Strafgesetzbuch
§ 80, der sich auf Art. 26, Absatz 1 des Grundgesetzes
bezieht, gestrichen !!
Stehen wir
vor einem Angriffskrieg ?
Sehr verehrte Damen und Herren vom Darmstädter Signal:
Oberstleutnant a.D. Jürgen Rose hat dem Thema ein Buch gewidmet: „Ernstfall
ANGRIFFSKRIEG“ (Verlag Ossietzky). Im Klappentext heißt es: „Angriffskrieg ist
das schwerste aller Verbrechen. Das vereinigte Deutschland ist daran beteiligt
– und belügt sich selbst darüber..“.
Ohne Medienaufmerksamkeit hat die Bundesregierung in Treuhand-Funktion der
Alliierten klammheimlich zum 01.01.2017 den § 80 des Strafgesetzbuches
gestrichen. § 80 bezieht sich auf den Artikel 26, Absatz 1 des Grundgesetzes,
der da besagt: „Handlungen, die geeignet sind und in Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung
eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter
Strafe zu stellen.“
Dies beunruhigt angesichts massiver Truppenbewegungen der NATO in Richtung
Baltische Staaten und Polen – an die russische Grenze. Was wird da
gespielt? Wer kann Auskunft geben?
Mit besorgten Grüßen,
Dietrich Hyprath
Quelle: dietrichhyprath@gmail.com