EINE GLEICHSETZUNG VON AGGRESSOREN UND VERTEIDIGERN
VERBIETET SICH FÜR DIE FRIEDENSPARTEI DIE LINKE
von Brigitte Queck, Dipl. Staatswissenschaftler Außenpolitik
Dies gilt selbstverständlich auch für die Gleichsetzung von Angriffs-und Verteidigungskriegen ! *
EINE GLEICHSETZUNG VON ANGRIFFS-UND VERTEIDIGUNGSKRIEGEN kam auf einer Anti-Defender Demo auch in der Rede des Kreisvorsitzenden der Partei Die Linke Potsdams, Roland Gehrmann, zum Ausdruck.
So verurteilte er gleichsam ALLE KRIEGE in der Welt.
Mit anderen Worten er machte ein Gleichheitszeichen zwischen den Angriffskriegen der US/NATO auf der einen Seite und dem Verteidigungskrieg Russlands in Syrien, der auf Artikel 51 der UNO-Charta beruht, der da heißt:
„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung,“ (vgl. UNO-Charta, Artikel 51).
Zum Verständnis: Als die von den US/NATO-Staaten, die in Syrien von ihnen finanziell und militärisch unterstützten multinationalen ISIS- Mördertruppen keinen Erfolg bei dem Regimechange in Syrien hatten, bombardierten die USA, Großbritannien und Frankreich Anfang 2015 Aleppo und andere syrische Städte.
Da Syrien damals ÜBER KEINE ABWEHRRAKETEN VERFÜGTE, RIEF DIE SYRISCHE REGIERUNG AUF DER GRUNDLAGE DES ART. 51 RUSSLAND ZU HILFE !!
Indem Gehrmann anschließend richtig das Vorgehen der US/NATO durch deren Defender-Übungen bei ihrem Durchmarsch durch Deutschland zu der „Verteidigung“ der baltischen Staaten bis zu den Grenzen Russlands brandmarkte,
(wie denn auch, denn dieser Defender- Aufmarsch gegen Russland verstößt
sowohl gegen das Grundgesetz, das Völkerrecht und sogar gegen den NATO-Vertrag** selbst.)
wurde von ihm in diesem Zusammenhang auch das „völkerrechtswidrige“ Vorgehen Russlands auf der Krim verurteilt.
1.Welcher
grundlegende Unterschied besteht zwischen dem völkerrechtswidrigen Vorgehen der
US/NATO im Kosovo 1999 und 2008 und dem rechtlich begründeten Vorgehen
Russlands auf der Krim ?
Kosovo
Die US/NATO BOMBARDIERTE 1999 völkerrechtswidrig den multinationalen Staat Jugoslawien, einschließlich dem Kosovo, dem ja zu verteidigen vorgab, MIT MINI-ATOMWAFFEN, „um ein 2. Auschwitz zu verhindern!“ (so der damalige deutsche Verteidigungsminister Fischer),
Nach dem 78-tägigen Dauerbombardement ganz Jugoslawiens durch die US/NATO
WURDE NACH DIESEM AGGRESSIONSKRIEG UND ENTGEGEN DER UNO-RESOLUTION 1244 https://www.un.org/depts/german/sr/sr_99/sr1244.pdf die
-- eine Rückkehr aller Flüchtlinge“,
-- den „Abzug aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte aus dem
Kosovo“, sowie
-- „eine „Autonomie und Selbstverwaltung…unter Beibehaltung
„der Prinzipen der Souveränität und territorialen
Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien vorsieht“,
1.im Kosovo der 2.größte US-Militärstützpunkt in Europa als Sprungbrett der USA zu Russland errichtet,
2. Gewalt, Vertreibung und ethnische Säuberungen im
Beisein der NATO unter der serbischen Bevölkerung statt, sowie eine schamlose Bereicherung der westlichen Monopole an den dortigen
Naturschätzen (siehe: www.muetter-gegen-den-krieg-berlin.de)
3. mit Zustimmung der meisten EU-Staaten (23 der 28 EU-Mitgliedstaaten) die Erklärung Kosovos am 17.2.2008 als unabhängiger Staat anerkannt, OHNE DABEI DIE ZUSTIMMUNG DER SERBEN EINZUHOLEN, DIE LANGE DIE BEVÖLKERUNGSMEHRHEIT IM KOSOVO WAREN UND NACH DEM NATO-BOMBARDEMENT 1999 NUR NOCH EINE MINDERHEIT SIND!!
Krim
Nachdem die US/NATO MIT CA.5000 SÖLDNERN UND ISRAELISCHEN ELITESOLDATEN, SOWIE MIT FASCHISTISCHEN KRÄFTEN AUS DER WESTUKRAINE, IM JAHRE 2004 EINEN „REGIMECHANGE“ (gegen das Volk gerichteten faschistischen Militärputsch) gemacht und eine selbsternannte, faschistoide Regierung an die Macht geputscht hatte, die eine große Zahl der Ukrainer bis heute ablehnen, forderten die Krimbewohner von ihrer Autonomieregierung dort
EINE Abspaltung VON DIESER SELBSTERNANNTEN FASCHISTOIDEN UKRAINISCHEN
„REGIERUNG“, die
-
Internationales Recht und die Verfassung der
Ukraine gebrochen hatte,
indem sie u.a. Gepflogenheiten des Internationalen Rechts (gezielte Hinrichtung von
Zivilpersonen, sowie In Brand-Stecken öffentlicher Gebäude und Verwüstung
dieser) außer Kraft setzte;
-
Internationale Vereinbarungen wie z.B. das
Kompromissabkommen zwischen der rechtmäßigen ukrainischen Regierung, der ukrainischen
Opposition sowie Deutschland, Großbritannien und Frankreich mit Füßen trat bzw.
-
Gewählte Fraktionen im Parlament, wie die
Kommunistische Fraktion und die Fraktion der größten Partei der Ukraine, die
Partei der Regionen, an Abstimmungen nicht teilnehmen ließ, bzw. deren
Mitglieder verfolgte.
Das war völlig legitim.
Denn nach dem schlagartigen und blutigen Regimechange der US/NATO in der Ukraine
hatten sie auch die Krim im Visier und wollten sich diese ebenfalls einverleiben, um Russland zu schwächen.
Die Krim war 1954 von dem damaligen Vorsitzenden der KPdSU, Chrustschow. in einer Art Feiertagslaune im Rahmen der Feierlichkeiten zum 300. Jahrestag des Vertrags von Perejaslaw für selbstständig erklärt worden. Das war verfassungswidrig, denn laut Verfassung war die Ukraine untrennbarer Bestandteil der UdSSR!
Das vom Westen in diesem Zusammenhang bemühte Budapester Memorandum von 1994 im Rahmen der dort stattgefundenen KSZE –Konferenz, in dem sich die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Russland verpflichtet haben, in 3 getrennten Erklärungen gegenüber Kasachstan, Belorussland und der Ukraine als Gegenleistung für einen Nuklearverzicht die Souveränität der bestehenden Grenzen dieser Länder zu achten, ist weder von Russland, noch von den USA und Großbritannien ratifiziert worden, noch sind die entsprechen KSZE-Bestimmungen z. B. in der Ukraine (Siehe: vom Westen finanzierter und militärisch umgesetzter Regime-Change in der Ukraine 2014, sowie auch heute noch unter dem Dach der ukrainischen Armee operierende NATO-Soldaten! ) realisiert worden.
Als also die
Krimbewohner von der Autonomieregierung der Krim nach dem blutigen Regimechange
in der Ukraine eine Abspaltung von dieser selbsternannten faschistoiden
ukrainischen „Regierung“ forderten, die dann am 16. März 2014 durch eine
Volksabstimmung unter 82 %iger Wahlbeteiligung der
Krimbewohner mit 96,77 Stimmen bekräftigt wurde und Russland am 17. März
2014 nach der erfolgten Anerkennung der
am 11. März 2014 gegründeten „Republik Krim“ als eigenständiger Staat, dessen
Aufnahme als neues Föderationssubjekt in die Russische Föderation durch den
russischen Föderationsrat am 21. März 2014 bestätigte,
WAR DIES EIN VOM VÖLKERRECHT GEDECKTER AKT DER SELBSTBESTIMMUNG DER KRIMBEWOHNER !!
2. Was sagt das
völkerrechtlich anerkannte Selbstbestimmungsrecht der Völker
?
In der Charta der Vereinten Nationen, Art.1 (2) heißt es:
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
„(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden….
http://www.un.org/depts/german/un_charta/charta.pdf (letzter Zugriff am 10.03.2014).
Und die UNO Resolution von 1970 sagt dazu:
„Kraft des in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker haben alle Völker das Recht, frei und ohne Einmischung von außen über ihren politischen Status zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu gestalten, und jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht im Einklang mit den Bestimmungen der Charta zu achten“.
https://www.un.org/Depts/german/gv-early/ar2625.pdf
3. Krim-Annexion
oder völkerrechtskonforme Sezession ?
„Die Frage nach einer russischen Konformität mit der ukrainischen Verfassung stellt sich nicht…. (zumal diese Verfassung durch den blutigen Regimechange Anfang 2014 durch die nach folgende „Regierung“ gebrochen worden war ! B.Q. )
Dass die durch Russland am 17. März 2014 erfolgte
Anerkennung der am 11. März 2014 gegründeten »Republik Krim« als eigenständiger
Staat und dessen durch einen am 18. desselben Monats abgeschlossenen
Staatsvertrag vereinbarte Aufnahme als neues Föderationssubjekt in die
Russische Föderation deren Verfassung entspricht, hat das Verfassungsgericht
Russlands bestätigt. Entgegen interessengesteuerten Bezichtigungen von
rechtsunkundigen Politikern raumfremder Mächte widersprach auch die von den
zuständigen Staatsorganen der Krim und der russischen Föderation besiegelte
Eingliederung der Krim in das Territorium Russlands keiner geltenden Norm des
allgemeinen Völkerrechts. Sie war also nicht völkerrechtswidrig, sondern
völkerrechtsgemäß. Ihr lag keine – gar durch eine Aggression ermöglichte –
Annexion zugrunde, sondern eine demokratisch legitimierte und völkerrechtlich
zulässige Sezession der Krim-Bevölkerung sowie die freie Vereinbarung zweier
souveräner Staaten, der Republik Krim und der Russischen Föderation. Moskaus
Verhalten im Krim-Konflikt war legal, auch wenn es den Interessen von USA,
NATO, EU, auch der Ukraine widersprach.“
So der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hermann Klenner,
in: junge Welt am 16.06.2014 !
Auch der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel, der dem deutschen Ethikrat angehört, erklärte: „‘Annexion‘ heißt im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat…, die „schwerste Form zwischenstaatlicher Rechtsverletzungen“
Schon diese Überlegung sollte den freihändigen Umgang mit dem Prädikat
‚Annexion‘ ein wenig disziplinieren. Freilich bietet dessen abstrakte
Definition auch allerlei irreführenden Deutungen Raum. Aus einer von ihnen
scheint sich das völkerrechtliche Stigma ableiten zu lassen, das
der Westen derzeit dem russischen Vorgehen aufdrückt und an dem er die eigene
Empörung beglaubigt. Aber das ist Propaganda. Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes:
eine Sezession.“
Wolfgang Bittner, Jurist und Autor schreibt:
„Die Gefährdungslage der Krimbevölkerung nach dem Staatsstreich in der Ukraine ist nicht zu übersehen. Hätte sich die Krim nicht der Russischen Föderation angeschlossen, sondern innerhalb der Ukraine von der Kiewer Putschregierung ihre Bürger- und Menschenrechte eingefordert, sähe es dort heute so aus wie in der Ostukraine: Bürgerkrieg mit zerstörten Städten und Dörfern, Tausenden Toten, Hundertausenden Flüchtlingen….,
nachdem bereits ukrainisches Militär einsatzbereit war und sich nationalistische Verbände aus dem Zentralstaat auf dem Weg in die Krim befanden. Die weit überwiegende russischstämmige Bevölkerung fürchtete zu Recht ernsthafte Repressalien und Krieg…..Wenn gemäß der UN-Charta – wie Reinhard Merkel schreibt – in einem Konfliktfall Notwehr des Angegriffenen und Nothilfe seitens anderer Staaten rechtens ist, kann das nach der Unabhängigkeitserklärung auch auf die Krim Anwendung finden…“
Quelle: https://www.nachdenkseiten.de/?p=44539
4. Der
grundlegende Unterschied zwischen d. Proklamierung d. Kosovos
am 17. Februar 2008 als selbständiger Staat u. d. Gründung d. Republik Krim am
11. März 2014
1.
Die
Proklamierung des Kosovos nach dem
US/NATO-Bombardement ganz Jugoslawiens 1999 war ein Hohn, denn die
Spitzenpolitiker SIND NICHT VOM VOLK GEWÄHLT WORDEN, SONDERN, IM SINNE DER
NEUEN POLITISCHEN UND ÖKONOMISCHEN MACHTHABER DIESES NEUEN NATO-PROTEKTORATS
ZUR MACHT GEKOMMEN.
Schon
gar nicht sind im dortigen kosovarischen Parlament die Serben als ehemals
größte Bevölkerungsgruppe vertreten!
Siehe in
diesem Zusammenhang auch unter www.muetter-gegen-den-krieg-berlin.de
wie 1999
aus dem größten sozialistischen Staatsbetrieb in Mitrovica—den
Trepca-Werken-- ca.1000 serbische und albanische
Arbeiter durch NATO-Flugzeuge ausgeflogen wurden, weil diese einer
Privatisierung ihres Betriebes nicht zustimmten !!!
2.
Die
Volksabstimmung auf der Krim ENTSPRACH, wie der Ausgang des Referendums zeigte,
DEM WILLEN DER ABSOLUTEN MEHRZAHL DER KRIMBEWOHNER.
Wolfgang Bittner konstatiert dazu:
„Die im März 2014 erfolgte Abspaltung
der Krim von der Kiewer Ukraine ist der vorgeschobene Anlass für die
Aggressions- und Sanktionspolitik der westlichen Allianz unter Führung der USA
mit ihrer NATO gegen die Russische Föderation.
„Annexion“, wie diese gewaltlose Separation von Politikern und Medien genannt wird, ist zu einem Kampfbegriff geworden, der gebetsmühlenartig wiederholt wird, obwohl das falsch ist und auch durch die permanente Wiederholung nicht richtig wird. Er dient zur Propaganda gegen Russland, zur Agitation gegen dessen Präsidenten Wladimir Putin sowie zur Rechtfertigung der mit ungeheurem Aufwand betriebenen Aufrüstung und Stationierung von Streitkräften an den russischen Grenzen, insbesondere in Polen und in den baltischen Staaten.“
Resüme`:
Nach dem Regimechange, der mithilfe von 5000 NATO-Söldnern
und Faschisten von der Westukraine gemacht wurde, war die ukrainische
„Regierung“ nicht nur eine pro-westliche-sondern auch eine FASCHISTOIDE
!!
Seit dem international anerkannten Nürnberger Kriegsverbrecherprozess gegen faschistische Kriegsverbrecher 1945, STEHEN SOLCHE FASCHISTISCHEN KRIMINELLE AUßERHALB DES GESETZES UND VÖLKERRECHTES !!
Aus diesem Grunde war das Referendum auf der Krim vom 16.3.2014 voll gerechtfertigt und AUßERDEM gedeckt durch die UN-Resolution von 1970 über das Selbstbestimmungsrecht der Völker !
Es verbietet sich also für eine Friedenspartei die Linke
im Bundestag,
1.
von einer
Krimannexion der Russen zu sprechen.
2.
Angriffs –und
Verteidigungskriege (siehe. internationale Hilfe Russlands gegenüber der vom
Volk gewählten Regierung Syriens nach einem Angriffskrieg der USA, Frankreich und
Großbritanniens Anfang 2015)
Damit macht sich die Partei Die Linke vole nolens zum Sprachrohr der US/NATO !!
*UNO-Zusatzabkommen von 1974 mit Aggressionsdefinition
https://www.un.org/depts/german/gv-early/ar3314_neu.pdf
**Im Nato-Vertrag, Artikel 5, heißt es, dass die Nato-Staaten nur ihre eigenen Grenzen verteidigen wollen.. Wo sind denn die Nato-Grenzen gewesen – dreimal im Irak, Jugoslawien, in Libyen und anderen Ländern?! Russland dagegen ist ein total friedliebender Staat, der nie einen anderen Staat angegriffen hat. Im 75. Jahr der Befreiung Europas vom Faschismus ist es eine Schande, dass ehemalige Alliierte jetzt Russland zum Aggressor erklären.
Die Truppenzusammenziehung in den Baltischen Staaten ist eine aggressive Haltung der Nato gegen Russland. Man müsse sich mal überlegen — an einigen Stellen ganze 50 Kilometer von Leningrad entfernt, das während der faschistischen Okkupation gegen die Sowjetunion am meisten gelitten hat! Das ist eine unverantwortliche Sache, und alle friedliebenden Menschen in der Welt, und vor allen Dingen wir als Deutsche, die Hauptschuldige im Zweiten Weltkrieg waren, sollten dagegen protestieren. !)
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