Charakter
trägt. Mit der Äußerung von Bundeskanzlerin a.d.,
Frau Angela Merkel, wurde diese internationale Übereinkunft mit Füßen getreten.
Darüber hinaus will nun die derzeitige Ampelregierung zu den bereits
geschickten „Verteidigungswaffen“ seit der militärischen Sonderoperation
Russlands in der Ukraine seit dem 24.02.2022, die gedeckt ist durch Artikel 51
der UNO-Charta, dem Selbstverteidigungsrecht von Staaten, der Ukraine
Kampfpanzer des Typs Leopard 2 zur Verfügung stellen. Die Londoner Zeitung „Independend“ vom 14.01.2023 bezeichnet diese als „Waffen,
die üblicherweise von einer angreifenden Streitmacht eingesetzt werden“. (2)
Damit wird Deutschland endgültig zur Kriegspartei, und Russland hätte damit
allen Grund, nach Kapitel XVII der Charta der Vereinten Nationen Artikel 106
und 107 gegenüber Deutschland aufzutreten.
„Diese Vereinbarungen in Bezug auf den Zweiten Weltkrieg beinhalten, der zum
Zeitpunkt der Verkündung und Unterzeichnung der Charta im Juni 1945, noch nicht
beendet war. Es ist eine Ausnahmeregelung zu den Friedens- und
Sicherheitsbestimmungen der Charta, da das Kapitel XVII den Mitgliedern der
Vereinten Nationen, weiterhin Angriffe auf einen Staat erlaubt, der im Zweiten
Weltkrieg Feind eines Unterzeichnerstaates war.“ (3)
Da die Bundesregierung nach Medienangaben von ntv und
„Spiegel“ nach anfänglicher Zögerung des jetzigen Bundeskanzlers, Olaf Scholz,
nun doch zur Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine bereit ist und mit unser
aller Leben spielt (4), stützen sich die genannten Organisationen, die
Strafanzeige stellen:
1. auf Artikel 26 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik „Handlungen, die
geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche
Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu
stellen“.
2. auf die vom Juraforum aufgeführten Folgen der Nichtanzeige einer geplanten
Straftat: „Wer eine glaubhafte Kenntnis von einer Straftat erhält und daraufhin
keine Anzeige erstattet, kann sich gemäß § 138 StGB strafbar machen. Danach
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft – bei
leichtfertigem Unterlassen der Anzeige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe –, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer
Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB) ... zu einer Zeit erfährt, zu
der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann. (5)
Aus all den genannten Gründen stellen Vertreter folgender Organisationen
Strafanzeige an die Mitglieder der jetzigen Bundesregierung:
i.A. Brigitte
Queck
PS: Auch die Freien Sachsen haben Strafantrag gestellt
https://freie-sachsen.info/2023/bverfg-eilantrag/
https://rtde.live/inland/160966-freie-sachsen-stellen-eilantrag-gegen-panzerlieferung/
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28462