Über das Vorgehen der Basler
Staatsanwaltschaft gegen den serbisch-schweizerischen Enthüllungspublizisten
Alexander Dorin
An
Absurdität nicht zu überbieten
Alexander Dorin – im
Interview mit der NRhZ 18.4.2021
Alexander Dorin ist als Sohn bosnischer Eltern, die Anhänger Tito-Jugoslawiens
waren, aufgewachsen. Ende 2009 erschien von ihm das Buch "Srebrenica – Die
Geschichte eines salonfähigen Rassismus" im Verlag Kai Homilius,
und 2010 veröffentlicht der Ahriman-Verlag seine
Dokumentation "Srebrenica – wie es wirklich war". Mitte 2015 wurde
Alexander Dorin von der Schweizer Justiz wegen eines "Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetzes" verhaftet und sein Vermögen beschlagnahmt. Seine
Freilassung nach vier Monaten Untersuchungshaft verdankt er einer
Postkartenaktion des Ahriman-Verlages und der
Diaspora-Zeitung "Vesti". Seither wartet er
auf seinen Prozess, und sein Vermögen blieb beschlagnahmt. Die NRhZ hat Alexander Dorin interviewt.
Alexander Dorin
Herr Dorin, Sie wurden unlängst von der
weltweit größten serbischen Diasporazeitung "Vesti"
als serbischer Julian Assange bezeichnet. Sehen Sie
zwischen Ihrem und dem Fall Assange Parallelen?
Ich habe serbische Wurzeln, bin aber in der Schweiz geboren und aufgewachsen
und besitze auch die Schweizerische Staatsbürgerschaft. Wenn man unbedingt
wollte, so könnte man mich ansonsten als serbisch-schweizerischen
Enthüllungspublizisten bezeichnen.
Man könnte die beiden Fälle insofern vergleichen, als dass sowohl Assange und auch ich aufgrund unserer Enthüllungen massive
Probleme bekamen. Während die Enthüllungen von Assange
zu einem Grossteil die Machenschaften und Verbrechen
der US-Außenpolitik im Visier haben, beziehen sich meine Recherchen und Enthüllungen
zum Grossteil auf die Kriege im ehemaligen
Jugoslawien und die damit verbundene manipulierte Kriegsberichterstattung der
westlichen Monopolpresse. Ich habe zwar auch auf die weitgehend verschwiegene
Rolle gewisser Großmächte während der Zerschlagung Jugoslawiens hingewiesen,
jedoch macht das nur einen Bruchteil meiner Recherchen aus.
Während sich Assange hauptsächlich die mächtigen USA
zum Feind machte, so verärgerte ich meinerseits vielleicht etwas weniger
mächtige Interessengruppen als die USA, dafür mehrere, die aber jede für sich
ebenfalls einen nicht geringen Machtbereich abdecken.
Was ist der Kern Ihrer Enthüllungen?
Ich habe mich in meinen Recherchen mit den von den westlichen Massenmedien
verschwiegenen Hintergründen der Kriege im ehemaligen Jugoslawien befasst. Dazu
gehört u.a. die Tatsache, dass die USA und Deutschland maßgeblich an der
Zerschlagung des jugoslawischen Vielvölkerstaates beteiligt gewesen sind. Zudem
habe ich zahlreiche Manipulationen in der Berichterstattung der vorher erwähnten
Medien während dieser Kriege aufgezeigt. Zu diesen Manipulationen gehört auch
die offizielle Version der Ereignisse in der bosnischen Stadt Srebrenica, die
sich von der Faktenlage zu praktisch 100% unterscheidet. Es würde den Rahmen
bei Weitem sprengen, hier auf diese ganzen Dokumente und Fakten einzugehen. Wer
sich dafür interessiert, der kann diese Dokumente und Beweise in meinen beiden
Srebrenica-Büchern "Srebrenica - die Geschichte eines salonfähigen
Rassismus" und "Srebrenica - wie es wirklich war" finden.
Wem sind Sie mit Ihren Enthüllungen
genau auf die Füße getreten?
Nun, einerseits jenen Medien, die man allgemein als westliche Massenmedien
bezeichnet. Damit natürlich auch den Schweizer Massenmedien, die ja kein von
den westlichen Massenmedien unabhängiges Dasein führen und mit diesen eng
verknüpft sind. Auf der anderen Seite bin ich auch gewissen islamistischen
Kreisen ein Dorn im Auge, da meine Recherchen aufzeigen, dass die Armeen der
Kosovo-Albaner und Bosnischen Muslime während der
Kriege im ehemaligen Jugoslawien bei Weitem nicht nur Opfer waren, auch wenn
das von den westlichen Massenmedien im Allgemeinen so dargestellt wurde. In
meinem Fall existiert eine unheilige Allianz zwischen gewissen westlichen
Medien, der Schweizer Justiz und einigen Islamistischen Kreisen, worauf wir
später noch eingehen können.
Zur Auffrischung für jene Leser, die
mit Ihrem Fall noch nicht vertraut sind. Sie wurden im Juni 2015 von einem
Sonderkommando der Basler Polizei in Ihrem Haus überfallen, niedergeschlagen,
vor Zeugen durch automatische Schnellfeuerwaffen mit dem Tod bedroht, an Händen
und Füssen gefesselt, in einem Polizeitransporter in einen Metallkäfig gesperrt
und in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gefahren,
wo Sie für fast vier Monate eingesperrt wurden. Dokumente, die Sie über diverse
Medien und Kanäle veröffentlichten, weisen unzweideutig auf einen politischen
Fall hin, während aus den gleichen Dokumenten auch zahlreiche Brüche der
Schweizerischen Strafprozessordnung und Ihrer Menschenrechte ersichtlich
werden, für die vordergründig zwei Staatsanwälte des Kantons Basel-Stadt die
Verantwortung zu tragen scheinen. Können Sie uns darüber aufklären, welche
Tatsachen und Indizien eine politische Verfolgung ihrer Person aufzeigen und
welche die Brüche der Schweizerischen Strafprozessordnung und Ihrer
Menschenrechte?
Gerne. Bereits wenige Tage nach meiner Entführung/Internierung schickte die
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Meldung an diverse Medien und
Institutionen, in der darüber informiert wurde, dass man Alexander Dorin
verhaftet habe. Das ist insofern bemerkenswert, als dass es sich beim Namen
Alexander Dorin um ein Autoren-Pseudonym handelt, das ich für meine politischen
Veröffentlichungen verwende. Verhaftet und interniert wurde ich jedoch unter
meinem bürgerlichen Namen. Welchen Zweck verfolgte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt,
als sie diverse Medien und Institutionen darüber informierte, dass der
politische Autor Alexander Dorin verhaftet wurde?
Die Antwort auf diese Frage geben uns gewisse Schweizer Medien wie z.B. der
Tagesanzeiger und Der Bund, die kurz nach meiner Verhaftung schrieben, dass der
‚Genozidleugner’ Alexander Dorin verhaftet worden
sei. An dieser vorbereiteten Rufmord-Aktion der Staatsanwaltschaft beteiligte
sich ein gewisser B.V., der damals das Amt des Chefs der Basler Kriminalpolizei
und gleichzeitig des leitenden Staatsanwalts besetzte. Merken Sie sich den
Namen B.V., wir werden später nochmals auf ihn zurückkommen.
Ich muss an dieser Stelle noch kurz anmerken, dass die Staatsanwaltschaft
damals auch das serbische Konsulat in der Schweiz über meine Verhaftung
informierte, obwohl ich 2015 noch gar keine serbische Staatsbürgerschaft besaß.
Mit welchem Recht und Ziel informierte die Basler Staatsanwaltschaft ein Land,
dessen Staatsangehöriger ich nicht war, über meine Verhaftung?
Ab diesem Zeitpunkt hagelte es nur noch Verletzungen der Schweizer
Strafprozessordnung und meiner Menschenrechte. So schrieb damals der Zürcher
Anwalt Eric Stern einen Brief an die Staatsanwaltschaft, in dem er darauf
hinwies, dass mit mir unbedingt eine Verteidigungsinstruktion durchgeführt
werden müsse. Die Staatsanwaltschaft ignorierte diese Aufforderung jedoch
einfach und fing damit an, in Abwesenheit eines Verteidigers ihre
erpresserischen und rechtswidrigen Verhöre durchzuführen. Das ist ein massiver
Verstoß gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte,
da das Schweizer Gesetz unzweideutig aussagt, dass ein Untersuchungshäftling
nach zehn Tagen Untersuchungshaft anwaltlichen Beistand haben muss. Auch das
Schweizerische Bundesgericht hat in diversen Urteilen bestätigt, dass die
Einvernahme eines Untersuchungshäftlings ohne anwaltlichen Beistand illegal und
damit unverwertbar ist (‚Nicht verwertbares Geständnis’, Strafprozess.ch,
28.02.2014).
Als der Schweizerische Menschenrechtsanwalt Edmund Schönenberger davon erfuhr,
dass ich ohne anwaltlichen Beistand verhört und festgehalten wurde, schaltete
er sich ein und wollte mich im Basler Untersuchungsgefängnis besuchen. Dort
angekommen, verweigerte ihm der Staatsanwalt Thomas Homberger jedoch ohne jeglichen
nachvollziehbaren Grund den Zutritt zu mir. Die Folge davon war, dass der
Anwalt Edmund Schönenberger dem Staatsanwalt T.H. in einem persönlichen Brief
vorwarf, faschistische Methoden anzuwenden. Wie kriminell muss sich ein
Staatsanwalt verhalten, wenn ihm ein Rechtsanwalt vorwirft, faschistische
Methoden anzuwenden? Edmund Schönenberger berichtete auch in einem Interview
mit der bereits erwähnten serbischen Zeitung Vesti
von seinen Horror-Erfahrungen mit einigen Angestellten der Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt (B.Božin ‚Tužilac
zabranio posetu Dorinu’, Vesti, 23.09.2015).
Auch die angeforderte Besuchserlaubnis der deutschen Menschenrechts-Aktivistin
Helga Fuchs-Schopp und der deutschen Anwältin Brigitta Biehl passten nicht in
das Konzept der Staatsanwaltschaft, die mich nicht nur in der Abwesenheit eines
Anwalts verhörte und terrorisierte, sondern mich darüber hinaus vor Zeugen
fernhielt, die mich besuchen wollten (Der Besuchsantrag von Frau Schopp-Fuchs
wurde ebenfalls abgelehnt). Der Untersuchungs-Beauftragte A.R. log die beiden
Damen sogar noch per Fax an, dass es mir gut ginge, ohne vorher mit mir auch
nur ein einziges Wort gesprochen zu haben,
Die gleiche Erfahrung musste auch eine Mitarbeiterin des Ahriman-Verlags
machen, deren Besuchserlaubnis ebenfalls abgelehnt wurde. Die
Staatsanwaltschaft begründete ihre Ablehnung des Besuchs mit der Lüge, ich
würde diese Person nicht kennen, obwohl im Besuchsantrag eigens noch erwähnt
wurde, dass es sich um eine Bekannte von mir handelte. Ungenierter konnte man
seitens der Staatsanwaltschaft gar nicht mehr lügen und manipulieren.
Ich möchte kurz die Zwischenbemerkung einfügen, dass ich während der fast vier
Monate andauernden Untersuchungshaft von der Gefängnisleitung kein einziges
Stück Wechselkleider erhielt, als ob ich ein Tier wäre. Ich musste mir von
Mitgefangenen Unterwäsche ausleihen, damit ich mir keine Infektion einfing. Die
ersten zwei Monate verbrachte ich auf der geschlossenen Abteilung. Das
bedeutet, dass man praktisch während der gesamten Zeit in der Zelle
eingeschlossen ist, in der die Fenster erst noch mit einer Folie abgedunkelt
waren, so dass man nicht rausschauen kann. Aus der Zelle konnte man nur jeweils
für einen Hofgang in einem eingezäunten Käfig auf dem Dach des Gebäudes. Wenn jedoch
ein Verhör über den Mittag angesetzt wurde, so fiel auch der Spaziergang im
Käfig weg. Ehemalige Insassen dieses Gefängnisses bezeichneten solche Zustände
in einigen Schweizer Medien als Hölle (Benjamin Rosch, 'Es war die Hölle: Ein
ehemaliger Waaghof-Insasse redet über dortige Zustände', BZ, 11.07.2018). Ein
anderer ehemaliger Häftling, in diesem Fall eine Frau, drehte in diesem
Gefängnis buchstäblich durch und wurde psychisch krank (Leif Simonsen,
‚Psychisch krank im Basler Gefängnis – Menschenrechtler schlagen Alarm’,
29.09.2019).
Der Sommer 2015 war in Basel extrem heiß mit Temperaturen von teilweise über 35
Grad, was dazu führte, dass man aufgrund der schlechten Lüftung in den Zellen
teilweise kaum genug Luft bekam. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie
Häftlinge den Notknopf drücken mussten, um auf das
Problem aufmerksam machen zu können. Eines Morgens verstarb ein etwas
korpulenterer Häftling, wahrscheinlich konnte sein Herz den Luftmangel nicht
mehr verkraften. Ich erinnere mich noch daran, dass der Häftling mit Vornamen
Daniel hieß.
Die zahlreichen Verhöre, während denen so gut wie nie ein Anwalt anwesend war,
sind ein Kapitel für sich. Der zweite für mich zuständige
Untersuchungsbeauftragte, ein gewisser M.W., verhöhnte mich regelmäßig aufgrund
der Tatsache, dass kein Anwalt anwesend war. Er sagte mir ungeniert, dass ich
noch lange Zeit werde im Gefängnis sitzen müssen, falls ich darauf bestehe,
dass ein Anwalt anwesend sein müsse. Wer möchte jedoch schon ein Mehrfaches im
Gefängnis verbringen müssen, wo man von niemandem verteidigt wird?
So entstanden Protokolle, deren Inhalt weitgehend nichts mit dem zu tun haben,
was ich ausgesagt habe. M.W. erfand stinkfrech Aussagen, die ich nie gemacht
habe und drehte mir regelmäßig das Wort im Mund herum. Er schrie mich oft mit
hochrotem Kopf an und bedrohte mich mit weiteren Repressionen, falls ich nicht
‚kooperieren’ würde, was faktisch bedeutete, dass ich die von ihm frei
erfundenen Geschichten bestätigen sollte.
Während eines Verhörs platze mir der Kragen. Ich weigerte mich, mir die von
M.W. erfundenen Märchen weiter anzuhören und bestand darauf, dass er meinen
Protest zu Protokoll nimmt. M.W. wollte davon nichts hören, worauf ich ihm
antwortete, dass ich in diesem Fall aus Protest gegen diesen Terror jegliches
weiteres Verhör sabotieren und kein einziges Wort mit ihm mehr reden würde. Er
regte sich extrem auf, musste jedoch schlussendlich einwilligen, dass ich am
Schluss des Verhörs eine handgeschriebene Notiz anbringen konnte, in der ich darauf
hinweisen konnte, dass ich von den Ermittlern terrorisiert werde und dass diese
sich weigerten, meinen Protest zu protokollieren.
Wie ich erfuhr, so tauchten damals im Internet bereits die ersten Berichte über
den politisch motivierten Terror der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gegen mich
auf. Zudem riefen die Zeitung Vesti und der Ahriman Verlag dazu auf, dass die Leser Protestkarten an
die Staatsanwaltschaft schicken, um ihrem Protest gegen diese kriminellen
Methoden Ausdruck zu verleihen. Diese Aktion führte schließlich dazu, dass
kistenweise Protestkarten aus insgesamt 45 Staaten die Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt erreichten. Diese Proteste sorgten dafür, dass sich bei der
Staatsanwaltschaft erste Anzeichen von Nervosität zeigten, was schließlich dazu
führte, dass M.W. es mir nicht verbieten konnte, unter dem Verhör vom
06.08.2015 zu vermerken, dass ich von der Staatsanwaltschaft unter enormen
Druck gesetzt werde und diese sich weigert, meine Aussagen über diesen Druck
vollständig zu Protokoll zu nehmen.
Ein anderer Untersuchungsbeauftragter, ein gewisser P.A., schnauzte mich
bereits vor dem ersten Verhör an: 'Jetzt weht ein anderer Wind!'. Als ich ihm
entgegnete, dass das Verhalten von M.W. bereits übel war, da entgegnete er mir
höhnisch: ‚Ha ha ha, das
war noch gar nichts, Sie werden mich noch kennenlernen!’.
Die Verhöre liefen in etwa immer gleich. Fast durchgehend kein Anwalt anwesend,
wüste Drohungen, Beschimpfungen, Erpressungsversuche und massenweise absurde
Vorwürfe. Ab einem Zeitpunkt wurde mir gesagt, dass eine Untersuchungshaft
wegen ‚mangelnder Kooperation’ nochmals um einen Monat verlängert würde.
In der Zwischenzeit hatte sich mein Fall im Gefängnis wohl herumgesprochen. Ein
Gefangener schrieb einen Warnbrief an meinen damaligen Verteidiger Stefan
Suter, der mich offiziell verteidigen sollte, während den Verhören jedoch so
gut wie nie anwesend war, womit er gegen das Schweizerische Anwaltgesetz
und die Schweizerische Strafprozessordnung verstieß. In dem Brief erklärte ein
Gefangener von einer anderen Station, dass er mit einem gewissen Paolo Beghelli eine Zeit auf der gleichen Station verbrachte.
Während dieser Gelegenheit habe Beghelli ihm und
anderen Gefangenen erzählt, dass er mich auf Druck der Staatsanwaltschaft
falsch belasten und mir Unmengen von Hanf-Käufen anhängen müsse. Nach seiner
Haftentlassung machte der Zeuge zusätzlich eine beglaubigte Aussage. Zwei
weitere ehemalige Häftlinge bestätigten mir nach meiner Freilassung die gleiche
Geschichte.
Was wurde Ihnen von der Staatsanwaltschaft
offiziell vorgeworfen?
Nach dem ersten Verhör wurde mir gesagt, ich hätte innerhalb von sechs Monaten
zwei bzw. sechs Kilogramm Hanf gekauft und weiterverkauft, wobei ich nicht
begriff, was denn zwei bzw. sechs Kilogramm überhaupt bedeuten soll. Im Laufe
der Verhöre steigerte die Staatsanwaltschaft ihre Unterstellungen laufend, bis
sie schließlich bei über 200 Kilogramm angelangte!
Auf was stützte die Staatsanwaltschaft
ihre Beschuldigungen?
Hauptsächlich auf die Aussagen dieses Paolo Beghelli,
der seinen Mitgefangenen erzählte, dass ihm die Staatsanwaltschaft einen Deal
angeboten habe. Zusätzlich unterstellte die Staatsanwaltschaft einigen
Bekannten von mir und anderen Hausbesuchern, diese hätten bei mir Hanf gekauft.
Die Staatsanwaltschaft hatte während ca. sechs Monaten vor meiner Verhaftung
gegenüber meiner Liegenschaft und an einem anderen Punkt in der Nähe meiner
Liegenschaft Fotografen positioniert. Diese fotografierten diverse Besucher
meiner Liegenschaft, darunter auch Bekannte von mir. Keine dieser Personen
wurde jemals bei Eintreten oder Verlassen der Liegenschaft angehalten und
durchsucht. Trotzdem erhielt ein Grossteil dieser
Leute eine Anzeige wegen ‚Verstoßes gegen das Schweizerische
Betäubungsmittelgesetzt’. Das muss man sich Mal vorstellen.
Unter den Opfern dieser staatsanwaltlichen Machenschaften ist auch der Basler
Medienschaffende Herbert Blaser. Herr Blaser übersetzte mehrfach Texte für
meine politischen Publikationen. Er arbeitete nebenbei auch für eine Gärtnerei
und bepflanzte meinen Balkon jeweils jeden Frühsommer mit Balkonpflanzen.
Allein aufgrund von Fotos, die ihn vor meiner Liegenschaft zeigen, wurde er vom
Basler Staatsanwalt M.H. verurteilt und gebüßt. Auch andere Personen erhielten
Bußen von mehreren tausend Franken und wurden verurteilt, obwohl sie lediglich
auf Fotografien zu sehen sind. Ich hätte mir das Ausmaß dieser
Justizkriminalität vor meiner Verhaftung niemals vorstellen können. Herr Blaser
hat den Staatsanwalt M.H. übrigens wegen Amtsmissbrauchs angezeigt, auch wenn
das natürlich aufgrund der Vernetzung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte
nichts brachte.
Mir wurde während der zahlreichen Verhöre jedoch schnell klar, um was es
wirklich ging. Die Ermittler zeigten mir ganze Fotoserien des ehemaligen
französischen Geheimdienst-Mitarbeiters J.D.P.. Dieser hatte mich während
Monaten in meinem Haus besucht, weil wir zusammen an einer Dokumentation
arbeiteten. Zu diesem Zweck hatte er mir Disketten mit Abertausenden Dokumenten
übergeben, die teilweise aus dem Archiv des Jugoslawien-Tribunals in Den Haag
stammen. Die Ermittler wollten wissen, wie J.D.P. an diese Dokumente
herangekommen war. An dieser Stelle muss ich hinzufügen, dass die
Staatsanwaltschaft währen des Überfalls auf meine Liegenschaft sämtliche
Dokumente, die mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien zu tun haben, sowie
auch meinen Arbeitscomputer beschlagnahmte. Einige Zeit nach meiner
Haftentlassung erhielt ich diese Dokumente beschädigt bzw. zerstört zurück.
J.D.P. wurde während Monaten beschattet, fotografiert und abgehört. Diese Fotos
und Abhörprotokolle wurden mir von der Staatsanwaltschaft vorgelegt, während
ich nicht verstand, was der Zweck davon sein sollte. Vorgelegt wurde mir auch
eine Mappe, auf der die Rekonstruktion eines Kriegsverbrechens in Bosnien aus
dem Jahr 1995 dargestellt wird, bekannt als 'Tuzlanska
Kapija'. J.D.P. hatte nämlich mit zahlreichen
Experten nachweisen können, dass dieser Bombenanschlag, der damals über siebzig
Menschen das Leben gekostet hat, in Wirklichkeit nicht auf das Konto der
bosnischen Serben ging, wie das die bosnisch-moslemische Bürgerkriegspartei und
Gerichte in Sarajevo behauptet hatten.
Ich saß nun da und sollte Fragen über Dokumente im Zusammenhang mit den Kriegen
im ehemaligen Jugoslawien und meine Zusammenarbeit mit einem ehemaligen
Mitarbeiter des französischen Geheimdienstes beantworten, während gleichzeitig
all meine Dokumente und mein Arbeitscomputer beschlagnahmt wurden – und
parallel dazu wurde mir gesagt, ich würde im Gefängnis sitzen, weil ich Hanf
gekauft und weiterverkauft hätte.
Um den Druck gegen mich zu erhöhen, wurde mir noch während meiner Haftzeit
mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft meine Liegenschaft beschlagnahmt hat,
die ich im Jahr 2005 legal von meiner Mutter geerbt habe. Zeitgleich wurden
auch 90.000 Schweizer Franken beschlagnahmt, die vom Hausverkauf in Beli Potok nahe Belgrad und einer
Kontoauflösung übriggeblieben waren. Beides, das Haus wie auch das Konto, hatte
ich von meinen verstorbenen Eltern geerbt, was dokumentarisch einwandfrei
belegt ist. Auch der Hausverkauf, die Kontoauflösung, die Überweisung auf die
Bank und die damit verbundenen Auszahlungen sind dokumentarisch bestens belegt
– und trotzdem hat die Staatsanwaltschaft dieses Eigentum rechtswidrig und ohne
jeglichen vernünftigen Grund beschlagnahmt. Mittlerweile sind fast sechs Jahre
vergangen, ohne dass mir mein Eigentum zurückerstattet worden ist.
Als ich auf Druck der Öffentlichkeit nach fast vier Monaten Haft entlassen
wurde, erfuhr ich von einem weiteren Skandal. Diverse Bekannte von mir
erzählten mir, dass sie von der Staatanwaltschaft zum Verhör vorgeladen wurden.
Dabei wurde vom Grossteil dieser Bekannten unter
Androhung von Konsequenzen verlangt, dass sie mich falsch belasten. Wer sich
weigerte, der erhielt teils massive Bußen und Anzeigen. Eine Person, es handelt
sich um eine ehemalige Hausbewohnerin in meiner Liegenschaft, verlor ihre
Arbeit und wurde des Landes verwiesen. Ein anderer Bekannter, der sich
weigerte, die ungerechtfertigte Geldbuße einzuzahlen, wurde verhaftet und ins
Gefängnis gesperrt, bis ihn ein Freund schließlich buchstäblich freikaufen
musste. Den Grossteil dieser Zeugenaussagen haben wir
mittlerweile übrigens im Internet veröffentlicht. Wie wir sehen, so hat der
Rechtsanwalt Edmund Schönenberger damals nicht übertrieben, als er der
Staatsanwaltschaft vorwarf, faschistische Methoden anzuwenden.
Hat sich während der letzten sechs
Jahre ein Anwalt um Ihren Fall gekümmert?
Zunächst war es schwierig, überhaupt einen Anwalt zu finden, der sich mit
diesem Fall beschäftigen wollte. Sobald die Anwälte die Beweise für diese
ganzen Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft sahen, so wurde ihnen der Fall zu
heiß. Niemand wollte sich ernsthaft mit der Justiz anlegen. Ich gelangte
schließlich durch eine Empfehlung an den deutschstämmigen Anwalt Oliver Lücke,
der in der Schweiz praktizierte und für seine entschlossene Haltung gegenüber
Justizverfehlungen bekannt war.
Herr Lücke war z.B. während eines Konfrontationsverhörs dabei, welches fünf Jahre
nach meiner Verhaftung(!) auf Initiative der Staatsanwaltschaft stattfand.
Während des Verhörs gab eine anwesende Person zu, dass die Staatsanwaltschaft
auf sie Druck ausgeübt habe. Aufgrund dieses Vorfalls wie auch anderer
zahlreicher Zeugenaussagen und Dokumente, die die massiven Verfehlungen der
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aufzeigen, schrieb Herr Lücke 2020 über die
Schweizer Botschaft in Belgrad einen Brief an den Staatsanwalt M.H., in dem er ihn anhand der vorhandenen Beweise und der
bereits seit fünf Jahren anhaltenden Passivität der Staatsanwaltschaft dazu
aufforderte, den Fall einzustellen. Es soll jedoch an dieser Stelle nicht
verwundern, dass Oliver Lücke vom Staatanwalt M.H. niemals eine Antwort
erhielt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt befindet es in meinem Fall
offensichtlich nicht einmal für nötig, auf anwaltliche Post zu reagieren.
Herr Lücke hielt sich damals übrigens in Belgrad auf, um u.a. in diversen
serbischen Fernsehsendungen und Medien über die diversen Rechtsbrüche der Schweizer
Justiz zu berichten. Als ich Herrn Lücke übrigens als Anwalt engagierte, wollte
ihm die staatsanwaltliche Sachbearbeiterin Nicole John verbieten, dass er mir
die Dokumente der Staatsanwaltschaft über meinen Fall aushändigt, da laut Frau
John die 'Gefahr drohe', dass ich diese Dokumente 'aufgrund meines Berufs
missbrauche'. Hier gab die Staatsanwaltschaft direkt zu, sich vor der
Veröffentlichung der Dokumente durch einen Enthüllungsautor zu fürchten. Aus
ihrer Sicht verständlich, denn genau diese Dokumente beweisen zahlreiche
Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.
Herrn Lückes Kampf gegen die Verfehlungen der
Schweizer Justiz – nicht nur in meinem Fall – schienen ebendieser Justiz ab
einem gewissen Punkt nicht mehr zu behagen. Herr Lücke wurde quasi über Nacht
ohne gerichtlichen Entscheid aus dem Schweizer Anwaltregister
gelöscht. Mittlerweile hat Herr Lücke die Schweiz wegen der mutwilligen
Zerstörung seiner Karriere auf Schadensersatz verklagt, auch wenn nicht damit
zu rechnen ist, dass der Schweizer Justizsumpf die Verantwortung für seine
Verfehlungen übernehmen wird.
Sie stehen demnach nach sechs Jahren
Justizterror erneut ohne Anwalt da?
So gut wie. Der Staatsanwalt M.H. hat nach der Zerstörung der Karriere von
Oliver Lücke einen so genannten Pflichtverteidiger ausgesucht. Stellen Sie sich
vor, dass ausgerechnet ein Vertreter der Basler Staatsanwaltschaft, die seit
über einem halben Jahrzehnt aus einer politischen Motivation heraus versucht,
meine materielle Existenz zu zerstören, einen Anwalt bestimmt, der mich vor
Justizwillkür ebendieser Staatsanwaltschaft verteidigen soll – absurder geht es
kaum noch.
Dieser Anwalt, es handelt sich übrigens um einen gewissen S.B, verhält sich wie
erwartet. Er sabotiert meine Verteidigung wo es auch immer geht. Er weigerte
sich, Dokumente anzufordern, die meiner Entlastung dienlich wären, zudem
versäumt er es regelmäßig, mich über Schritte der Staatsanwaltschaft zu
informieren, so dass ich nachträglich innerhalb der benötigten Frist nicht mehr
reagieren kann usw.
Aus diesen Gründen schrieb ich unlängst einen Brief an das Strafgericht
Basel-Stadt, in dem ich dem Gericht mitteilte, dass ich mit diesem Anwalt
aufgrund seiner Versäumnisse nicht mehr zusammenarbeiten werde. Als Antwort
erhielt ich eine Verfügung, unterzeichnet vom einem gewissen D.K., der als
Präsident am Strafgericht Basel-Stadt tätig ist. In der Verfügung stellt D.K.
tatsächlich die Behauptung auf, es sei nicht Sache eines Beschuldigten, sein
anwaltliches Verhältnis mit dem Pflichtverteidiger aufzulösen.
Es wird an dieser Stelle der Eindruck erweckt, als ob sich Herr D.K. mit den
Menschenrechten auf Europäischem Niveau nicht so Recht auskenne oder diese aus
anderen Gründen ignoriert. Vielleicht kann ich an dieser Stelle etwas aushelfen,
da mir mehrere kompetente Rechtsberater zur Seite stehen. Der Anspruch auf eine
wirksame Verteidigung ergibt sich z.B. aus Art. 6 Abs. 3 lit.
c der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Scheinbar möchte Herr D.K. auch nichts vom Art. 134 Abs. 2 der Schweizerischen
Strafprozessordnung wissen (Wechsel amtliche Verteidigung), denn in diesem
Artikel wird u.a. Folgendes ausgesagt:
Ist das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer
amtlichen Verteidigung erheblich gestört oder eine wirksame Verteidigung aus
andern Gründen nicht mehr gewährleistet, so überträgt die Verfahrensleitung die
amtliche Verteidigung einer anderen Person.
Wie wir an diese Stelle sehen, so deckt das Basler Strafgericht die
Verfehlungen der Staatsanwaltschaft nicht nur, es beteiligt sich sogar aktiv
daran, was den politischen Charakter des ganzen Falls erneut aufzeigt.
Apropos politischer Fall. Hatten Sie
nicht während diversen Interviews bereits darauf hingewiesen, dass Ihnen
bekannt ist, welche Person konkret hinter den Angriffen der Basler
Staatsanwaltschaft gegen Sie steht?
Das ist richtig. Einige Zeit nach meiner Freilassung kontaktierte mich eine
Person, die mir erzählte, sie sei geschäftsbedingt mit einer Frau bekannt, die
hinter den Angriffen gegen mich stehe. Laut Angaben des Zeugen handelt es sich
dabei um eine gewisse M.V.A. Recherchen ergeben, dass Frau M.V.A. mit B.V.
verheiratet ist, der während meiner Verhaftung als Chef der Basler
Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt tätig war.
Frau M.V.A. war im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft Džemat in Basel tätig. Diese islamische Vereinigung geriet
wiederholt in die Schlagzeilen der Schweizer Medien, weil sie islamistischen
Hasspredigern eine Plattform bot und darüber hinaus den Jihad (islamischer heiliger Krieg) in Syrien unterstützte (siehe z.B. Rebecca
Wyss, 'Basel und die Islamisten: So netzwerken
Radikale von der Schweiz aus', Aargauer Zeitung, 21.09.2016).
Als Erstes muss man sich hier die Frage stellen, wie es möglich wurde, dass B.V.,
der mit einer bekennenden Islamistin verheiratet ist, überhaupt das Amt des
Chefs der Basler Kriminalpolizei und des leitenden Staatsanwalts ausüben
konnte. Es ist üblich, dass Leute auf solchen Positionen einen einwandfreien
Leumund vorweisen müssen. Im Fall B.V. wurde von den Behörden offensichtlich
darauf verzichtet.
Wie der Zeuge mir erzählte, so hatte Frau M.V.A. ihm persönlich davon erzählt,
dass sie die Serben nicht mag und deshalb auch über ihren Mann gegen den
Enthüllungsautor Alexander Dorin vorgegangen sei, der in seinen Büchern den
Genozid von Srebrenica leugne. Wir erinnern uns an dieser Stelle an die
anfänglich erwähnte Tatsache, dass B.V. zu Beginn meiner Verhaftung an diversen
Mitteilungen an die Medien und diverse Institutionen beteiligt war, in denen
mitgeteilt wurde, dass man Alexander Dorin verhaftet habe, was dazu führte,
dass diverse Medien darüber berichteten, die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
habe den ‚Genozidleugner’ Alexander Dorin verhaftet.
Die gleiche Geschichte über M.V.A. erzählte mir etwa zeitgleich auch der
bereits erwähnte ehemalige französische Geheimdienst-Mitarbeiter J.D.P..
Informanten aus der Islamistenszene in Frankreich klärten ihn darüber auf, dass
der ehemalige Vorstand der bosnisch-islamistischen Vereinigung Džemat in Basel hinter dem Vorgehen gegen mich stehe.
J.D.P. ließ seine Zeugenaussage anwaltlich und notariell bestätigen und auf deutsch übersetzen.
Das scheint tatsächlich starker Tobak
zu sein. Was denken Sie, ist das letztendliche Ziel der Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt?
Nun, einerseits natürlich möchte man natürlich meinen Ruf als Enthüllungsautor
schädigen. Das ist ein reichlich ungeschickter Versuch, da die westlichen
Mainstreammedien logischerweise so oder so nicht auf meiner Seite sind, so wie
sie nie auf der Seite von Enthüllungsautoren sind. Auf der anderen Seite hat
sich mein Publikum bereits seit Jahren anhand von Dokumenten und zahlreichen
Quellen von der Richtigkeit meiner Recherchen überzeugt.
Weitaus krimineller und bedenklicher ist der Versuch der Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt, meine materielle Existenz zu zerstören. Meine finanziellen Mittel
sind seit nunmehr sechs Jahren blockiert, was mich materiell stark behindert
und zudem zeitweise eine adäquate Verteidigung nahezu verunmöglichte .Ein
Treuhänder schlug der Staatsanwaltschaft vor, dass sie mein Haus zum Verkauf
freigibt, damit ich meine finanzielle Situation regeln kann. Er schlug zudem
vor, einen Teil des Erlöses aus dem Hausverkauf auf einem Sperrkonto zu
deponieren, worauf die Staatsanwaltschaft jedoch nicht einging. Einerseits
blockiert die Staatsanwaltschaft seit sechs Jahren meine Existenz, während sie
auf der anderen Seite in meinem Fall nicht vorwärts machen wollte. Es ist fast
schon überflüssig zu erwähnen, dass solche Methoden illegal sind und lediglich
dazu dienen, jemanden materiell zu erwürgen.
Bereits während meiner Untersuchungshaft hatte die Staatsanwaltschaft versucht,
meine materielle Vernichtung einzuleiten. Sie schrieb damals u.a. die Bank an,
über die meine Haus-Hypothek läuft und behauptete ihr gegenüber quasi, dass ich
ein Drogendealer sei. Dabei handelt es sich eindeutig um den Tatbestand des
Amtsmissbrauchs, da die Vorverurteilung einer Person gegenüber wem auch immer
laut Schweizer Gesetz verboten ist. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass zum
Zeitpunkt dieser Vorverurteilung die so genannten Ermittlungen nicht
abgeschlossen waren, eine Anklageschrift nicht existierte und auch kein
Gerichtsprozess.
Diese illegale Intervention der Staatsanwaltschaft bei meiner Bank hätte um ein
Haar katastrophale Folgen für mich gehabt. Die Bank erklärte nämlich meinem
Treuhänder, dass sie aufgrund der ganzen Geschichte beabsichtige, die Hypothek
zu kündigen. In diesem Fall hätte ich die Liegenschaft auch nicht rechtzeitig
verkaufen können, da die Staatsanwaltschaft meine Liegenschaft beim
Grundbuchamt Basel-Stadt auf allen Ebenen blockiert hat. Wird eine Hypothek
gekündigt, während gleichzeitig der Verkauf des Hauses verunmöglicht ist, so
wäre das mit einem Verlust der Liegenschaft gleichzusetzen, womit das
Lebenswerk meiner Eltern zerstört wäre.
Nachdem diese Zerstörungsversuche meiner materiellen Existenz seitens der
Staatsanwaltschaft bisher gescheitert sind, so setzt die Staatsanwaltschaft
zuletzt auf eine weitere Methode. Die Staatsanwälte T.H. und M.H. haben die
irrsinnige Behauptung aufgestellt, ich hätte während zwei Jahren durch illegale
Aktivitäten ca. 500.000 Schweizer Franken Reingewinn gemacht, was
ausschließlich auf die absurden Unterstellungen dieser zwei Justiz-Angestellten
zurückzuführen ist, die sich offenbar nicht an die Schweizer Gesetzgebung
gebunden fühlen und sich aufführen wie wildgewordene Cowboys.
Meine bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass sich das Basler Appellationsgericht
und das Strafgericht unter Nichtbeachtung der Faktenlage auf die Seite der
Staatsanwaltschaft geschlagen haben, was voraussetzt, dass bereits Absprachen
stattgefunden haben müssen. Falls diese Gerichte inkl. Bundesgericht den
absurden Unterstellungen des Staatsanwalts Hofer stattgeben und seine illegalen
Machenschaften gutheißen, so besteht die Möglichkeit, dass ich zu so genannten
Ersatzzahlungen in Höhe des vorgeworfenen, illegal verdienten Betrags
verurteilt werde. In diesem Fall müsste das Haus verkauft werden, da mir eine
Summe in dieser Höhe natürlich nicht zur Verfügung steht.
Dabei ist auch in diesem Fall die Beweislage eindeutig. Vom Hausverkauf in der
Nähe von Belgrad und einer Kontoauflösung meiner Eltern erhielt ich im Jahr
2006 ca. 120.000 Euro, was zum damaligen Euro-Schweizer Franken-Kurs über etwa
187.000 Schweizer Franken ausmachte. Laut Kontoauszug der Volksbank
Dreiländereck EG vom 29.12.2004 besaß meine 2005 verstorbene Mutter auf diesem
Konto damals 41.000 Euro, was zum Wechselkurs des Todesjahrs meiner Mutter ca.
63.000 Schweizer Franken ausmachte. Zählt man diese 63.000 Franken zu den
restlichen 187.000 vom Hausverkauf und der Kontoauflösung in Serbien, so erhält
man in etwa die Summe von 250.000 Schweizer Franken, die mir im Jahr 2005 zur
Verfügung standen. Zwischen 2005 und 2015, also rund zehn Jahre, verbrauchte
ich von diesen 250.000 Franken etwa 160.000 Franken für diverse
Hausrenovierungen und jahrelange Recherchen für meine Bücher, für die ich
jahrelang herumreisen und vor Ort recherchieren musste.
Das Problem bei den von der Staatsanwaltschaft frei erfundenen Behauptungen ist
nun Folgendes. Wenn mir nun vorgeworfen wird, dass ich durch illegale
Aktivitäten ca. 500.000 Franken Reingewinn gemacht haben soll, so würde das
bedeuten, dass ich theoretisch um die 750.000 Franken Vermögen besitzen müsste,
wenn man den von der Staatsanwaltschaft erfundenen Reingewinn zu den 250.000
Franken dazuzählt, die ich einst legal besessen habe. Tatsächlich aber
existiert dieses Geld nicht. Weder in Form von Immobilien, Geld oder sonstigem
Besitz. Ich besitze lediglich das von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte
Haus in Basel, das ich 2005 geerbt habe, wie auch die 90.000 Franken, die im
Jahr 2015 als Rest von den insgesamt 250.000 Franken übriggeblieben sind. Auch
in Serbien habe ich keinerlei Besitztum, was sich die Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt auf Anfrage in Serbien jeder Zeit bestätigen lassen kann. Wir
können demnach sehen, dass es sich bei den Unterstellungen der
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt um ordinäre Lügen handelt. Ich kann übrigens all
meine Behauptungen aus diesem Interview dokumentarisch einwandfrei belegen.
Einen Teil dieser Beweise haben wir bereits im Internet veröffentlicht, während
weitere Veröffentlichungen demnächst folgen. Ich kann auch der der NRhZ jeder Zeit eine PDF mit den wichtigsten Beweisen gerne
übermitteln.
Was wird Ihnen nun von der
Staatsanwaltschaft letztendlich vorgeworfen?
Ich habe mittlerweile eine Version der Anklageschrift gesehen, die der so
genannte Pflichtverteidiger S.B. vorab erhielt, auch wenn diese noch keine
Gültigkeit besitzt, bis mir diese vom Gericht offiziell zugestellt wird. In
diesem absurden Geschreibsel wird mir der banden- und gewerbsmäßige Verstoß
gegen das Schweizerische Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Hier haben die
Staatsanwälte T.H. und M.H. sogar eine Bande erfunden, die lediglich in deren
Köpfen existiert.
Nicht minder absurd ist die Behauptung, ich hätte gegen das Schweizerische
Waffengesetz verstoßen. Die Staatsanwaltschaft behauptet, während des Überfalls
auf meine Liegenschaft sei in der Erdgeschosswohnung ein Elektroschockgerät
gefunden worden. Dabei tauchen rechtlich gesehen jedoch gleich mehrere massive
Probleme auf.
Zum damaligen Zeitpunkt hatte ein Mann diese Wohnung als Büro gemietet. Beim
Eindringen in die Wohnung hätte die Staatsanwaltschaft dafür sorgen müssen,
dass der Mieter anwesend ist und ihm ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt wird.
Tatsächlich drang die Staatsanwaltschaft jedoch ohne Anwesenheit des Mieters
und damit ohne vorgelegten Durchsuchungsbefehl ein.
Nun behauptet die Staatsanwaltschaft, während dieses Eindringens habe man ein
Elektroschockgerät gefunden. Es stellt sich die brisante Frage, weshalb die
Staatsanwaltschaft nicht wollte, dass während des Eindringens in die Wohnung
Zeugen anwesend waren. Noch absurder wird die Geschichte, wenn man bedenkt,
dass dieser angebliche Fund, an den ich übrigens absolut nicht glaube, mir
angehängt wird, obwohl ich diese Wohnung nie bewohnt habe. Dem eigentlichen
Mieter wurde dagegen nie vorgeworfen, er habe gegen das Waffengesetz verstoßen.
Rechtswidriger kann man sich als Staatsanwaltschaft kaum noch verhalten.
Doch die Geschichte wird tatsächlich noch absurder. Die Staatsanwaltschaft
behauptet weiter, in der gleichen Wohnung sei ein in die Wand eingebauter
Schrank aufgebrochen worden, so steht es jedenfalls im Protokoll. Nach dem
Aufbruch hätte man in dem Schrank Hanf gefunden. Hier existiert jedoch ein noch
weitaus größeres Problem als bei dem propagierten Fund des Elektroschockgeräts.
Beim Einbauschrank handelt es sich um einen alten Einbauschrank aus dem Jahr
1903. Das Schloss zu diesem Schrank ist immer noch das Originalschloss, das
seither nie gewechselt wurde. Ein Schlüssel zu diesem Schloss war bereits 1994
nicht mehr vorhanden, als meine Mutter das Haus kaufte. Die Türe des Schranks
war deswegen immer angelehnt, jedoch nicht abschließbar, was sämtliche
ehemalige Hausbewohner bestätigen können.
Wenn die Staatsanwaltschaft im Protokoll nun behauptet, sie habe einen Schrank
aufgebrochen, der während vielen Jahren gar nicht abgeschlossen war, so braucht
man nicht weiter darüber zu spekulieren, ob es sich dabei um eine weitere Lüge
der Staatsanwaltschaft handelt. Ich muss hinzufügen, dass ich auch einen
Schlüsseldienst herbeigezogen habe, der vor Ort bestätigte, dass am Schrank
keine Aufbruchspuren festzustellen sind. Der Hauptpunkt dieser Geschichte ist
jedoch erneut der, dass mir dieser offensichtlich manipulierte Fund angehängt
wurde, obwohl ich diese Wohnung, wie bereits erwähnt, nie bewohnt habe. Die
Absurdität der ganzen Situation wird noch durch die Tatsache erhöht, dass der
eigentliche Mieter der Wohnung nicht verhaftet wurde, dafür jedoch ich als
Hausbesitzer. Ich weiß persönlich nicht, ob in einer x-beliebigen Bananenrepublik
die Justiz mit solchen Methoden durchkommen würde, in der Schweiz dagegen
offensichtlich schon.
Zum Abschluss wird mir von diesen Vertretern der so genannten Schweizer Justiz
'Bedrohung' vorgeworfen. Der Hintergrund ist folgender. Der Staatsanwalt T.H.
wirf mir vor, ich hätte von Serbien aus Drohkarten an die Privatadressen der
beiden Untersuchungsbeauftragten M.W. und P.A. geschickt. Während meiner so
genannten Abschlusseinvernahme konnte ich Kopien dieser Postkarten einsehen.
Abgesehen von der Tatsache, dass es sich beim Text dieser handgeschriebenen
Karten nicht um meine Handschrift handelt, musste die Staatsanwaltschaft zudem
zugeben, dass auf diesen Karten meine Fingerabdrücke oder sonstige Spuren von
mir (DNA) nicht auszumachen seien.
Es wird dann zum wiederholten Mal absurd, wenn man berücksichtigt, auf was die
Staatsanwaltschaft zurückgreift, wenn sie behauptet, die Karten besäßen einen
drohenden Inhalt. So behauptet M.H. in der Anklageschrift, auf den Karten sei
das Motto 'Nur Einheit rettet die Serben' vermerkt, was eine Bedrohung
darstellen würde. Was dieses Motto jedoch mit einer Bedrohung gegen die beiden
Staatsanwaltschaft-Angestellten zu tun haben soll, das weiß wohl nicht einmal
M.H. selbst.
Bereits während meiner Inhaftierung hatten sich zahlreiche Mithäftlinge über
das Verhalten von M.W. und P.A. beklagt. Es gab und gibt demnach genug
Personen, die diese beiden Angestellten der Basler Staatsanwaltschaft nicht
mögen. Während zahlreicher Interviews habe ich zudem immer wieder die Namen
jener Vertreter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt genannt, die gegen die
Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte verstoßen haben,
darunter auch M.W. und P.A.. Meine Interviews wurden im Internet bestimmt
mehrere tausend Mal gelesen, während meine Sendungen im serbischen Fernsehen
teilweise auch von Hunderttausenden Menschen live gesehen wurden. Es gibt
demnach Abertausende von Menschen, die bereits die Namen M.W. und P.A. in einem
negativen Zusammenhang gelesen und etwas gegen diese beiden Angestellten der
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt haben könnten. Absurd ist jedoch die Art und
Weise, wie sich der Staatsanwalt M.H. die Grundlage für seine grotesken
Beschuldigungen zurechtzimmert.
Zum Abschluss dieses Interviews habe ich noch Folgendes zu bemerken. Im Jahr
2020 fand über fünf Jahre nach meiner Verhaftung die so genannte
Abschlusseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt statt. Dabei hätte
die Staatsanwaltschaft laut Gesetz alles Material vorlegen müssen, das sie als
Beweis für die Beschuldigungen gegen mich betrachtet. Tatsächlich präsentierte
der Staatsanwalt M.H. rein gar nichts, nicht ein einziges Dokument – null.
Daraufhin bestätigte mir sogar der von der Staatsanwaltschaft auf mich
angesetzte Pflichtverteidiger S.B. per E-Mail, dass das eigenartig sei.
Ich könnte der NRhZ noch beliebig lang weitere
Beweise für die Rechtsbrüche diverser Angestellter der Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt anführen, jedoch ist das aus Platzgründen nicht möglich. Die ganzen
Beweise werden dafür fortlaufend im Internet und einigen Dokumentationen
veröffentlicht werden. Diese Aktivitäten werden so lange fortgeführt werden,
bis mir die Schweizer Justiz mein illegal entwendetes Besitztum wieder
zurückerstattet.
Quelle:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348
Aufruf
Wir bitten unsere Leser sich an der neuen Postkarten/E-Mail-Aktion der serbischen
Diasporazeitung "Vesti" zu beteiligen:
Schicken sie die Forderung; "Vratite Dorinu oteto" / "Gebt
Dorin zurück, was ihm weggenommen wurde!" in der Sprache ihrer Wahl an die
E-Mail-Adresse des Baseler Gerichts: stg.kanzlei@bs.ch oder an die Adresse:
Strafgericht Basel-Stadt, Schützenmattstraße 20, 4009 Basel SCHWEIZ. Mehr dazu auf serbisch hier: https://www.vesti-online.com/413497-2/