Assange

Britische Richterin entscheidet gegen Auslieferung an die USA

Das Gerichtsurteil vom 4.1.2021 hat Julian Assanges Auslieferung von Großbritannien an die Vereinigten Staaten blockiert. Gleichzeitig aber hält das Urteil an der grotesken Verschwörung des US-Justizministeriums fest. Dem WikiLeaks-Gründer droht nach wie vor die Auslieferung an die USA aufgrund von Anschuldigungen nach dem amerikanischen Spionagegesetz (Espionage Act), wo ihm ein Urteil von über 175 Jahre Haft erwarten würde.

Der Grund ist, dass Assange durch seine Veröffentlichungen US-Kriegsverbrechen, Putschpläne, staatliche Überwachung, Korruption, Folter und Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt aufgedeckt hatte. Richterin Vanessa Baraitser lehnte das US-Auslieferungsersuchen aus medizinischen Gründen, wegen psychischer Beeinträchtigungen, ab. Sie betrachtet es als erwiesen, dass Assange, sollte er in den USA inhaftiert werden, suizidgefährdet wäre. Das US-Justizministerium reagierte mit einem ominösen Kommentar: „Auch, wenn wir über die letztendliche Entscheidung des Gerichts extrem enttäuscht sind, nehmen wir erfreut zur Kenntnis, dass sich die Vereinigten Staaten in jeder angesprochenen Rechtsfrage durchgesetzt haben…. Wir werden uns weiterhin um die Auslieferung von Herrn Assange an die Vereinigten Staaten bemühen.“

Im Wesentlich stellte die Richterin fest, dass Assange sich nicht auf den Schutz nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen könne. Dieser Artikel garantiert die Rede-, Meinungs- und Pressefreiheit. Dementsprechend seien die USA bei der Assanges Verfolgung bisher völlig legal vorgegangen. Die Überwachung seiner Person und die seiner Anwälte in der ecuadorianischen Botschaft durch die Vereinigten Staaten rechtfertigte Baraitser sogar mit der „nationalen Sicherheit“.

In ihrem Urteil stellt sie Assange als rücksichtslosen Computerhacker dar, der „vollkommen außerhalb jedes investigativen Journalismus“ stehe und dessen WikiLeaks-Veröffentlichungen eine BEDROHUNG FÜR DIE NATIONALE SICHERHEIT DER USA SEIEN. Assanges Anwältin Jennifer Robinson wies zurecht nach der Anhörung in einem Interview darauf hin, dass die Richterin Baraitser sich „mit einer schwachen Begründung“ gegen die Auslieferung entschieden habe, „nicht aus Gründen der Pressefreiheit, sondern wegen des spezifischen gesundheitlichen Zustands und der belasteten mentalen Gesundheit und den spezifischen Haftbedingungen, denen er bei einer Inhaftierung in den Vereinigten Staaten ausgesetzt wäre“.

Hrafnsson fasste das Ergebnis als „EINEN SIEG FÜR JULIAN ASSANGE; ABER NICHT UNBEDINGT EINEN SIEG FÜR DEN JOURNALISMUS“ zusammen. Auch der persönliche Sieg für Assange ist keineswegs sicher. Er steht nirgendwo unter Anklage, außer in den USA, wo er nach Auffassung des britischen Gerichts kein faires Verfahren zu erwarten hat. Es gibt nicht den geringsten Grund für seine Inhaftierung.

Die Tatsache, dass Assange  ein „depressiver und manchmal verzweifelter Mann ist, der wirklich Angst um seine Zukunft hat“ und „erheblich gefährdet“ ist, sich das Leben zu nehmen, ist nicht allein auf die Angst vor dem zurückzuführen, was ihn in den USA erwartet. Es ist auch das Produkt einer sadistischen Behandlung durch den britischen Staat.

Im Mai 2019 hatte der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, Assange zusammen mit einem Arzt und einem Psychologen besucht.. Er bestätigte in jenem Monat öffentlich, dass Assange neun Jahre lang „anhaltende und zunehmend schwere Misshandlung“ durch die USA, ihre Verbündeten und die Medien erlitten hatte, was zu medizinisch nachweisbaren Symptomen von „psychologischer Folter“ geführt hat. Die britische Regierung hatte damals seine Bedenken zurückgewiesen. Im November 2019 unterzeichnete eine internationale Gruppe von Ärzten einen offenen Brief, in dem sie davor warnte, dass Assange aufgrund seiner Haftbedingungen im Gefängnis „sterben könnte“. Sie forderten, dass er in einer „angemessen ausgestatteten und fachkundig besetzten Universitätsklinik“ untersucht und behandelt wird. Die Gruppe gründete die Kampagne Doctors for Assange, die „Folter“ an Assange und „gesundheitliche Vernachlässigung“ des Inhaftierten anprangerte.

Das Urteil der Richterin Baraitsers ist trotz aller Unzulänglichkeit ein ZUGESTÄNDNIS; DASS DIE BEDINGUNGEN IM US-GEFÄNGNISSYSTEM ASSANGE IN DEN SELBSTMORD TREIBEN WÜRDEN, EINE VERNICHTENDE ANKLAGE GEGEN DEN AMERIKANISCHEN IMPERIALISMUS UND SEINEN BARBARISCHEN SICHERHEITSAPPARAT,

der unter dem Banner eines „Kriegs gegen den Terror“ errichtet wurde.

In ihrer richterlichen Entscheidung heißt es:

 „Herr Assange sieht sich der düsteren Aussicht auf stark einschränkende Haftbedingungen gegenüber, die darauf ausgelegt sind, körperlichen Kontakt zu unterbinden und soziale Interaktion und Kontakt mit der Außenwelt auf ein Minimum zu reduzieren.“

Sie zitiert in dem Urteil die Aussage der Zeugin der Verteidigung, Maureen Baird, die 27 Jahre lang als leitende Vertreterin der amerikanischen Gefängnisbehörde US Bureau of Prisons tätig war. Frau Baird sagte in der Anhörung im September aus, das Gefängnis, in dem man Assange festhalten würde, sei „nicht für die Menschlichkeit gebaut“.

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19-uhr/assange-keine-auslieferung-100.html

Kommentar zum Obigen von Brigitte Queck

1. Assanges Anwaltsteam und seine Unterstützer auf der ganzen Welt sind zu diesem Erfolg zu beglückwünschen.

2.Die britische richterliche Entscheidung ist ein notwendiger 1.Schritt zur Beendigung des Rachefeldzugs gegen Assange

3.Der Kampf zur Verteidigung von Assange, seiner Freilassung und vollständigen Rehabilitierung muss fortgesetzt werden, bis die Androhung dieser brutalen und auf Vergeltung ausgelegten Strafe gänzlich zurückgenommen ist.

DER ANGRIFF AUF ASSANGE IST EIN ANGRIFF AUF DIE FREIHEIT EINES JEDEN VON UNS, DER 99,9 % der AUSGEBEUTETEN DIESES KAPITALISTISCHEN GESELLSCHAFTSSYSTEMS !

Deshalb muss unser Ruf auch weiterhin erschallen:

“FREIHEIT FÜR ASSANGE!“