Assange
Britische
Richterin entscheidet gegen Auslieferung an die USA
Das
Gerichtsurteil vom 4.1.2021 hat Julian Assanges
Auslieferung von Großbritannien an die Vereinigten Staaten blockiert. Gleichzeitig
aber hält das Urteil an der grotesken Verschwörung des US-Justizministeriums
fest. Dem WikiLeaks-Gründer droht nach wie vor die Auslieferung an die USA
aufgrund von Anschuldigungen nach dem amerikanischen Spionagegesetz (Espionage Act), wo ihm ein Urteil von über 175 Jahre Haft
erwarten würde.
Der Grund
ist, dass Assange durch seine Veröffentlichungen US-Kriegsverbrechen,
Putschpläne, staatliche Überwachung, Korruption, Folter und
Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt aufgedeckt hatte. Richterin
Vanessa Baraitser lehnte das US-Auslieferungsersuchen
aus medizinischen Gründen, wegen psychischer Beeinträchtigungen, ab. Sie
betrachtet es als erwiesen, dass Assange, sollte er
in den USA inhaftiert werden, suizidgefährdet wäre. Das US-Justizministerium
reagierte mit einem ominösen Kommentar: „Auch, wenn wir über die letztendliche
Entscheidung des Gerichts extrem enttäuscht sind, nehmen wir erfreut zur
Kenntnis, dass sich die Vereinigten Staaten in jeder angesprochenen Rechtsfrage
durchgesetzt haben…. Wir werden uns weiterhin um die Auslieferung von Herrn Assange an die Vereinigten Staaten bemühen.“
Im
Wesentlich stellte die Richterin fest, dass Assange
sich nicht auf den Schutz nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
berufen könne. Dieser Artikel garantiert die Rede-, Meinungs- und
Pressefreiheit. Dementsprechend seien die USA bei der Assanges
Verfolgung bisher völlig legal vorgegangen. Die Überwachung seiner Person und
die seiner Anwälte in der ecuadorianischen Botschaft durch die Vereinigten
Staaten rechtfertigte Baraitser sogar mit der
„nationalen Sicherheit“.
In ihrem
Urteil stellt sie Assange als rücksichtslosen
Computerhacker dar, der „vollkommen außerhalb jedes investigativen Journalismus“
stehe und dessen WikiLeaks-Veröffentlichungen eine BEDROHUNG FÜR DIE NATIONALE
SICHERHEIT DER USA SEIEN. Assanges Anwältin Jennifer
Robinson wies zurecht nach der Anhörung in einem Interview darauf hin, dass die
Richterin Baraitser sich „mit einer schwachen
Begründung“ gegen die Auslieferung entschieden habe, „nicht aus Gründen der
Pressefreiheit, sondern wegen des spezifischen gesundheitlichen Zustands und
der belasteten mentalen Gesundheit und den spezifischen Haftbedingungen, denen
er bei einer Inhaftierung in den Vereinigten Staaten ausgesetzt wäre“.
Hrafnsson fasste das Ergebnis als „EINEN SIEG FÜR JULIAN
ASSANGE; ABER NICHT UNBEDINGT EINEN SIEG FÜR DEN JOURNALISMUS“ zusammen. Auch
der persönliche Sieg für Assange ist keineswegs
sicher. Er steht nirgendwo unter Anklage, außer in den USA, wo er nach
Auffassung des britischen Gerichts kein faires Verfahren zu erwarten hat. Es
gibt nicht den geringsten Grund für seine Inhaftierung.
Die Tatsache,
dass Assange ein „depressiver und
manchmal verzweifelter Mann ist, der wirklich Angst um seine Zukunft hat“ und
„erheblich gefährdet“ ist, sich das Leben zu nehmen, ist nicht allein auf die
Angst vor dem zurückzuführen, was ihn in den USA erwartet. Es ist auch das
Produkt einer sadistischen Behandlung durch den britischen Staat.
Im Mai 2019
hatte der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, Assange zusammen mit einem Arzt und einem Psychologen besucht.. Er bestätigte in jenem Monat öffentlich, dass Assange neun Jahre lang „anhaltende und zunehmend schwere
Misshandlung“ durch die USA, ihre Verbündeten und die Medien erlitten hatte,
was zu medizinisch nachweisbaren Symptomen von „psychologischer Folter“ geführt
hat. Die britische Regierung hatte damals seine Bedenken zurückgewiesen. Im
November 2019 unterzeichnete eine internationale Gruppe von Ärzten einen
offenen Brief, in dem sie davor warnte, dass Assange
aufgrund seiner Haftbedingungen im Gefängnis „sterben könnte“. Sie forderten,
dass er in einer „angemessen ausgestatteten und fachkundig besetzten
Universitätsklinik“ untersucht und behandelt wird. Die Gruppe gründete die
Kampagne Doctors for
Assange, die „Folter“ an Assange
und „gesundheitliche Vernachlässigung“ des Inhaftierten anprangerte.
Das Urteil
der Richterin Baraitsers ist trotz aller
Unzulänglichkeit ein ZUGESTÄNDNIS; DASS DIE BEDINGUNGEN IM US-GEFÄNGNISSYSTEM
ASSANGE IN DEN SELBSTMORD TREIBEN WÜRDEN, EINE VERNICHTENDE ANKLAGE GEGEN DEN
AMERIKANISCHEN IMPERIALISMUS UND SEINEN BARBARISCHEN SICHERHEITSAPPARAT,
der unter dem
Banner eines „Kriegs gegen den Terror“ errichtet wurde.
In ihrer richterlichen
Entscheidung heißt es:
„Herr Assange sieht
sich der düsteren Aussicht auf stark einschränkende Haftbedingungen gegenüber,
die darauf ausgelegt sind, körperlichen Kontakt zu unterbinden und soziale
Interaktion und Kontakt mit der Außenwelt auf ein Minimum zu reduzieren.“
Sie zitiert
in dem Urteil die Aussage der Zeugin der Verteidigung, Maureen Baird, die 27
Jahre lang als leitende Vertreterin der amerikanischen Gefängnisbehörde US
Bureau of Prisons tätig
war. Frau Baird sagte in der Anhörung im September aus, das Gefängnis, in dem
man Assange festhalten würde, sei „nicht für die
Menschlichkeit gebaut“.
Quelle:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19-uhr/assange-keine-auslieferung-100.html
Kommentar
zum Obigen von Brigitte Queck
1. Assanges Anwaltsteam und seine Unterstützer auf der ganzen
Welt sind zu diesem Erfolg zu beglückwünschen.
2.Die britische
richterliche Entscheidung ist ein notwendiger 1.Schritt zur Beendigung des
Rachefeldzugs gegen Assange
3.Der Kampf
zur Verteidigung von Assange, seiner Freilassung und
vollständigen Rehabilitierung muss fortgesetzt werden, bis die Androhung dieser
brutalen und auf Vergeltung ausgelegten Strafe gänzlich zurückgenommen ist.
DER ANGRIFF
AUF ASSANGE IST EIN ANGRIFF AUF DIE FREIHEIT EINES JEDEN VON UNS, DER 99,9 %
der AUSGEBEUTETEN DIESES KAPITALISTISCHEN GESELLSCHAFTSSYSTEMS
!
Deshalb muss
unser Ruf auch weiterhin erschallen:
“FREIHEIT
FÜR ASSANGE!“