Ein einzelner
Betroffener (Alant Jost) gegen die Gauck-Berhörde
und ihre
Machenschaften
Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der neuen Versuche Gregor Gysi fertig zu machen,
politisch zu vernichten, (wie es die
Gauck-Behörde unter der Führung von Joachim Gauck schon vor
Jahren vergebens versucht
hat,
was
ich vor 13 Jahren unter Gauck.de zum
Teil
dokumentieren konnte) verlange ich nunmehr
erneut, dass der Prozess „Joachim Gauck gegen Alant Jost“, also gegen
mich, juristisch wieder aufgerollt wird.
Die Welt muss sich
die Frage stellen lassen, ob ein Bürger der Europäischen Union bzw. der BRD, das Recht hat, einen Politiker
zu kritisieren, indem er
sich im Internet unter dem Nachnamen dieses Politikers registrieren lässt, um etwaige Fehler dieses
Politikers zu kritisieren, wie es z.B. in den USA erlaubt ist. Ich
betone: nur den Nachnahmen, nicht den Vor-und-Nachnahmen zugleich in
einer Domain zu verwenden. Also, z.B. nicht
www.Joachim-Gauck.org,
aber nur
www.Gauck.org,
oder nicht
www.Jean-Marie-Le-Pen.org
, sondern nur
www.Le-Pen.org,
oder nicht
www.Geert-Wilders.org, sondern nur
www.Wilders.org.
Wenn Adolf Hitler heute am Leben wäre, hätte er das Recht,
seinen Namen unter
www.Adolf-Hitler.de zu schützen, aber
der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom
10.10.2000 in Sachen Jost ./. Gauck Siehe:
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Landgericht-Berlin-27-O-403-00.htm
zufolge, hätte Adolf Hitler im
Rechtsstaat BRD wohl auch das Recht, es jedem zu verbieten, ihn und seine Politik zu kritisieren
z.B. unter einem Domainnamen wie
www.Hitler.org, oder
www.Hitler.net,
oder
www.Hitler.com,
oder
www.Hitler.fr
( Frankreich), oder
www.Hitler.ru
(Russland) oder mit irgendeinem Domainnamen,
mit Hitler drin (es gibt ja hunderte
von
Varianten!)
Hiermit kündige ich an, dass
ich diese E-mail (und ähnliche E-mails)
solange weltweit herum schicken
werde, bis hier in Deutschland oder gleich auf europäischer Ebene, mein Falls
wieder juristisch aufgerollt wird.
Alant Jost
Berlin
23. Februar 20013
Um die Sachlage genauer zu erläutern, hier ein
Brief, den ich am 17. August 2012
verschickt habe, als man in Deutschland angesichts der Pussy Riots affaire
Putins Russland als eine „lupenreine Diktatur“
beschimpfte.
In diesem Brief ging
es mir darum, zu zeigen,
das mir vor Jahren der „lupenreine
Rechtsstaat“ BRD meine Rechte genommen
hat, und das die Deutschen erst vor der eigenen Tür kehren sollten,
bevor sie Russland vorscheiben, wo es lang geht. Ich füge
diesen Brief
hier bei, weil
sich der Hauptteil um meine juristische Auseinandersetzung mit
Herrn Gauck und die so-genannte Gauck-Behörde
dreht.
17. August 2012
Liebe Leute,
angesichts der Art und Weise wie die deutschen Medien
Russland in den Dreck ziehen, mit der Feststellung, dass Putins Russland nach der Verurteilung der Gruppe Pussy Riots zu
2 Jahren Haft für sie jetzt erst recht „eine lupenreine Diktatur“ sei,
(ca. ein halbes Jahr werden schon angerechnet, also noch ca. 1 ½), habe ich
mich entschieden, das vor Jahren gegen mich
gesprochene Unrechtsurteil, durch das Landgericht Berlin, bzw. das Kammergericht
in Berlin, letztendlich ein Urteil des „Rechtsstaates“ BRD, zu
veröffentlichen und dies in aller Welt
bekannt zu machen.
Ich bin ein Deutsch-Kanadier der jetzt seit über 20 Jahren
in Berlin wohnt. Mir wurde vor Jahren von Joachim Gauck vorgeworfen, dass ich
seine Würde bzw. die Würde der „Gauck-Behörde“ herabgesetzt habe,
weil ich für mich den Domainnamen
Gauck.de für registrieren ließ, und in
ihm kritische Beiträge zu dieser Behörde und dessen damaligen Leiter, Herrn
Gauck, veröffentlicht habe.
Bitte verstehen sie
mich nicht falsch, ich selbst wäre bezüglich der Verurteilung der Gruppe Pussy
Riots in Russland für eine mildere Strafe gegen die drei Frauen gewesen, also
für eine Verurteilung zu 6, oder
höchstens 9 Monaten. Klar kann man die kulturellen Gefühle der russischen Menschen
nicht einfach so außer Acht lassen. So hatte Putin zu Recht kommentiert, dass
die drei Frauen in Israel oder in den Muslimischen Gebieten für ihr Vergehen erheblich
größere Schwierigkeiten gehabt hätten als in Moskau. Dessen ungeachtet, bin ich
der Meinung, dass, wenn die Deutschen sich über ein mit Russland in
Zusammenhang stehendes Geschehen beschweren sollten, dann in erster Linie über die
NATO-Osterweiterung und die Pläne des Nato - „Raketenabwehrsystems“, das unmittelbar
vor der Nase Russlands ausgebaut werden soll, um Europa angeblich vor dem Iran
zu schützen, tatsächlich aber, um Russland einzuschüchtern bzw. Russland
bedrohen zu können.
Hier ein paar Artikel, die die existentielle Bedrohung
Russlands durch diese Nato Strategien beinhalten:
Rick
Rozoff: NATO missile shield has potential as first strike
system + Bruce Gagnon: U.S. Surrounding Russia
https://dandelionsalad.wordpress.com/2012/05/07/rick-rozoff-nato-missile-shield-has-potential-as-first-strike-system/ May 7, 2012
Rick
Rozoff: U.S.-NATO Missile System: Russia’s Nuclear Forces
In Danger?
http://dandelionsalad.wordpress.com/2012/03/25/rick-rozoff-u-s-nato-missile-system-russias-nuclear-forces-in-danger/ March 25, 2012
Rick
Rozoff: Time for Russia and the world to draw a line with
U.S. And NATO
http://dandelionsalad.wordpress.com/2012/03/07/rick-rozoff-time-for-russia-and-the-world-to-draw-a-line-with-u-s-and-nato/ March 7, 2012
NATO eyes
deploying AMD in Ukraine
http://rt.com/politics/nato-ukraine-missile-defense-835/ March, 30, 2012
Es ist nicht nur meine
Sicht der Dinge, dass Putin der Mann in Russland ist, der wie kein anderer in
der Lage ist, den aggressiven NATO-Strategien des Westens etwas entgegen zu
stellen.
Dies ist mir viel
wichtiger als ein Protest von drei Frauen, die meinen, ohne Putin würde
Russland besser dastehen, bzw. eines Schachspielers, oder ein Ölmagnaten, der
Russlands Ölinteressen an ausländische Konzernen (weil
profitabler!) verkaufen wollte.
Ähnlich geht es mir
übrigens, mit der deutschen Historie um Julija
Tymoschenko.
Seit
Viktor Janukowytsch den pro-westlichen
Viktor Juschtschenko abgelöst hatte, hat die Ukraine
ihre Ambitionen, der Nato beizutreten, aufgegeben, und sich verpflichtet, dieser
Militärallianz niemals beizutreten.
Dies ist mir wichtiger,
als sich stark zu machen für eine Frau die sich durch Betrug und Begünstigung
an die Macht gehievt hat, die aber der Westen als Sinnbild für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit verklärt hat.
Nun komme ich zurück
zu meiner Angelegenheit mit Herrn Gauck und die so-genannte „Gauck-Behörde“.
Ich werde beschreiben wie der „Rechtsstaat BRD“ der Russland so gerne als
„Lupenreine Diktatur“ beschimpft, meine Interessen als Bürger der
Bundesrepublik untergraben hat, und übrigens auch die Interessen der meisten
Bürger der BRD und auch die der Europäischen Union.
Hier nun meine
persönliche Geschichte, die sich in der „demokratischen“ Bundesrepublik
zugetragen hat:
Mir wurde verboten,
unter einen Domainnamen wie Gauck.de,
Gauck.org, Gauck.net, Gauck.com, oder irgend einem anderen Domainnamen
mit „Gauck“ drin, Herrn Gauck bzw. Herrn Gauck als Leiter der „Gauck-Behörde“ zu
kritisieren.
Ich musste mich auf
Druck von „oben“ von diesem Domainnamen, den ich mir registrieren ließ, trennen,
weil nach Auffassung des Landgerichts
Berlin, eine „VERWECHSLUNGSGEFAHR“ zwischen der Gauck-Behörde und meiner Domain
bestünden. Man könnte glauben, wurde argumentiert, dass die Informationen, die
ich auf meine Seite unter „www.Gauck.de“ gestellt habe, von Herrn Gauck selber,
oder von der „Gauck-Behörde“ stammen würden !!
In einem Heft von Gaucks Rechtsanwalt, Dr. Johannes
Weberling, (oder vom Landgericht Berlin) ist eine Fotokopie meiner kritische
Seite, WIE SIE DAMALS AUSSAH enthalten !
Daher habe ich das ganze Heft auf meine Webseite unter:
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Weberling-Heft-19-06-00.htm
gestellt.
Die Anklagen des Landgerichtes Berlin gegen mich, dass meine
Domainseite gelöscht werden müsse, da es zu einer Verwechslungsgefahr zwischen
meiner Seite und die der Gauck-Behörde kommen könnte, ist an den Haaren
herbeigezogen.
Jedes zehnjähriges Kind kann schließlich erkennen, dass es
sich bei meiner Informationen unter dieser Domain ausschließlich um kritische (nicht von Herrn Gauck oder
der „Gauck-Behörde“ stammende) Beiträge handelte.
Darüber hinaus wurde in der Entscheidung des Landgerichts
Berlin behauptet, dass die Verwendung der damaligen Eingangsgrafik der BStU auf
meiner damaligen Seite (also auf Gauck.de) die „Verwechslungsgefahr“ noch
erhöhe.
Der Grund jedoch, warum ich die Grafik auf meine Seite gestellt habe, war, die Gauck-Behörde zu kritisieren.
Ich kommentierte, dass diese Grafik der Gauck-Behörde so
konzipiert war, dass sie darauf zielte, die DDR mit einem Konzentrationslager
zu vergleichen.
So sah die Grafik
damals aus
Auch hier müsste jedes Kind sehen können, dass mir dabei
ausschließlich um eine harte Kritik an der „Gauck-Behörde“ ging und keineswegs um
Informationen, die womöglich von der „Gauck-Behörde“, oder von Herrn Gauck
selber stammen.
Auch wurde von Herrn Gauck behauptet (siehe Joachim Gaucks Brief
an mich unten), dass die Informationen, die ich auf meine Seite gestellt habe,
tatsächlich nur der „Herabsetzung“ seiner Person und der von ihm geleiteter
„Behörde“ diene.
Wie man aus den Dokumenten entnehmen kann, habe ich sowohl
beim Landgericht Berlin, wie auch beim Kammergericht, alle Prozesse zu dieser
Frage verloren. Da mein Prozesskostenhilfegesuch abgelehnt wurde, konnte ich
auch nicht in die Revision gehen.
Es war nach meiner Verurteilung immer meine Absicht gewesen, die Sache irgendwann wieder
aufzurollen. Entweder, indem ich auf europäischer Ebene klage, oder einfach,
indem ich mit meinem Anliegen an die Öffentlichkeit gehe.
Nun, da Herr Gauck sogar Bundespräsident geworden ist, habe
ich vor, in einem „Beschwerdebrief“, den ich an jeden Abgeordneten des
Bundestages schicken werde, die Öffentlichkeit so zu informieren, dass mein
Fall wieder aufgerollt werden muss.
Ich gehe davon aus, dass dabei
gravierende Rechtsfehler in den Urteilen des
Landgerichts Berlin und des Kammergerichts nachgewiesen werden können. Ich muss
leider eingestehen, dass ich seit den verlorenen Prozessen vor 12 Jahren aus
finanziellen Gründen keine weitere Rechtsberatung eingeholt habe, zumal das
Kammergericht mein Prozesskostenhilfegesuch zur Durchführung einer Berufung
zurückgewiesen hat. Hier die Zurückweisung des Kammergerichts für den
Prozesskostenhilfegesuch, die ich auf meine
www.mona-lisa.org Webseite gestellt habe: (http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Kammergericht.htm)
Die wichtigsten Dokumente, rund um meinen Fall habe ich
(siehe unten) ins Internet gestellt. An dem „Beschwerdebrief“ arbeite ich noch.
Nun komme ich zu dem Punkt, den ich als Laie aus der
Entscheidung des Landgerichts Berlin als sehr, sehr fragwürdig und als anfechtbar betrachte :
Nämlich, dass das Landgericht nicht zwischen einem
Domainnamen, wie
www.Joachim-Gauck.de und einfach
www.Gauck.de
oder www.Gauck.com
unterschieden hat.
Als ich meine Kritik an die Gauck-Behörde unter der Domaine
www.Gauck.de
verbreitete, bekam ich irgendwann dann auch ein Schreiben von Herrn Gaucks
Vertreter Dr. Busse (und den selben Brief dann auch noch von Herrn Gauck) mit
der Aufforderung, mich von der Domaine
www.Gauck.de zu trennen. (Siehe
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Busse-Brief.htm
und
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Joachim-Gauck-Brief.htm).
Ich schrieb dann auf meine Webseite (also auf
www.gauck.de)
dass ich mich nicht von ihnen einschüchtern lassen werde und habe mir dann
anschließend, auch die Domainen
www.gauck.org,
www.gauck.net,
und
www.gauck.com
zusätzlich registrieren lassen, und sie auf die selbe kritische Webseite ausgerichtet.
Daraufhin bekam ich die Aufforderung, mich nicht nur von
www.gauck.de
zu trennen, sondern auch von den
Domainen
www.gauck.org,
www.gauck.net,
und
www.gauck.com.
(Siehe
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Unterlassungs-und-Verpf.htm.)
Da ich diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht unterschrieb, kam
es dann zu den gerichtlichen Prozessen die ich dann alle verloren habe.
Was aber den Kern dieser Sache ausmacht, ist, dass ich, um
eine Art „Verhandlungspfand“ in der Hand zu haben, auch den Domainnamen
www.Joachim-Gauck.de registrieren lassen habe, um letztlich
Herrn Gauck mitteilen zu können: „Überlassen sie mir das Recht, einem Namen wie
Gauck.org zu benutzen und Sie können die Domaine
www.Joachim-Gauck.de
haben.“
Dies war bestimmt nicht
klug, und so hat das Gericht zu Recht (auch aus meiner Sicht) es
mir untersagt, eine Domaine mit Herrn Gaucks Vor-und-Nachname zu
benutzen. Dies hat auch juristische Präzedenz.
So hat, zum Beispiel,
die Schauspielerin Julia Roberts erfolgreich gegen jemanden geklagt, der sich
ihren Vor-und-Nachnamen registrieren lies, also
www.julia-roberts.com.
Mein Argument wäre,
dass ich Herrn Gauck seinen Vor-und-Nachnamen
als Domainnamen allemal gönne, nicht aber, mir das Recht nehmen lasse, jede
Kritik gegen ihn und die Gauck-Behörde sein zu lassen mit einem Domainnamen
der NUR seinen Nachnamen beinhaltet, (Übrigens haben seiner
Zeit Kritiker die Politik des Präsidenten Bill Clinton ganz durch den Kakao
gezogen unter der Domainname
www.Clinton.org, ähnlich hatte man es mit
www.GWBush.com
getan. Warum soll das in Deutschland anderes sein?!!)
Hier die Konsequenz:
Gesetzt den Fall, dass einer hier in der BRD die Politik von
Jean-Marie Le Pen oder seine Tochter Marine Le Pen kritisiert, indem, er oder
sie, die Domaine
www.Le-Pen.de
oder
www.Le-Pen.net,
oder
www.Le-Pen.org
oder mit .com oder mit .ca (für Canada z.B.) registrieren ließe, dürften
Jean-Marie Le Pen oder seine Tochter Marine Le Pen klagen können um dies zu
unterbinden?
Für jede mögliche Kombination von www.Le-Pen.xxx? Es gibt ja
Hunderte von solchen Möglichkeiten! Oder sollte jeden Deutschen das Recht
genommen werden, die Politik von, sagen wir, Geert Wilders zu kritisieren,
indem es ihm verboten wird, Geert Wilders zu kritisieren mit einem Domainnamen
wie Wilders.de, Wilders.com, Wilders.org, oder mit Wilders.net oder z.B.
www.Wilders.za.com
(Domainname für Südafrika)?
UND DAS SOLLTE BEI DOMAINNAMEN DIE DAS WORT GAUCK
BEINHALTEN, ANDERS SEIN?
Nur weil es Herrn Gauck nicht passte, dass ein gewisser
Alant Jost es gewagt hatte, die „Gauck-Behörde“ zu kritisieren, indem er auf
eine Webseite unter Gauck.org Zitate wie die von dem letzten DDR-Innenminister
Dr. Peter-Michael Diestel gestellt hatte, wie: „Pastor Gauck (Stasi-Deckname:
Larve) sollte sich nach seiner Verantwortung dafür fragen, dass nach Berichten
seiner Behörde mehr Menschen den Freitod wählten, als jemals an der
deutsch-deutschen Grenze an Opfern zu beklagen waren.“?
Ich hebe diesen Punkt besonders hervor, weil das Gericht in
seinen Urteilen, überhaupt nicht zwischen der Benutzung eines Domainnamens mit
einfach „Gauck“ (also nur seinem Nachnamen) und einem mit „Joachim-Gauck“ (also
Vor-und-Nachnamen) differenziert hat.
SCHAUE DIE URTEILE
GENAU AN, da wird der gleiche Text (bzw. Argumentationen hinzugezogen), um die
Benutzung gegen einen Domainnamen mit nur „Gauck“ drin zu untersagen, wie mit
einem mit „Joachim-Gauck“ drin. Als ob das kein Wesensunterschied wäre!!!
Hier die zwei verschiedenen (doch fast identischen) Urteile
auf meiner Mona-Lisa.org Webseite:
In diesem Urteil (Geschäftsnummer: 27.O.403/00) geht es um
die Domainnamen
www.gauck.org,
www.gauck.net,
und
www.gauck.com.
Siehe:
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Landgericht-Berlin-27-O-403-00.htm
In diesem Urteil (Geschäftsnummer: 27.O.452/00) nur um die
Domaine
www.Joachim-Gauck.de,
(der Wortlaut ist fast 100% der selbe!) Siehe:
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Landgericht-Berlin-27-O-452-00.htm
Hier können sie genau
sehen, wie meine „gauck.xxx“ userpage Website auf der Server der Freien
Universität damals aussah, als ich noch da noch Student war. Die Seite ist vom 21. Juli 2000
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/FUWebseite.htm.
Unten Links auf der damaligen Webseite steht zwar
http://userpage.fu-berlin.de/~jost/gauck/
was auch richtig war. Ich habe eine oder mehrere der Domainnamen wie Gauck.de,
oder Gauck.net, oder Gauck.org oder Gauck.com auf dieser Seite weitergeleitet.
Also oben im URL würde man eine von diesen Gauck.xxx eintippen, käme man auf
die FU Seite .
Zusätzlich hatte ich
auch auf den U.S. Server bei Geocities fast die selbe Webseite aufgebaut, also
unter:
http://www.geocities.com/CapitolHill/Lobby/9362/gauck/
würde man eine oder mehrere von diesen
gauck.xxx eintippen, käme man auf diese Gauck bzw. Gauck-Behörde kritische
Seite. Diese Seite wurde mir glücklicherweise damals von Herrn Gaucks
Rechtsanwalt Dr. Johannes Weberling (oder vom Landgericht) als Teil eines Hefts
zugeschickt. Ich habe das ganze Heft eingescannt als Beweisstück, um zu belegen,
wie die Seite damals aussah. Siehe:
http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/Weberling-Heft-19-06-00.htm
Ich bitte jeden, der
diese E-mail bekommt, zu urteilen, ob man allen Ernstes glauben könnte, dass
die Informationen, die ich auf dieser Seite gestellt habe, möglicherweise von
Herrn Gauck, oder der Gauck-Behörde selber hätte kommen können, oder ob man
vielmehr sofort hätte sehen können, dass das Informationen von einer anderen
Person ist, (Ich weise mich ja als Inhaber dieser Seiten aus) der die
Gauck-Behörde bzw. die Arbeit von Herrn Gauck in dieser Behörde legitimer Weise
kritisiert hat.
Wie ich schon erwähnte,
werde ich all die oben genannten Informationen
als Beschwerdebrief (den ich noch ausbauen werde) an jeden Abgeordneten des
Bundestages schicken, mit der
Aufforderung, meinen Fall wieder aufzurollen. Und, natürlich, dass sämtliche
(auch schon angehäuften) Prozesskosten vom Staat übernommen werden.
Ich wollte erst meinen
Beschwerdebrief fertig kriegen, bevor ich mich massiv an die Öffentlichkeit
wende, gerade, weil ich erst Beweise
dafür sammeln wollte, das die Aussage Dr. Diestels stimmt dass: „ … nach
Berichten [der Gauck-Behörde] ... mehr Menschen den Freitod wählten, als jemals
an der deutsch-deutschen Grenze an Opfern zu beklagen waren.“
Aber die Art und
Weise, wie die deutschen Medien über
Russland herfallen, mit ihren pausenlos arroganten Äußerungen von der
“lupenreinen Diktatur Russlands“ sprechen, bewegen mich doch, mich mit meinem
Fall nicht nur an Deutschland, sondern auch an das Ausland zu wenden, da dies ein eklatantes Beispiel für die
heuchlerische Haltung des „lupenreinen Rechtsstaat BRD“ ist.
Hier aber noch eine
kleine Kostprobe meines noch nicht ganz fertig gestellten Beschwerdebriefs an
die Mitglieder des Deutschen Bundestages:
… Es ist nicht nur die Schuld von Herr Gauck, und die der
Gauck-Behörde die ich anklage, sondern auch die der Mitglieder des Deutschen
Bundestags, und der ganzen Gesellschaft, die kaum einen Unterschied zwischen
etwaiger Zusammenarbeit mit der Stasi - Staatssicherheit der DDR – und der
Gestapo - Geheime Staatspolizei im NS Staat - die im Nürnberger Prozesse zu
einer verbrecherischen Organisation erklärt wurde, machen will. Mit so
einem Stigma leben zu müssen - Stasi Mitarbeit gleich Gestapo Mitarbeit - haben
viele „nach Recherchen der Gauck-Behörde“ den Selbstmord gewählt.
Ich habe es mal, für meine eigenen Zwecke, so formuliert:
Die DDR hat nie zahllose Juden gezwungen, das Gas Zyklon B einzuatmen, nur weil
sie als Juden auf dieser Welt geboren worden waren. Und die DDR hat nie einen
Weltkrieg losgetreten, der über 27 Millionen Tote – allein in der UdSSR
- verursacht hatte.
Ungeachtet aller Missstände die es in der DDR gab, hat ein anständiger
Mensch diesem Staat dienen können, ja auch der Stasi, aber es war eben nicht anständig gewesen, der
faschistischen Gestapo gedient zu haben! …
Daher bin ich davon
überzeugt, das Herr Gauck, mit seiner Gauck-Behörde, sowie der Gesellschaft
allgemein, mit ihren einseitigen Abrechnungen mit der DDR, die die Verbrechen
des BRD-Staates gegen Kommunisten unerwähnt lassen und auch nicht diejenigen
zur Rechenschaft zu ziehen, die beispielsweise in Deutschland enorm an dem
Vietnamkrieg verdient haben, ein
Menschen verachtendes Instrumentarium sind, die um nur ein Beispiel zu nennen,
auch an dem Tod von Menschen wie Gerd Riege schuld sind. Solchen Menschen wie
ihm wurden ihre Würde genommen, indem ihre Tätigkeit für den sozialistischen
Staat einem Dienst in einem NS-Staat gleichgestellt wurde.
Ich erinnere mich an die Worte von Gerd Riege, der 1992 sich
in seinem Garten erhängt hatte, nachdem
Vorwürfe bekannt wurden, dass er von 1954 bis 1960 mit dem Ministerium für
Staatssicherheit der DDR zusammengearbeitet habe. Im Abschiedsbrief an seine
Frau schrieb er, er habe Angst vor dem Hass, der ihm im Bundestag
entgegenschlage „aus Mündern und Augen und Haltung von Leuten". Nicht ich,
Alant Jost, habe die Würde von Herrn Gauck und die Gauck-Behörde „herabgesetzt“, sondern umgekehrt, Herr Gauck, die Gauck-Behörde und die BRD Justiz im Allgemeinen,
die mit der DDR abrechneten, aber umgekehrt kein Verbrechen im Namen des
Antikommunismus bestraften.
Gerhard
Riege
(Geboren am 23. Mai 1930 in Gräfenroda; † 15. Februar 1992 in Geunitz, Gemeinde Reinstädt) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Politiker (PDS).
Ausbildung und wissenschaftliche Tätigkeit:
Nach Volksschule und Aufbauschule in
Neudietendorf erwarb
Riege 1949 sein Abitur in Jena und studierte dort Rechtswissenschaft. Nach dem
Staatsexamen 1953 wurde er
Assistent an der juristischen Fakultät. Der Promotion im Jahr 1957 folgte
sieben Jahre später die Habilitation. 1964 wurde er Dozent, im Folgejahr
Professor für
öffentliches
Recht an der
Universität
Jena.
Hier die Dokumente, die ich schon ins Internet gestellt habe:
(Dieser Informationen sind auf http://mona-lisa.org/Beschwerdebrief/ im Internet abrufbar)
Beschwerdebrief von Alant Jost an alle Mitglieder des Deutschen Bundestag
Beschwerdebrief
(in Bearbeitung)
Download als PDF Datei
Hier die wichigsten Dokumente:
Joachim Gauck Brief an Alant Jost
Einst userpage Website am FU-server meine Webseite vom 21.07.00
Download als PDF Datei
Weberling-Heft
an Alant Jost vom 9. Juni 2000
mit meiner Webseite vom 08.06.00
Download als PDF Datei
Weberling-Heft
an Alant Jost vom 20. Juni 2000
mit meiner Webseite vom 19.06.00
Download als PDF Datei
Entscheidung des Landgerichts Berlin für Joachim Gauck und gegen Alant Jost
Geschäftsnummer: 27.O.403/00
Download als PDF Datei
Entscheidung des Landgerichts Berlin für Joachim Gauck und gegen Alant Jost
Geschäftsnummer: 27.O.452/00
Download als PDF Datei
Entscheidung des Landgerichts Berlin für Joachim Gauck und gegen Alant Jost
Geschäftsnummer: 27.O.381/00
Download als PDF Datei
Kammergericht Beschluß vom 22 Dez. 2000 - Beschwerde zurückgewiesen
Geschäftsnummer: 5 W 9779/00
Download als PDF Datei
Kammergericht Beschluß für Prozesskostenhilfegesuch zur Durchführung der Berufung zurückgewiesen
Geschäftsnummer: 5 U 10445/00
Download als PDF Datei
Hier die
Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung
die ich mich zu Unterschreiben weigerte
Siehe auch meine
http://www.Siegerjustiz.de Webseite
und gerade hier auch:
http://Siegerjustiz.de/gauck/
Meine Hauptwebseite
ist
http://Mona-Lisa.org