Strafgesetzbuch § 80, der sich auf Art. 26, Absatz 1 des Grundgesetzes

bezieht,  gestrichen !!

Stehen wir vor einem Angriffskrieg ?


Sehr verehrte Damen und Herren vom Darmstädter Signal: 

Oberstleutnant a.D. Jürgen Rose hat dem Thema ein Buch gewidmet: „Ernstfall ANGRIFFSKRIEG“ (Verlag Ossietzky). Im Klappentext heißt es: „Angriffskrieg ist das schwerste aller Verbrechen. Das vereinigte Deutschland ist daran beteiligt – und belügt sich selbst darüber..“. 

Ohne Medienaufmerksamkeit hat die Bundesregierung in Treuhand-Funktion der Alliierten klammheimlich zum 01.01.2017 den § 80 des Strafgesetzbuches gestrichen. § 80 bezieht sich auf den Artikel 26, Absatz 1 des Grundgesetzes, der da besagt: „Handlungen, die geeignet sind und in Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Dies beunruhigt angesichts massiver Truppenbewegungen der NATO in Richtung Baltische Staaten und Polen – an die russische Grenze. Was  wird da gespielt? Wer kann Auskunft geben?

Mit besorgten Grüßen,

Dietrich Hyprath

Quelle: dietrichhyprath@gmail.com